Redaktion: Manfred May, DJ1KF
DG2KCW Silent Key
Völlig unerwartet verstarb am Samstag, dem 04.10., im Alter von 53 Jahren OM Gerhard Geisthoff, DG2KCW, aus Bensberg-Refrath, Mitglied des Ortsverbandes Bergisch Gladbach, G19, des Deutschen Amateur-Radio-Club.
Mitten in seiner Arbeit erlitt Gerd zu Hause einen Herzinfarkt.
Gerhard Geisthoff war Oberstudienrat an der Berufsbildenden Schule 1 in der Brüggener Straße in Köln-Zollstock. Seit seiner Referendarzeit 1976 unterrichtete er dort in den Fachklassen für Bankkaufleute sowie in der Höheren Handelsschule für Abiturienten.
Zum Amateurfunk gelangte Gerd Geisthoff über die an der Schule bestehende Amateurfunkgruppe DLØAAA der Bezirksarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit an berufsbildenden Schulen Köln e. V..
Er erwarb die C-Lizenz und beteiligte sich über viele Jahre regelmäßig auch an den Frühjahrs- und Herbsttagungen der Lehrer-Arbeitsgemeinschaft Amateurfunk in der Schule in Nordrhein-Westfalen.
Durch den Amateurfunk fand DG2KCW gute Funkfreunde auch in Litauen und Königsberg im nördlichen Ostpreußen. Persönlich kennengelernt hatte er sie in den Osterferien 1991 bei dem ersten Hilfstransport nach Marijampole, der litauischen Partnerstadt von Bergisch Gladbach.
Als einer der ersten deutschen Funkamateure mit litauischer und russischer Gastlizenz war Gerd ebenso wie erneut zwei Jahre später dort auf dem 2-m-Band als LY/DG2KCW sowie als UA2/DG2KCW zu hören.
Viele verlieren mit Gerd Geisthoff einen guten Freund.
Werner Wolff, DJ7CT,
für den Ortsverband Bergisch Gladbach des DARC e. V. sowie für die
Arbeitsgemeinschaft Amateurfunk DLØAAA
Betr.: Stellungnahme des DARC e. V. zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV)
Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
die Mitgliederversammlung des DARC e. V. hat auf ihrer Sitzung am 25./26.10. in
Kassel die Stellungnahme des DARC e. V. zur AFuV verabschiedet und dem RTA zur
Beschlußfassung in seiner Sitzung am 16.11. zugeleitet.
Die beigefügte Stellungnahme ist auch per SASE (DM 3,) bei der Geschäftsstelle des DARC e. V. erhältlich oder kann aus dem Internet ausgelesen werden.
Die wesentlichen Punkte unserer Stellungnahme sind in der Reihenfolge der Paragraphen des AFuV-Entwurfes folgende:
§ 3 Prüfungsausschuß
Im Prüfungsausschuß zur Abnahme von Amateurfunkprüfungen soll ein erfahrener Funkamateur vertreten sein. Dies ist sachgerecht und dient dazu, Prüfungskosten zu senken.
§ 5 Erteilen von Amateurfunkzeugnissen
Der DARC e. V. fordert die Einrichtung einer Amateurfunkzeugnisklasse für Einsteiger auf der Grundlage von Grundkenntnissen im 2-m- und 70-cm-Band. Die Sendeleistung soll unter 10 W liegen.
Mit dem Ausbildungsfunkbetrieb alleine wird dem Anliegen nach Gewinnung von Nachwuchs für den Amateurfunk nicht entsprochen. Angesichts des europäischen Einigungsprozesses darf die Bundesrepublik im Verhältnis zu ihren Nachbarländern nicht ins Hintertreffen geraten. Sie muß in ihre bildungspolitischen Maßnahmen zur Förderung technisch wissenschaftlicher Interessen ihrer Jugend auch die Initiativen gemeinnütziger Vereine mit einbeziehen.
§ 14 Besondere Amateurfunkstellen
Der DARC fordert, daß fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen usw. weiterhin unter Beteiligung der Funkamateure koordiniert werden.
Der DARC hält es für notwendig, daß der Rufzeicheninhaber einer besonderen Amateurfunkstelle wie bisher auch bei Mißbrauch seiner Amateurfunkstelle diese jederzeit abschalten oder einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb ausschließen kann.
