KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH 41/96 VOM 13.10.1996

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


IARU-Konferenz-Report

In einer News-Extra-Ausgabe der RSGB in ihrem Internet-Server vom 07.10. wird von einem Ausfall des Kommunikations-Netzes bei der IARU-Konferenz in Tel Aviv berichtet. Deshalb konnten die angekündigten täglichen Nachrichten nicht abgeschickt werden.

In Kurzform und freier Übersetzung die Ergebnisse der Tagung:

6-m-Band

Die RSGB-Anfrage nach alternativen Relaisausgaben unterhalb von 51 MHz wurde befürwortet. Dies stellt die Weichen für ein 6-m-Relaisnetz in Großbritannien.

2-m-Band

Der Bereich von 144–145 MHz ist neu aufgeteilt worden, um ein exakt definiertes Sub-Band für Digitalanwendungen zu schaffen. Der neue Bandplan sieht vor:

Bereits 1997 soll der neue Bandplan schrittweise verwirklicht werden.

Umsetzer

Die FM-Kanäle oberhalb von 145 MHz sollen schrittweise auf ein 12,5-kHz-Raster umgestellt werden. Dabei sollen die Umsetzer zu Beginn des kommenden Jahres den Anfang machen.

Gleichberechtigt zu dem 1750-Hz-Tonruf wird die Verwendung von CTCSS (Subaudio-Steuertönen) empfohlen.

Die alte S- und R-Kanalbezeichnung paßt nicht mehr zum 12,5-kHz-Raster. Deshalb wurde ein neuer Plan entworfen, dessen Einzelheiten später veröffentlicht werden.

Baken

Auf beiden Seiten des Atlantik sollen Hochleistungsbaken im 2-m-Band errichtet werden, um die Möglichkeiten für Transatlantikverbindungen zu erforschen.

Weitere Themen

(Quelle Internet: www.rsgb.org/news)
Übersetzung: Klaus, DL4KCK


Aktueller Stand AFuG97

Der Regierungsentwurf zum Amateurfunkgesetz 1997 ist dem Bundesrat zur Stellungnahme bis 08.11. übersandt worden.

In der Rubrik „BMPT“ werden bis auf weiteres Meldungen aus dem BMPT, die von allgemeinem Interesse im Rahmen der Erneuerung der gesetzlichen Regelungen für den Amateurfunkdienst sind, bekannt gemacht. Sie stehen jedem Interessierten zur Verfügung und können selbstverständlich in Rundsprüche und andere Rubriken wörtlich übernommen werden.

(Henk, DJ8IM)


Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation informiert:

Positionspapier des BMPT: Amateurfunk und ISM-Anwendungen

A. Einführung

Wiederholt wurde in der öffentlichen Diskussion die Frage aufgeworfen: „Wem gehören die ISM-Frequenzen?“ (vgl. Funkschau Heft 15/96).

Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation gibt hierzu ein Informationspapier heraus, das offene Fragen beantwortet, aber auch die Position des Ministeriums zu diesem Sachverhalt darlegt.

In der heute gültigen Anlage 1 der DV-AFuG (Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk vom 15.04.1985) wird im Frequenzbereich 430 bis 440 MHz unterschieden nach den drei Amateurfunkklassen C (75 W), A (150 W) und B (750 W), und der Amateurfunk ist als Primärfunkdienst ausgewiesen. Es sind aber zwei Fußnoten dabei zu beachten.

Die Fußnote 1 ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Die Fußnote 2 sagt, daß der Frequenzbereich 433,05 bis 434,79 MHz auch für ISM-Geräte bereitgestellt ist. Weiter heißt es: „Störungen des Amateurfunkdienstes in diesem ‚ISM‘-Bereich durch diese Geräte und Funkanlagen müssen in Kauf genommen werden.“

Unter dem Begriff „ISM“ versteht die Vollzugsordnung für den Funkdienst den Betrieb von Geräten oder Vorrichtungen für die Erzeugung und lokale Nutzung von Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke, ausgenommen Anwendungen auf dem Gebiet des Fernmeldeverkehrs. – Neben den ISM-Geräten sind aber unter besonderen Nebenbestimmungen seit vielen Jahren auch eine Reihe von Funkanlagen für diesen Frequenzbereich zugelassen.

