Redaktion: DL1DSL
FREQUENZNUTZUNGSBEITRAGSVERORDNUNG IN KRAFT
Rückwirkend zum 01.08.1996 ist die vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation nach dem Telekommuniktionsgesetz (TKG) erstellte Frequenznutzungsbeitragsverordnung in Kraft getreten. Sie ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61 vom 26.11.1996 veröffentlicht worden. Beitragspflichtig ist damit ab dem 01.08. jeder Inhaber einer Frequenzzuteilung. Dasselbe gilt nach § 1 Absatz 1 der Verordnung auch für Inhaber einer Genehmigung, soweit sie die Befugnis zur Nutzung von Frequenzen beinhaltet, folglich auch für Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung. Im Gegenzug ist mit dieser Verordnung nach dem TKG die bisher geltende Regelung nach § 19 Absatz 1 Buchstabe a DV-AFuG, also die monatliche Gebühr in Höhe von DM 3, aufgehoben und durch einen Jahresbeitrag in Höhe von DM 18, ersetzt worden. Das BMPT weist in seiner Pressemitteilung vom 27.11. darauf hin, daß alle seit dem 01.08.1996 geleisteten Zahlungen auf die neuen Beitragssätze angerechnet werden. Die Beitragspflichtigen sollten daher unbedingt von Änderungen oder gar Einstellungen ihrer Zahlungen absehen und zunächst den Beitragsbescheid des Bundesamtes für Post und Telekommunikation abwarten. Künftig werden Funkamateure als regelmäßige Zahlungen somit den jährlichen Frequenznutzungsbeitrag nach dem TKG in Höhe von DM 18, und je nach Ausgang des Musterprozesses einen EMV-Beitrag nach dem EMVG zu entrichten haben. Die Einziehung des EMV-Beitrages ist derzeit bei jenen Funkamateuren ausgesetzt, die gegen den damaligen Bescheid Widerspruch eingelegt haben. Dem Verwaltungsgericht liegen nunmehr die Schriftsätze der Beteiligten vor.
Am 06.11. wurde die amerikanische Marssonde Mars Global Surveyor gestartet. Während des Funktionstests dieser Sonde wurde auch ein Sender mit 1,3 W Strahlungsleistung im 70-cm-Amateurfunkband aktiviert. Die Entfernung der Erde betrug zu diesem Zeitpunkt etwa 4,5 Mio. km. Funkamateure in aller Welt versuchten das extrem schwache Signal zu empfangen. Dabei stellte sich heraus, daß eine durchschnittliche, für den Betrieb über Amateurfunksatelliten konzipierte Antennenanlage ausreicht. Der Nachweis des Signals ist dann jedoch nur mit Hilfe von DSP-Technik, wie PC, Soundblaster und Programm zur Fourieranalyse möglich. Die Ergebnisse dieser Versuche waren so vielversprechend, daß weitere Experimente geplant sind. Repräsentanten der NASA bedankten sich bei den Funkamateuren für die Beteiligung.
75 JAHRE TRANSATLANTIK-FUNKVERKEHR AUF KURZWELLE
Am 11.12.1921, vor 75 Jahren, konnte Paul Godley, 2ZE, offizieller Vertreter der ARRL in Schottland, nach mehreren Versuchen zum erstenmal eine vollständige Nachricht der US-Amateurfunkstation 1BCG empfangen. Der zweistufige Röhrensender stand in Greenwich/Connecticut, an der Ostküste Amerikas, die Empfangsstation in Ardrossan, Schottland. Die Sendung erfolgte auf 1350 kHz. Zur Erinnerung an dieses historische Ereignis wird eine Gruppe amerikanischer Funkamateure mit Unterstützung der ARRL am 11.12. ab 23:00 UTC mit einem Nachbau des historischen Senders aus einem Shack in der Nähe des Originalstandorts von 1BCG Funkverkehr auf 1815 kHz ±QRM unter dem Rufzeichen W1BCG beginnen. Die Station wird bis zum 15.12. in Betrieb sein. Die Antique Wireless Association (AWA) lädt auch alle europäischen Funkamateure ein, das historische Ereignis durch Funkverkehr mit W1BCG und seinem dem Original nachgebauten zweistufigen Sender zu feiern. (Nähere Informationen finden sich in der Dezemberausgabe der QST, Seite 28 bis 30.)
