SRS 1/96 – Sonder-Rundspruch 04.02.1996


Liebe XYLs, YLs und OM,
hier ist DAØRC, am Mikrofon DL9MH. Ich begrüße Sie als Hörer des 1. Sonder-Rundspruchs in diesem Jahr. Der Rundspruch wird auf zwei Frequenzen abgestrahlt: Auf ca. 3698 kHz in SSB, sowie auf 145,150 MHz in FM. Er wird bei Bedarf von DK4EI live übernommen und auf ca. 7090 kHz SSB umgesetzt. Die Übernahme und Verbreitung auf weiteren Frequenzen ist erwünscht, der Inhalt dieses Rundspruchs wird in Packet-Radio veröffentlicht.

Ich möchte Sie nun informieren über


Das erste Thema:

Die Verhältnisse im ISM-Bereich unseres 70-cm-Bandes entwickeln sich unerfreulich. Unerfreulich, weil sich zeigt, daß wir Recht hatten mit unserer Sorge, daß hier angesichts der Ausweitung dessen, was man nun unter „ISM“ verkauft, sehr bald chaotische Verhältnisse entstehen könnten. Auch im BMPT sind etliche, durchaus nicht unmaßgebliche Leute besorgt über die Geister, die man da rief und die man nun nicht mehr los zu werden droht.

In einem Brief an das BMPT habe ich als Vorsitzender des Runden Tisches Amateurfunk unserer Sorge Ausdruck gegeben und dem BMPT nahe gelegt, hier tätig zu werden, bzw. das BAPT hiermit zu beauftragen. Diesen Brief möchte ich in seinen wesentlichen Teilen hier zitieren. Beachten Sie dabei, daß er in seinen Formulierungen auf den Empfänger „BMPT“ ausgerichtet ist und nicht als Rundspruchtext oder als Packet-Radio-Kommentar geschrieben wurde.

Ich zitiere:

„Sehr geehrter Herr Ehrnsperger,
die Praxis der ISM-Anwendungen im 70-cm-Band der Funkamateure erfüllt uns mit zunehmender Sorge. Bei den Funkamateuren stellen wir Unruhe und wachsendes Mißtrauen fest, ob der Staat auch weiterhin ihre verbrieften Rechte schützen wird.

Zur Erklärung sei hervorgehoben, daß das 70-cm-Band für den Amateurfunk eine herausragende Rolle spielt. Es ist das derzeit einzige, zusammenhängend einen größeren Frequenzbereich (430–440 MHz) umfassende Band, das dem Amateurfunkdienst primär zugewiesen ist. Aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften hat es eine zentrale Bedeutung insbesondere für die innovativen, technisch-experimentellen Beiträge des Amateurfunkdienstes, die ihrerseits anerkannten gesellschaftlichen Nutzen haben.

Das Band ist durch einen ca. 1,65 MHz breiten Bereich knapp unterhalb 435 MHz insoweit zusätzlich belegt, als hier auch ISM-Anwendungen neben dem primären Amateurfunkdienst angesiedelt sind. In der jüngeren Vergangenheit haben Zahl und Art der Genehmigungen, Zulassungspraxis und Handhabung der staatlichen Aufsicht in diesem Bereich eine Entwicklung eingeleitet, aus der sich ablesen läßt, daß hier bald chaotische Zustände herrschen werden. Es ist aus unserer Sicht eine Frage nur kurzer Zeit, bis der Bereich – vor allem in Ballungsräumen – von allen Beteiligten nicht mehr wie vorgesehen genutzt werden kann. Für den Amateurfunk ergibt sich aufgrund bestehender Synergieeffekte dabei außerdem eine deutliche Beeinträchtigung der Nutzung auch des restlichen 70-cm-Bandes.

