KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 1/96 VOM 07.01.1996

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


EMVG und CE-Kennzeichnung

Bericht der DARC Arbeitsgruppe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Hermann Böhm, DK6XH:

Information zum Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) – In DL (noch) keine CE-Kennzeichnung von Amateurfunk-Sendegeräten und Bausätzen erforderlich

Liebe (X)YLs, OM und SWLs,
ab dem 01.01.1996 ist nach Ablauf der Übergangsfristen das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 09.11.1992 uneingeschränkt anzuwenden.

Das EMVG gilt für Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann. Funkgeräte von Funkamateuren fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, es sei denn, diese Geräte sind im Handel erhältlich.

Für diese Geräte ist nach den uns aus dem BMPT vorliegenden Informationen keine EG-Konformitätserklärung, EG-Baumusterbescheinigung und CE-Kennzeichnung erforderlich. Dies betrifft sowohl Fertiggeräte als auch Bausätze.

Diese Befreiung gilt derzeit für in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebrachte Geräte. Einige Firmen werden dem Vernehmen nach jedoch darauf verzichten, extra für den deutschen Markt nicht gekennzeichnete Geräte anzubieten. Wir können also damit rechnen, daß ab 01.01.1996 Amateurfunkgeräte mit und ohne CE-Kennzeichnung im Handel erhältlich sein werden.

Abgesehen davon gilt grundlegend:

Allerdings sind bis zum Inkrafttreten des novellierten Amateurfunkgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen die Vorschriften gem. der derzeitigen DV-AFuG anzuwenden.

In § 4 EMVG heißt es u. a.:

(1) Die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Geräte müssen so beschaffen sein, daß

  1. die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, daß ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist,
  2. die Geräte eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, so daß ein bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist.

Prüfgrundlage für die Einhaltung dieser Schutzanforderungen ist die maßgeblich vom DARC e. V. mitgestaltete spezifische Norm für Amateurfunkgeräte (EMV-Norm-Entwurf pr ETS 300 684), worüber wir mehrfach berichteten.

Ob die „papperlfreie“ Zeit allerdings von langer Dauer sein wird, muß sich zeigen. Denn die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht im deutschen Handel erhältlicher Sendefunkgeräte und Bausätze für Funkamateure wurde von der EG-Kommission inzwischen beanstandet. Das BMPT plant daher eine weitere Änderung des EMVG mit einem zweiten Änderungsgesetz.

Dieses zweite Änderungsgesetz kündigte das BMPT im Schreiben vom 18.08.1995 (veröffentlicht in PR am 21.08.1995) anläßlich der Übersendung des Diskussionsentwurfs des neuen AFuG bereits an. Hierin heißt es u. a.:

...
3. Für die Teilnahme am Amateurfunk kann der Funkamateur seine Amateurfunkstelle selbst bauen, wenn er für das Errichten wie ein Hersteller und gleichzeitig eine benannte Stelle im Sinne des EMVG die EMV-Schutzanforderungen einhält. Zum Betreiben seiner Amateurfunkstelle gelten dann die entsprechenden Vorschriften durch ein Zweites Gesetz zur Änderung des EMVG, wie sie für im Handel erhältliche Funkgeräte des Amateurfunks zu beachten sind.

Weitere Informationen über die Änderung des EMVG sowie den Fortgang des Normentwurfes zur europäisch harmonisierten Norm werden folgen, sobald sie uns vorliegen.

73 de Hermann Böhm, DK6XH


BAPT sendet Internationale Beanstandung

Von: Ulrich („Uli“) Bihlmayer, DJ9KR / DLØIW, Leiter der Bandwacht des DARC

Betrifft: Bandeindringlinge

In einem Schreiben an DJ9KR teilte das BAPT-Funkmeßdienst (regional) Funkkontrollmeßstelle Konstanz, am 29.12.1995 mit:

Ihre Meldung vom 13.12.1995 - MONITORING REPORT

Sehr geehrter Herr Bihlmayer,
wir möchten Sie hiermit darüber informieren, daß wir die von Ihnen aufgelisteten Störer auf den Frequenzen 7070,0 kHz, Radio Iran; 7090,0 kHz, Voice of the Black Cockerel; 14.125,5 kHz F7B-Aussendung; observiert haben. Alle Aussendungen wurden von uns bestätigt und zur Internationalen Beanstandung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
W. Urra

Bandwacht, damit wir auch noch morgen ungestört auf unseren exklusiven Frequenzen funken können.

