DARC e. V., der Stellv. Vorsitzender Karl Erhard Vögele, DK9HU berichtet:
Deutscher Bundestag verabschiedet das Gesetz über den Amateurfunk Drucksachen 13/6439 und 13/7448
Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 24.04.1997 das Gesetz über den
Amateurfunk (Amateurfunkgesetz AFuG 1997) auf der Grundlage der Beschlußempfehlung
und des Berichtes des Ausschusses für Post und Telekommunikation in der 2. und 3. Lesung
mit den Stimmen von CDU/CSU, F.D.P., SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der PDS ohne Aussprache verabschiedet. Die Fraktionen hatten sich vor der Sitzung darauf
verständigt, ohne Aussprache über den Gesetzentwurf abzustimmen.
Das Gesetz geht jetzt in den Bundesrat. Wann es in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht erkennbar. Wir werden darüber rechtzeitig berichten. Vorsorglich soll schon auf folgendes hingewiesen werden. Die alte DV-AFuG vom 15.04.1985 ist noch so lange bis auf weiteres geltendes Recht, bis nach in Krafttreten des neuen AFuG 1997 der § 6 Satz 2 AFuG 1997 angewendet werden kann und mit der neuen Rechtsverordnung die bisher geltende DV-AFuG aus 1985 aufgehoben wird.
Es gibt derzeit keine Informationen darüber, wann dies der Fall sein wird. Bekannt ist nur, daß das BMPT bestrebt ist, bis zu seiner Auflösung im Herbst dieses Jahres die neue Rechtsverordnung zu erlassen.
Es ist davon auszugehen, daß in der neuen Rechtsverordnung eine Reihe von Übergangsregelungen getroffen werden, aus denen sich u. a. ergibt, wann im Einzelnen welche Teile der neuen Verordnung Gültigkeit erhalten werden und ab wann Teile der alten DV-AFuG, bzw. die DV-AFuG insgesamt, nicht mehr anzuwenden sind.
Wann der RTA den Entwurf der neuen Rechtsverordnung zur Stellungnahme erhalten wird, ist nicht bekannt.
Die Drucksache 13/6439 ist bereits in Packet-Radio veröffentlicht. Beide Drucksachen können auch bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, ....., bestellt werden; ISSN 0722-8333.
73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU
Weil sich die Funkamateure intensiv mit den neuen Medien befassen und mit Packet-Radio und Internet experimentieren, zitieren wir die Rede von Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Einbringung des IuKDG in den Deutschen Bundestag vom 18. April 1997
Rede von Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Einbringung des IuKDG in den Deutschen Bundestag vom 18.04.1997:
Multimedia ist für viele ein Zauberwort. Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Zukunftsprojekt. Multimedia ist eine Chance für den Standort Deutschland. Denn es geht um neue Technologien und ihre Nutzung in modernen Dienstleistungen, in der Produktion, in Bildung und Ausbildung. Multimedia gehört ins Zentrum der Debatte über mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze, über die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Einige Fakten machen das deutlich:
Die Bundesregierung will die Entwicklung zur Wissensgesellschaft aktiv mitgestalten. Sie will Multimedia möglich machen. In diesem Jahr steht allein im Etat des BMBF eine Summe von 1 Mrd. DM für die Entwicklung und Förderung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien bereit.
Die Mittel arbeiten, sie eröffnen Zukunftsoptionen. Allein in den ersten Monaten dieses Jahres habe ich zwei verschiedene Projekte gestartet:
Deutschland bietet alle Voraussetzungen für einen globalen Spitzenstandort. Bei der Infrastruktur zur Informationsgesellschaft sind wir heute hinter den USA Vizeweltmeister, weit vor Großbritannien, Frankreich und Japan.
In Deutschland gibt es auf einer Strecke von über 100.000 km Glasfaserverkabelung, in den neuen Ländern ist sie flächendeckend. Hinzu kommen 38 Mio. Telefonanschlüsse und 16 Mio. Anschlüsse für das Fernsehkabelnetz. Das sind über 40 % aller Haushalte. In der Bundesrepublik gibt es derzeit 3 Mio. ISDN-Anschlüsse, womit wir mit über 50 ISDN Anschlüssen je 10.000 Einwohner weltweit an erster Stelle stehen.
Unsere Politik mit dem Ziel: Multimedia möglich machen, stützt sich auf drei Säulen.
Die erste Säule ist der weitere Ausbau der guten Infrastruktur zur Informationsgesellschaft.
Deutschland hat schon heute die schnellste Wissenschafts-Datenbahn der Welt. Durch das Deutsche Forschungsnetz kurz DFN werden Bilder und Daten mit einer Geschwindigkeit von 155 Megabit pro Sekunde übertragen. Pro Monat entspricht die übertragene Datenmenge 2 Mrd. beschriebenen DIN-A4-Seiten. Alle 326 Hochschulen und alle Forschungseinrichtungen sind hier angeschlossen. Im Sommer wird die Übertragungsgeschwindigkeit bei 622 Megabit pro Sekunde liegen.
