KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 9/97 VOM 02.03.1997

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Silent key

Am Montag, dem 24.02., verstarb nach längerer Krankheit im Alter von 63 Jahren unser OV Mitglied Heinz Langel, DL5KJ, aus Wesseling. Heinz war seit 1977 lizenziert und gründete am 17.12.1977 mit Anderen zusammen den Ortsverband Wesseling, G37. Er war, trotz seiner Behinderung, über viele Jahre sehr aktiver Funker und immer an den Belangen des OVs und des Amateurfunks interessiert.

Die Mitglieder des OV Wesseling werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

73 DG7KD, Manfred


Ergebnis der Prüfung für Funkamateure vom 14.02. beim Bundesamt für Post und Telekommunikation, Außenstelle Köln

Liebe XYL, YL und OM,
sicher ist es dem Spiritus Carnevalis anzulasten, daß es mit dem Ergebnis der Prüfung vom 14.02. nicht so glorreich gediehen ist, wie es hätte sein können.

Von elf zur Prüfung erschienen Kandidaten konnten leider nur vier mit der gewünschten Lizenzurkunde betraut werden.

Als Prüfungskommission waren tätig: Vom BAPT in Köln: OM Willi Bergmann, DL4KB, und Alexander Schwarz, DL3KH, und vom DARC Distrikt Köln-Aachen OM Hans Pazem, DL1KB.

Wir gratulieren ganz besonders:
Mathias Metzger aus Pulheim zu DB5MM; Torsten Willms, Leichlingen zu DL2KG; Malte Wölky, Bergheim zu DB3DW, und Detlef Wollmann, Heinsberg zu DH1DW

Herzliche Grüße und Wünsche für best DX vom Verbindungsbeauftragten zum BAPT

Ulfried Ueberschar, DJ6AN


Die 1. Lesung des neuen Amateurfunkgesetzes im Bundestag war so interessant und für den Amateurfunk so wichtig, daß es bedauerlich ist, daß nicht mehr Funkamateure daran teilnehmen konnten. Wir möchten Ihnen das Wortprotokoll in unseren Rundsprüchen zur Kenntnis bringen.

Protokoll der Bundestagssitzung vom 30.01.1997 zum AFuG 1997 – Teil 4

„Vizepräsident Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Kollege Manuel Kiper.

Dr. Manuel Kiper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einbringung des Amateurfunkgesetzes will die Bundesregierung vorkonstitutionelles Recht durch eine Neufassung ersetzen, die den technischen Fortschritt berücksichtigt. Die Rechte der Amateurfunker sollen dabei – ich zitiere – ‚gegenüber der bisherigen Regelung nicht eingeschränkt werden‘. Wir wissen, im Nationalsozialismus waren die Funkamateure verboten, und ihnen sind von den Alliierten weitgehende Rechte eingeräumt worden.

Ich begrüße grundsätzlich das Vorhaben, vorkonstitutionelles Recht grundgesetzkompatibel zu machen. Das Vorhaben sollte abgewickelt sein, bevor das BMPT selbst abgewickelt ist. Ich begrüße auch die genannte Zielsetzung, die Rechte der Amateurfunker nicht einzuschränken. Maßstab zur Beurteilung des vorgelegten Gesetzentwurfes sollte deshalb und wird deshalb auch unter den Amateurfunkern die tatsächliche Einhaltung dieser Selbstverpflichtung der Bundesregierung sein.

Mir drängen sich bei diesem Gesetz zwei Fragen auf: Erstens. Werden der Internationale Fernmeldevertrag und die Vollzugsordnung für den Funkdienst tatsächlich angemessen in deutsches Recht übersetzt? 1985 hat sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Vertrages in deutsches Recht zu übersetzen. Das Gesetz zum Internationalen Fernmeldevertrag schließt ausdrücklich eine Schlechterstellung der Funkamateure gegenüber Betreibern anderer Funkdienste aus. Von meiner Seite aus sind hier Zweifel angebracht. Ich freue mich, daß wir unter den Obleuten bereits vereinbart haben, im zuständigen Ausschuß eine Anhörung zum Gesetz durchzuführen.