Warum sind eigentlich Sie noch immer nicht bei der Bandwacht? Denken Sie einmal darüber nach!

Ein frohes, glückliches und gesundes neues Jahr 1996 ohne Piraten und Bandeindringlinge wünscht

Uli, DJ9KR / DLØIW


50-MHz-Großversuch verlängert

Im Amtsblatt dem BMPT Nr. 30 Jahrgang 1995 vom 20.12.1995 steht folgendes:

Verfügung 286/1995
Amateurfunk; Befristete Erweiterung der Genehmigungsklasse B zur Nutzung des Frequenzbereiches 50,080–51,000 MHz mit Anmeldung an einem Großversuch.

Mit Amtsblattverfügung 34/1994 wurde dem Amateurfunkdienst im Rahmen eines Großversuches die Mitbenutzung eines Frequenzteilbereiches bei 50 MHz befristet bis zum 31.12.1994 eingeräumt. Die Befristung wurde mit Amtsblattverfügung 279/1994 bis zum 31.12.1995 verlängert. Diese Befristung wird hiermit zunächst bis zum 31.1.1996 verlängert. Alle aufgeführten Genehmigungsbedingungen und -auflagen gelten unverändert weiter.

Hinweis: Eine weitergehende beziehungsweise endgültige Regelung ist vorgesehen.

VY 73, Jochen, DJ1XK


Termin Anträge automatischer Stationen

Die nächste Möglichkeit, Anträge für automatische Stationen durch das VHF/UHF/SHF-Referat beraten zu lassen, ist dessen Tagung am 30./31.03.1996 in Bebra. Dafür müssen die Anträge, wie auf der Arbeitstagung II/95 beschlossen, spätestens acht Wochen vor der Tagung bei den zuständigen Sachbearbeitern vorliegen. Aufgrund des Reaktionsschlusses und Erscheinungstermins der CQ DL 2/1996 können die Anträge bis spätestens 04.02.1996, komplett mit allen Anlagen (Originale) vorgelegt werden. Voraussetzung ist eine vorangegangene, abschließende Koordinierung durch die Distrikte, gegebenenfalls auch durch die Nachbardistrikte. Verspätete Anträge können für diese Arbeitstagung nicht berücksichtigt werden. Das Referat weist darauf hin, daß für die Genehmigung von Relaisfunkstellen § 4b der DV-AFuG in Verbindung mit Abschnitt 3.4 und Anlage 8 der Verwaltungs-Anweisung (Aw-Anw) zur DV-AFuG maßgebend sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Vorlage einer geeigneten Karte im Maßstab 1:25000 (Meßtischblatt) erforderlich. Auf dieser Karte muß der genaue Standort der Relaisfunkstelle markiert sein.

VHF/UHF/SHF-Referat, DG1DS, DF7QK


Aus den Ortsverbänden:

Betrifft Termin Jahreshauptversammlung G48

In der Liste mit den KA-Terminen habe ich als Ort für die nächste Jahreshauptversammlung von G48 die Gaststätte Alte Post angegeben. Dies ist leider ein Mißverständnis, weil in der Ankündigung für das Weihnachtsessen bei dem Termin für die Hauptversammlung kein Ort angegeben wurde.

Hier die korrekte Einladung:
Die nächste Jahreshauptversammlung vom Ortsverband Königswinter, G48, findet am 17.01. um 20:00 Uhr in der Friedrich-Naumann-Stiftung, Königswinter Margaretenhöhe statt. In diesem Jahr stehen wieder Neuwahlen an.

