DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 33/96 VOM 25.10.1996

Redaktion: DB4DL


ÜBERSICHT:


SONDERRUNDSPRUCH DES DARC-VORSITZENDEN

Am kommenden Sonntag, dem 27.10., um 10:30 Uhr (09:30 UTC), wird der DARC-Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, wieder die Mitglieder über einen Sonderrundspruch auf 3698 kHz sowie 433,825 MHz informieren. Inhalte des Rundspruches werden die Kabinettsvorlage des neuen Amateurfunkgesetzes 1997 sowie die Ergebnisse der alle drei Jahre stattfindenden lARU-Konferenz der Region 1 sein.


HERBSTVERSAMMLUNG DES AMATEURRATS TAGTE IN HANNOVER/LAATZEN

Am 19./20.10. fand in Hannover/Laatzen die Herbstversammlung des Amateurrats statt. Zu Beginn der Sitzung verabschiedete der Sprecher des Amateurrats Alfred Reichel, DF1QM, den zur Zeit kommissarischen Vorsitzenden des Distriktes Nordsee (I) Konrad Krecher, DL4BZ, der am Ende dieser Woche durch die Neuwahlen des Distriktsvorstandes sein kommissarisches Amt abgibt. Konrad Krecher, DL4BZ, war vom 19.05.1987–21.05.1995 ordentlicher Distriktsvorsitzender des Distriktes Nordsee.

Der DARC-Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, und der stellvertretende Vorsitzende Karl E. Vögele, DK9HU, gaben in einem arbeitsteilig vorgetragenen Bericht einen ausführlichen Überblick über die Vorstands- und Referatsarbeit für die Zeit von Mai bis Oktober 1996. Zentrale Themen waren dabei der nunmehr als Kabinettsvorlage veröffentlichte Entwurf eines Amateurfunkgesetzes 1997 sowie die lARU-Konferenz der Region 1. Die Versammlung verabschiedete neben dem Haushalt auch einen Grundsatzbeschluß der Mitgliederversammlung des DARC e. V. zum Amateurfunkgesetz 1997. Darin unterstützt der Amateurrat einstimmig den DARC-Vorstand in seiner Interessenvertretung bei der Neufassung des Gesetzes für den Amateurfunkdienst. Ausdrücklich begrüßt er die Absicht der Bundesregierung, die Angelegenheiten des Amateurfunkdienstes auch künftig in einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Er nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß es der Wille der Bundesregierung ist, die bisherigen Rechte der Funkamateure zu erhalten und zu schützen. Nach Ansicht des DARC e. V. besteht noch Regelungs- und Handlungsbedarf. Es ist erforderlich, auch im neuen Gesetz eine Regelung über das Verfahren zur Beseitigung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten (Störfallregelung) vorzusehen und den Funkamateuren im Amateurfunkgesetz 97 ein Anhörungsrecht einzuräumen. Darüber hinaus sei es notwendig und – ohne den Inhalt des Gesetzes wesentlich zu verändern – auch möglich, Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen, die die Absicht der Bundesregierung unterstützen, die Rechte der Funkamateure auch im neuen Gesetz zu erhalten. Weiter beschloß die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung im § 13. Danach endet das Amt eines Mitglieds im Ortsverbandsvorstand, wenn die Mitgliedschaft in einem anderen Ortsverband im DARC e. V. erworben wird. In der Diskussion erklärte der DARC-Vorsitzende ausdrücklich, daß keine Beitragserhöhung geplant sei.


DARC E. V. STARTET INTERNET-INFORMATION

Unter der Adresse http://www.darc.de ist der DARC e. V. ab sofort im Internet erreichbar. Ziel der darin enthaltenden Informationen ist eine ausführliche Unterrichtung der nichtlizenzierten Öffentlichkeit. Wie der DARC-Geschäftsführer Bernd W. Häfner, DB4DL, weiter mitteilt, ist als nächster Schritt eine Link-Anbindung zu anderen Amateurfunkverbänden geplant.


VHF/UHF/SHF-REFERAT TAGT

Zu ihrer zweiten Arbeitstagung 1996 treffen sich die Mitarbeiter des DARC-Referates für VHF/UHF/SHF am 02./03.11. in Bebra-Weiterode. Gegenstand der Beratungen werden neben den Routinearbeiten auch die Beschlüsse der lARU-Konferenz sowie die Umsetzung der vom Vorstand beschlossenen Zeitplanung für einen Frequenzausschuß sein.


DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHE ALLIANZ BEI FUNKSTÖRUNGSAUFKLÄRUNG

Die offenen Grenzen zwischen den EU-Staaten einerseits, aber auch das Bestreben nach wirtschaftlichem Einsatz hochwertiger und teurer mobiler Meßgeräte, führte jetzt zu einer Allianz der für die Funkstörungsbearbeitung in Deutschland und den Niederlanden zuständigen Behörden. Nach eingehender Prüfung wurde Übereinstimmung erzielt, daß die Mitbenutzung von zwei bereits beim Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) vorhandenen deutschen Meßfahrzeuge für den GHz-Bereich durch die niederländische Verwaltung möglich ist. Es handelt sich um LKW-Aufbauten der 11-t-Klasse im Wert von jeweils rund 1,7 Millionen DM.


CQ DL ERSCHEINT MIT AMATEURFUNKGESETZENTWURF

Mit einem CQ DL-Extra veröffentlicht der DARC e. V. in der Ausgabe 11/96 seines Amateurfunkmagazins den Regierungsentwurf für ein Amateurfunkgesetz 1997 (AFuG 97), die umfangreiche Begründung dieses Gesetzentwurfes sowie die Kommentierung des DARC e. V. und den Grundsatzbeschluß des RTA.


FUNKWETTERBERICHT (23.10. de DL1VDL)

Rückblick:
Da, abgesehen von elf Sonnenflecken am 20.10., seit dem 09.09. die Sonnenscheibe fleckenlos ist, befinden wir uns derzeit wahrscheinlich im Sonnenfleckenminimum zwischen den Zyklen 22 und 23. Die aktuelle Vorhersage des SEC Boulder, basierend auf den Mittelwerten der Zyklen 18 bis 22 besagt, daß etwa im Juni 1997 die Sonnenfleckenrelativzahl 24 und im Dezember 1997 der solare Flux 81 Einheiten betragen werden. Beide Angaben sind vergleichbar mit den Bedingungen vom Januar 1995. Die für den 17.10. erwartete Magnetstörung beeinflußt die transpolaren Ausbreitungswege seit dem 18.10. und wird bis etwa 26. 10. anhalten. DX-Signale auf 160 und 80 waren leiser als in der Vorwoche, 40 und 30 m sind die bevorzugten DX-Bänder.

Vorhersage bis 31.10.:
Der Flux bleibt knapp unter 70 Einheiten und rutscht am Monatsende etwas nach unten, die Magnetik wird ab dem Wochenende ruhiger. 20 m zeigt sich winterlich mit guten Bedingungen tagsüber, 160 bis 30 m sind DX-freudig. Da wir die Aquinoctien verlassen haben, merken wir daran, daß wir morgens kaum noch ZL auf 80 m hören, während Engländer und Skandinavier ihre Chance haben.

Planungswerte: Flux: 68; R: 0; A: etwa 7.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:15; VK2: 19:10; VK6: 21:35; JA: 20:45;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 21:30; W6: 01:15; PY: ab 20:30; VP8: 22:40; KH6: 03:50; ZL: 06:35.


Ende des Deutschland-RS Nr. 33/96 vom 25.11.1996

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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