KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 6/96 VOM 11.02.1996

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Die „Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst“ im Deutschen-Amateur-Radio-Club e. V., Distrikt Nordrhein, hat sich zur Zukunft des 70-cm-Bandes Gedanken gemacht, die wir hier auszugsweise veröffentlichen. Der komplette Text ist in Packet-Radio nachzulesen.

Glossar:
Low Power Device:
„LPD“ ist eine Funkanwendung im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes zur Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Sendern oder Transceivern kleiner Leistung (10 mW). Typische Anwendungen sind die drahtlose Übertragung von Musik, Sprache und Bildinhalten im 70-cm-ISM-Band zwischen Hörfunktuner, NF-Verstärkern, Fernsehgeräten und Aktivboxen der Consumer-Elektronik im häuslichen Bereich. Neuerdings ist auch die Kommunikation zwischen Handfunkgeräten in Fonie möglich.
...

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Amtsblattverfügung ... vom 10.05.1995. Diese erweitert – basierend auf der Verfügung 1046/1984 – den 70-cm-ISM-Bereich um die häuslichen Anwendungen

im 70-cm-Band zwischen den Bandgrenzen 433,05 und 434,79 MHz.

Die Anlage zu dieser Amtsblattverfügung negiert nochmals ausdrücklich den Anspruch auf eine ungestörte Verständigung. Störungen durch andere Funkdienste, die in diesem Bandabschnitt tätig sein dürfen, müssen in beliebiger Intensität hingenommen werden.

Nach der heutigen Rechtslage (AFuG und DV-AFuG) ist es dem Funkamateur untersagt, mit einem LPD-Anwender im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes mittels seiner Amateurfunkstation Foniekontakt aufzunehmen. Möchte der Funkamateur das, so muß er sich ein typengeprüftes LPD zulegen und kann damit – auch unter Nennung seines Rufzeichens – Betrieb machen. Grundsätzlich kann der Funkamateur jedoch seinerseits mittels eines LPD mit Amateurfunkstationen den Funkbetrieb aufnehmen.

Rechtsunsicherheiten
Offensichtlich hat sich das BMPT über die Fußnote 622 zur VO-Funk hinweggesetzt. Diese besagt, daß im ISM-Bereich für Fernmeldeverkehr (u. a. Sprachkommunikation) keine Anwendungsmöglichkeit besteht. Empfehlenswert wäre, die Konformität mit den übergeordneten Gesetzen prüfen zu lassen. Dieses Vorgehen birgt jedoch Risiken in sich, da sich die Fernmeldebehörde eines Landes bei Bedarf geeignete Fußnoten in die VO-Funk eintragen lassen kann, was für den Amateurfunkdienst negative Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Bislang stand eine Verursacherhaftung seitens der Funkamateure nicht zur Diskussion. Wie die Prozeßentwicklung der letzten Monate aber zeigt, sind Verfahren zwischen Hersteller von Personenrufanlagen, Garagentoröffner und Kransteuerungen in vollem Gange. Alle prozessualen Auseinandersetzungen greifen auf den Frequenzzuteiler – die Regulierungsbehörde BMPT – zurück. Dessen Reaktion wird vielleicht zuerst die „Bereinigung und Konfliktminderung“ sein; in diesem Fall wird wohl der Amateurfunkdienst vor Allgemeininteressen (sprich „Wirtschaftsinteressen“) zurückstecken müssen.

Risiken
Bei einem Stückpreis von 495,– DM pro LPD-Handy werden die Kollisionsmöglichkeiten niedrig bleiben, weil sich die Anwender auf kommerzielle Betriebe – wie z. B. Antennenbauer und Fahrschulen – beschränken werden. In einem Massenmarkt wird der Paarpreis aber binnen weniger Monate unter die 200-DM-Grenze sinken und sobald jeder Funkamateur zwei LPD-Anwender in seinem Hörbereich hat, werden die Probleme beginnen.

Im audiovisuellen Bereich wird der nachbarschaftliche Frieden sehr schnell gestört sein. Nachbarn, denen die Antennen der Funkamateure bisher ein Dorn im Auge waren, werden die neue juristische Prüfmöglichkeit sehr schnell nutzen. Sie werden kein Verständnis dafür haben, daß der Musikgenuß durch eine technische Versuchssendung von Funkamateuren getrübt wird. Der Hersteller wird bei massiven Einsprüchen die Rechtmäßigkeit mit Sicherheit juristisch prüfen lassen.