VY 73 bis zum 17.01.
Lothar, DL1KLB

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JHV bei G54, OV Eitorf

Am 19.01. findet die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes statt. Beginn wie immer um 20:00 Uhr im Schweitzer Haus in Eitorf/Harmonie.

VY 73, Erwin, DL1KEW

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Jahreshauptversammlung 1996 von G39

Hiermit möchten wir Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung 1996 am 30.01. um 20:00 Uhr in unser OV-Lokal, der Kantine des Bundessprachenamtes in Hürth-Hermülheim, einladen.

Es steht keine Neuwahl an. Der Vorstand würde sich freuen, dort möglichst viele Mitglieder und Freunde zu treffen.

Jochen, DF1KJ, und Robert, DHØKR

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Jahreshauptversammlung 1996 von G50

Hiermit möchten wir Sie herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung 1996 am Donnerstag, dem 01.02., um 20:00 Uhr, in unser OV-Lokal, der Kantine des Bundessprachenamtes in Hürth-Hermülheim, einladen.

Der Vorstand wird neu gewählt. Für den Stellvertretenden Vorsitzenden muß in jedem Fall ein neuer Kandidat gefunden werden, da Josef nicht mehr zur Verfügung steht.

Manfred, DJ1KF

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OV Bergheim, G20 -Termine

  1. Unser nächster OV-Abend findet am Freitag, dem 12.01., um 20:00 Uhr, statt.
  2. Unser Jahresauftaktessen ist am 20.01. gegen 19:00 Uhr in der Gaststätte Meuser-Mellen, Hochstr. 22 in Niederembt. Bei diesem Treffen sind natürlich, wie immer, die ganze Familie der geplagten Amateurfunker und Freunde des OVs willkommen. Ich hoffe, es gibt wieder den Dia-Vortrag von Siegfried, DL8KBJ, der unsere 1995-Aktivitäten mit seiner Kamera festhielt.
  3. Ankündigung der Jahreshauptversammlung des OV Bergheim für den 02.02., 20:00 Uhr, im Hotel Konert, Bergheim/Erft, Kölner Str. 33.

Hans-Otto, DL2KCI


Textbeitrag für den ATV-Rundspruch

ATV-Relais PI6ANH QRV

Hallo ATV-Freunde,
nachdem unsere Bewerbungen um das brachliegende Rufzeichen DBØTVA durch den DARC (die Mitglieder unserer Gruppe sind nicht im Club) und andere OM ... gescheitert waren, bemühten wir uns um ein Relais-Rufzeichen in den Niederlanden. Unsere schon länger bestehende Deutsch-Niederländische ATV-Interessengruppe wurde jetzt auf holländischer Seite aktiv: Durch kurze Entscheidungswege, wenig Bürokratismus und ohne das hier übliche monopolistisches Clubdenken war die Genehmigung nach kurzer Zeit da:

Rufzeichen: PI6ANH
Standort: Arnheim (PAØ)
Höhe ü. NN: 40 m
Ausgabe-QRG: 2.387 MHz FM
Eingabe-QRG: 1.252 MHz FM
Eingabe-QRG: 10.4 GHz FM
Verantwortlich: PE1OFO
Output-Power: 6 W

Seit die Lizenz vorliegt werden die Bemühungen für ein deutlich größeres Einzugsgebiet verstärkt:

Über Empfangsberichte freut sich unsere Crew sehr!

VY 73 de Johannes, DL4EBJ, in Kleve/Niederrhein

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Termine für ATV-Conteste 1996

Die ATV-Conteste finden wie eh und je am 2. kompletten Wochenende statt:

März: 09.–10.03. (KW 10)
Juni: 08.–09.06. (KW 23)
September: 14.–15.09. (KW 37) ACHTUNG: IARU-Regeln beachten!
Dezember: 14.–15.12. (KW 50)

Beginn ist jeweils 18:00 UTC, Ende 12:00 UTC.

Diese Liste korrigiert die Aufstellung von DC6CF im TV-Amateur 99/95 auf Seite 34 unten rechts.

73 de Gerrit, DF1QX


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 1/96 vom 07.01.1996

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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