§ 15 Technische Anforderungen an die Amateurfunkstelle und Anforderungen zum Betrieb
Die im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen, die sich mit Maßnahmen im Rahmen eines Störfalles befassen, lehnen wir ab. Sie entsprechen nicht dem Sinn des EMVG. Sie sind weder mit dem Auftrag des Amateurfunkgesetzes vereinbar, eine Störfallregelung im Sinne des EMVG in einer Verordnung für die Funkamateure zu schaffen noch werden sie den Interessen der Funkamateure gerecht, welche durch die im Entwurf geschaffene Regelung gegenüber anderen Gerätebetreibern benachteiligt werden.
Unser Vorschlag entspricht den Zielen des EMVG sowie auch dem Entwurf eines zu novellierenden EMVG.
Dem § 15 wird ein weiterer Absatz angefügt, der sich gegen die mißbräuchliche Verwendung von Amateurfunkstellen richtet (Trägerdrücker, anstößige oder beleidigende Äußerungen, Äußerungen zur Beeinflussung anderer in politischer oder religiöser Hinsicht).
§ 17 Aufzeichnen der Sendetätigkeit
Der DARC e. V. schlägt vor, daß zur Einhaltung der Bestimmungen über den Ausbildungsfunkverkehr die Behörde die Führung eines Logbuches verlangen kann.
§ 20 Übergangsregelung
Der DARC e. V. hält es für angemessen und angesichts der Regelungen in der VO-Funk auch für geboten, die Inhaber der Lizenzklassen A der künftigen Amateurfunkzeugnisklasse 1 zuzuordnen.
Anlage 1 Prüfungsinhalte und -anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure
Die Anlage 1 wurde im Hinblick auf die Erfordernisse einer Zeugnisklasse für Einsteiger ergänzt. Sie enthält ebenfalls einen Vorschlag für eine praxisgerechtere Abnahme der Prüfung im Hören und Geben von Morsezeichen.
Anlage 2 Durchführung der fachlichen Prüfung für Funkamateure
Es werden einige redaktionelle Änderungen vorgeschlagen.
Anlage 3 Gebühren und Auslagen
Insbesondere die einmaligen Gebühren für die Abnahme der Prüfung sind exorbitant hoch und prohibitiv. Gebühren dieser Höhe wirken abschreckend und stehen der Gewinnung insbesondere von jugendlichen Funkamateuren entgegen. Die übrigen Positionen sind in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar. Eine solche Gebührenpolitik lehnen wir ab.
Der DARC fordert, das Ehrenamt mehr in Amtshandlungen einzubeziehen, um Kosten zu sparen. Es müssen langfristig Voraussetzungen geschaffen werden, um zu erreichen, daß z. B. die Abnahme einer Prüfung, wie dies in den USA schon immer möglich war, für eine Gebühr um DM 10, möglich ist.
Anlage 4 Rufzeichenplanung und -zuteilung
Der DARC e. V. geht davon aus, daß die Zuteilung von Rufzeichen nach Zeugnisklassen beibehalten wird.
Anhang zum Thema: Nachweis der Einhaltung von Schutzabständen
Es bestehen Widersprüche der Vorschriften des AFuG und der Telekommunikationszulassungsverordnung zum Verfahren der Nachweises der Einhaltung von Schutzabständen. Da das AFuG als Spezialgesetz Vorrang hat, fordert der DARC, daß der Widerspruch durch eine Änderung der Telekommunikationszulassungsverordnung beseitigt wird.
Wegen weiterer Details zu der obigen Kurzdarstellung verweisen wir auf Ausführungen in der Stellungnahme.
Der Vorstand des DARC e. V.
+++
Hinweis zu den Einspielungen:
Die Einspielung der kompletten Stellungnahme ins PR-Netz erfolgt in zwei Versionen:
1. ASCII-Version in Teilen
2. Word6-Version gepackt im ZIP-Format in 7Plus-Teilen
Die Einspielung ins Internet erfolgt voraussichtlich am 29.10. (Vorstandsinformationen
abfragen unter .....)
VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX
(Es gilt die in DBØMKA eingegebene Fassung.)
Das BAPT hat uns folgende Pressemitteilung geschickt:
Umstellung der Funkgenehmigungsgebühren nach dem Fernmeldeanlagengesetz (FAG) auf Gebühren und Beiträge nach Telekommunikationsgesetz (TKG)
Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen über Gebühren und Beiträge, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zahlungsverpflichtungen grundlegend geändert. Zum einen wurden völlig neue Gebühren- und Beitragstatbestände geschaffen, zum anderen werden anstelle der bisherigen, zum überwiegenden Teil monatlichen Funkgenehmigungsgebühren, zukünftig einmalige Gebühren und jährliche Beiträge nach TKG erhoben.
Die ab dem 01.08.1996 geltenden Gebühren- und Beitragsregelungen führen für die Betroffenen in der Regel zu keiner Verschlechterung.