B. Problembeschreibung

Unabhängig von dem gefürchteten „DSI Phase II“-Bericht (Detailed Spectrum Investigation der CEPT), der davon ausgeht, in den Frequenzbereichen 430,000 bis 432,000 MHz bzw. 438,000 bis 440,000 MHz später eine andere Primärnutzung außerhalb des verbleibenden Primärbandes des Amateurfunkdienstes vorzusehen, gibt es auf der Grundlage des europäischen Standards ETS 300 220 „LPD“-Funkanlagen (Low Power Devices) mit einem Maximalwert von 10 mW Strahlungsleistung im gleichen ISM-Bereich. Diese LPD-Funkanwendung ist für folgende Zwecke bestimmt: Alarmierung, Identifizierung, für Fernwirkzwecke, für die Sprachkommunikation sowie für die Übertragung von Audio- und Videosignalen. Sie können im ISM-Bereich z. B. als Garagentoröffner, Kfz-Diebstahlsicherungs- und Zentralverriegelungsanlagen, drahtlose Sicherungsanlagen im industriellen und häuslichen Bereich, Sprachkommunikationseinrichtungen (seit Mai 1995) und drahtlose Verbindungseinrichtungen in Audio- und Videoanlagen im Wohnbereich eingesetzt werden.

Durch die Frequenznutzung dieses ISM-Frequenzbereiches wird keinerlei Gewähr für eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit oder die Qualität des Funkverkehrs übernommen. Der Benutzer solcher Funkanlagen hat vielmehr mit Empfangsstörungen durch andere Geräte und Funkanlagen der verschiedensten Art zu rechnen, die berechtigterweise ebenfalls in diesem ISM-Frequenzbereich arbeiten. Es besteht also gegenseitig keinerlei Schutz und kein Anspruch, Unverträglichkeiten durch die Nutzer der gleichen Frequenz beseitigen zu lassen.

C. Problemlösung

Ein Frequenzwechsel ist für mehr als 250.000 LPD-Funkanlagen nicht möglich. Die Mitbenutzung des ISM-Frequenzbereichs ist europäisch für LPD-Funkanlagen durch die CEPT vorgegeben. Bei der Nutzung des gleichen Frequenzbereiches durch Funkamateure, andere Funkanlagen und ISM-Geräte sind Funkstörungen durch Unverträglichkeiten nicht immer auszuschließen und häufig auch über die einheitliche Rufnummer ..... dem Bundesamt für Post und Telekommunikation gemeldet worden. Die Ermittlung der Störungsursache bringt aber nur einen Teilerfolg, denn aus der Sicht der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) könnte zwar der Störungsfall gemeldet werden, aber sämtliche Nutzer dieses ISM-Bereichs können keine Ansprüche auf eine störungsfreie Frequenznutzung geltend machen. Ferner handelt es sich durch die Festlegung der Nutzsignale für funktechnische Parameter nicht um ein EMV-Problem; vielmehr steht die Funkverträglichkeit bei der Dichte der Funkanlagen auf dem Spiel. In solchen Fällen läßt sich die Funkverträglichkeit am schnellsten lösen, wenn die Menschen, die sich hinter den Nutzergruppen verbergen, „verträglich“ eingestellt sind. Kein Beharren auf Standpunkten hilft hier weiter. – Man sollte gleichberechtigt den gemeinsamen Frequenzbereich nutzen. Funkamateure sollten einen Funkkontakt mit den schwächeren LPD-Funkanlagen unterlassen. Auch die Hersteller der LPD-Funkanlagen verbessern ihre Produkte z. B. durch automatische Rauschsperre, Monitorfunktion und Kanalprüfung.