Eine zweite Frage drängt sich mir auf. Es ist doch schließlich die erklärte Zielsetzung der Bundesregierung, zu einer Verschlankung der Behörden zu kommen. Ich stelle mir die Frage, wieso der Amateurfunk dermaßen detailliert geregelt werden muß, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Ich möchte aus der Begründung zur Neufassung des Amateurfunkgesetzes zitieren – ‚umfassende Ermächtigungen für den Erlaß einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und einer Verordnung zur Durchführung des Amateurfunkdienstes jeweils mit Gebührenregelungen‘. Weitere Verordnungsermächtigungen sind auch noch vorgesehen.

Wunderbarerweise werden 0,7 Millionen DM Mehreinnahmen für den Bund erwartet. Warum diese Regelungswut? Geht es um Arbeit für Hunderte von Mitarbeitern des Bundesamtes für Post und Telekommunikation, die offensichtlich nicht mehr genügend ausgelastet sind? Wo bleibt der vielbeschworene Abbau der Regelungsdichte, verehrte Kolleginnen und Kollegen?

Nun erweckt die Bundesregierung mit ihrem Entwurf den Anschein, den großen Regelungsaufwand zu betreiben, um elektromagnetische Verträglichkeit wie elektromagnetische Umweltverträglichkeit endlich sicherzustellen. Ich bin überrascht, daß nun anscheinend auch die Regierung Elektrosmog ernst nehmen will.

Dieses Vorhaben könnte meine volle Unterstützung finden. Manche Amateurfunkanlagen in Wohngebieten strahlen in der Tat so stark, daß ihre Leistung aus diesem Grunde vermindert werden muß. Gerätestörungen wie Befindlichkeitsstörungen bei Nachbarn würden dann in der Tat abnehmen.

Aber das Gesetz gewährleistet nicht, was die Begründung verspricht. Es ist lediglich eine Kann-Bestimmung eingebaut. Sie wird zudem noch von einer entsprechenden Regelung im TKG abhängig gemacht.

Wir wissen, daß die Telekommunikationsbetreiber bei der kürzlich erfolgten Verabschiedung der Verordnung über elektromagnetische Felder die Geburt eines zahnlosen Tigers erwirkt haben. So wie ich den Minister und die verehrten Kolleginnen und Kollegen kennengelernt habe, werden sie für den verstärkten Schutz vor Elektrosmog nicht das Notwendige tun.

Lassen Sie mich deshalb abschließend sagen: Nach dem Text der Begründung deckt sich der – Zitat – ‚realisierte Hauptzweck‘ des Gesetzentwurfes ‚mit den Hauptforderungen der deutschen Funkamateure‘. Ich finde es zufriedenstellend, wenn es so ist. Die Äußerungen mancher Funkamateure lassen mich an dieser Aussage zweifeln.

Wir werden das Gesetz deshalb im Ausschuß gründlich prüfen müssen. Wir Bündnisgrünen werden auch die Nebenzielsetzungen auf den Prüfstand stellen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -- Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist auch eure Aufgabe als Opposition! Das erwarten wir auch von euch!)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Kollege Max Stadler.

Dr. Max Stadler (F.D.P.): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Amateurfunk kommt eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu. Der weltumspannende Amateurfunkdienst trägt wesentlich zur Völkerverständigung bei. Er fördert die menschliche Kontaktaufnahme. Er erweitert die Kenntnisse auf dem Gebiet der Nachrichtentechnik und Elektronik. Das weltweite Amateurfunknetz dient auch als effektives Notfunknetz. Viele Innovationen im Bereich der Elektronikindustrie gehen auf Ideen und den persönlichen Einsatz von Funkamateuren zurück.