Sobald die Masse der Anwender von LPD-Handies und audiovisueller Geräte die Zahl der Funkamateure drastisch übersteigt, werden die Funkamateure trotz ihres Primärstatus zum „Störer“, somit der ISM-Anwenderlobby langfristig eventuell unterliegen und zumindest dieses Bandsegment verlieren. Das BMPT und die Industrie werden diese Anwendungen aus wirtschaftlichen Interessen als schutzwürdiger ansehen als 70.000 Funkamateure, die zunehmend als sogenannte Hobbyfunker abqualifiziert werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Amateurfunk riskieren, seinen Primärstatus in Teilen des 70-cm-Band zu verlieren. Eine vom DARC initiierte juristische Prüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit derartiger ISM-Anwendungen könnte diesen Prozeß beschleunigen.

Mögliche Reaktions-Szenarien

Strategie: Hardliner
Diese Strategie lehnt sich an die 40-m-Bandverteidigung an. Der Unterschied zu heute ist aber, daß die damalige Aktion sich gegen illegale Intruder richtete. Wir haben es aber bei den LPD im 70-cm-Band mit legalen Funkanwendungen zu tun.

Eine „Bandverteidigung“ klassischer Art kann auch nur mittels schmalbandiger Modulationsarten effektiv sein, was zu einer Kollision mit den hausgemachten Bandplan-Problemen der Koordination breitbandiger Modulationsarten des Amateurfunkdienstes führen wird. Die Hardliner müßten einen „Zweifrontenkrieg“ zwischen DARC (IARU-Bandpläne) und ISM-Aktivitäten führen, um eine sprunghafte Ausbreitung der amateurfunkfremden Dienste im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes zu unterbinden.

Massive Aktivitäten mittels schmalbandiger Modulationen könnten einer Wucherung der LPD- und „Vivanco-Anwender“ entgegenwirken. Ob diese Aktivitäten zu einem wirtschaftlichen Mißerfolg der Anbieter führen wird, hängt von der Prozeßfreudigkeit der Hersteller und Verbraucherverbände ab. In jedem Fall wird eine solche Aktion nicht die Koexistenz mit unseren Haus- und Wohnungsnachbarn fördern.

Strategie: Frequenztausch
Als Lerneffekt aus der S6-Situation könnte man die ISM-Teile aufgeben und dafür ein kleineres, aber dann Primär-Exklusives 70-cm-Band verhandeln. Die Zementierung des 6-m-Bandes, die Ausweitung der 10-m-Repeater und die Umschreibung der bisherigen Primär-Amateurfunkbänder in Primär-Exklusiv-Bänder kann ein Verhandlungsziel sein. Die S6-Situation und die Erfahrung im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes sollten unbedingt zu einer Diskussion über eine Aktion „Tausch und Zementierung“ ermutigen. Ein großes Problem würde aber die Integration von ATV bereiten.

Strategie: Koexistenz
Aus der Sicht eines Vereines mit der Zielsetzung, Mitglieder zu gewinnen, kann die Koexistenz mit den LPD-Anwendern zu einem Fundus für neue Mitgliedschaften und neue Lizenzen werden. Wie wir im ersten Statement der AGZ zu Beginn des vergangenen Jahres bereits explizit zum Ausdruck brachten, sollten wir auf die Teilnehmer im 11-m-Band zugehen und konsequenter Weise auch um die LPD-Anwender werben.

Wir können als Summe aller Funkamateure – ungeachtet der Lizenzklasse – nur dann unsere Interessen effizient durchsetzen, wenn wir deutlich mehr Mitglieder als heute hinter uns haben. Die Lobbyvertretung der 27-MHz-Anwender ist zahlenmäßig niedriger als die des DARC, aber erreicht als Lobby mehr, nicht weil das Verhandlungsgeschick besser oder schlechter ist, sondern weil 2,4 Millionen Anwender eben mehr politisches und wirtschaftliches Gewicht haben.

Entscheiden wir uns für eine Koexistenz, müssen wir den Amateurfunk wohl oder übel in seiner traditionellen Form verlassen und dem „konsumierenden Amateurfunk“ öffnen, zumindest was Teile des 70-cm-Bandes anbelangt.

Strategie: Amateurfunk „PUR“
Die entgegengesetzte Alternative zur Koexistenz ist der „Rückzug“ auf die traditionellen Werte des Amateurfunkdienstes, d. h. Ablehnung jeglicher Gerätelizenzierung, Ablehnung von Konsumverhalten und Konzentration auf den technisch-wissenschaftlichen Status. Plakativ könnte man sagen: „Zurück zu Klasse statt Masse“. Die Konsequenzen wären allerdings einschneidend: Keine leichten Einsteigerklassen und ein hohes technische Niveau der Prüfung. Eine langfristige Halbierung der Anzahl von Funkamateuren in Deutschland bei entsprechend deutlich höherem Mitgliedsbeitrag für den DARC würde damit einhergehen. Die weitere Konsequenz wäre ein Verlust von Frequenzbereichen, der aber mit einer oben angesprochenen Aktion „Tausch und Zementierung“ etwas abgemildert werden könnte.

