Amateurrat beschloß Stellungnahme zur Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz
Am 25./26.10. fand in Kassel die diesjährige Herbstversammlung des Amateurrates statt. Einen breiten Raum der Tagungsordnung nahm die Verabschiedung der Stellungnahme des DARC zur Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz ein. Der Text wurde in das Packet-Radio-Netz in der Rubrik DARC unter dem Titel STWORD von OM Günter, DL6IM, am 28.10. als 7-Plus-Datei (6 Teile) eingespielt. Er liegt den OVVs inzwischen auch als OV-Info Nr. 6/97 vor. Der Text kann außerdem bei der Geschäftsstelle des DARC in Baunatal mit SASE (3, DM Porto) abgefordert werden.
Diese Stellungnahme enthält wichtige Punkte wie
- die Forderung nach Anhebung der Lizenzklasse A zur Klasse B
- die Forderung nach einer Einsteigerklasse für den Betrieb auf 2 m und 70 cm
mit reduziertem Prüfungsprofil sowie
- die Forderung nach Reduzierung der Gebühren.
Freiräume zur Deregulierung, die das neue Amateurfunkgesetz bietet wurden jedoch durch das konservative Beharrungsvermögen der Mehrheit des Amateurrates nicht ausreichend genutzt.
Die vorliegende Stellungnahme wurde dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) zugeleitet, der seinerseits die endgültige Stellungnahme der Funkamateure Deutschlands beschließt und bis zum 20.11. dem BMPT zuleiten wird.
Mit dem Inkrafttreten der neuen DV ist am 02.01.1998 zu rechnen.
Baurechtliche Aspekte bei Errichtung einer Amateurfunkstation
Frau Volmer, in der Geschäftsstelle des DARC für juristische Verbandsbetreuung zuständig, hat eine Ausarbeitung zu diesem Themenkomplex erstellt. Der Text wurde an den Vorstand und die DV verteilt. Er kann als Bestandteil der EMV-/EMVU-Mappen oder auch von einzelnen Mitgliedern bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Definition des Begriffes ANTENNENANLAGE nach den Bauordnungen der meisten Bundesländer Besonderheiten einzelner Bundesländer bei der Genehmigungspflicht Antrag auf Baugenehmigung Personenschutz aus bauordnungsrechtlicher Sicht sind nur einige Stichpunkte daraus.
Auf die Erteilung einer Baugenehmigung für die Antennenanlage besteht ein Anspruch, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Existiert kein BEBAUUNGS-PLAN und liegt der geplante Standort im sogenannten Innenbereich des Ortes, muß sich die Antennenanlage in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Anhand der genannten Kriterien wird leicht deutlich, daß es im Baurecht immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommt. Deshalb ist bei Rechtsstreitigkeiten mit den Baubehörden auch immer ein Anwalt vor Ort zu empfehlen, der sich sehr genau mit dem jeweiligen Ortsrecht (Bebauungsplan), Landesrecht (Landesbauordnung) und zudem mit dem Bundesrecht (Baugesetzbuch nebst Baunutzungsverordnung) auskennt.
Für Fragen sowie für Anfragen nach Informationsmaterial steht Frau Volmer jederzeit zur Verfügung.
(Hardy, DL3KWF)
YL-Aktivitäten
Die YL-Conteste 1997 sind gelaufen mehr oder meist weniger. Aber was hindert die YLs daran, sich an anderen Contesten zu beteiligen? eigentlich nichts. Man muß nur wollen und eine Möglichkeit finden, das Vorhaben in die Tat umzusetzen. Zumindest kann man sich für das neue Jahr ganz fest vornehmen, doch mal wieder auf den Bändern präsent zu sein.
YL WORLD 98 MEETING
Bis zum Jahresende müßte sich jede YL bei den norwegischen Organisatorinnen angemeldet haben, die an dem weltweiten YL-Treffen in Longyarbyen auf Svalbard vom 20.24.08.1998 teilnehmen möchte. Bei der AFu-Service GmbH kann man sich nach einer günstigen Flugverbindung erkundigen und erhält umgehend Rückantwort.
Ruth Tollefsen, LA6ZH, ......
(Rosel, DL3KWR)
ATV-Seminar im Ferienpark Alt-Schwerin
Wir möchten noch einmal auf das in der Zeit vom 21.23.11. im Ferienpark Alt-Schwerin stattfindende ATV-Seminar aufmerksam machen, da im Moment noch die Möglichkeit zur Teilnahme besteht.
Umgehende Teilnahmemeldung über den Telefonanschluß ......
Für diejenigen, die am Bau eines ATV-Senders und der dazugehörigen Basisbandaufbereitung interessiert sind, ist eine Bestellung dieses Bausatzes an das Referat Ausbildung, Jugend und Weiterbildung kurzfristig notwendig, um auch rechtzeitig die erforderlichen Bausätze bereitzustellen. Werkzeug sollte jeder Bastler nach Möglichkeit selbst mitbringen.
(Traudel, DL1SYL)
70-cm-Relais DBØDBR auf R99 wieder in Betrieb
Nach notwendigem Standortwechsel ist das 70-cm-Relais des OV Bad Doberan wieder in Betrieb gegangen. Der neue Standort befindet sich jetzt im Stadtgebiet von Bad Doberan, Loc: JO54WC, in ca. 45 m Höhe über NN. Es wird zur Zeit nach einem höher gelegenen Standort gesucht, der sowohl Betrieb im Nahbereich um Bad Doberan ermöglicht und die Versorgungslücke zwischen Rostock und Wismar füllt.
Eine Rückkehr des Relais an den alten Standort nr Jennewitz. JO54VC ist unwahrscheinlich, da mit diesem Standort eine Vielzahl von Problemen zu lösen sind.
Es werden Empfangsberichte mit Standort- und Locatorangabe erbeten an Raik Hodam, DL9GKJ, ......
(Raik, DL9GKJ)
Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns
Wie aus der Presse zu entnehmen ist, wurde vergangene Woche ein Gesetzentwurf präsentiert, der die Landesbauordnung kräftig entrümpeln soll.
Statt wie bisher 2000 Vorschriften wird es künftig nur noch 90 Vorschriften zum Baurecht geben. Im kommenden Jahr soll der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen.
In wieweit die Belange des Amateurfunks durch diese Änderungen betroffen sind läßt sich im Moment nicht erkennen. Ob sich an der baugenehmigungsfreien Errichtung von Antennenmasten etwas ändert geht aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht hervor.
Aus der recht negativen Erfahrung, die eine solche Änderung des Baurechtes in der Hansestadt Hamburg, in Bezug auf Antennenaufbauten zeitigte, sollten wir die Augen offenhalten um Schaden zu begrenzen. Wer also die Möglichkeit hat, Genaueres in Erfahrung zu bringen, sollte im Interesse aller Funkamateure informieren.
(Achim, DL6AT)
DX-News Nov./Dez. 1997
Leider müssen die DX-News in diesem Rundspruch wieder ausfallen, da bis 15.11., 23:00 Uhr, keine Zuarbeit hier vorlag.
Obwohl Matthias, DL3KUD, der bisher die Zuarbeit dankenswerter Weise leistetet, in seinem Statement im Oktober versicherte, die DX-News zumindest für Nov. und Dez. 97 weiterzuführen, kam bei der Redaktion leider nichts an. Wir hoffen nur, daß er uns die Zusammenarbeit nicht aufgekündigt hat.
(Achim, DL6AT)
Redaktion und Tippfehler vertritt Achim, DL6AT
Ende des Mecklenburg-Vorpommern-RS 11/97
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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