Erwähnenswert sind bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes im Plenum auch mehrere Aspekte aus der Geschichte des Amateurfunks in Deutschland, zum Beispiel sein Verbot unter Androhung der Todesstrafe während der französischen Besatzungszeit nach dem Ersten Weltkrieg, seine Unterdrückung während des Zweiten Weltkriegs, die letztlich zu nur acht sogenannten linientreuen lizenzierten Funkamateuren führte, und schließlich der Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg, als auf Initiative der Funkamateure hin mit Unterstützung der Alliierten am 14. März 1949 ein Gesetz über den Amateurfunk entstand. Diese Geschichte beeindruckt mich als Liberalen deswegen besonders, weil sie auf Eigeninitiative, private Verantwortungsübernahme und demokratisches Engagement der Funkamateure hinweist.

(Beifall bei der F.D.P.)

Bei den Beratungen des nun vorgelegten Gesetzentwurfes werden wir diesen Hintergrund und diese Geschichte besonders berücksichtigen. Für die F.D.P. gilt dabei der Grundsatz: Soviel Markt wie möglich, soviel Regulierung wie nötig. Eigeninitiative ist uns zu wichtig, als daß wir riskieren wollten, sie durch Überregulierung zu ersticken.

Das heute noch gültige Amateurfunkgesetz ist älter als das Grundgesetz. In dem knappen halben Jahrhundert seit 1949 hat sich viel getan. Vor allem gab es eine Veränderung der Technik, die gerade im Bereich der Telekommunikation rasant war. In den letzten Jahren haben sich die Innovationen in diesem Bereich fast überschlagen.

Vor diesem Hintergrund ergab sich dringender Modernisierungsbedarf für das Amateurfunkgesetz. Wichtig für die Amateurfunker ist, daß es bei einem eigenständigen Gesetz bleibt. Es wird der besonderen Bedeutung des Amateurfunks gerecht. Die starke Ausrichtung des experimentellen Amateurfunks auf technische Studien und den Selbstbau von Amateurfunkstellen rechtfertigen dieses Vorgehen.

Schon im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurden ausführliche Gespräche mit den Betroffenen, insbesondere mit den Amateurfunkvereinigungen, geführt. Die Forderungen aus den Reihen der Funkamateure können mit dem vorgelegten Entwurf als weitgehend erfüllt angesehen werden.

Die Bundesregierung hat nun auch eine Störfallregelung aufgenommen. Dies entspricht dem Votum des Bundesrates. Die Hauptforderungen der deutschen Funkamateure auf eine fachliche Prüfung als Voraussetzung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und auf ein lebenslanges Amateurfunkzeugnis werden erfüllt.

Die F.D.P. tritt – wie auch die anderen Parteien – dafür ein, daß die Betroffenen im Ausschuß für Post- und Telekommunikation nochmals ausführlich gehört werden. Dadurch wird sichergestellt, daß Einwände gegen den Entwurf kritisch gewürdigt werden.

Für die F.D.P. kann ich zusichern, daß wir die vorgeschlagenen Regulierungen – auch die für die Zuteilung eines Frequenzbereichs – noch einmal ausführlich dahin gehend prüfen werden, ob eine Regulierung überhaupt notwendig ist, ob eine Regulierung in diesem Ausmaß notwendig ist oder ob mehr Freiheit für die Funkamateure nicht angemessener wäre.

Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich schließe damit die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 13/6439 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 31. Januar 1997, 9 Uhr ein. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Funkamateuren auf der Tribüne einen schönen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung: 21.01 Uhr)“


Internationale Nachrichten

Bei der britischen UKW-Tagung am 16.02. zeichnete das RSGB-Mikrowellen-Komitee Chris, GØFDZ, für seinen hervorragend aufgebauten 2-Band-Transceiver für 47 und 76 GHz mit der G2VVB-Gedenktrophäe aus. Den zweiten Preis erhielt G3YKI für seine 10-GHz-Rundstrahlantenne zum Mobilbetrieb. Darin setzt er nichtresonante Löcher auf zwei gegenüberliegenden Seiten eines abgestimmten Hohlleiters als Strahler ein und nicht die üblichen schmalen Schlitze.

