THÜRINGEN-RUNDSPRUCH NR. 9/95 VOM 13.09.1995

Redaktion: Uwe, DL2APJ


Auf Grund von Terminüberschneidungen muß die Herbstversammlung des Distriktes Thüringen um eine Woche verschoben werden. Einladungen werden jedem OVV rechtzeitig zugesandt.


Entwurf für ein neues Amateurfunk-Gesetz

Der Entwurf für ein neues Amateurfunk-Gesetz wurde Mitte August dem DARC vom BMPT übergeben. Der Entwurf ist in der CQ DL abgedruckt und wir sind alle aufgefordert, unsere Meinungen und Stellungnahmen dazu abzugeben. In einem relativ engen Zeitraum haben die Ortsverbände, aber natürlich auch einzelne Funkamateure die Möglichkeit ihre Stellungnahmen an den Distriktsvorstand (Distriktsvorsitzenden) zu senden, der alle eingegangenen Äußerungen zusammenfassen und am 15.09. an die Geschäftsstelle in Baunatal senden wird. Eine Woche später findet in Kassel eine außerordentliche Amateurratssitzung statt. Der genannte Terminplan ist jedem OV durch den letzten OV-Info-Dienst vom 21.08. bekannt. Der Distriktsvorsitzende bittet alle OVVs und Zuhörer, ihre Stellungnahmen so abzusenden, daß sie bis spätestens am 14.09. bei ihm, also DL1ATA, ankommt.

73 de Manfred, DL1ATA


Fieldday des OV Sonneberg

Vom 15.–17.09. findet wieder der Fieldday des OV-Sonneberg an der Schleifenberghütte in Neufang (Standort von DBØSON ) statt! Eingeladen sind alle Mitglieder des OV-Sonneberg und deren Angehörige, sowie alle OM, YLs und Freunde aus dem nahen und fernen Umland.

i. A. des OV Sonneberg, Wolfgang, DL5AWR


Hallo Contestfreunde!

Der neue Pokalwettstreit geht weiter! Hier das Resultat nach dem 3. Contest. Langsam wird es spannend.

Contestpokal Wertung Thüringen 1995 (Zwischenstand)

Einmannwertung Gruppe 1 (Auszug)

Platz Call DOK März Mai Juni Juli Sept. THR Okt. Marconi Gesamt
1 DL4AKK/p X32 16,0 38,4   29,9         84,3
2 DL3ARK X36 16,7 22,8   8,0         47,5
3 DL3AMA X06 9,8 24,3             34,1

Mehrmannwertung Gruppe 2

Platz Call DOK März Mai Juni Juli Sept. Okt. Marconi Gesamt
1 DFØCI X12 28,0 75,3 19,0 62,2       184,5
2 DL3ARM/p X28 22,8 26,6   33,0       82,4
3 DLØGTH X17   51,0   12,0       63,0

Bemerkungen, gefundene Fehler, Hinweise usw. bitte an DL3AMA. Die Punktzahlen wurden aus der deutschen Ergebnisliste nur herausgezogen und mit den Plazierungen verändert, d. h. 51. in DL aber 1. in Thüringen = 1. Platz von 12 Teilnehmern, nicht von 246 wie in der DL-Wertung usw.

Sömmerda, im Sept. 1995
VY 73 Sigi, DL3AMA


Hier eine Meldung, die nach Redaktionsschluß bei mir eingetroffen ist:

Vom 29.09.–03.10. werden einige Funkamateure mit Familienmitgliedern einen Ausflug nach HBØ machen und von dort auf UKW und KW in SSB und CW QRV sein.


Kommentierung des Entwurfes einer Frequenzverwaltungsverordnung

Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
das BMPT hat dem DARC e. V. und über 50 weiteren Interessierten mit Schreiben vom 06.07. den Entwurf einer Verordnung über die Verwaltung von Frequenzen (Frequenzverwaltungsverordnung – FreqVwV) zugesandt und Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. Der Wortlaut des Entwurfes wurde auch im Amtsblatt 16/95 Seiten 1047–1049 zur öffentlichen Kommentierung ausgeschrieben, so daß sich hierzu Jedermann äußern konnte.

Der Vorsitzende des DARC e. V. hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Runden Tisches Amateurfunk RTA mit Schreiben vom 28.07. Stellung genommen.

Dr. Horst Ellgering, DL9MH, bringt hierin zum Ausdruck, daß entsprechend der von Bundesminister Dr. Bötsch erklärten Absicht auch künftig alle den Amateurfunkdienst betreffenden Regelungen in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz vorgenommen werden müßten.

