DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 32/97 VOM 16.10.1997

Redaktion: DL9KCE


ÜBERSICHT:


SITZUNG DER ARBEITSGRUPPE AFuV AM 11./12.10.1997 IN KASSEL

Am vergangenen Wochenende fand die Sitzung der DARC-Arbeitsgruppe „Amateurfunkverordnung“ statt. Nach umfangreichen Vorarbeiten von Frau Volmer, zuständig für die juristische Verbandsbetreuung im DARC e. V. und unter Beteiligung des juristischen Arbeitskreises des Amateurrats, des Justitiars, Vertretern des Amateurrats, der Stäbe und Referate, weiterer Funkamateure mit speziellen Fachkenntnissen, des Geschäftsführers und Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie dem gesamten Vorstand sind weit über 100 eingegangene Stellungnahmen berücksichtigt worden. In insgesamt 16 Sitzungsstunden haben die Mitglieder des Arbeitskreises die Vorschläge zur Änderung des AFuV-Entwurfs soweit ausgearbeitet, daß sie in der kommenden Woche redaktionell zusammengefaßt und zum Entwurf einer Stellungnahme verarbeitet werden können, über die der Vorstand am 18./19.10. befindet und danach dem Amateurrat zuleitet.

Der Amateurrat wird in seiner Sitzung am 25./26.10. darüber abschließend beraten und entscheiden. Die Stellungnahme wird dann den Mitgliedern des RTA zugesandt. Gleichzeitig erfolgt die Veröffentlichung der DARC-Stellungnahme im PR-Netz und im Internet. Auch kann dann der Text per SASE (DIN-C4 und 3,– DM Porto) von der Geschäftsstelle abgerufen werden.


AMATEURFUNK NUN FESTER BESTANDTEIL DER INTERNATIONALEN RAUMSTATION

Dies ist jetzt das offizielle Ergebnis eines internationalen Meetings im November ’96 in Houston. Von deutscher Seite wurden von der SAFEX-Gruppe in Oberpfaffenhofen bei diesem Treffen verschiedene Vorschläge eingebracht. Sie betrafen das Memorandum of Understandig, auf dem die künftige Zusammenarbeit zwischen den Funkamateuren in USA, Rußland, Japan und Europa basiert und technische Vorschläge über die erste Ausrüstung der Amateurfunkstation auf der Internationalen Space Station. Geplant werden verschiedene Einrichtungen, der erste Schritt soll eine Anlage für Sprache und Packet sein, die bereits von der ersten Crew ab Januar 1999 genutzt werden soll.


NEUE ALLGEMEINZUTEILUNG FÜR FUNKANLAGEN GERINGER LEISTUNG IN ISM-FREQUENZBEREICHEN

Im Amtsblatt-Nr. 26/1997 hat das Bundesministerium für Post und Telekommunikation mit der Verfügung 239/1997 eine neue Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Funkanlagen geringer Leistung in ISM-Frequenzbereichen bekanntgegeben.

Neu gegenüber der vormaligen Allgemeingenehmigung ist insbesondere, daß klar der Zweck der Funkanlagen geringer Leistung in ISM-Frequenzbereichen festgelegt wird. Sie dienen nur der Überbrückung von kurzen Entfernungen. Unklar war nämlich nach der alten Amtsblattverfügung, ob LPDs ohne zusätzliche Genehmigung mit anderen Funkanlagen oder leitergebundenen Fernmeldeanlagen verbunden werden dürfen. Nach der neuen Allgemeinzuteilung wird nun deutlich, daß elektrische oder akustische Zusammenschaltung dieser Funkanlagen mit anderen Funkanlagen, die zur Informationsübertragung über größere Entfernungen dienen, z. B. ein Repeater, nicht gestattet ist.

