Redaktion: Wilfried Spreen, DF6ZE
HAM RADIO 96 Öffentlichkeitsarbeit in den Ortsverbänden
Anläßlich der diesjährigen HAM RADIO findet am Sonntag, dem 30.06., um 10:00 Uhr eine Informationsveranstaltung für Vorstandsmitglieder der Ortsverbände statt.
Wir möchten Sie bitten, sich bei dieser Veranstaltung über Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit in den Ortsverbänden zu informieren. Für Fragen, die Ihren Ortsverband betreffen, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Hauptversammlung des Amateurrats am 11./12.05.1996
Am 11./12.05.1996 trafen sich der DARC-Vorstand, die Distriktsvorsitzenden, Referenten und viele Gäste zur diesjährigen Hauptversammlung im Hotel Ostfriesen Hof in Leer. Als ausländische Gäste konnte der DARC-Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, die Präsidentin des niederländischen Amateurfunkverbandes VERON, Agnes Tobbe-Klaasse Bos, PA3ADR, den Chairman der IARU-Region 1, Lou van de Nadort, PAØLOU, den Vice President der RSGB, lan Kyle, G18AYZ sowie den Auslands-Referenten des französischen Amateurfunkverbandes REF Vincent Magrou, F5JFT, begrüßen. Als Ehrenmitglieder des DARC e. V. nahmen an der Versammlung teil Kurt Schips, DL1DA, und Hans-Christian Schütt, DL9XN. Nach den Ehrungen genehmigte die Mitgliederversammlung das Protokoll der Herbstversammlung vom 28./29.10.1995.
Der Vorstandsbericht ist diesem OV-INFO-DIENST beigelegt.
Für das Geschäftsjahr 1995 wurde dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt.
Als Vorsitzender des Beirats der DARC-Verlag-GmbH und der AFU-Service-GmbH berichtete DL9MH von einer positiven Geschäftsentwicklung.
Danach befaßte sich die Versammlung mit den vorgelegten Anträgen. Die Versammlung bestellte einen Personalausschuß und stimmte einer neuen Planstelle für eine(n) Juristin(en) in der DARC-Geschäftsstelle zu. Die Versammlung beschloß einen Antrag des VHF/UHF/SHF-Referates, wonach der Vorstand gebeten wird, die Voraussetzungen zur Belegung der nur gering benutzten Teile des 430-MHz-Bandes zu schaffen.
Abgelehnt wurde ein Antrag zur Wahlordnung 2.3.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden Satzungsänderungen des DARC e. V. beschlossen:
§ 3 Mitgliedschaft im Club
1. Mitglieder des Clubs können werden a) natürliche Personen (der Halbsatz die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind ist ersatzlos gestrichen).
§ 9 Organe
3. Die Mitglieder der Vorstände müssen eine Sende- und Empfangsgenehmigung nach dem Gesetz über den Amateurfunk besitzen. Ausnahmen hiervon können auf Ortsverbandsebene durch den Distriktsvorsitzenden zugelassen werden. Sie müssen ferner volljährig sein.
§ 13 Ortsverbands-Mitgliederversammlung und Ortsverbandsvorstand
5. der Halbsatz, ... mit Ausnahme der Minderjährigen ohne Sende- und Empfangsgenehmigung ... ist ersatzlos gestrichen.
§ 14 Die Versammlungen des Amateurrats
2. Weitere Versammlungen können vom Vorstand oder Amateurratssprecher einberufen werden. Sie sind ferner einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Amateurrats schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangt. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Hauptversammlung. Für die weiteren Versammlungen gilt eine Einberufungsfrist von 8 Wochen.
6. ... Im 3. Satz:
Anträge zur Versammlung des Amateurrats müssen spätestens sechs Wochen vor der Versammlung beim Vorstand eingegangen sein. Dieser hat die Anträge bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung dem Amateurrat bekanntzugeben. Später eingehende Dringlichkeitsanträge können nur durch Mehrheitsbeschluß während der Versammlung des Amateurrats zugelassen werden.
Anträge zur Satzung, Vereinsordnungen (Geschäftsordnung, Wahlordnung, Jugendordnung und Beitragsordnung) und Beschlußfassung von Vertretern des DARC e. V. als Mitglieder von Gesellschafterversammlungen können nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Änderung der Wahlordnung
1.4. Wahlberechtigte
Wahlberechtigt in der Ortsverbands-Mitgliederversammlung sind alle zum Ortsverband gehörenden ordentlichen Mitglieder/Ehrenmitglieder des DARC e. V., die mindestens 14 Jahre alt sind. Schwerbehinderte können ...
Änderung der Vergabeordnung Sonder-DOK im Punkt 2.3. Kurzzeit-SDOK
Werbewirksame Veranstaltungen, die vorrangig auf der Ebene der Ortsverbände stattfinden, erhalten einen Kurzzeit-SDOK. Dieser hat eine typische Laufzeit von 14 Tagen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit auf vier zusammenhängende Wochen verlängert werden.
Der Passus Diese SDOK werden jährlich in der Regel für alle einheitlich bereitgestellt soll somit entfallen.
Den nächsten OV-INFO-DIENST erhalten Sie Anfang Juli mit folgenden Anlagen: vollständiger Bericht dieser Versammlung, eine neue Mitgliederliste und eine OV-Anteilsliste, aus der Sie entnehmen können, wie sich Ihr OV-Anteil errechnet.
Als Anlage finden Sie Angaben über die in der DARC-Geschäftsstelle gespeicherten OV-Konten. Bitte überprüfen Sie die Angaben. Sollten diese mit den gespeicherten Daten nicht übereinstimmen, bitten wir Sie, uns umgehend schriftlich zu informieren, damit der Ihnen zustehende OV-Anteil für 1996 unverzüglich und ohne Stornogebühren überwiesen werden kann.
Anlagen:
Vorstandsbericht zur HV 11./12.05.96
OV-Konten
Ende des OV-Info-Dienst 2/96 vom 14.05.1996
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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