In dem Schreiben heißt es wörtlich.: „Die Anwendung von Verwaltungsregelungen, die für einen völlig anders gearteten Kreis von Frequenznutzern zugeschnitten wurden, auf die für den Amateurfunk existentielle Ressource ‚Frequenzbereiche‘, halten wir nicht für sachgerecht“. Auch künftig sei die Nutzung der Frequenzbereiche des Amateurfunkdienstes im AFuG bzw. in der DV-AFuG abschließend zu regeln. Im Einzelnen wird dann deutlich gemacht, daß die FreqVwV mit den Regelungsbedürfnissen des Amateurfunkdienstes nicht kompatibel ist.

Das Schreiben schließt mit der Empfehlung ab, in der FreqVwV an geeigneter Stelle zum Ausdruck zu bringen, daß die Aufnahme des Amateurfunkdienstes in den Frequenznutzungsplan sowie Frequenzzuteilungen an Amateurfunkstellen (in der FreqVwV) nicht erforderlich sind.

73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU


Erläuterungen des BMPT zum AFuG-Entwurf

Diskussionsentwurf eines Gesetzes über den Amateurfunk

Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hat den Diskussionsentwurf eines Gesetzes über den Amateurfunk mit Schreiben vom 18.08. an verschiedene Amateurfunkvereinigungen geschickt und hierzu folgende Erläuterungen gegeben:

Abschrift:

„ ... (Briefkopf, Anschriftenfeld usw.)

314 A 3500/AFuG Tel. 14-3140 oder 3123 18.08.1995

Diskussionsentwurf eines Gesetzes über den Amateurfunk;
hier: Öffentliche Kommentierung bis 30.09.

Sehr geehrte Damen und Herren,
der beigefügte Diskussionsentwurf eines Gesetzes über den Amateurfunk wird Ihnen zur schriftlichen Kommentierung übersandt.

Zum leichteren Verständnis dieses beigefügten Diskussionsentwurfs gebe ich nachfolgende Erläuterungen und Hintergrundinformationen wieder:

1. Das künftige Amateurfunkrecht soll modernisierte Individualrechte enthalten, wie sie das z. Z. gültige Gesetz über den Amateurfunk vom 14.03.1949 vorsieht. Nach der bestandenen fachlichen Prüfung für Funkamateure beispielsweise und dem von dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation dann auszuhändigenden Amateurfunkzeugnis bleibt jemand zeitlebens ‚Funkamateur‘.

2. Ein Funkamateur nach 1. ist berechtigt, zur Teilnahme am Amateurfunk bei dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation jederzeit ein Rufzeichen zu beantragen. Bei Verzicht auf die Teilnahme am Amateurfunk gibt der Funkamateur sein Rufzeichen zurück oder läßt es in der passiven Zeit reservieren.

3. Für die Teilnahme am Amateurfunk kann der Funkamateur seine Amateurfunkstelle selbst bauen, wenn er für das Errichten wie ein Hersteller und gleichzeitig eine benannte Stelle im Sinne des EMVG die EMV-Schutzanforderungen einhält. Zum Betreiben seiner Amateurfunkstelle gelten dann die entsprechenden Vorschriften durch ein Zweites Gesetz zur Änderung des EMVG, wie sie für im Handel erhältliche Funkgeräte des Amateurfunks zu beachten sind.

4. Es müssen ‚für andere in dieser Umwelt vorhandene Geräte‘ in gleicher Weise die EMV-Schutzanforderungen erfüllt sein, d. h. das EMVG ist maßgebend, insbesondere zur Aufklärung und Beseitigung der elektromagnetischen Unverträglichkeiten.

5. Der Frequenznutzungsplan nach dem Entwurf des TKG ersetzt künftig die Anlage 1 zur DV-AFuG einschließlich der Vorschriften des § 12 Technik der geltenden DV-AFuG.

Sie sehen, wie der Amateurfunk im Umfeld der künftigen Telekommunikation fortentwickelt werden soll und wie die fehlenden Vorschriften in den entsprechenden Rechtsverordnungen des AFuG bereitgestellt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen - 1 Anlage

Im Auftrag

(Unterschrift)
Ehrnsperger“

Ende der Abschrift.

Bei der Anlage handelt es sich um den Text des Diskussionsentwurfes, der von mir bereits am 18.08. in PR veröffentlicht wurde und den Ortsverbänden des DARC auf dem Postwege zugegangen ist.

Weitere Hinweise:
Im Bezug des Schreibens ist als Termin für die öffentliche Kommentierung der 30.09. genannt. Der 30.09. ist ein Samstag, so daß der Termin eingehalten werden kann, wenn der Text der Kommentierung das BMPT am 02.10. erreicht.

Ziffer 5 Zeile 1: „TKG“ ist die Abkürzung für das neue Telekommunikationsgesetz. Derzeit gilt der Referentenentwurf vom 27.07. als Bezugsgrundlage.