Vorschlag der AGZ:
Wir schlagen die Strategie Koexistenz vor, was bedeutet, daß die Kommunikation von Funkamateuren mit den LPD-Handy-Anwendern möglich sein soll.

Dazu sollte das BMPT beauftragt werden, die Amtsblattverfügung 120/1995 oder die kommende neue DV-AFuG so zu ändern bzw. abzufassen, daß der Funkamateur mit dem LPD-Handy-Anwender Funkverbindungen mittels seiner Amateurfunkanlage aufnehmen darf.

Wir können der Führung der Amateurfunkverbände nur empfehlen, diese Situation – wenn sie eintritt – für eine Mitgliederausweitung zu nutzen.

Wir empfehlen parallel dazu, über eine „Startlizenz“ unter dem AFuG ernsthaft und unabhängig von der LPD-Thematik nachzudenken, um so den Amateurfunk den LPD-Handy-Anwendern und technisch interessierten Bürgern gleichermaßen zu öffnen. Gleichzeitig empfehlen wir, sich auf die eigentlichen Werte des Amateurfunkgedankens im Anforderungsprofil der kommenden Kurzwellen- und UKW-High-Level-Lizenzen zurückzubesinnen. Die Frage „CW als Zugangsvoraussetzung Ja/Nein“ klammern wir hier ausdrücklich aus.

(Hermann F. Schulze DL1EEC)

Die Arbeitsgemeinschaft Amateurfunkfernsehen unterstützt den Vorschlag der AGZ auf Koexistenz, legt die Schwerpunkte der Nutzung des ISM-Bereiches natürlich etwas anders:

Thesen zu 70 cm > ISM > D-ATV > Packet-Broadcast

01) a- in DL ist das 70-cm-Band (430,000–440,000 MHz) dem Amateurfunkdienst auf primärer Basis zugewiesen.

Die Fußnote 2 der Anlage 1 der DV-AFuG unter Ziffer 2.1, die in dieser Fassung seit 01.06.1985 gilt, hat folgenden Wortlaut:
„Die Frequenzbereiche 433,05–434,79 MHz, 2400–2500 MHz, 5725–5875 MHz und 24–24,25 GHz sind auch für den Betrieb von Hochfrequenzgeräten für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke sowie für Fernwirkfunkanlagen bereitgestellt. Störungen des Amateurfunkdienstes in diesen ‚ISM‘-Bereichen durch diese Geräte und Funkanlagen müssen in Kauf genommen werden.“

b- Innerhalb des Amateurfunkbereiches gibt es also sogenannte „sekundäre“ (ISM-)Nutzer:
„Der Frequenzbereich 433,05–434,79 MHz ist für Hochfrequenzgeräte für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke und auch für andere Funkanlagen für verschiedene Zwecke vorgesehen. Der Halter eines aufgrund dieser Genehmigung errichteten und betriebenen Gerätes muß Störungen seiner Funkanlage durch andere in diesem Frequenzbereich betriebene Geräte hinnehmen.“

c- Dadurch, daß nicht nur der Sekundärnutzer, sondern auch der Primärnutzer Störungen „in Kauf nehmen muß“, ist die primäre Zuweisung im ISM-Bereich von „minderer Qualität“ als sonstige Primärzuweisungen auf Frequenzbereichen, wo der Primärnutzer (meist zum Nachteil für den Sekundärnutzer Amateurfunk) die Einstellung des Funkbetriebes des Sekundärnutzers fordern kann.

d- Im kürzlich geänderten Fernmeldeanlagengesetz steht unter anderem im § 19:
„Wer absichtlich den Betrieb einer sonstigen Funkanlage dadurch verhindert oder stört, daß er elektrische Energie verwendet ..., wird mit Freiheitsstrafe ... oder Geldstrafe bestraft“. Dies könnte z. B. dann der Fall sein, wenn jemand mutwillig eine Funkanlage betreibt in der Absicht damit z. B. einen Sekundärfunkdienst zu stören oder zu blockieren.

e- In der Vergangenheit gab es vorwiegend ISM-Anwendungen, die zwar den Amateurfunkdienst stören konnten (Diathermiegeräte, Schweißgeräte usw.), die aber selbst nicht gestört oder in ihrer Funktion beeinflußt werden konnten. Jetzt gibt es zunehmend Anwendungen – auch sicherheitsrelevante – (Auto-Wegfahrsperren, Kransteuerungen, Verbrauchsmessungen usw.), die von Amateurfunk-Anwendungen (besonders bei diskreten Trägern) massiv gestört oder geblockt werden können. Dadurch ist ein erhebliches Konfliktpotential entstanden, das nicht durch aggressive Belegung mit starken Amateurfunkträgern zu lösen sein wird.