(aus GB2RS-News)

+++

Laut W5YI-Report Newsletter vom 01.02. haben die nationalen AFu-Vertreter von Kanada, Großbritannien, Deutschland und Japan zu erkennen gegeben, daß sie nichts dagegen haben, wenn auf der Welt-Funkkonferenz 1999 über die Verpflichtung zum Morse-Test für Funkamateure diskutiert wird. Sie sagen, die Fernmeldebehörden ihrer Länder wollten nicht länger den Zwang zur CW-Prüfung unterstützen; ähnliches wird nach der Streichung aller staatlichen CW-Dienste auch von Frankreich erwartet.

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Wie berichtet, wollen kommerzielle Satelliten-Telefon-Dienste die Amateurfunk-Frequenzbereiche 146–148 und 430–450 MHz zukünftig mitbenutzen (natürlich weltweit). Nun wurde auch der US-AFu-Bereich bei 220 MHz mit einbezogen. ARRL und AMSAT-Nordamerika wollen bis zum 04.03. die amerikanische Fernmeldebehörde FCC über die schädlichen Folgen des Betriebs von LEOs (niedrig fliegenden Satelliten) auf AFu-Bändern aufklären, damit das bei der entscheidenden Welt-Funkkonferenz 1997 berücksichtigt wird.

Wer dies unterstützen möchte, sollte aus Termingründen sofort per E-Mail an ..... folgendes schreiben:

„I support the ARRL and AMSAT opposition to the flexible allocation proposal“.

(aus AR-Newsline)

(Klaus, DL4KCK)


Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden

Distriktsversammlung Köln-Aachen

Aus dem am 28.02. an alle Ortsverbandsvorsitzenden versandten Einladungsschreiben zur Distriktsversammlung am 22.03. in Eitdorf entnehmen wir folgenden Text:

Einladung zur Distriktsversammlung mit Neuwahl des Vorstands am 22.03.1997 in Eitorf

Tagungsadresse: Schützenhof, Windecker Str. 2 in 53783 Eitorf-Alzenbach, Tel. (0 22 43) 88 70;
Beginn: 14:30 Uhr, Ende: 18:00 Uhr

Liebe YLs, XYLs und OM,
hiermit lade ich Sie recht herzlich zur Distriktsversammlung mit Neuwahl des Vorstands am 25.03. ein. Die Kandidaten für die Wahl des Distriktsvorstands hat der Wahlleiter, Wolfgang Oepen, DL3OE, mitgeteilt. Es sind dies

für den Distriktsvorsitzenden: Jochen Hindrichs, DL9KCX
für den stellv. Distriktsvorsitzenden: Egon Meier-Engelen, DK7EI
für den Verbindungsbeauftragten zum BAPT: Ulfried Ueberschar, DJ6AN.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den DV und den OVV von G54
  2. Wahl des Protokollführers/Protokollgenehmigung
  3. Anträge (vgl. Anlage)
  4. Berichte (Vorstand, Referenten, Kassenführerin)
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Distriktsvorstands
  7. Wahl des Distriktsvorstands (Distriktsvorsitzender, stellv. Distriktsvorsitzender, Verbindungsbeauftragter zum BAPT)

(Pause: ca. 16:00–16:30)

  1. Kurze Ansprache des neugewählten Distriktsvorsitzenden
  2. Wahl der beiden Kassenprüfer für das Kassenjahr 1997
  3. Ehrungen
  4. Siegerehrung im KA-Contest 1996
  5. Termin und Themenschwerpunkt der Herbstversammlung 1997
  6. Ort der Frühjahrsversammlung 1998
  7. Allgemeine Aussprache

Wie immer gestatte ich mir den Hinweis, daß die Veranstaltungen des Distrikts Köln-Aachen für alle Mitglieder offen sind! Wir freuen uns über Gäste.

Ich wünsche Ihnen eine gute Anreise zur Distriktsversammlung.