Bedauerlicherweise ist uns der obige Text erst nachträglich zur Kenntnis gelangt, so daß wir erst heute in der Lage sind, Sie hiervon zu informieren. Wir bitten um Verständnis.

73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU


Diskussionsentwurf AFuG: DARC-Arbeitsgruppe Gesamtkoordinierung tagte

Am 05./06.09. tagte in Kassel die DARC-Arbeitsgruppe Gesamtkoordinierung zur ersten Bestandsaufnahme von bereits vorliegenden Stellungnahmen zum BMPT-Diskussionsentwurf eines Amateurfunkgesetzes.

Zur Bearbeitung des weiteren Klärungsbedarfes wurden Fragestellungen formuliert und an die Arbeitsgruppen für Rechtsfragen und Technik weitergegeben. Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit wird zu gegebener Zeit für die CQ DL, den Deutschland-Rundspruch, den OV-Infodienst und für Packet-Radio Informationstexte vorbereiten.

Die bis zum 15.09. erwarteten Stellungnahmen der Distrikte werden von den Mitgliedern der DARC-Arbeitsgruppe Gesamtkoordinierung ausgewertet.

Alle vorgenannten Arbeitsgruppen werden am 16./17.09. zusammenkommen und ihre Beiträge zur Erarbeitung einer Stellungnahme zum Diskussionsentwurf bereitstellen. Über diese Stellungnahme wird der Amateurrat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09. in Kassel beraten und beschließen.

Die Stellungnahme wird unverzüglich dem RTA zugeleitet, der am 01.10. darüber abschließend befinden und an das BMPT als Stellungnahme der Funkamateure in Deutschland – ggf. mit Änderungen versehen – weiterleiten wird.

Der AR-Sprecher hat die Amateurräte über Verlauf und Ergebnis der Sitzung der DARC-Arbeitsgruppe Gesamtkoordination mit Schreiben vom 06.09. informiert.

73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU


40 Jahre UKW-Technik – 40 Jahre UKW-Tagung Weinheim

In diesem Jahr findet am 16./17.09. die 40. UKW-Tagung in Weinheim statt. Im Jubiläumsjahr 1995 zeigt sich die Tagung erstmals seit vielen Jahren mit einem neuen Gesicht. Die Enge der letzten Tagungen hat uns gezwungen, einen anderen Tagungsort zu wählen. Das Weinheimer Messegelände am Sepp-Herberger-Stadion ermöglicht es uns, auf alle Anforderungen flexibel reagieren zu können.

Auch zur 40. UKW-Tagung finden sie wie gewohnt alles, was das Amateurfunk Herz begehrt! Vom Flohmarkt, der sicher wieder einige Schnäppchen birgt, über alle namhaften Aussteller bis hin zu den insgesamt 38 Fachvorträgen, die das Spektrum von 10-GHz-EME, Antennenbau, Packet-Radio bis hin zur HF-Meßtechnik ist wieder alles vertreten. Natürlich wird es auch in diesem Jahr ein Tagungs-Scriptum geben!

Für alle Besucher, die mit dem Auto anreisen werden, bitte orientieren sich unbedingt an der Beschilderung >P UKW< und nur so gelangen Sie auf einen Großparkplatz. Bitte nutzen Sie die kostenlosen Shuttle-Busse vom ausgeschilderten Großparkplatz zum Messegelände. Diese Busse fahren ab 06:20 Uhr bis 18:00 Uhr in ca. 20 Minuten-Takt auch regelmäßig den Bahnhof an! Der Transport von Geräten und ähnlichem ist möglich.

Öffnungszeiten des Tagungsgeländes:

Flohmarkt:
Sa., 16.09., 05:00–18:00 Uhr und
So., 17.09., 07:00–17:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist kein Zutritt zum Gelände möglich!

Die Geräteausstellung öffnet Samstags um 09:00–18:00 Uhr und Sonntags vom 09:00–17:00 Uhr!

Für weitere Informationen zur 40. UKW-Tagung finden sie in der CQ DL 9/95 S. 650-651. Hier ist auch ein Lageplan abgedruckt. Oder in Packet-Radio in der Rubrik UKW. Dort finden Sie auch alle aktuellen Information mit dem Zeitplan der Vorträge zur Tagung.

Das Organisationsteam von A20 freut sich auf alle Gäste aus dem In- und Ausland und wünscht Ihnen zwei interessante sowie erfolgreiche Tage und einen angenehmen Aufenthalt in Weinheim.

Im Namen des Organisationsteam mit
VY 73 de Markus, DL8FDI


Ende des Thüringen-RS 9/95 vom 13.09.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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