Nach der Einführung der Novice-Lizenzklasse in Kenia hat als erster Funkamateur Anand Raicha aus Kisumu das Novice-Rufzeichen 5Z4RAN erhalten. Anand Raicha ist der Sohn von Max Raicha, SZ4MR, der ein aktiver Mitarbeiter der STARS-Gruppe der IARU ist. Das Rufzeichen eines Novice-Lizenzinhabers in Kenia besteht aus dem üblichen Präfix 5Z4 plus Suffix und N. Wenn der Inhaber später eine höhere Lizenzklasse erreicht, wird das N einfach fallengelassen.
FLUGBLATTFRAGEBOGEN ELEKTROSMOG
Wie uns ein Ortsverband aus München (C18) mitteilte, hat das Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberge bei München im Sommer eine Aktion durchgeführt, um etwaige Elektrosmog-Auswirkungen u. a. von PC-Arbeitsplätzen auf die Gesundheit zu untersuchen. Dabei wurden die Einwohner von Starnberg und Gauting/Starnberg um ihre Mitarbeit über die örtlichen Presse gebeten. Laut einer Pressemitteilung im Starnberger Merkur soll mit der Aktion die Exposition der Meßkandidaten durch niederfrequente magnetische Felder ermittelt werden. Ergebnisse dieser Umfrageaktion waren leider nicht zu ermitteln.
PAUSE DES DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCHS
Wir möchten alle Hörer und Leser des Rundspruches und auch diejenigen die uns mit Informationen zum Rundspruch versorgen darauf hinweisen, daß der letzte Rundspruch 1996 am 18.12. von Baunatal abgestrahlt wird. Der erste Rundspruch im neuen Jahr wird in der 3. Kalenderwoche (Donnerstag, den 16.01.1997) zur Verfügung gestellt.
FUNKWETTERBERICHT (04.12. de DL1VDL)
Rückblick:
Nachdem die Woche zwischen dem 22. und 27.11. einen kleinen Eindruck davon
vermittelte, was wir während der sich langsam belebenden Sonnenaktivität zu erwarten
haben, bescherte das vergangene Wochenende auf den niederfrequenten Kurzwellenbändern
ausgezeichnete DX-Bedingungen bei einem sehr ruhigem Erdmagnetfeld. Auf 80 und 160 m
liefen beispielsweise QSOs mit Südamerika während der dortigen Abenddämmerung
problemlos. Am 02.12. wurden wir wieder an die Normalität erinnert, denn die
Sonnenfleckenrelativzahl betrug nur noch R = 13, der Flux war auf 78 Einheiten
abgerutscht. Falls noch genügend Restenergie in den aus dem Blickwinkel gedrehten
Fleckengruppen vorhanden sein sollte, so erleben wir gerade zu Weihnachten eine erneute
Belebung der Sonnenaktivität.
Vorhersage bis 12.12.:
Wir erwarten typische Winterbedingungen, wobei mit lauten DX-Signalen auf den Bändern
zwischen 160 und 30 m zu rechnen ist. Die Öffnungen der höherfrequenten Bänder
muß man erwischen; es gibt sie und das neue Fünfband-Bakensystem ist dabei hilfreich.
Planungswerte: Flux: 72; R: 20; A: etwa 8.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 16:45; VK2: 18:40; VK6: 21:10; JA: 21:35; KH6: 16:30; KL7:
18:35; ZS: 03:00;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 21:30; W6: 00:50; PY: ab 21:00; VP8: 23:55; KH6: 03:40; ZL:
07:20; JA: 07:15; ZS: 16:45.
Ende des Deutschland-RS Nr. 39/96 vom 06.12.1996
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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