VY 73 und bis bald
Jochen Hindrichs, DL9KCX, Distriktsvorsitzender

Anträge an die Distriktsversammlung am 22.03.1997

Der DARC e. V., OV Hürth, G50, bittet die Distriktsversammlung Köln-Aachen zu beschließen,

a) im Distrikt Köln-Aachen auf die Belegung des 70-cm-Bandes mit zusätzlich festen Funkstellen in den Bereichen 430,400–430,575 +9,4 MHz = 439,800–439,975 MHz und 434,790–435,000 +4,8 MHz = 439,590–439,800 MHz zu verzichten, die nur mit der Einführung weiterer Frequenzablagen genutzt werden können. Ersatzweise sollten die neuen 12,5-kHz-Kanäle belegt werden.

b) die V/U/S- und BuS-Referenten des Distriktes mögen im V/U/S-Referat und beim Frequenzausschuss dafür eintreten, daß möglichst DL-weit auf die Einführung der zusätzlichen unter a) genannten Frequenzbelegung verzichtet wird.

Begründung:
Mit der Belegung dieser Teilstücke des 70-cm-Bandes wird die letzte Ressource in diesem Band für Individual- und OV-Kanäle belegt. Es ist nicht akzeptabel, daß der Amateurfunk der Zukunft nur noch über feste Funkstellen abgewickelt werden kann.

Manfred, DJ1KF

Der DARC e. V., OV Pulheim, G40, bittet die Distriktsversammlung Köln-Aachen zu beschließen:

Der AR und Vorstand werden gebeten, eine Prüfung der technischen Probleme und deren nicht durchführbaren Änderung an der Mehrzahl der Geräte zu veranlassen. Der Bandplan soll modifiziert und eine Shift vom 5,0 MHz statt 4,8 MHz beschlossen werden. Die Maßnahmen und gesetzten Ziele der ursprünglichen Änderung werden durch eine Shift von 5,0 MHz nicht beeinträchtigt (ggf. durch Austausch von wenigen Simplex-/Duplexfrequenzen).

Begründung:
Bei der Novellierung des Bandplanes wurde eine Ablage/Shift von 4,8 MHz für die neu zu schaffenden FM-Relais vereinbart. Diese Vereinbarung hat der DARC angenommen. Diese Entscheidung ist für viele Geräte ein technischer Totalschaden. Selbst viele aktuelle und teils erst in jüngster Zeit gekaufte Geräte sind nicht in der Lage, diese Shiftänderung vorzunehmen. Dies ist weder durch Hardware oder Software-Änderung nachträglich durch Selbsteingriff möglich, auch nicht durch professionelle Funkwerkstätten oder durch den Hersteller.

Diese Entscheidung ist für jeden HAM eine erhebliche finanzielle Belastung, die nicht zuzumuten ist. Es gibt nur ein paar wenige Hersteller, deren Geräte eine Shift per Software für 4,8 MHz akzeptieren. Der neue geplante 70-cm-Bandplan bedarf nur einer leichten Umstellung, um mit einer Shift von 5,0 MHz für FM-Relais zu operieren. Die Shift von 5,0 MHz kann weitestgehend von fast allen Geräten durch Hardware- oder durch Software-Änderung problemlos realisiert werden. Eine Änderung des Bandplanes und der Shift auf 5,0 MHz ist wirtschaftlich sinnvoll und geboten.

Hans, DL4KA


OV-Versammlung OV Eschweiler, G05

Am 22.02. fand unsere diesjährige Ortsverbands-Mitgliederversammlung des OV Eschweiler mit Neuwahlen statt. Hier das Ergebnis:

1. OVV: Peter-Michael Strang, DL9KAW
2. OVV: Klaus Wings, DL9KAS
Kassiererin: Sabine Droste, DG1KJC
Schriftführer: Friedhelm Erken, DG4KAS
QSL-Manager: Peter Kuck, DL2KK

Bei den Referenten hat sich in diesem Jahr keine Veränderung ergeben.

An dieser Stelle bedanken sich die 18 anwesenden Mitglieder bei Peter, DL9KAW für die Übernahme sämtlicher Kosten für Getränke und Speisen aus der Clubkasse.

