KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 47/97 VOM 23.11.1997

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Liebe YLs, XYLs und OM,
der amtierende RTA-Vorsitzende Dr. Christof Rohner, DL7TZ, hat mich gebeten, folgende Information des RTA im Packet-Radio-Netz zur Verfügung zu stellen:

Thema: RTA beim BAPT

Gespräch über Nachweis des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern.

Sehr kurzfristig ist eine Delegation des RTA vom BMPT zu einem Gespräch BMPT/BAPT am 13.11. nach Mainz zum BAPT über den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sowie weiteren aktuellen Fragen gebeten worden. Seitens des RTA waren vertreten der amtierende Vorsitzende Dr. Christof Rohner, DL7TZ, die Vertreter des DARC im RTA für den DARC e. V. K. E.Vögele, DK9HU, Vorsitzender, für den VFDB e. V. Günter Schupp, DL6IM, 1. Vorsitzender, beratend für den RTA waren dabei Renate Schupp, DJ8YL, Geschäftsführerin VFDB e. V., Dr. Walter Schlink, DL3OAP, stellv. DARC-Vorsitzender, Frau Volmer, juristische Verbandsbetreuung und Thilo Kootz, DL9KCE, technische Verbandsbetreuung des DARC e. V. Das BMPT wurde vertreten durch Referatesleiter Dipl.-Ing. Garvert, das BAPT von Abteilungspräsident Dipl.-Ing. Heidrich, Referatsleiter Amateurfunk, Dipl.-Ing. Link, sowie den Herren Prömper (Justitiar), Wilhelm, Opitz und Dobe.

Vorgestellt wurde der Ausschnitt eines Entwurfes einer Amtsblattverfügung für ein Verfahren, der Einzelheiten festlegt, wie der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle nach den generellen Vorgaben des AFuG97 und des Telekommunikationsrechts die Einhaltung der Personenschutz- und Herzschrittmachergrenzwerte in geeigneter Form nachweisen soll. In einer sehr vertrauensvollen Gesprächsatmosphäre ist der Entwurf erörtert worden. Die Position der Funkamateure wurde eingehend dargelegt. In Kürze sollen weitere Gespräche stattfinden und eine Arbeitsgruppe vom BAPT gemeinsam mit den Funkamateuren ins Leben gerufen werden, in der Berechnungs- und Meßmethoden koordiniert und weitere Einzelfragen zu klären sein werden.

VVY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Stellungnahme des Runden Tischs Amateurfunk (RTA) zum Diskussionsentwurf einer Amateurfunkverordnung (AFuV) des Bundesministeriums für Post- und Telekommunikation versandt

Liebe YLs, XYLs und OM,
der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat am vergangenen Wochenende seine Stellungnahme zur Amateurfunkverordnung (AFuV) verabschiedet und dem BMPT zugeleitet.

Die Stellungnahme ist in dieser Vorstandsinformation im Internet in einer ASCII-Version abgelegt.

In dieser Version wurde darauf verzichtet, den Diskussionsentwurf des BMPT noch einmal aufzuführen. Diejenigen, die über den Diskussionsentwurf nicht verfügen, können sich ihn aus den Vorstandsinformationen herunterladen.

Im Packet-Radio-Netz der Funkamateure steht in der Rubrik „RTA“ auch eine Version im Word 6.0-Format zum Auslesen zur Verfügung.

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX

Anschreiben des RTA an das BMPT

RTA Runder Tisch Amateurfunk

Demokratische Vertretung der deutschen Funkamateure Vorsitzender: Karl Erhard Vögele, DK9HU

RTA Geschäftsstelle Lindenallee 6 34225 Baunatal

An das Bundesministerium für Post und Telekommunikation
Referat 314
Postfach 8001

53105 Bonn


rta 9712 18. November 1997

Betr.: Stellungnahme des RTA zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung – AFuV)

Bezug: Schreiben BMPT 314 A 3500 D-AFuV vom 03.09.1997

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übersenden wir Ihnen die Stellungnahme des RTA zu Ihrem Diskussionsentwurf einer Amateurfunkverordnung (AFuV) zum AFuG 1997. Zu diesem Diskussionsentwurf möchten wir grundsätzlich bemerken:

Die deutschen Funkamateure sind über diesen Entwurf irritiert und enttäuscht. Er spiegelt in für den Amateurfunk existentiell wichtigen Fragen den Geist des AFuG 1997 nicht wieder und seine Ausführungen über die Regelung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten entsprechen nicht den Grundgedanken des EMVG. Die von den Funkamateuren immer wieder beklagte Tendenz der ausführenden Behörde, zu reglementieren statt zu regulieren, findet sich selbst dort, wo erwiesenermaßen über die Eigenverantwortung der Funkamateure ein Stück Entstaatlichung und Deregulierung bei gleichzeitiger Stärkung des Ehrenamtes in gemeinnützigen Amateurfunkverbänden problemlos möglich wäre. Für solche Fälle hingegen, in denen die Selbstregulierung im Amateurfunk versagen muß oder gar nicht gewollt sein kann, weil es dem Selbstverständnis unserer Mitgliedsvereinigungen widerspricht, staatliche Ordnungsfunktionen zu übernehmen, läßt er Konsequenz vermissen. Beispielhaft seien hier der Mißbrauch automatischer Stationen oder der inhaltliche Mißbrauch von Amateurfunkaussendungen genannt.

Der RTA findet das im Kontakt mit BMPT und Politik bisher erfahrene, gemeinsame Verständnis über die Regelung eines liberalen Amateurfunks in einer liberalisierten Kommunikationswelt in diesem Diskussionsentwurf so nicht wieder. Er lehnt Regelungsvorschläge ab, welche die Funkamateure gegenüber allen anderen Bürgern benachteiligen und im Konfliktfall einer elektromagnetischen Unverträglichkeit praktisch rechtlos machen (wie in § 15 AFuV). Wir können Regelungen nicht zustimmen, welche die Gewinnung von Nachwuchs insbesondere über exorbitant hohe Gebühren und durch das Fehlen einer Zeugnisklasse für Einsteiger entscheidend erschweren (§ 5 und Anlage 3 AFuV), die Nutzung des Sachverstandes der Funkamateure für Amtshandlungen der Regulierungsbehörde in Frage stellen (§ 3), oder offensichtlich, wie bei der Koordinierung von besonderen Amateurfunkstellen, diese gar nicht mehr berücksichtigen wollen. Hier dürfen wir darauf hinweisen, daß Funkamateuren die Nutzung der ihnen zugewiesenen Frequenzen grundsätzlich freigestellt ist. Die Koordinierung besonderer Amateurfunkstellen darf nicht dazu führen, dieses grundsätzliche und in der Praxis bewährte Prinzip der Selbstregulierung zu durchbrechen und in weiten Frequenzbereichen Frequenzen und andere technische und betriebliche Parameter ohne Beteiligung der Betroffenen zu regeln.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Entwurf schmälert den bisherigen Besitzstand der Funkamateure und würde diese, träte er in der vorliegenden Form in Kraft, zusätzlich benachteiligen. Er steht in deutlichem Widerspruch zu allen bisher schriftlich und mündlich erklärten Absichten der Politik und z. T. auch Ihres Hauses. Der RTA bittet Sie, seine Kritik und seine Änderungsvorschläge als den Willen der Funkamateure zu werten, in gemeinsamer Arbeit eine Regelung zu schaffen, die den bisherigen, gemeinsamen Erklärungen und Zielsetzungen entspricht und den Erfordernissen des Amateurfunkdienstes gerecht wird. Er ist überzeugt davon, daß so bei Offenheit auf allen Seiten eine Regelung geschaffen werden kann, die ausgewogen ist und deshalb auch Bestand haben wird. Wir setzen darauf, daß dieses Papier, entsprechend der von Ihnen gewählten Bezeichnung „Diskussionsentwurf“, aufgrund unserer Stellungnahme noch wesentlich im Sinne der Vorschläge der Funkamateure abgeändert werden wird. Insbesondere im Hinblick auf kürzlich geführte Gespräche mit Vertretern Ihres Hauses und des BAPT, sehen wir uns in dieser Auffassung bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Erhard Vögele
Vorsitzender


FCC begrenzt HF-Leistung

die amerikanische Fernmeldebehörde FCC hat für Amateurfunk-Umsetzer ohne Extragenehmigung eine maximale HF-Strahlungsleistung von 500 W EIRP festgelegt. Das gilt für alle Frequenzbänder; bei höheren Leistungen und einer Antennenhöhe unter 10 m über Grund wird eine Sicherheitsabstands-Bescheinigung erforderlich.