Daß die immer weiter über das ursprüngliche Nutzungsprinzip hinausgehende Zulassungspraxis und die Handhabung der staatlichen Aufsicht zu einem guten Teil ursächlich sind für diese Entwicklung, die sich entgegen anderslautender Beteuerungen zunehmend gegen den Amateurfunk wendet, möchten wir an zwei Beispielen darstellen:

Beispiel 1:
Im Raume Gießen hat ein Funkamateur eine Packet-Radio-Broadcast-Einrichtung erstellt, die im 70-cm-ISM-Bereich sendet. Auf den Einspruch des Herstellers und Betreibers einer Garagen-Zugangseinrichtung, die aufgrund ihrer mangelhaften HF-technischen Qualität durch den Amateurfunksender in ihrer Funktion gestört wird, ist dem Funkamateur die Nutzung der Genehmigung vorläufig ausgesetzt worden. Dies geschah, obwohl in der Genehmigung der ISM-Anlage ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß kein Schutz vor Störungen durch Funkanlagen gewährt wird. Und schließlich hat das BAPT diesen Fall zum Anlaß genommen, vorerst alle anderen Anträge aus dem Bereich des Amateurfunks für den ISM-Bereich unbeschadet der jeweiligen Sachlage zurückzustellen.

Beispiel 2:
Funkamateure stellen in München eine LPD-Relaisstation fest, über die in einem Umkreis von bis zu 5 km CB-Funk-typischer Funkverkehr abgewickelt wird. Es steht fest, daß es sich nicht um Amateurfunkverkehr handelt. LPD-Relaisstationen dürfen weder errichtet noch betrieben werden. Außerdem ist nach Aussagen Ihres Hauses CB-Funk in diesem Frequenzbereich nicht zugelassen. Es handelt sich also um ein nicht zulässiges Errichten und Betreiben einer automatischen Sende- und Empfangsfunkstelle.

Das letztgenannte Beispiel demonstriert, wie zunehmend Anwendungen in den 70-cm-ISM-Bereich Einzug halten, die hier nichts zu suchen haben und daß unsere Befürchtung zukünftig chaotischer Verhältnisse nicht unbegründet ist. Und der Fall ‚Gießen‘ führt mit erschreckender Deutlichkeit vor Augen, wie in der Praxis der Zuweisungsstatus ‚primärer Funkdienst‘ für die Funkamateure in diesem Bereich de facto außer Kraft gesetzt, ja regelrecht ‚auf den Kopf gestellt‘ wird.

Wir Funkamateure stellen uns die Frage, wohin diese Entwicklung führt und was die uns in diesem Zusammenhang gegebenen Zusagen in der Praxis wert sein werden. Der ISM-Bereich im 70-cm-Amateurfunkband ist auf dem Wege, ein quasi rechtsfreier Raum zu werden, in welchem illegal arbeitende Sendefunkstellen offensichtlich nichts zu befürchten haben, während der einzige uns in diesem Bereich bekannt gewordene, regulierende Eingriff der Behörde sich nicht etwa gegen den Betrieb einer technisch unzureichenden Anlage richtet, sondern gegen den Betrieb einer technisch einwandfreien, legal sendenden Amateurfunkanlage. Der in den Allgemeingenehmigungen enthaltene Hinweis, daß gegen Störungen kein Schutz gewährt werden kann, erweist sich als faktisch wirkungslos. Das dürfte sich bald nicht nur gegen Funkamateure richten. Für diese kommt hier allerdings hinzu, daß als Konsequenz dieses Falles genehmigungsfähige Anträge der Funkamateure zurückgestellt werden, was die Vermutung nährt, daß die Verfahrensweise kein Einzelfall bleiben könnte.“

So weit der wörtliche Auszug. Es folgt dann eine kurze Betrachtung der neuen Konzeption eines Frequenzmanagements und unser Hinweis, daß die europäische DSI-Planung andere Frequenzbereiche für ISM vorsieht, bevor der Brief mit dem Appell schließt:

… „Wir wissen auch, daß eine deutliche Mehrheit der ISM-Anwender, deren Produkte Daten übertragen, sich einen anderen, sichereren Frequenzbereich wünschen und zu den entsprechenden Veränderungen bereit wären. Die Bereitschaft der Betroffenen, die Verhältnisse neu zu ordnen, ist also vorhanden. Die Bundesregierung hat das geeignete Instrumentarium geschaffen. Wir bitten darum, zu handeln und ihre nachgeordnete Behörde anzuweisen, für Abhilfe zu sorgen, bevor es zu spät ist.“

Ende des Zitats.