Aus den o. g. Gründen soll der „Status quo“, das heißt, das gleichberechtigte Betreiben von Amateurfunkanlagen und LPD-Funkanlagen im Frequenzbereich 433,05 bis 434,79 MHz, im Interesse aller beibehalten werden und auch im Frequenznutzungsplan wiederzufinden sein. Damit soll auch gewährleistet werden, daß Maßnahmen der Behörde nach § 49 TKG, wenn in Einzelfällen vorsätzliche Störungen der Aussendungen von LPD-Funkanlagen festgestellt werden, unterbleiben können.

Mit der Kanalerweiterung im CB-Funk ziehen CB-Funker voraussichtlich den 27-MHz-Bereich einer LPD-Funkanlage vor. Es könnte auch ein neuer Kurzstreckenfunk bei 150 MHz die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten attraktiver machen und den LPD-Funkanlagen stärker das Fernwirken überlassen.

(Offizielles Anschreiben eingescannt von DL9KCX)


Zum Begriff des Errichtens von Funkanlagen

Es sind Diskussionen darüber aufgekommen, warum der Regierungsentwurf des neuen Amateurfunkgesetzes (AFuG97) keine Regelungen über das ERRICHTEN von Amateurfunkstellen enthält, sondern lediglich das BETREIBEN regelt.

Ich sehe darin folgende Systematik:
Das Fernmeldeanlagengesetz (FAG) in der zuletzt geltenden Fassung enthielt folgende Regelungen:

§ 1

(1) Das Recht, Fernmeldeanlagen, nämlich Telegrafenanlagen für die Vermittlung von Nachrichten, Fernsprechanlagen und Funkanlagen zu errichten und zu betreiben, steht den aus dem Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost TELEKOM hervorgegangenen Nachfolgeunternehmen (Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost TELEKOM) und Wettbewerbern zu. ...

(2) Wer Übertragungswege einschließlich der zugehörigen Abschlußeinrichtungen sowie Funkanlagen errichtet und betreibt, bedarf einer Verleihung durch den Bundesminister für Post und Telekommunikation. ...

Danach brauchte jeder, der eine Funkanlage errichten wollte, eine „Verleihung“ (= Genehmigung).

Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind die vorgenannten Absätze des FAG aufgehoben (siehe § 99 Abs. 1 TKG). Das TKG selbst enthält aber keinerlei Vorschrift, wonach man zum ERRICHTEN von Funkanlagen eine Genehmigung benötigt. Somit ist es jedem gestattet, solche Anlagen zu errichten; dazu gehören auch Funkanlagen, die technisch geeignet sind, auf Amateurfunkfrequenzen zu senden. Somit ist es auch jedem erlaubt, einen Rundfunksender zu „errichten“. Zum BETREIBEN solcher Einrichtungen, d. h. zur FREQUENZNUTZUNG, bedarf es allerdings einer Genehmigung.

Für den Amateurfunkdienst findet man diese Regelungen im Entwurf AFuG97 u. a. in § 3 Abs. (1), (3) und (5) sowie § 4 Abs. (3).

Ergebnis meiner Überlegungen: Wenn es niemandem untersagt ist, Funkanlagen zu ERRICHTEN, dann brauchen auch Funkamateure keine besondere Genehmigung, um Funkanlagen errichten zu dürfen. BETREIBEN dürfen sie Funkanlagen jedoch nur im Rahmen der ihnen auf Grund des AFuG erteilten Genehmigung auf den dafür vorgesehenen Frequenzen.

(Günter, DL6IM)


Subject: Neuer Rundspruch

Ich habe einen neuen Rundspruch „entdeckt“, der noch nicht in der Rundspruchliste aufgeführt ist. Er ist jeden Dienstag um 19:30 Uhr auf 145,5482 MHz zu hören, außerdem jeden Freitag um 19:30 Uhr und 22:30 Uhr auf der gleichen Frequenz.

