KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 8/97 VOM 23.02.1997

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Die 1. Lesung des neuen Amateurfunkgesetzes im Bundestag war so interessant und für den Amateurfunk so wichtig, daß es bedauerlich ist, daß nicht mehr Funkamateure daran teilnehmen konnten. Wir möchten Ihnen das Wortprotokoll in unseren Rundsprüchen zur Kenntnis bringen.

Protokoll der Bundestagssitzung vom 30.01.1997 zum AFuG 1997 – Teil 3

„Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hermann Pohler.

Dr. Hermann Pohler (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat den Entwurf des neuen Amateurfunkgesetzes vorgelegt. Dies ist in gewisser Beziehung etwas wirklich Besonderes; denn das Gesetz über den Amateurfunk, das nun ersetzt werden soll, stammt vom 14. März 1949. Obwohl keiner die Qualität des alten Amateurfunkgesetzes bestreitet – sicherlich ist das einer der Hauptgründe für seine lange Existenz –, so besteht doch heute weitgehend Einigkeit darüber, daß die aktuellen Anforderungen – nicht nur die Anforderungen an die technische Entwicklung, sondern vor allem die Erfordernisse des europäischen Rechts, die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten – eine grundlegende Überarbeitung notwendig gemacht haben.

Einigkeit konnte sehr schnell darin erzielt werden, daß das Amateurfunkgesetz nicht im Rahmen der Neuordnung des TKG mitgeregelt werden sollte und daß auch eine gemeinsame Behandlung von Amateurfunkern und CB-Funkern nicht weiter verfolgt wurde.

Bereits im Vorfeld erreichten uns zum aktuellen Gesetzentwurf eine Vielzahl von Bitten und Verbesserungsvorschlägen seitens der Amateurfunker. Wir werden all diesen Vorschlägen im Rahmen der Beratungen nachgehen. Wir werden auch den Vertretern des runden Tisches Amateurfunk die Gelegenheit geben, im Fachausschuß die wesentlichen Vorschläge zu erläutern. Wir werden die Gelegenheit nutzen, derzeit möglicherweise noch bestehende Mißverständnisse aufzuklären.

So bin ich der festen Überzeugung, daß auch der Problembereich der sogenannten Störfallregelung zufriedenstellend geklärt werden kann. Der Bundesrat hat hierzu in seiner Stellungnahme eine Präzisierung und Ergänzung des Gesetzestextes gewünscht. Zu Recht ist die Bundesregierung darauf eingegangen. Ausgeschlossen werden muß, daß Amateurfunker zukünftig allein dadurch benachteiligt sein könnten, daß ihr Gerät nicht über eine CE-Kennzeichnung verfügt oder zulässigerweise verändert worden ist.

Klar muß aber auch sein, daß die Funkamateure gegenüber anderen Betreibern elektronischer Geräte nicht bevorzugt werden können. Hier möchte ich einmal ganz nachdrücklich die besondere Stellung des Amateurfunkers hervorheben, der in seiner Person nicht nur Betreiber eines Sendefunkgerätes, sondern darüber hinaus gleichzeitig auch Hersteller und zuständige und benannte Stelle im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten ist. Daraus ergeben sich nicht nur besondere, um nicht zu sagen einmalige Rechte für den Funkamateur, sondern selbstverständlich auch besondere Pflichten und eine hohe Verantwortung.

Nach einer ersten Durchsicht des Gesetzentwurfes glaube ich sagen zu können, daß der Gesetzentwurf die wesentlichen Belange der Amateurfunker berücksichtigt und vorbehaltlich der ausführenden Verordnungen faire und interessengerechte Regelungen enthält bzw. ermöglicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Besonders hervorheben möchte ich dabei die Möglichkeit, den Ausbildungsfunkbetrieb nach § 4 zu regeln, und zwar so, wie er sich in den neuen Ländern bereits ausgezeichnet bewährt hat. Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, ist es mir eine besondere Freude, wenn Erfahrungen der neuen Bundesländer zu Verbesserungen führen, von denen zukünftig auch die alten Länder profitieren können. Das ist nicht immer der Fall.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

So wird zukünftig in ganz Deutschland erstmals die Möglichkeit bestehen, daß Funkamateure andere ausbilden und es Personen ohne Fachprüfung gestatten können, unter ihrer Aufsicht und vor allem unter ihrer Verantwortung am Amateurfunkdienst teilzunehmen. Soweit mir bekannt ist, sind die Erfahrungen, zum Beispiel in Sachsen, durchweg positiv. Die Funkamateure erhalten damit die Gelegenheit, in verantwortungsvoller Weise den Amateurfunk auch für den Nachwuchs interessant zu machen und den Einstieg in den Amateurfunkdienst zu erleichtern.

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß entsprechend der Entschließung des Ausschusses für Post und Telekommunikation vom 27. Oktober 1993 der runde Tisch Amateurfunk als demokratisch legitimierte Vertretung der Amateurfunker uns als Ansprechpartner zur Verfügung stehen soll.

