DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 39/97 VOM 04.12.1997

Redaktion: DL9KCE


ÜBERSICHT:


AFuV – WESENTLICHE ANLIEGEN DER FUNKAMATEURE WERDEN UMGESETZT

Aufgrund von Hinweisen aus dem BAPT können die Funkamateure vorbehaltlich der zu erwartenden abschließenden Bestätigung aus dem BMPT davon ausgehen, daß aufgrund der RTA-Stellungnahme zur AFuV ihren wesentlichen Forderungen entsprochen wird. Der RTA hatte sich in seiner Stellungnahme an das BMPT Wünschen angeschlossen, die bereits der DARC e. V. in seiner Stellungnahme formuliert und dem RTA zur Übernahme empfohlen hatte. Diese sollen jetzt offensichtlich Realität werden.

Neue Zeugnisklasse:
Künftig wird es zu den Zeugnisklassen 1 (jetzt B) und 2 (jetzt C) eine weitere Zeugnisklasse 3 geben. Dabei handelt es sich um die mit Nachdruck geforderte „Einsteigerzeugnisklasse“, die auch in einigen anderen europäischen Ländern Amateurfunkneulingen einen erfolgreichen Einstieg in unser Hobby erleichtert. Welche Frequenzen, Leistungen und Betriebsarten den Einsteigern eröffnet werden, ist noch nicht bekannt. Jedoch soll auch hier auf die Wünsche der Funkamateure eingegangen worden sein. Weiterhin sollen die Inhaber der derzeitigen Klasse A künftig in die Zeugnisklasse 1 umgeschrieben werden. Welche Rufzeichen dafür vergeben werden, ist noch nicht bekannt.

Ehrenamtliche Prüfer:
Dem künftigen mit insgesamt zwei Prüfern besetzten Prüfungsausschuß zur Abnahme von Amateurfunkprüfungen wird ein Funkamateur der Zeugnisklasse 1 als Prüfer angehören. Damit soll es möglich werden, dem Element des Ehrenamtes mehr Rechnung zu tragen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, für die Kosten zur Abnahme einer Prüfung niedrigere Gebühren zu kalkulieren. Der Funkamateur als ehrenamtlicher Prüfer erhält keine Prüferentschädigung.

Frequenzkoordinierung:
Laut Auskunft von Vertretern des BAPT erfolgt die Koordinierung von Frequenzen für fernbediente und automatisch arbeitende Stationen wie bisher im Benehmen mit den Funkamateuren. In der Hand des BAPT bleibt die förmliche Antragsbearbeitung. Wie die Mitwirkung der Funkamateure konkret ausgestaltet sein wird und ob dieses in der AFuV oder einer Verwaltungsanweisung geregelt wird, ist noch nicht sicher.

Rufzeichenliste:
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist vorgesehen, daß jeder Funkamateur gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten in der geplanten Rufzeichenliste Widerspruch einlegen kann. Der DARC e. V. wird die Veröffentlichung der Liste bekanntgeben und über die Widerspruchsfrist informieren. Bezüglich des Rufzeichens, der Zeugnisklasse und dem Ort dürfte kein Anspruch auf Nichteintragung bestehen.

Störfallregelung:
Über den Knackpunkt „Störfallregelung“ in § 15 Abs. 4 ist uns bisher noch nichts gesichertes bekannt. Der mit Nachdruck erhobenen Forderung des RTA und DARC e. V., eine Störfallregelung zu erhalten, die dem Geiste des EMVG entspricht, soll aber Rechnung getragen werden. Wir hoffen weiter, daß das BAPT und BMPT erkennen, daß der vorliegende Entwurfstext zum § 15 Abs. 4 nicht mit den Zielsetzungen des EMVG zu vereinbaren ist und daher gestrichen werden muß.