Sprecher und Redakteur ist Jürgen, DG2KGJ.

Es ist ein völlig selbständiger Rundspruch und keine Wiederholung der 80-m-Sendung.

Der Rundspruch heißt offiziell „Nachrichten aus der Region Aachen“, wird jedoch von allen „Die Sendung mit dem Hut genannt“.

(From: KWHörer@aol.com)


Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden


EME in Leverkusen

Am letzten Oktober-Wochenende findet der erste Teil des ARRL-EME-Contests statt. Die Clubstation des OV Leverkusen (DLØIL) wird zum ersten Mal teilnehmen. Die Vorbereitungen sind bereits weit gediehen. Die Antenne besteht aus 8×20-Elementen und es wird mit maximaler legaler Leistung gearbeitet. Das EME-Team um DL1KRC, DL9GR, DL4KCL und DL4KG würde sich freuen, wenn viele Gäste nach Leverkusen in das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium kommen würden. Die ganze Aktion findet unter Beteiligung der AFu-Gruppe der Schule statt.

Hier die Adresse: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Leverkusen, Morsbroicher Straße in Leverkusen-Schlebusch.

Beste Grüße vom OV G11, Gerald, DL4KG


OV-Abend G20 im November

Bedingt durch dem Feiertag Allerheiligen am 01.11. wird der G20-OV-Abend im November auf den 08.11. um 20:00 Uhr im Hotel Konert verlegt.

73 de Hans-Otto, DL2KCI


Herbsttagung Amateurfunk in der Schule Bereich NRW-West

Am 08./09.11. findet wieder die Herbsttagung der amateurfunktreibenden Lehrer statt. Die Tagung wird diesmal in Köln durchgeführt. Als Referent steht das Team der Arbeitsgemeinschaft Amateurfunk an der Georg-Simon-Ohm-Schule zur Verfügung. Das Thema der Tagung ist Packet-Radio. Es geht um den Aufbau eines Digis und einer Mailbox sowie um die Praxis der Datenübertragung. Dazu sind im Raum der Schulstation mehrere vernetzte PCs direkt an den Digi DBØGSO angeschlossen, um so für die Teilnehmer optimale Bedingungen zu schaffen. Jeder Teilnehmer sollte hier direkt am PC den Packet-Radio-Betrieb mit allem was dazu gehört erlernen.

Dazwischen wird in der Berufsschule, der Medienschule der Stadt Köln, ein Einblick in die Ausbildung zum Mediengestalter gegeben. Unser Grafiklabor und das Labor mit digitalen Schnittplätzen wird den Teilnehmern vorgestellt. Ebenfalls wird das Automatisierungslabor mit einer modernen Robotikanlage zu sehen sein.

In der Georg-Simon-Ohm-Schule beteiligen wir uns auch mit einigen Projekten an den Aktionen „Schulen ans Netz“. Auch hierüber wird zur zukünftigen Arbeit im und mit dem Internet für einen Gedankenaustausch entsprechend Platz sein.

Eingeladen sind nicht nur Lehrer, sondern alle, die sich mit der Heranführung der Jugend zum Amateurfunk beschäftigen.

Weitere Infos durch Horst Reinhardt, DK3BR, ....., oder via Packet-Radio in die Mailbox DBØGSO.

(Horst, DK3BR)


Tag der Begegnung in Köln-Weiler

Der OV Pulheim, G40, richtet dieses Jahr den Tag der Begegnung mit dem obligatorischen Flohmarkt am Samstag, den 16.11., im Gymnasium Weiler, Fühlinger Weg aus. Es soll wieder ein Workshop 10 GHz angeboten werden, bei dem dann die mitgebrachten vorbereiteten 10-GHz-LNCs für Sendung und Empfang auf Frequenz, Leistung, spektrale Reinheit usw. gemessen werden können.

(Hans, DL4KA)


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 41/96 vom 13.10.1996

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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