02) a- Nach DVO und Hamspirit werden alle Amateurfunkanwendungen (nicht nur im 70-cm-Band) mit gleicher Berechtigung betrieben. Bandpläne, die nicht alle Nutzer gleichermaßen angemessen berücksichtigen, sind nicht geeignet, von allen anerkannt und beachtet zu werden.

Eine Amateurfunkvertretung, die einen Bandplan aufstellt, der eine im jeweiligen Band mögliche Betriebsart (z. B. ATV auf 70 cm) völlig vernachlässigt oder unmöglich macht, jagt seine Mitglieder aus dem Verein! Außerhalb des Clubs ist die Einhaltung von Bandplänen freiwillig. Diese werden nur dann akzeptiert, wenn die persönlichen Vorlieben des lizenzierten Funkamateurs nicht über die Maßen behindert oder unmöglich gemacht werden.

b- Kommerzielle Funkdienste benötigen, falls sie völlig neuartige Netze aufbauen wollen, zusätzliche Frequenzbereiche. Der Amateurfunkdienst steht vor der Einführung neuer digitaler Übertragungstechniken. Er wird für diese Umstellung keine zusätzlichen Bänder genehmigt bekommen, sondern muß innerhalb der vorhandenen Bändern durch Selbstregulierung einen Bereich finden, auf dem die Erprobung der neuen Technik möglich ist.

Die Bereitschaft, neue Technologien innerhalb der zugeteilten Frequenzbereiche zu erproben und einzuführen, dürfte ein wichtiges Argument sein, wenn es darum geht, zu begründen, warum der Amateurfunkdienst auch in Zukunft auf 70 cm 10 MHz Bandbreite benötigt.

c- Das 70-cm-Band ist besonders geeignet, Digitalversuche zu unternehmen:

d- Im 70-cm-Band ist der ISM-Bereich der einzige Bereich, der noch nicht flächendeckend durch andere Amateurfunkanwendungen belegt ist. Bisher mußten vorzugsweise die Fernsehamateure die Störungen durch ISM dulden. Es ist nur fair, ihnen diesen Bereich für die Erprobung der Digitalübertragung zu überlassen.

Digitale Übertragungsarten sind relativ störfest. Durch die zu erwartenden geringeren notwendigen Sendeleistungen, bezogen auch auf die Bandbreite, ist zu erwarten, daß die genehmigten ISM-Anwendungen nicht blockiert oder kaum gestört werden.

e- Die Entwicklung der digitalen Bewegtbildübertragung beinhaltet die Einbindung zusätzlicher Dienste, wie Sprache und Daten (PR). Zwei bis drei Fernsehbilder haben bereits einen „Datenumfang“ wie er im Packet-Netz in 24 Stunden kaum anfällt.

Nach der Erprobung im 70-cm-Band kann diese Technik auf höheren Bändern dazu genutzt werden, die Frequenznot zu lindern. Über gemeinsame Bild- und Datennetze können die festen Funkstellen miteinander verlinkt werden. Es wird Platz geschaffen für zusätzliche Amateurfunk-Anwendungen und Anwender.

03) Der ISM-Bereich sollte nicht für Packet-Broadcast-Anwendungen gewählt werden,

04) Falls PR-Broadcast eingeführt und konsequent genutzt wird, reduziert sich die Aktivität der meisten User auf den Einstiegen auf das Einschreiben und Auslesen persönlicher Files. Bei den meisten Usern dürfte diese Aktivität pro Tag nur wenige Minuten in Anspruch nehmen.

