DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 31/96 VOM 11.10.1996

Redaktion: DB4DL


ÜBERSICHT:


DARC-KOMMENTIERUNG AFuG 97

Im letzten Rundspruch haben wir darauf hingewiesen, daß sich der DARC e. V. im RTA dafür verwenden will, in den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes die Einbeziehung unserer Hauptforderungen wie Störfallregelung, Anhörungsrechte usw. zu erreichen. Die Begründungen dafür werden überprüft, und falls notwendig, weiter verbessert. Unabhängig davon arbeiten wir weiter an der Analyse des Gesetzentwurfes. Unstrittig hat er verschiedene Verbesserungen erfahren. Beispielhaft seien genannt die von uns geforderte Bezeichnung des Amateurfunks als Amateurfunkdienst, die über die in der VO-Funk hinausgehende und sehr weit angelegte Definition des Amateurfunkdienstes mit der Hervorhebung des experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Charakters der Studien, die Einbeziehung der Antenne in die Definition der Amateurfunkanlage, der Ausbildungsfunkbetrieb, das ausdrücklich formulierte Recht auf Selbstbau und Änderung erworbener Geräte, der Wegfall der Altersbeschränkung, die Herausgabe der Rufzeichenliste, die Erweiterung des Verbotes der gewerblich-wirtschaftlichen Betätigung oder die deutlich besser greifende Unterstützung des BAPT bei der Verfolgung von Mißbräuchen im Amateurfunkdienst. Gegenüber diesen Aktivposten sehen wir in der Interpretation des Textes und der Abschätzung der Folgen für den Funkamateur Bedarf für Klärungen, Präzisierungen und Ergänzungen. Da die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen sind, hier im Rahmen der Möglichkeiten eines Rundspruches nur folgende vorläufige Hinweise. Im ganzen Entwurf wird der Begriff des Errichtens einer Amateurfunkstelle nicht mehr verwendet. Wir halten es nach wie vor für erforderlich, im Gesetzestext klarzustellen, daß eine Amateurfunkstelle eine von einem Funkamateur errichtete und betriebene Funkstelle ist. Dies sollten wir unabhängig davon tun, daß weder im Telekommunikationsgesetz (TKG) noch im EMVG der Begriff des Errichtens vorkommt, da er für den Amateurfunkdienst im Zusammenhang mit seinem experimentellen Charakter von jeher zentrale Bedeutung hatte und sich der Amateurfunkdienst von den im TKG und EMVG geregelten Materien im wesentlichen abhebt. Fortgesetzt werden die Arbeiten an der Formulierung einer Ergänzung für die im Gesetzentwurf nicht vorgesehene Störfallregelung, an der Untersuchung der Interpretationsmöglichkeiten der gesamten EMV und EMVU-Regelung, wie z. B. die Aufgaben des BAPT nach dem EMVG, an der Rolle der sogenannten ergänzenden Meßprotokolle oder der Auslegbarkeit der Kriterien über Fragen zu Betriebseinschränkungen oder Betriebsverboten. Der DARC wird auf der Grundlage dieser bisherigen Arbeitsergebnisse in der kommenden RTA-Sitzung Vorschläge über das weitere Vorgehen zur Diskussion stellen. Was das Gesetzgebungsverfahren selbst betrifft, so wurde der Regierungsentwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme bis 08.11. übersandt.

Es ist davon auszugehen, daß Beratungen im Ausschuß für Post und Telekommunikation nicht vor Dezember dieses Jahres stattfinden werden. Der DARC e. V. wird seine Arbeiten auf diesen zeitlichen Horizont abstellen. Über weitere Arbeitsergebnisse werden wir berichten.


DARC E. V. IM VORSTAND DER IARU-REGION 1

Nach über 15 Jahren sind die deutschen Funkamateure wieder offiziell im „Executive Committee“, dem Vorstand der IARU-Region 1, vertreten. Auf der alle drei Jahre stattfindenden IARU-Region-1-Konferenz wurde mit 45 Stimmen der 48 anwesenden Länder Hans-H. Ehlers, DF5UG, in dieses Gremium gewählt. DF5UG ist stellvertretender Referent und Koordinator für Asien/Pazifik im Auslandsreferat des DARC. Er erhielt das zweitbeste Stimmenergebnis aller Kandidaten. Schwerpunkt seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den DARC e. V. sind neben der Koordination der Amateurfunkarbeit für den asiatisch/pazifischen Raum vor allen Dingen die aktive Unterstützung des Amateurfunks in den Entwicklungsländern. Der DARC-Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, bewertete in einer ersten Stellungnahme den herausragenden Abstimmungserfolg als Anerkennung der Person und der Arbeit von Hans Ehlers sowie als Ergebnis der konsequenten Sacharbeit des DARC e. V. in der IARU. Diese sei jüngst wieder durch die Aufnahme des DARC-Papiers zur Zukunft des Amateurfunks belegt. Als einziger anwesender Verband hat der DARC auf der IARU-Tagung eine ausführliche Stellungnahme zum IARU-Fragenkatalog zur Zukunft des Amateurfunks vorgelegt. Details der Ergebnisse der IARU-Tagung werden in der CQ DL in den Ausgaben November und Dezember veröffentlicht.


PREISVERLEIHUNG DES 42. BERGTAGES IN ST. ENGLMAR

Am 12./13.10. findet in St. Englmar die Preisverleihung des 42. Bergtages statt. Austragungsort ist der Berggasthof Kraus in St. Englmar/Markbuchen. Auf dem Programm stehen ein Flohmarkt, ein Mobilwettbewerb auf 2 m sowie die Preisverleihung des Bayerischen Bergtages.

Weiterhin war ein Peilwettbewerb auf 2 m geplant. Mit der Vergabe der Weltmeisterschaft der Fuchsjäger nach St. Englmar 1997, ist St. Englmar von einem Wettbewerbs- und Trainingsverbot betroffen, wie wir bereits in einem früheren Rundspruch mitteilten. Deshalb fällt dieser Wettbewerb ersatzlos aus.


FUNKWETTERBERICHT (09.10. de DL1VDL)

Rückblick:
Bis auf eine kleine Störung, die zwischen dem 02. und 04.10. für ein zeitweise unruhiges Magnetfeld sorgte, begann der Oktober mit guten DX-Bedingungen, vorzugsweise auf den unteren Kurzwellenbändern. 160 m und 80 m zu beobachten, lohnt sich; die DX-Signale sind teilweise sehr laut! Seit dem 09.09. gab es nur am 12.09. sichtbare Sonnenflecken. 23 fleckenlose Septembertage sind in diesem Sonnenfleckenzyklus bisher nicht erreicht worden, und die Spekulationen, nach denen der neue Zyklus bereits begonnen habe, sind wenig wahrscheinlich.

Vorhersage bis 17.10.:
Die zwischen dem 07. und 09.10. mögliche Störung wurde nicht funkwetterwirksam, so daß die recht guten DX-Bedingungen auf den Bändern bis 14 MHz bestehen bleiben. Die besten DX-Fische sind morgens zu angeln, wegen des geringeren Störpegels. Ab 17.10. müssen wir wiederum mit Magnetstörungen rechnen.

Planungswerte: Flux: 68; R: 0; A: etwa 4.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:40; VK2: 19:25; VK6: 21:40; JA: 20:30;
Sonnenuntergang (UTC): W2: ab 22:00; W6: 01:35; PY: ab 20:35; VP8: 22:10; KH6/KL7: 04:05; ZL: 06:25.


Ende des Deutschland-RS Nr. 31/96 vom 11.10.1996

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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