DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 30/96 VOM 04.10.1996

Redaktion: DL1DSL


ÜBERSICHT:


DARC PRÜFT AFuG 97

Nach der Verabschiedung des Entwurfes AFuG 97 im Kabinett ist der Text den Funkamateuren im PR durch das BMPT bekannt gemacht worden. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt in der nächsten CQ DL. Der Vorstand des DARC e. V. prüft derzeit den Entwurf und wird zur Sitzung des RTA am 13.10. eine Stellungnahme erarbeiten. Bei der Würdigung des Regierungsentwurfes des AFuG 97 sind aus der Sicht des DARC e. V. folgende Punkte wesentlich:

Der Amateurfunk in Deutschland hat sein eigenes Gesetz behalten. Dies erreicht zu haben ist, unabhängig davon, wie wir zum derzeitigen Entwurf stehen, sicher ein ganz wesentlicher Erfolg. Dies ist das Ergebnis unserer Bemühungen auf allen Ebenen von Verwaltung und Politik, aber auch der Unterstützung, die wir von dort erhalten haben. Für die Funkamateure ist der Entwurf AFuG 97 zunächst einmal Fakt. Die eingehende Prüfung durch den DARC e. V. steht jetzt im Vordergrund und wird mit Nachdruck vorgenommen, unabhängig davon, daß Teile des Vorstandes und weitere Mitarbeiter an der IARU-Tagung in Tel Aviv teilnehmen. Der stellvertretende Vorsitzende des DARC e. V. Karl E. Vögele, DK9HU, der Justitiar und die Juristin der Geschäftsstelle werden ihre Arbeiten rechtzeitig zur Vorstandssitzung am 12.10. vorlegen. Unsere Anstrengungen sind ganz darauf ausgerichtet, im parlamentarischen Verfahren, d. h. im Bundestagsausschuß für Post und Telekommunikation, bisher nicht berücksichtigte Forderungen durchzusetzen. Wir werden bei unserem Vorgehen aber bedenken müssen, daß der Entwurf einen Kompromiß darstellt. Dieser Kompromiß wurde, so hörten wir aus dem BMPT, gegen die unterschiedlichsten Interessen durchgesetzt. Zu den Ergänzungen des Entwurfes, die wir erneut in die Politik einbringen wollen, gehören eine Störfallregelung, das Recht auf Anhörung bei der Änderung von Gesetzen und Verordnungen, die Antennenregelung oder die Verknüpfung mit der VO-Funk. Eine Störfallregelung soll insbesondere in Fällen der EMVG-Unverträglichkeit auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des EMVG zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung führen. Weil sowohl die Durchführungsverordnungen zum AFuG 97 wie auch zum TKG noch nicht vorliegen, sind einige Rechtsfragen nicht so rasch zu beantworten. Der DARC-Vorstand hat aber eine eingehende Prüfung veranlaßt und ist bemüht, eine Kommentierung sobald wie möglich zu veröffentlichen. Darin wird auch auf neue und begrüßenswerte Regelungen des AFuG 97 eingegangen werden. Zu diesen zählt die Möglichkeit des Ausbildungsfunkverkehrs.


IARU-TAGUNG IN TEL AVIV NIMMT ARBEIT AUF

Mitglieder aus über 50 Nationen konnten am Montag, dem 30.09., vom Vorstand der IARU-Region 1 zur diesjährigen Tagung begrüßt werden. Erfreulich ist vor allem die Tatsache, daß mehrere afrikanische Nationen erstmals mit ihren Delegationen vertreten sind und somit die Gesamtzahl der Länder des afrikanischen Kontinents weiter kontinuierlich steigt.