Diesen Brief habe ich am 24.01.1996 abgeschickt. Lassen Sie mich noch einmal verdeutlichen: Die Bundesregierung läßt hier eine Entwicklung zu, die ihre dazu eigentlich verpflichtete, nachgeordnete Behörde „BAPT“ offensichtlich nicht überwachen kann oder die sie aus uns nicht bekannten Gründen nicht überwacht. Sie wird nur auf Anforderung tätig, wie wir im Fall „Gießen“ sehen. Und da ging es nicht um den Primärnutzer, sondern um Wirtschaftsinteressen. Nun haben wir Funkamateure sicher nichts dagegen, wenn der Staat unsere Wirtschaft unterstützt, um so Arbeitsplätze zu erhalten und den Standort Deutschland zu stärken. Aber er muß es mit geeigneten Mitteln tun. Und so, wie er die Nutzung des ISM-Bereiches angelegt hat, ist das kein geeignetes Mittel. Über die Produkthaftung werden die gutgläubigen Anbieter solcher Geräte bald erleben, daß sie einen sicheren Betrieb ihrer Geräte nicht gewährleisten können und aus der gewollten, staatlichen Unterstützung wird ein Danaergeschenk. Ein Wachstumsmarkt solchen Kalibers mit seinem absehbaren Frequenzbedarf gehört nicht ins 70-cm-Amateurfunkband, sondern er braucht einen eigenen, sicheren Frequenzbereich. Den gibt es und er ist in den DSI-Planungen vorgesehen. Eine Verlagerung der ISM-Anwendungen dorthin wird allen Interessen, und dabei auch denen der Funkamateure gerecht. Die Verlagerung wird aber um so schwieriger, je länger man wartet. Das BMPT sollte im Interesse aller Beteiligten die Weichen bald stellen.

Im Falle des nichtzulässigen Funkbetriebes in München, oder, wie ich kürzlich erfuhr auch im Ruhrgebiet, rührte sich bisher niemand. Als Folge des RTA-Briefes hat nun das BMPT vom BAPT eine Stellungnahme zu der Situation in München verlangt. Auch im Ruhrgebiet wird etwas passieren müssen. Die Schwarzfunker sind dort nach mir zugegangenen Berichten bereits so dreist, daß sie offen darüber reden, daß sie über 30 Watt Leistung fahren und Richtantennen benutzen. Sie beschimpfen legal arbeitende Funkamateure als Störer und bedrohen sie sogar. Eines Kommentars dazu bedarf es wohl nicht. Mittlerweile tauchen die ersten – angeblich LPD-Geräte benutzenden – Nichtlizenzierten auf unseren 70-cm-Relais auf. Es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis auch der empfindliche Satellitenbereich betroffen sein wird.

„Liberalisierung“, mit diesem Zauberwort mag man wirtschaftliche Aktivitäten fördern können. Aber der Staat hat auch eine Ordnungsfunktion. Er ist dazu verpflichtet, Gesetzesübertretungen zu verfolgen. Auch dann, wenn es sich bei den zu Schützenden „nur“ um Funkamateure dreht, die dem Staat aus ihrer Betätigung als Funkamateure kaum Geld einbringen. Auch sie haben Anspruch auf den Schutz ihrer Rechte, und sie nützen, das wird leicht übersehen, unserer Volkswirtschaft, sei es als Förderer des Technikverständnisses, als Ausbilder, als Konstrukteure, und was sie sonst noch für die Allgemeinheit ehrenamtlich tun. Und sie sind Steuerzahler, die von dem Staat, an den sie Steuern entrichten, als Gegenleistung den Schutz ihrer Rechte erwarten können. Wir haben Aktivität eingefordert und wir sind einmal gespannt, was nun erfolgen wird. Erste Reaktionen haben wir registriert, aber für eine Wertung ist es zu früh. Über unser weiteres Vorgehen, in das auch Arbeitsergebnisse einer ad-hoc-Arbeitsgruppe von Amateurrat und Referenten vom Oktober 1995 in Kassel einfließen werden, werden wir nach Eingang einer offiziellen Reaktion des BMPT befinden. Schon jetzt öffentlich Rezepte zu verbreiten, wie man es in Packet-Radio finden kann, halten wir für voreilig und nicht zielführend.