Für PR-Broadcast eignet sich deshalb:

Bei konsequenter Nutzung des „DAMA-Protokolls“ könnte zyklisch nach den Zugriffen aller User jeweils ein längeres Broadcast-Paket geschickt werden, ohne den Nachrichtenfluß wesentlich zu beeinträchtigen, und, um zusätzliche Frequenzen und Hardware zu sparen:

(Manfred, DJ1KF)


Seminarangebot für die KA-Ortsverbände

DJØKM, OM Don Taylor, bietet an, in den Ortsverbänden unentgeltlich ein Referat über „HF Digital Communications Systems“ zu halten. Vorgetragen wird das Grundprinzip und die Arbeitsweise von RTTY, PACKET, AMTOR, PACTOR und CLOVER. Schwerpunkt ist dabei aufzuzeigen, wo die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme für den Funkamateur sind, welche Geräte benötigt werden und wie die Betriebstechnik abläuft. Das Referat dauert ca. eine Stunde, anschließend können Fragen gestellt werden. Informationsmaterial wird bei Bedarf ausgehändigt. Die Terminabsprachen regelt Elisabeth, DL2KCE, ......

(Don, DJØKM)


Aus den Ortsverbänden

Hauptversammlung des OV Porz, G12, 1996

Am 02.02. trafen sich die Mitglieder des OV Porz zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung 1996 mit Neuwahl des Vorstandes. Die Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:

1. Vorsitzender: Uwe Radke, DK2KZ
2. Vorsitzender: Alfred Berger, DC6MU.

Weiterhin wurden in ihren Ämtern bestätigt:
1. Kassierer: Herbert Kleberhoff, DL1KHK
QSL-Manager: Torsten Köhler, DH5KAO
Referate „Jugend und Ausbildung“ und „Presse“: Holger Sembill, DH1KS.

Uwe, DK2KZ

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Wahlergebnis beim OV Hürth, G50

Bei der Vorstandswahl am 08.02. wurde der 1. Vorsitzende, OM Manfred May, DJ1KF, wiedergewählt. Als 2. Vorsitzender steht ihm jetzt OM Jürgen Fetting, DL4KCF, zur Seite. Die Kasse wird weiterhin von SWL Silke Daniels geführt. Als QSL-Manager wurde Bert Vogt, DL9KP, bestätigt.

Manfred, DJ1KF

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Jahreshauptversammlung des OV Köln-Deutz, G24, ohne Neuwahl

Am Freitag, dem 23.02., um 20:00, Uhr findet im OV Lokal Em Puffelskooche Köln-Dünnwald, Berliner Straße, unsere Jahreshauptversammlung statt. Alle Mitglieder und Freunde des OV Köln-Deutz sind herzlich eingeladen.

DF3KJ, Dieter

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JHV des Ortsverbandes Aachen-Burtscheid, G45

Die Jahresversammlung ohne Vorstandswahl des OV Aachen Burtscheid findet am Freitag, dem 23.02., um 20:00 Uhr im OV-Lokal Friesenhof in Aachen-Walheim, Schleidener Str. 287 statt. Gäste und Freunde sind herzlich willkommen. Ich bitte zu beachten, daß der OV-Abend wegen Rosenmontag von Montag auf Freitag verschoben werden muß.

Günter, DJ2XB

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JHV des OV Bad Godesberg, G08

Am 19.03. findet um 20:00 Uhr die Jahreshauptversammlung 1996 mit Wahl des Vorstandes statt, im OV-Heim Aloisius-Kolleg, Elisabethstr. 18, Bonn-Bad Godesberg. Alle Mitglieder des OV Bad Godesberg sind dazu herzlich eingeladen.

Martin, DL6KR

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OV Aachen, G01, Mitgliederversammlung 1996

Hiermit lade ich alle Mitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Aachen am Freitag, dem 22.03., 20:00 Uhr, in den Stettiner Stuben herzlich ein. Es findet keine Wahl statt.

Fritz, DL2KFF

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Jahreshauptversammlung beim OV Alsdorf, G02

Die diesjährige Jahreshauptversammlung mit Neuwahl des Vorstandes beim OV Alsdorf findet am 08.03. um 20:00 Uhr im OV-Lokal Lippek, Alsdorf-Ost statt. Wahlvorschläge bitte an Fred Schönen, DH4KN.

Fred, DH4KN


Hinweis zum 15. Bergheimer Funkflohmarkt am 20.04.

Nach nur vier Wochen Tischannahme muß ich Euch berichten, daß alle Tische (ca. 50 Podesttische und ca. 60 kl. Tische) in der Stadthalle Bergheim angemietet wurden. Es tut uns leid, dies nach so kurzer Annahmezeit berichten zu müssen. Wie immer besteht jedoch noch die Möglichkeit, daß Ihr eigene Tische mitbringt, Platz genug ist dafür noch vorhanden.

Hans-Otto, DL2KCI


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 6/96 vom 11.02.1996

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1996 Rundspruch-Archiv