Es erscheint mir auch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens unerläßlich, zunächst eine Willensbildung innerhalb der Amateurfunkergemeinde herbeizuführen und Einzel- und Gemeininteressen zu selektieren. Ich halte es zwar für falsch, von vornherein Vorschläge und Anregungen einzelner Personen von den Beratungen auszuschließen, möchte aber eindringlich darauf hinweisen, daß es selbstverständlich nicht unser Ziel sein kann, uns Vorstellungen einzelner zu eigen zu machen, die von der Mehrheit der Amateurfunker nicht geteilt werden.

In aller Regel wird es daher unumgänglich sein, zunächst eine fachliche und sachliche Abstimmung der individuellen Vorstellungen mit dem runden Tisch vorzunehmen, da wir mit der vor uns liegenden Gesetzesberatung die Interessen der ganz überwiegenden Mehrheit der Amateurfunker berücksichtigen wollen.

Recht schönen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)“


Neue Digitalbereiche im 70-cm-Band ausgewiesen

Mit der Vorbereitung zur V/U/S-Frühjahrstagung beginnt das V/U/S-Referat mit der Belegung neuer Teilbereiche für digitale Betriebsarten (z. B. PR) im 70-cm-Band. Diese wurden bisher für ATV und FM-Simplex-Kanäle benutzt. Auch im Distrikt Köln-Aachen gibt es Wünsche nach einer derartigen Belegung. Im Distrikt Ruhrgebiet ist es so, daß zwei neue PR-Anträge für die Belegung in den neuen Segmenten im 70-cm-Band mit den ATV-Tonträger kollidieren. Die Antragsteller hatten ihre Anträge ohne genaue Frequenzangabe gestellt. Der PR-Frequenz-Koordinator hat dann von sich aus, die Frequenzen wie in seiner Antragsliste in PR ersichtlich, vergeben.

Der AR hatte in Laatzen zwar mehrheitlich diese neuen Segmente gebilligt, aber unter dem Vorbehalt, daß Gebiete mit ATV-Benutzung ausgeklammert werden sollten. Um dies sicherzustellen, bitte ich bei allen Anträgen aus unserem Distrikt und – soweit sie uns tangieren – aus den Nachbardistrikten bei der Befürwortung den Vorbehalt auszusprechen, daß die Antragsteller bei Kollisionen mit ATV ihre Leistung oder Abstrahlung anpassen, bzw. den Betrieb ggf. einstellen müssen.

(Jochen, DL9KCX)

In diesem Zusammenhang gibt es nicht nur Unmut bei den Fernsehamateuren, sondern auch bei den Benutzern der FM-Direktkanäle. Durch die neue Regelung werden über 60 Kanäle für FM-Direktverkehr und als OV-Kanäle unbenutzbar. Aus diesem Grund bringt der OV Hürth, G50, folgenden Antrag zur nächsten Distriktsversammlung ein:

Der DARC e. V. – OV Hürth, G50, bittet die Distriktsversammlung Köln-Aachen zu beschließen,

a) im Distrikt Köln-Aachen auf die Belegung des 70-cm-Bandes mit zusätzlichen festen Funkstellen in den Bereichen 430,400–430,575 +9,4 MHz = 439,800–439,975 MHz und
434,790–435,000 +4,8 MHz = 439,590–439,800 MHz zu verzichten, die nur mit Einführung weiterer Frequenzablagen genutzt werden können. Ersatzweise sollen die neuen 12,5-kHz-Kanäle belegt werden.

b) die V/U/S- und BuS-Referenten des Distriktes mögen im V/U/S-Referat und beim Frequenzausschuß dafür eintreten, daß möglichst DL-weit auf die Einführung der zusätzlichen unter a) genannten Frequenzbelegung verzichtet wird.

Begründung:
Mit der Belegung dieser Teilstücke des 70-cm-Bandes wird die letzte Ressource in diesem Band für Individual- und OV-Kanäle belegt. Es ist nicht akzeptabel, daß der Amateurfunk der Zukunft nur noch über feste Funkstellen abgewickelt werden kann.

(Manfred, DJ1KF)


Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden

Jahreshauptversammlung mit Neuwahl beim OV Köln, G10

Am Dienstag, dem 25.02., von 20:00–22:00 Uhr findet in der Hobbythek des Bürgerzentrums Ehrenfeld die Hauptversammlung des OV Kölns mit Neuwahl des OV-Vorstandes statt. Den Wahlausschuß bildet: DJ6YC, OM Ingo Hüttl, und DF9KN, OM Herbert Scheider.

An diesem Tag werden für 40-jährige Mitgliedschaft Ehrennadeln verliehen an: DK8KY, OM Walter Hetzel, und DJ8YD, OM Kurt Weinstock.

