DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 27/97 VOM 11.09.1997

Redaktion: DL9KCE


ÜBERSICHT:


ENTWURF EINER AMATEURFUNKVERORDUNG VOM BMPT LIEGT JETZT DEM DARC E. V. VOR

Der Entwurf einer Verordnung zum AFuG 1997 liegt vor. Er wird vom DARC e. V. in das Packet-Radio-Netz eingespielt und an die Ortsverbandsvorsitzenden über die OV-Informationen zugesandt. Er kann auch per SASE (DIN-C4-Umschlag mit 3,00 DM frankiert) von der Geschäftsstelle angefordert oder per Fax-Polling unter ..... abgerufen werden.

Für den AFuV-Entwurf wird eine vorläufige Stellungnahme des DARC e. V. erarbeitet und voraussichtlich am 19.09.97 veröffentlicht. Die DARC-Mitglieder werden gebeten, an den DARC e. V. noch keine Stellungnahme abzugeben und die erste vorläufige Stellungnahme des DARC e. V. abzuwarten, damit nicht jene Positionen, die bereits in der vorläufigen Stellungnahme erkannt wurden, in den später eingehenden Stellungnahmen der Mitglieder wiederholt werden und die Auswertung unnötig verzögert wird.

Stellungnahmen der DARC-Mitglieder werden also ab dem 19.09. erwartet und sollten bis zum 02.10. in der DARC-Geschäftsstelle eingehen. Der Vorstand und weitere Mitarbeiter werden daraus die Stellungnahme des DARC e. V. für den Runden Tisch Amateurfunk erarbeiten. Sie wird in der Vorstandssitzung am 18./19.10. beraten und zur Entscheidung der Herbstversammlung des Amateurrates am 25. und 26.10. vorgelegt. Sodann wird sie als Stellungnahme des DARC e. V. dem RTA übersandt.

Der RTA wird seine Stellungnahme voraussichtlich in einer Sitzung am 16.11. verabschieden und dem BMPT zuleiten.


BEITRAGSBESCHEIDE DES BAPT AUSSENSTELLE ROSTOCK

Seit einiger Zeit verschickt die BAPT-Außenstelle Rostock Beitragsbescheide zur Neufassung des Frequenznutzungsbeitrages automatischer Stationen. Nach Aussage einer Mitarbeiterin werden diese Beitragsbescheide mit dem Saldo der Bundeskasse abgestimmt, falls dies möglich ist. Wegen internen Schwierigkeiten bei der Übermittlung der Kassenzeichen von einer Außenstelle zur anderen, besteht jedoch die Schwierigkeit, daß in einigen Fällen die Zuordnung der Konten nicht stattfinden kann. Daher sind einige Bescheide ohne Saldoprüfung verschickt worden, was unter den Funkamateuren zu Verwirrungen geführt hat. Die Versendung solcher Bescheide ist nun gestoppt und es findet im Monat September eine Abstimmung der Kassenzeichen innerhalb des BAPTs statt. Die BAPT-Mitarbeiterin bittet alle Funkamateure, die Fragen zu ihrem Bescheid haben, sich an die verschickende Außenstelle zu wenden.


PRÄFIX „M“ FÜR CEPT-LIZENZ IN GROSSBRITANNIEN

Die britische Fernmeldebehörde macht darauf aufmerksam, daß in Zukunft von ausländischen Funkamateuren das Präfix „M“ anstelle des „G“ zu verwenden ist. Diese Regelung gilt schon länger und ist in der CQ DL 4/97 auf der Seite 312 veröffentlicht. Eine deutsche Portabelstation in England hätte demzufolge das Rufzeichen M/DFØXYZ/p.