(Friedhelm, DG4KAS)


Nun die Übersicht über die Jahreshauptversammlungen in den Ortsverbänden:

a) ohne Neuwahl beim OV Hürth, G50, am Donnerstag, dem 06.03., um 20:00 Uhr, im Bundessprachenamt in Hürth-Hermülheim.

(Manfred, DJ1KF)

b) ohne Neuwahl beim OV Bonn, G03, am Freitag, dem 07.03., um 20:00 Uhr, auf der Burg Limperich, Weinbergweg 34. Am 26.03. wird der OV Bonn bereits 70 Jahre alt. (Herzlichen Glückwunsch von der Redaktion und vom Rundspruchteam!) Dieses Jubiläum soll auf der JHV gewürdigt werden.

(Harald, DK1YU)

c) mit Neuwahlen beim OV Gummersbach, G07, am Freitag, dem 07.03., um 20:00 Uhr, in der Turmgaststätte Unnenberg. Wahlvorschläge hierzu können an den Wahlleiter OM Olaf Jung, DD4KO, gerichtet werden.

(Erwin, DL4KCW)

d) ohne Neuwahl beim OV Porz, G12, am Freitag, dem 07.03., um 20:00 Uhr, in der Gaststätte Demmer, (Porz-Urbach)

(Uwe, DK2KZ)

e) mit Neuwahl beim OV Jülich, G16, am 11.03., um 20:00 Uhr, im OV-Lokal. Der Wahlausschuß: Richard Adamitschka, DJ5DH, und Norbert Schiffer, DL2KSN.

(Richard, DJ5DH und Alfred, DL1KPA)

f) mit Neuwahl beim OV Swisttal, G46, am Freitag, dem 14.03., um 20:00 Uhr, im Hotel Wiedenbrück, Nachtigallenweg 27 in Swisttal. Wahlvorschläge bitte an den Wahlausschuß: Heiner, DF9KY, oder Inge, DE5INA.

(Matthias, DL4KZ)

g) mit Neuwahl beim OV Aachen-Burtscheid, G45, am 17.03., um 20:00 Uhr, im OV-Lokal Friesenhof in Aachen-Walheim, Schleidener Str. 287.

(Günter, DJ2XB)

h) ohne Neuwahl beim OV Herzogenrath, G14, am Freitag, dem 21.03., um 19:30 Uhr, in der Gaststätte Jütten in Herzogenrath, Afdenerstr. 24.

(Dieter, DC2KI)

i) beim OV Wesseling, G37, am Freitag den 21.03.1997 um 20:00 Uhr im OV-Lokal.

(Manfred, DG7KD)


Termin-Ankündigung

Der 16. Bergheimer Funkflohmarkt findet am Samstag, dem 26.04., von 09:00–14:00 Uhr, im Bürgerhaus zu Bergheim-Quadrath statt. Wie immer geht es um Amateurfunk, Elektronik und Computer. Tagungsort ist jetzt im Bürgerhaus und nicht mehr in der Stadthalle Bergheim! Das Bürgerhaus in BM-Quadrath bietet uns ein ebenerdiges und größeres Platzangebot!

Anmeldung bei Hans-Otto Dornfeld, DL2KCI, ......

(Hans-Otto, DL2KCI)

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Ankündigung Siebengebirgs-Flohmarkt

Der schon traditionelle Flohmarkt des DARC-Ortsverbandes Siebengebirge, G25, findet in diesem Jahr am: Samstag, dem 31.05., wie immer im Schulzentrum Königswinter-Oberpleis statt. Die Veranstaltung beginnt um 07:00 Uhr und dauert bis 14:00 Uhr.

Tischbestellung ab sofort bei Lothar Gallus, DF3WT, ....., oder bei Wolfgang Oepen, DL3OE, ......

(Wolfgang, DL3OE)


Ende des Köln-Aachen-RS 9/97 vom 02.03.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1997 Rundspruch-Archiv