Aufgrund dieser Änderungen mußte das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) seine Datenverarbeitung an die neuen Gegebenheiten anpassen. Die Umstellung des Inkassoverfahrens stellte für das BAPT eine technische und logistische Herausforderung in nicht unerheblichem Umfange dar. So mußten in mehr als 600.000 Fällen Forderungen neu berechnet, sowie der Druck und der Versand ebenso vieler Bescheide organisiert und abgewickelt werden.
Den Bescheiden, die im Oktober und November versandt werden, ist ein Merkblatt beigefügt. Dieses enthält eine kurze Stellungnahme sowie die herangezogenen gesetzlichen Bestimmungen.
Ende der Pressemitteilung
Die bisherigen Genehmigungsgebühren für Funkamateure in Höhe von monatlich
3, DM sind seit dem 01.08.1996 ersetzt durch einen Frequenznutzungsbeitrag in
Höhe von jährlich 18, DM.
(Günter, DL6IM)
Jetzt zur Prüfung anmelden!
Liebe SWL sowie Funkamateure der Lizenzklasse A!
Aus dem aktuellen Geschehen haben Sie sicher entnommen, daß an der neuen
Durchführungsverordnung, AFuV, für den Amateurfunkdienst gearbeitet wird.
Daran anschließen wird sich der neue Fragen- und Antwortenkatalog, in den auch im besonderen Maße die Belange der elektromagnetischen Verträglichkeit mit den Vorgaben aus den einschlägigen Gesetzen eingearbeitet sein wird.
Zudem ist inzwischen angedeutet worden, daß die Gebühr zur Teilnahme an der künftigen Prüfung für Funkamateure bei DM 200, für die Lizenzklasse 1, DM 145, für die Lizenzklasse 2, und DM 105, für eine Zusatzprüfung sowie zuzüglich DM 50, für die Ausstellung der Lizenzurkunde liegen wird.
Bisher sind zu zahlen DM 40, für die Erstprüfung und DM 20, für die weiteren Prüfungen.
Wenn Sie also das Wissen des derzeit noch gültigen Fragen- und Antwortenkataloges verinnerlicht haben und sich fit fühlen, dann sollten Sie nicht länger zögern, sich zu einer der nächsten Prüfungen bei ihrer zuständigen Außenstelle des BAPT anzumelden.
Das Anmeldeformular für die Außenstelle Köln können Sie unter der nachfolgenden Anschrift anfordern:
Bundesamt für Post und Telekommunikation, ......
Dies ist zugleich die Anschrift des Prüfungsortes in Köln.
Ulfried Ueberschar, DJ6AN, Verbindungsbeauftragter des Distriktes Köln-Aachen
Meldungen aus den Ortsverbänden
23-cm-Sprachmailbox Köln DBØKOE
Seit dem 25.10. läuft auf 1298,325 MHz die Sprachmailbox DBØKOE im Testbetrieb. Da für den Empfänger der Quarz noch nicht eingetroffen ist, läuft die Box z. Zt. nur als Bake. Das QTH ist in der Kölner-Innenstadt auf dem TELEKOM-Turm in der Sternengasse. Die ganze Crew würde sich über Rapporte via Packet-Radio oder QSL-Karte sehr freuen.
Rapporte bitte an DG3KMB@DBØGSO oder DG1KWA@DBØGSO
Überregionale Termine 1997
08./09.11.: Tagung des VHF/UHF/SHF-Referates in Bebra
22.11.: Flohmarkt in K01, Bad Neuenahr-Ahrweiler
28.03.1998 Bergheimer Funkflohmarkt in Bergheim-Quadrath
Ausschreibung Köln-Aachen-Contest 1997
Der Distrikt Köln-Aachen lädt ein zum Herbst-Contest am 16./17.11. und 18.11.
Sonntags (16.11.1997)
08:00-09:00 UTC 80 m
09:00-10:00 UTC 10 m
10:00-11:00 UTC 2 m
11:00-12:00 UTC 70 cm
Montags und dienstags (17.11./18.11.1997) jeweils:
18:00-19:00 UTC 80 m
19:00-20:00 UTC 10 m
20:00-21:00 UTC 2 m
21:00-22.00 UTC 70 cm
Die komplette Ausschreibung inklusive vorbereiteter Logblätter sind in PR unter KA-INFO abzurufen.
(Hans-Otto, DL2KCI)
VY 73 de Manfred, DJ1KF
Ende des Köln-Aachen-RS 44/97 vom 02.11.1997
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
..._._
Inhalt 1997 | Rundspruch-Archiv |