Die zweite Säule heißt: Erschließung des Anwendungspotentials von Multimedia.
Hier setzen die Förderkonzepte des BMBF neben den Projekten Schulen ans Netz und Telearbeit vor allem auf folgende Initiativen:
Die dritte Säule heißt: Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Informatins- und Kommunikationsdienste.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält in den ersten drei Artikeln Neuregelungen das Teledienstegesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz und das Gesetz über Digitale Signaturen. In sechs weiteren Artikeln werden bestehende Gesetze, wie das Strafgesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz und das Preisangabengesetz, angepaßt.
Das IuKDG leistet einen Beitrag zu Deregulierung, weil es einem rechtlichen und bürokratischen Wildwuchs vorbeugt. Darum verzichtet es auf Kataloge von Detailregelungen. Das Gesetz beschränkt sich viel mehr auf grundlegende Festlegungen. Damit bleibt Gestaltungsraum für zukünftige technische Entwicklungen.
Wir haben den Gesetzentwurf intensiv mit Unternehmen und Verbänden diskutiert und Zustimmung erhalten.
Es ist nicht so, daß das Gesetzesvorhaben die Unternehmen aus dem Lande treibt. Im Gegenteil: Sie sind froh, daß in diesem für sie wichtigen Bereich eine einheitliche Regelung geschaffen wird. Dies gilt vor allem für die Regelungen über die Verantwortlichkeit für Inhalte.
Ich freue mich ja, daß Herr Tauss so vehement für ein einheitliches Gesetz für alle Tele- und Mediendienste eintritt. Auch ich habe das zu Anfang getan. Aber die Diskussion ist zwischenzeitlich fortgeschritten, und Herr Tauss steht noch immer am Anfang.
In der Abwägung war die Entscheidung zu treffen zwischen jahrelangen Streitigkeiten mit den Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht über Kompetenzen im Bereich der neuen Dienste und einem Kompromiß zwischen Bund und Ländern, der eine schnelle Lösung für Investitionen und Unternehmen bedeutet.
Bund und Länder haben sich für den zweiten Weg entschieden. Und ich bin überzeugt, daß das richtig war und richtig ist.
Vier Punkte des vorliegenden Entwurfs möchte ich besonders hervorheben:
1. Anwendungsbereich des Teledienstegesetzes Das Gesetz schafft keine Rechtsunsicherheit wie der Kollege Tauss behauptet sondern Rechtsklarheit.
In den zentralen Fragen
* der Zugangsfreiheit,
* der Grundzüge der Verantwortlichkeit
* und des bereichsspezifischen Datenschutzes,
wurden wort- und inhaltsgleiche Regelungen sowohl für Teledienste als auch für
Mediendienste vereinbart. Das ist ein wichtige Grundbedingung für eine einheitliche
Rechtsanwendung.
Klarheit auch bei den Anwendungsbereichen:
* Teledienste und Mediendienste sind kein Rundfunk,
* die Zugangsfreiheit ist auch für Mediendienste gesichert
* und eine klare Zuordnung heute bekannter Dienste zum IuKDG oder zum
Mediendienste-Staatsvertrag ist erfolgt.
Auch für neu hinzukommende Dienste wird Rechtsklarheit geschaffen. Bund und Ländern sind sich einig, daß eine rasche Verständigung auf politischer Ebene über notwendige Anpassungen in unmittelbaren Gesprächen erfolgen soll.
Dafür brauchen wir keine neue Behörde wie die von Herrn Tauss vorgeschlagene Bund-Länder-Agentur. Zusätzlichen bürokratischen und rechtlichen Wildwuchs, der Multimedia in Deutschland behindert, gilt es unter allen Umständen zu verhindern.
2. Datenschutz
Im Datenschutz steht die Sicherung der informationellen Selbstbestimmung im Vordergrund. Der Gesetzentwurf trägt dem Rechnung.
Leitlinien des Gesetzes sind: die Datenvermeidung, der Systemdatenschutz und das Transparenzgebot. Wo immer möglich, soll auf die Erhebung personenbezogener Daten ganz verzichtet werden. Wo dennoch nötig, soll der Nutzer wissen, was mit seinen Daten passiert. Die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten soll erstmalig auch in elektronischer Form erfolgen können eine wichtige Voraussetzung für die technikentsprechende Nutzung neuer Dienste durch Diensteanbieter und Nutzer.
Diese Neukonzeption wird von den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern unterstützt und begrüßt. Die Bundesländer haben die Konzeption auch für Datenschutz bei Mediendiensten vorgesehen.
Der Bundesbeauftragten betont in seinem in dieser Woche vorgelegten Tätigkeitsbericht, daß mit der Umsetzung dieses Konzeptes eine wichtige Grundlage für das Vertrauen der Bürger in die Verläßlichkeit der neuen Dienste geschaffen werden kann.
In Einzelfragen, wie sie auch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz angesprochen werden, sollten wir das parlamentarische Verfahren zur Erörterung nutzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste. Ich gehe aber davon aus, daß wir hier eine sachgerechte Lösung finden werden.