VY 73 de Heinz Schifferdecker, DL7AC, OVV

Ortsverbandsmitgliederversammlung 1997 beim OV Wegberg, G38, ohne Vorstandswahlen

Auf die OV-Mitgliederversammlung am 28.02., Beginn 20:00 Uhr, wird nochmals hingewiesen. Ort: Gaststätte Zur Post, Heinsberger Str. 67, in Wegberg-Wildenrath. Über eine rege Beteiligung würde sich der OVV Walter, DK3PB, sehr freuen.

(Gero, DH3JZ)

Ordentliche Mitgliederversammlung 1997 des OV Köln-Porz, G12

Am 07.03., 20:00 Uhr, findet in der Gaststätte Demmer, Frankfurter Str.495 in 51145 Köln (Porz-Urbach), die ordentliche Mitgliederversammlung des OV Köln-Porz statt. Es steht keine Vorstandswahl an. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

(Uwe, DK2KZ)


Seminar der LAG Amateurfunk in der Schule

Vom Freitag, dem 07. bis Samstag, dem 08.03. veranstaltet die Landesarbeitsgemeinschaft an berufsbildenden Schulen im Bereich NRW-West ihre diesjährige Frühjahrstagung mit dem Thema: Messen - Steuern - Regeln mit dem PC

- einfache I/O Hardware an der PC Schnittstelle und
- Erlernen von Turbo-Pascal bei der Programmierung der Kombiampel.

Tagungsort ist die Jugendbildungsstätte des Märkischen Kreises in Lüdenscheid. Anmeldeschluß ist spätestens der 03.03.

Anmeldungen bitte bei DL1KBB, Thomas Redecker, ......


Termin-Ankündigung

Der 16. Bergheimer Funkflohmarkt findet am Samstag, dem 26.04., von 09:00–14:00 Uhr im Bürgerhaus zu Bergheim-Quadrath statt.

Wie immer geht es um Amateurfunk, Elektronik und Computer. Tagungsort ist jetzt im Bürgerhaus und nicht mehr in der Stadthalle Bergheim! Das Bürgerhaus in BM-Quadrath bietet uns ein ebenerdiges und größeres Platzangebot!

Anmeldung bei Hans-Otto Dornfeld, DL2KCI, ......

(Hans-Otto, DL2KCI)

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Ankündigung: AMATEURFUNK UND ELEKTRONIK-FLOHMARKT BEIM OV BONN, G03

Schon heute wollen wir empfehlend auf den Bonner Amateurfunk und Electronic-Flohmarkt Flohmarkt hinweisen, zu dem der Ortsverband Bonn recht herzlich einlädt. Die Veranstaltung findet auf dem Clubheimgelände vom OV Bonn, der Burg Limperich, Weinbergweg 34 in Bonn-Beutel (Limperich) am Samstag, dem 07.06., in der Zeit von 09:00–14:00 Uhr statt.

Anmeldungen von Ausstellern nimmt ab sofort entgegen: Martin Kickartz, DG9KS, ......

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Bernd, DL1BKL, bittet um folgende Veröffentlichung einer überregionalen Veranstaltung:

Diplom-Sammler Waterkant (DSW)

Mit Rückblick auf ein sehr erfolgreiches DSW-Treffen 1995 in Bederkesa, starten wir nun vom 08.–11.05. das 2. große DSW-Treffen. Es ist nicht nur eine Gelegenheit den einen oder anderen Funkfreund wiederzusehen, auch ein interessantes Veranstaltungsprogramm wird wieder geboten. Die DSW und der gastgebende DARC-Ortsverband Wingst (E32) laden alle Funkfreunde herzlichst ein, am 2. großen DSW-Treffen in Cadenberge teilzunehmen.

Hier ein kleiner Auszug aus dem sehr umfangreichen Veranstaltungsprogramm: große Tombola, zwei Mobilwettbewerbe, Schiffsfahrt auf der Oste, Besichtigung des Buddelmuseums in Osten (hier erwartet jeden Besucher ein kleine Überraschung), Fahrt mit der Schwebefähre in Osten, Rundflug über das Elbe-Weser-Dreieck, DSW-Quiz mit tollen Preisen usw., usw....

Eine Drei-Mann-Musikkapelle sowie eine lustige Showeinlage geben dem Samstagabend beim HAM-Fest eine amüsante Atmosphäre. Für Campingfreunde ist Vorort eine Wiese reserviert. Strom und Wasser ist vorhanden. Hotelgäste sollten sich für eine Zimmerreservierung von der Kurverwaltung Wingst das Gastgeberverzeichnis schicken lassen. Es sind genug Zimmer vorhanden.

Das komplette Veranstaltungsprogramm mit allen Hinweisen ist in PR unter der Rubrik Termine zu finden oder mit einem SASE anzufordern bei: Bernhard Tegeder, DL1BKL, ....., oder via PR-Box DBØEWB.


Ende des Köln-Aachen-RS 8/97 vom 23.02.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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