AMATEURFUNK UND PERSONENSCHUTZ IN ELEKTROMAGNETISCHEN FELDERN

In Besprechungen über eine von der neuen Regulierungsbehörde geplanten Verfügung haben Vertreter des RTA mit Vertretern des BAPT das Verfahren für Funkamateure zur Einhaltung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern erörtert. Grundsätzlich werden vom Funkamateur Berechnungsunterlagen und gegebenenfalls Meßprotokolle einzureichen sein, die dann von der Behörde auf Plausibilität überprüft werden. Für bereits errichtete und betriebene Stationen gilt dies mit einer Übergangsfrist von voraussichtlich drei Jahren. Die Vertreter des RTA forderten, daß für die Bestimmung der Schutzabstände beim Personenschutz sowohl der intermittierende Betrieb des Funkamateurs als auch die Abstrahldiagramme der Antennen sowie weitere betriebliche und technische Parameter des typischen Amateurfunkbetriebes berücksichtigt werden müßten. In einer kontrovers geführten Diskussion, über die besonders strengen Herzschrittmacher-Grenzwerte, erklärten die RTA-Vertreter unmißverständlich, daß deren Einhaltung, auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, nur dann gerechtfertigt sei, wenn sich tatsächlich ein Herzschrittmacherträger -nicht nur gelegentlich- im Umfeld des Funkamateurs aufhalten würde. Zudem müsse die Anwendung der Herzschrittmachergrenzwerte, im Hinblick auf die in den 80iger Jahren implantierten, heute nicht mehr den Normen entsprechenden Geräte, befristet sein. Unter Hinweis auf die Regelungen im europäischen Ausland und den USA, in denen die Herzschrittmachergrenzwerte nicht vorgeschrieben sind, erklärte der RTA, daß es kaum möglich sei, deren Anwendung in Deutschland nachvollziehbar zu vermitteln. Die Vertreter des RTA forderten vom BAPT, daß diesen und weiteren Gesichtspunkten, wie etwa die Einschränkung des Geltungsbereiches der Grenzwerte nur bis 3 m über Grund, in der Allgemeinverfügung eingehend Rechnung getragen werden müsse und die Funkamateure weder gegenüber anderen Senderbetreibern benachteiligt noch in der Ausübung des Amateurfunks gegen jedes einsehbare Maß eingeengt werden dürften.


QSL-KARTEN FÜR EMPFANGSBERICHTE VON DOVE-OSCAR-17

Es gibt wieder QSL-Karten für den Satelliten DO-17. Er sendet auf 145,825 MHz in Packet-Radio in AFSK 1200 bps und auf 2401,220 MHz. Die Adresse für Empfangsberichte ist: Dianne White, NØIZO, ......


FUNKWETTERBERICHT (03.12. DL1VDL)

Rückblick: (Woche zwischen 26.11. und 02.12.)
Flux F: 108, 111, 116, 112, 112, 117, 112; 90-Tage-Mittelwert: F(90) = 94; Sonnenfleckenrelativzahl R: 43, 44, 40, 48, 56, 73, 54.

An allen Tagen des Berichtszeitraumes wurde die solare Aktivität als moderat oder hoch beurteilt. Die alte Region 8103 wurde am 25.11. am nordöstlichen Sonnenrand erwartet und sie erhielt die neue Bartels-Zahl 8113. Die Region besteht derzeit aus über 60 Einzelflecken und sie war täglich Quelle vieler Flares. Das Magnetfeld war, abgesehen von ganz wenigen kurzen Störungen, ruhig. Im WWDX-Contest waren aufgrund des geringen Störpegels die Signale auf den unteren Bändern laut, nachmittags waren auf 40 m W6, W7 und KH7 zu arbeiten und nach unserem Sonnenaufgang ging es auf 80 m noch gut bis W6 und KL7. Es waren alle Bänder offen.

Vorhersage bis 10.12.:
Die Region 8113 bleibt noch ein paar Tage aktiv, auch größere Flares sind wahrscheinlich. Dennoch soll der solare Flux bis knapp unter 100 Einheiten sinken. Die Wahrscheinlichkeit für magnetische Störungen nimmt etwas zu. Insgesamt erwarten wir unverändert gute Ausbreitungsbedingungen. Auf den unteren Bändern sind aufgrund der geringen Dämpfung die DX-Signale bereits eine Stunde vor dem jeweiligen Sonnenaufgang und kurz nach dem Sonnenuntergang laut.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 16:50; VK2: 18:40; VK6: 21:15; JA: 21:30; KH6: 16:40; KL7: 18:25; ZS: 16:50;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 21:20; W6: 00:40; KL7: 01:00; PY: ab 20:50; VP8: 23:45; ZS6: 03:20; KH6: 03:50; ZL: 07:25.

Funkwetter kurz erklärt: Präzisierung zur Bartels’schen Rotationszahl

Geophysikalische Parameter werden seit 1813 der Sonnenrotationsperiode zugeordnet, so ist beispielsweise die Region 8113 Quelle für den M6-Flare am 29.11. Zu Ehren des deutschen Geophysikers Julius Bartels wird diese Rotationszahl „Bartels-Zahl“ genannt. Erscheint nach 27 Tagen eine alte Region wieder am Rand der uns zugewandten Sonnenoberfläche, so erhält sie aber eine neue Nummer. Die Sonnenfleckenrelativzahl R wird zu Ehren des ehemaligen Direktors des Zürcher Observatoriums Rudolf Wolf auch als Wolf-Zahl bezeichnet. Wolf erdachte 1849 den noch heute benutzten Berechnungsmodus für die Sonnenfleckenrelativzahl R.


Ende des Deutschland-RS 39/97 vom 04.12.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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