Zum nächsten Thema:

Die meisten unter Ihnen werden wissen, daß seit Anfang dieses Jahres unter anderem die Geräte der Kommunikationselektronik mit einem CE-Kennzeichen versehen sein müssen. Dieses Kennzeichen bestätigt, daß diese Geräte die Mindestanforderungen für ihre elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen, so wie es durch die entsprechende EU-Direktive gefordert wird. Das Inkrafttreten dieser Vorschrift hat zum Jahresende viele Hersteller und auch Händler solcher Geräte ganz schön in Bedrängnis gebracht, wovon wir uns auf der INTERRADIO überzeugen konnten.

Es liegt schon einige Jahre zurück, daß diese Dinge verhandelt wurden. Die Vertreter des DARC konnten in den Verhandlungen mit dem BMPT seinerzeit erreichen, daß in der Europäischen Direktive 89/336/EWG und deren Umsetzung in das deutsche EMVG Eigenbaugeräte der Funkamateure und Bausätze von dieser Direktive ausgenommen worden sind. Ähnliches hat unseres Wissens in Europa nur der englische Amateurfunkverband RSGB für die englischen Funkamateure erreicht.

Das hat offensichtlich die Beamten in der europäischen Kommission nicht ruhen lassen. Kurz nach Weihnachten 1995 erfuhren wir, daß diese Herren eine neue Direktive vorbereitet haben. Nun sollen auch Amateurfunk-Eigenbaugeräte und Bausätze dieser Pflicht zur Erklärung der Konformität unterworfen werden.

Sollte es dazu kommen, so wäre ein wesentlicher Pfeiler, auf dem der Amateurfunk ruht, praktisch weggesprengt. Wir sind zwar aufgrund der Aktivitäten des DARC nicht mehr weit von der Verabschiedung einer speziellen, europäischen Norm für im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte entfernt. Diese neue Norm würde auch die Anforderungen an die Eigenbaugeräte sachgerecht regeln. Aber allein der mit einer Konformitätserklärung verbundene, bürokratische Aufwand würde die technisch experimentierende Aktivität der Funkamateure schwerstens behindern, vielleicht sogar gänzlich lähmen. Auch dann, wenn es sich, wie offensichtlich vorgesehen, um eine sogenannte „Selbsterklärung“ handeln würde.

Diese Art von Bedrohungen kann man national nicht bekämpfen. Ich habe daher im Rahmen einer anderen Veranstaltung dieses Problem mit meinen Kollegen aus England, Frankreich, Holland, Belgien und Irland eingehend besprochen. Wir haben uns auf eine gemeinsame Vorgehensweise gegen diesen neuen Einfall der Eurokraten verständigt, in die wir alle in der EU tätigen, nationalen Amateurfunkvereinigungen einbinden wollen. Wir rechnen damit, daß der Diskussionsentwurf dieser neuen Direktive in den nächsten Wochen auf uns zukommen wird. Wir sind darauf vorbereitet, dann rechtzeitig und gemeinsam zu reagieren, wobei die Freunde aus der RSGB mit uns vom DARC gemeinsam die Hauptarbeit übernehmen werden. Zu gegebener Zeit werden wir dann über den Stand der Dinge informieren.


Drittes Thema:

Der Stand des Verfahrens bei der Neufassung des Gesetzes über den Amateurfunk. Den Bericht hierzu kann ich kurz halten, denn es gibt hierzu bisher keinerlei offizielle Erklärung. Derzeit steht in der Politik die Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes im Vordergrund, das am vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag verhandelt worden ist. Unmittelbar nach der Verabschiedung des TKG soll es dann an unser Gesetz über den Amateurfunk gehen. Wir nehmen an, daß etwa in der Jahresmitte der Regierungsentwurf in die parlamentarische Behandlung geht.