(aus AR-Newsline/FCC)
(Klaus, DL4KCK)


Meldungen aus den Ortsverbänden

Auswertung zum Sonder-DOK „OV20KN“

Werte Freunde des Köln-Aachen-Contestes,
Sonder-DOKs sind manchmal gewünscht, manchmal eine Last für den Contest-Auswerter. Der Sonder-DOK zum 20jährigen Bestehen des OV Köln-Nord, G35, lautet „OV20KN“, aber nur bei der Clubstation DKØKD. Ich bitte den DOK „OV20KN“ als G35 zu werten! Schon eingegangen Einsendungen wurden entsprechend vom Auswerter berichtigt bzw. müssen noch bei der Auswertung von Euch berücksichtigt werden. Ich bitte um Verständnis. Vielen Dank.

73 de Hans-Otto, DL2KCI

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OV-Versammlung Köln, G10

Die nächste OV-Versammlung G10 findet wie üblich am letzten Dienstag des Monats November 1997, also am 25.11. um 20:00 Uhr, in der Caféteria des Bundes-Leistungs-Zentrum im Guts-Muths-Weg Nr. 1 statt. Dort werden wir im Gegensatz zu den beiden Kurz-Vorträgen der OV-Versammlung des Monats im Monat September über unsere Weihnachtsfeier im Dezember 1997 sprechen. Wir hoffen auf einen guten Besuch und bringen Sie auch Ihre Familienangehörige zu dieser Feier mit.

Wer mit dem PKW kommt:
Militärring Richtung Aachener Straße, links einbiegen in die Junkersdorfer Straße und dann einbiegen in die Straße „Am Römerhof“.

Für die Fußgänger:
Endhaltestelle der Straßenbahn Linie 1, dann Junkersdorfer Straße und dann Straße „Am Römerhof“ - Köln-Müngersdorf.

VY 73, Heinz Schifferdecker, DL7AC, OVV G10

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OV-Abend November OV Köln-Deutz, G24

Der OV-Abend im November muß vorverlegt werden auf Donnerstag, den 27.11., 20:00 Uhr. Bitte vormerken: Weihnachtsfeier am Sonntag, dem 14.12., ab 17:00 Uhr, im OV Lokal Puffelskooche. Alle Mitglieder und Freunde sind herzlich eingeladen. Kinder zu denen der Nikolaus kommt, bitte anmelden bei Martha Weck, DC4KY.

(Dieter, DF3KJ)

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Z12

Der Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost e. V.,VFDB, Ortsverband Köln lädt seine Mitglieder zur Versammlung mit Neuwahlen ein.

Termin 03.12., 16:30 Uhr, Versammlungsraum: Clubraum des Ortsverbandes Z12, Kerpener Str. 10 in 50937 Köln.

Als Wahlausschuß wurden Peter Holz, DB8KO, und Günther Schiffers, DG4KB, bestellt.

Der Vorsitzende des OV Z12, Willi Bergmann, DL4KB freut sich auf viele Gäste im vorweihnachtlichen Rahmen.

(Im Auftrag, Ulfried Ueberschar, DJ6AN)


Überregionale Termine

AMTEC ’97

Am 30.11. findet auf den Messegelände in Saarbrücken die 17. AMTEC statt. Auf einer Ausstellungsfläche von über 7000 m² bieten rund 130 private und gewerbliche Aussteller in den Hallen 3, 4, 5 und 6 Interessantes aus den Bereichen Amateurfunk, Funk- und Meßtechnik, Antennentechnik, Elektronik und Computer Hard- und Software an.

Geöffnet ist diese internationale Verkaufsausstellung von 09:00–17:00 Uhr. Parkplätze stehen auf dem Messegelände oder in unmittelbarer Nähe ausreichend zur Verfügung.

Noch können einige Tische belegt werden. Interessenten wenden sich bitte eilig an August Hermann, DC9VY, ....., oder Michael Schmidt, DD7VR, ......

(Fritz, DD3VL)

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22.11.: Flohmarkt in Bad Neuenahr-Ahrweiler, K01
28.03.: Bergheimer Funkflohmarkt in Bergheim-Quadrath
25./26.04.: 14. Internationale PR-Tagung TH Darmstadt
29.05.–01.06. Fieldday OV Bonn auf der Erpeler Ley
13.06.: Flohmarkt OV Bonn auf der Burg Limperich


VY 73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 47/97 vom 23.11.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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