MIR-EXPERIMENT AUF 70 CM

Vom 06.–28.09. wird die persönliche Packet-Radio-Mailbox (PMS) an Bord der Raumstation MIR probeweise nicht mehr im 2-m-Band, sondern im 70-cm-Band auf 437,650 MHz (Simplex) betrieben. Die Funkamateure auf der ganzen Welt werden gebeten, diese Frequenz auszuprobieren. Dabei ist zu beachten, daß es sich um eine persönliche Mailbox der Kosmonauten handelt. Es sollten also nur Nachrichten an die Besatzung bzw. das MIREX-Team eingespielt werden und nicht an dritte Stationen. Weiterhin muß der Dopplereffekt berücksichtigt werden, der während des Überfluges ±10 kHz beträgt, und zwar entgegengesetzt für Uplink und Downlink. Das bedeutet, daß die Station am Boden beim Aufgang auf 437,660 MHz empfangen und auf 437,640 MHz senden muß. Nach einigen Minuten ändern sich die Frequenzen langsam bis auf 437,650 / 437,650 MHz, um dann bis zum Untergang auf 437,640 MHz (Downlink) / 437,660 MHz (Uplink) zu wandern. Wer die Möglichkeit hat, sollte entsprechende Frequenzpaare in Speicherkanäle seines Transceivers ablegen und während des Überfluges je nach der Lage der Empfangsfrequenz entsprechend umschalten.


FUNKWETTERBERICHT (10.09. de DL1VDL)

Rückblick: (Woche zwischen 03.09. und 09.09.)
Flux F: 93, 93, 96, 98, 102, 119, 116; 90-Tage-Mittelwert: F(90) = 77; Sonnenfleckenrelativzahl R: 55, 56, 79, 85, 84, 97, 101.

Der erwartete weitere langsame Anstieg der solaren Aktivität trat ein, Flux und Index R der Sonnenfleckenrelativzahlen stiegen über 100. Magnetische Störungen gab es am 05., 08. und 09.09. In der Abklingphase der Störung am 05.09. war am Freitagabend gegen 20:35 UTC VK3 auf 80 m mit S6 hörbar. Die Bänder über 14 MHz beleben sich langsam durch länger werdende DX-Öffnungen.

Vorhersage bis 17.09.:
Wiederum ein M-Flare am 08.09. läßt auf genügend Energievorrat der aktiven Gruppen schließen, so daß wir weiterhin mit interessanten DX-Bedingungen auf allen Bändern rechnen können. Magnetische Störungen, vor allem auf den transpolaren Funkwegen, erleben wir weiterhin fast täglich, aber nur stundenweise. Frühaufsteher finden auf den unteren Bändern gute DX-Bedingungen bis W6 und CE vor. Der pazifische Raum ist auf 80 und 40 abends wahrscheinlicher erreichbar, während das auf 20 m gegenwärtig umgekehrt ist.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 18:25; VK2: 20:05; VK6: 22:20; JA: 19:55;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 23:05; W6: 02:10; KL7: 04:40; PY: ab 20:35; VP8: 21:25; KH6: 04:35.

Funkwetter kurz erklärt: Solarer Flux F

Die auf der Wellenlänge von 10,7 cm (2,8 GHz) gemessene Energiestrahlung der Sonne wird als 10,7 cm Solar Flux F oder als 10,7 cm Radiostrahlung bezeichnet und ist, wie die Sonnenfleckenrelativzahl R, ein Maß für die solare Aktivität. Die Maßeinheit des Fluxes, oder eine solare Fluxeinheit (engl. SFU = Solar Flux Unit) hat die Dimension 10–22 Watt pro Quadratmeter Meßfläche. Eine weniger gebräuchliche Bezeichnung für die Maßeinheit ist 104 Jansky. In den Jahren niedriger Sonnentätigkeit werden Fluxwerte um 70 Einheiten, im Sonnenfleckenmaximum teilweise über 200 Einheiten gemessen. Die bei sehr ruhiger Sonne gemessene Grundstrahlung erzeugt als niedrigsten Wert etwa 65 Fluxeinheiten. Fluxwerte über 100, wie gegenwärtig, führen zur spürbaren Belebung der oberen Kurzwellenbänder.


Ende des Deutschland-RS 27/97 vom 11.09.1997

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1997 Rundspruch-Archiv