Natürlich gibt es den einen oder anderen, unverbindlichen Hinweis sowohl aus Kreisen des BMPT als auch aus Kreisen der Politik. Wenn man diesen Hinweisen glauben kann, dann sieht es gar nicht so schlecht aus mit dem neuen Gesetz und der seinerzeitige Diskussionsentwurf wurde aufgrund der RTA-Stellungnahme an vielen Stellen in unserem Sinne verbessert. Wo genau, das sagt uns aber niemand. Eines aber wissen wir schon: Es ist nur die RTA-Stellungnahme, über die ernsthaft geredet wird. Es gibt zwar noch ein paar andere Stellungnahmen oder Gegenentwürfe für ein neues Gesetz. Sie wurden von ihren Autoren unter Ausschluß der Amateurfunk-Öffentlichkeit verfaßt. Einige kennen wir auch. Alle führen aber offenbar nicht weiter als die RTA-Stellungnahme und sie enthalten dieser gegenüber keine sachlich machbaren Alternativen.

Problematisch sind wohl unter anderem die Bereiche, die mit der elektromagnetischen Verträglichkeit und mit dem Schutz von Menschen in elektromagnetischen Feldern einhergehen. Das betrifft auch die zukünftig generell zulässige, maximale Sendeleistung. Es war früher einmal ins Auge gefaßt, für B-Lizenzen im Kurzwellenbereich eine maximale Leistung von 1 kW vorzusehen. Kann man das noch verantworten, oder ums man für Leistungen oberhalb einer gewissen Grenze eine Art Standortbescheinigung verlangen? In solchen Diskussionen üben die Politik und die öffentliche Diskussion um den sogenannten „Elektrosmog“ einen deutlichen Druck aus. Es ist sehr wichtig, daß die Funkamateure in der näheren Zukunft hier durch ihr Verhalten keine negativen Argumente liefern.

Um falschen Spekulationen von vornherein entgegen zu treten: Diese Diskussion hat mit der Novellierung des Gesetzes nichts zu tun! Sie wäre in jedem Fall gekommen. Sie betrifft auch weniger das Gesetz, als vielmehr die Durchführungsverordnung. Und die wäre in jedem Falle neu zu fassen gewesen, auch wenn wir das alte Gesetz behalten hätten. Hier wird aber deutlich, wie sich das Anforderungsprofil an die Qualifikation der Funkamateure ändert. Hohe Leistungen fahren zu dürfen, setzt zunehmend solide Kenntnisse über die Sicherung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten und über die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern voraus. Die Grundsätze unseres weltweit ähnlichen Lizenzierungssystems werden in diesem Sinne geändert werden müssen. Es ist logisch nicht einsehbar, die Zulassung zu hohen Sendeleistungen an Telegrafiekenntnisse zu koppeln. Dafür gibt es bessere Kriterien, die auch jeder einsehen kann. Das haben wir bereits im vergangenen Oktober in anderem Zusammenhang dem BMPT geschrieben.

Auch hier möchte ich falschen Auslegungen vorbeugen: Das ist kein neuer Einstieg in die von einigen so leidenschaftlich geführte CW-Diskussion. Ob man technisch hochqualifizierten C-Lizenzinhabern hohe Sendeleistungen zugesteht ist eine Frage, und welche Zugangsvoraussetzung für den Betrieb auf Kurzwelle gelten sollen, ist eine andere. Beide haben nichts miteinander zu tun.


Liebe XYLs, YLs und OM, damit möchte ich den heutigen Sonderrundspruch abschließen. Vielleicht haben Sie mein Editorial in der CQ DL-Ausgabe Januar 1996 gelesen. Dann werden Sie wissen, daß das, womit wir uns heute beschäftigt haben, in meinen Augen nicht die wichtigste Frage ist für uns im Amateurfunk. Es ist aber das aktuellste. Die Prioritäten richten sich in diesem Fall nach der Aktualität. Wir beschäftigen uns im Vorstand des DARC auch mit der Zukunft des Amateurfunks, die ja keineswegs offen und gesichert vor uns liegt. Die von uns gestaltet werden ums, wenn sie nicht von Amateurfunk-Fremden gestaltet werden soll. Wir haben versprochen, Sie über wichtige Fragen und über das, was wir zu deren Beantwortung tun, rechtzeitig und umfassend zu informieren und Sie zu beteiligen, wenn das angezeigt ist. Dabei bleibt es. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.

DL9MH


Ende des Sonder-RS Nr. 1/96 vom 04.02.1996

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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