Bereits am ersten Tag nahmen fünf Arbeitsgruppen ihre Arbeit auf. Unter anderem wurde in der Contest-Arbeitsgruppe ausführlich das Thema Nachwuchsförderung und die Einhaltung contestfreier Bandbereiche an Contestwochenenden andiskutiert. Der DARC e. V. brachte ebenfalls am Montag seine ausführliche Stellungnahme zu dem Fragenkomplex der Zukunft des Amateurfunks schriftlich ein. Über die Aussagen des DARC e. V. wird das Gesamtplenum zu späterer Zeit reden und entsprechende Beschlüsse fassen.


MITHILFE BEI GASTLIZENZÄNDERUNGEN ERBETEN

Gerade deutsche Funkamateure zieht es immer mehr in entlegene Gebiete unserer Welt. Hierbei machen sie unterschiedliche Erfahrungen bei der Gewährung von Gastlizenzen. Die DARC-Geschäftsstelle ist dankbar für alle Hinweise, zu Änderungen von Verfahren, Formularen oder Sonstigem. Wir führen hier eine ausführliche Gastlizenz-Kartei, die durch die Hinweise von OM und YLs oft sehr viel schneller ergänzt werden kann, als dies durch den offiziellen Informationsweg innerhalb der Verbände möglich ist.


DARC E. V. IM INTERNET

Der DARC e. V. wird in Zukunft auch im Internet vertreten sein. Die Homepage des Clubs wird eine Darstellung des Amateurfunks und Wege zur Lizenz enthalten. Wie der Geschäftsführer des DARC e. V., Bernd W. Häfner, DB4DL, dazu mitteilt, werde man das Internet ausschließlich für die Ansprache von Interessenten außerhalb der lizenzierten Amateurfunkwelt nutzen. Zur Zeit befindet sich die Seite noch im Aufbau. Die Fertigstellung ist zum Novemberanfang geplant. An dieser Stelle möchten wir uns für die freundliche Unterstützung bei der Gestaltung durch eines unserer Mitglieder bedanken. Nach Abschluß der Vorbereitungsarbeiten werden wir die Mitglieder ausführlich informieren. Die Adresse unserer Homepage wird dabei auch veröffentlicht.


AMATEURFUNKLEHRGANG IN INGOLSTADT

Da eine kurzfristige Veröffentlichung im CQ DL nicht mehr möglich war, möchten wir hier noch folgenden Veranstaltungshinweis geben: Am 21.10. beginnen in Ingolstadt ein Lehrgang zum Erwerb der C-Lizenz und CW-Lehrgang. Die Lehrgänge finden in der L.-Frohnhofer-Realschule statt. Die Schule befindet sich in der Maximilianstr. 25. Beginn ist 19:00 Uhr. Weitere Informationen sind bei Paul Weinberger, DL9PX, ....., zu erhalten.


FUNKWETTERBERICHT (01.10. de DL1VDL)

Rückblick:
Der seit etwa 15 Tagen anhaltend starke Sonnenwind beeinträchtigte die DX-Bedingungen, vor allem auf den transpolaren Linien. Das Erdmagnetfeld war wiederum täglich für mehrere Stunden aktiv bis stürmisch. Ansonsten herrschten normale Ausbreitungsbedingungen, bezogen auf einen Flux von 70 Einheiten.

Vorhersage bis 10.10.:
Bis Mitte Oktober profitieren wir noch von den relativ ausgeglichenen Tageslängen auf beiden Erdhalbkugeln. Die Bänder oberhalb 20 m tendieren zu Winterbedingungen mit relativ kurzen Öffnungen, 160 m bis 30 m sind die DX-Bänder, denn im kommenden Jahr geht’s wieder bergauf mit den Sonnenfleckenzahlen.

Planungswerte: Flux: 70; R: 0; A: etwa 25.

Orientierungszeiten für Gray-Line-DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:50; VK2: 19:35; VK6 :21:50; Ja: 20:20;
Sonnenuntergang(UTC): W2: ab 22:10; W6: 01:45; PY: ab 20:40; VP8: 22:15; KH6/KL7: 04:10; ZL: 06:15.


Ende des Deutschland-RS Nr. 30/96 vom 04.10.1996

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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