Was das Miteinander von Betreibern von Funkanlagen geringer Leistung und anderen Frequenznutzern anbetrifft, gab es bisher in der vormaligen allgemeinen Genehmigung von 1995 nur folgende Regelung: „Durch die Zuteilung dieser Frequenzbereiche wird keinerlei Gewähr für eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit oder die Qualität des Funkverkehrs übernommen. Der Benutzer solcher Funkanlagen hat mit Empfangsstörungen durch andere Geräte und Funkanlagen der verschiedensten Art zu rechnen, die berechtigterweise ebenfalls in diesen ISM-Frequenzbereichen arbeiten“. Bei diesem Hinweis ist es auch in der neuen Verfügung geblieben. Darüber hinaus wird aber klargestellt, daß im Rahmen dieser Frequenznutzung andere Telekommunikationsanlagen nicht gestört werden dürfen. Demnach besteht also auch für die Betreiber von LPD-Funkanlagen die Pflicht, Amateurfunkstellen nicht zu stören. Zudem ist festgelegt, daß im Rahmen der Allgemeinzuteilung für die Betreiber von Funkanlagen geringer Leistung in ISM-Frequenzbereichen kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere Frequenznutzer im gleichen Frequenzbereich besteht. Eine weitere positive Neuerung ist, daß Händler dieser Funkanlagen verpflichtet sind, jedem LPD-Funkgerät einen vollständigen Nachdruck der Allgemeinzuteilung beizufügen. In der alten Verfügung war dies nur als Empfehlung nahegelegt worden.


DIE BÜRGERINITIATIVE „FUNKSTILLE E. V.“ GEWINNT BÜRGERENTSCHEID

Im bayerischen Dorf Geltendorf fand am 12.10. eine Bürgerentscheidung auf Antrag der Bürgerinitiative „Funkstille e. V.“ statt. Dabei ging es darum, auf dem Gemeindegebiet alle Funksendeanlagen zu verbieten bzw. durch Änderung von Satzungen, Bebauungs- und Flächennutzungsplänen die Errichtung von Funksendeanlagen zu unterbinden. Bei einer Wahlbeteiligung von nur 37 % zeigte sich ein unerwartet deutliches Ergebnis. Fast 60 % der Wahlteilnehmer befanden den Antrag für gut und sprachen sich damit gegen jegliche Funktätigkeit auf dem Gemeindegebiet aus. Probleme hat nun der Bürgermeister von Geltendorf, der nach diesem Abstimmungsschock in Ratlosigkeit verharrt, wie er dieser Bürgerentscheidung nachkommen soll.


FUNKWETTERBERICHT (15.10. de DL1VDL)

Rückblick: (Woche zwischen 08.10. und 14.10.)
Flux F: 83, 84, 84, 86, 89, 88, 85; 90-Tage-Mittelwert: F(90) = 85; Sonnenfleckenrelativzahl R: 17, 27, 44, 31, 60, 48, 44.

Seit 67 Tagen ist der tägliche Meßwert für den solaren Flux größer als sein 90-Tage-Mittelwert. Der Zyklus 23 steigt definitiv, wenn auch langsam. Eine plötzliche Impulsstörung, auch als „sudden impulse disturbance“ bekannt, ereignete sich am 10.10. und verursachte bis zum 11.10. einen magnetischen Sturm. Zu Beginn des VK/ZL-Contests waren die Signale auf 80 m am lautesten, während es auf 20 m noch kräftig rauschte. Seit dem 13.10. ist die Magnetik ruhig.

Vorhersage bis 22.10.:
Wir erwarten einen langsamen Fluxanstieg bis etwa 92 Einheiten. Die geomagnetischen Bedingungen sind wahrscheinlich am 18.10. gestört, ansonsten überwiegend ruhig. 20 m bleibt das beste DX-Band, wobei mit zunehmender Nachtlänge auch die DX-Bedingungen auf den unteren Bändern in Richtung JA, KL7 und KH6 besser werden. Erste long-path Verbindungen beobachtete ich auf 80 m nachmittags zwischen OH und W6.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:30; VK2: 19:20; VK6: 21:35; JA: 20:35; KH6: 16:10; KL7: 16:20; ZS: 16:35;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 22:05; W6: 01:25; KL7: 03:10; PY: ab 20:45; VP8: 22:25; KH6: 03:55.

Funkwetter kurz erklärt: Wiederkehrende geomagnetische Störungen

Die Rotationsperiode der Sonne beträgt aus unserer Erdposition 27 Tage. Sie ist eine wichtige Zeitskala für die Vorhersage möglicher geomagnetischer Störungen. Beispielsweise lösen sich große Sonnenfleckengruppen oft erst nach mehreren Rotationsperioden auf. Sie verursachen Flares, wenn sie die der Erde zugewandte sichtbare Fläche der Sonne kreuzen. In den vergangenen Jahren mit geringer Sonnenaktivität waren langlebige koronale Löcher häufig Ursache für magnetische Störungen infolge des starken Sonnenwindes, der aus ihnen strömt.


Ende des Deutschland-RS 32/97 vom 16.10.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1997 Rundspruch-Archiv