3. Digitale Signaturen
Eine wichtige Neuerung ist die Regelung von digitalen Signaturen. Ohne digitale Signatur kein sicheres Online-Geschäft. Aus diesem Grund haben Unternehmen und Verbände eine gesetzgeberische Initiative in diesem Bereich immer wieder gefordert. Darum unterstützen sie den vorliegenden Gesetzentwurf.
Mit dem Signaturgesetz soll in einem ersten Schritt der Rahmen für die erforderliche technische und administrative Sicherheit geschaffen werden. In einem zweiten Schritt wird geprüft, inwieweit im Zivilrecht, im Prozeßrecht und im Verwaltungsverfahrensrecht digitale Signaturen verwandt werden können.
Die Bundesregierung hält daran fest, daß die erforderliche Infrastruktur privatwirtschaftlich organisiert wird, um die wirtschaftliche Nutzung dieser Innovation zu erleichtern.
Auch hier setzt die Bundesregierung wieder auf Deregulierung. Die Länder hingegen wollen eine zusätzliche Staatsaufgabe daraus machen. Ich halte das für falsch.
Mit dem Signatur-Gesetz ist Deutschland national und international Vorreiter. Der Gesetzentwurf hat Modellcharakter für unsere europäischen Nachbarn, aber auch darüber hinaus.
Es wäre kein gutes Signal für den Standort Deutschland, wenn dieser Teil aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen würde, wie dies der Bundesrat vorschlägt.
4. Jugendschutz
Der Jugendschutz in den Datennetzen ist mitentscheidend für die Akzeptanz der neuen Technologien in der Bevölkerung.
Ich bleibe dabei: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es ist Aufgabe des Staates, deutlich zu machen, wo die Grenzen des Tolerierbaren für eine Gesellschaft liegen, und zwar unabhängig von der Frage der Durchsetzbarkeit in einem Netz, das keine nationalen Grenzen kennt.
Um den Mißbrauch der neuen Dienste im Interesse vor allem unserer Kinder und Jugendlichen zu verhindern, sind im Gesetzentwurf drei Stufen zum Jugendschutz vorgesehen:
* Das Verbot rechtswidriger und schwer jugendgefährdender Inhalte durch das
Strafgesetz
* Die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
* Die Bestellung von Jugendschutzbeauftragten
Eine wichtige Rolle spielt die freiwillige Selbstkontrolle der Diensteanbieter. Die Diensteanbieter haben zugesagt, eine freiwillige Selbstkontrolle zu organisieren und einen Verhaltenskodex im Umgang mit rechtswidrigen und jugendgefährdenden Inhalten zu vereinbaren.
Wir alle wissen, daß wir es mit globalen Netzen zu tun haben und nationale Gesetze schnell an Grenzen stoßen. Im Rahmen des G7-Forschungsministertreffen hat die Bundesregierung deshalb eine Initiative zur Überprüfung einer rechtlichen und technischen Zusammenarbeit in diesen Fragen angestoßen. Ich hoffe, daß wir in diesem Rahmen zu Lösungen kommen werden.
Auch vor diesem Hintergrund ist es wichtig, daß wir in Deutschland rasch zu einer verläßlichen, rechtlichen Grundlage für die neuen Dienste kommen. Nutzer, Unternehmen und Investoren warten darauf.
Das IuKDG und der Mediendienste-Staatsvertrag sollen den jeweiligen Parlamenten mit dem Ziel des gemeinsamen Inkrafttretens zum 01.08.1997 zugeleitet werden.
Das ist zu schaffen. Hierfür bitte ich um Ihre Unterstützung.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, 1997
Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden
VHS-Vortrag Elektrosmog
Am 05.05., um 20:00 Uhr, veranstaltet die Volkshochschule (VHS) Bergheim einen Vortrag zum Thema Elektrosmog. Referent ist Herr Eberhard Eckert. Ort: VHS-Haus Bethlehemer Str. 25 in 50126 Bergheim.
73 de Hans-Otto, DL2KCI
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16. Rheinhessischer Amateurfunk-Flohmarkt am 17.05.
Am Samstag, dem 17.05., findet von 09:00-14:00 Uhr, in Nieder-Olm in der neuen Ludwig-Eckes-Halle der 16. Rheinhessische Amateurfunk-Flohmarkt statt. Die neue Halle liegt nur ca. 300 m von der alten Halle entfernt. Parkplätze stehen an der gewohnten Stelle an der alten Halle kostenfrei zur Verfügung. Wir bitten, ausschließlich diese Plätze zu benutzen, da an der neuen Halle keine Parkplätze verfügbar sind. Eintritt für Besucher ist wie jedes Jahr frei.
Neben einer deutlichen Ausschilderung erfolgt eine Funkeinweisung durch die Clubstation DFØNO auf 145,500 MHz.
Tischreservierungen über Adolf Dott, DF9PS, ......
(Reinhard, DC8WV)
73 de Manfred, DJ1KF
Ende des Köln-Aachen-RS 17/97 vom 27.04.1997
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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