Funkanlagen geringer Leistung, für nichtöffentliche Funkanwendungen (sog. LPD-Funkanlagen) in ISM-Bereichen gemäß Amtsblattverfügungen 92/1995 (Amtsblatt 8/95) und 120/1995 (Amtsblatt 11/95) – 70 cm Amateurfunkband

Als Anlage ist beigefügt eine Zusammenfassung von Texten zur Rechtslage im 70-cm-ISM-Bereich des Amateurfunkbandes


Eine Arbeitsgruppe des Amateurrates und der Referenten hat sich auf der Herbstversammlung des DARC e. V. am 28.10.1995 in Kassel unter der Leitung des stellvertretenden DARC-Vorsitzenden Karl Erhard Vögele, DK9HU, mit der Frage der bevorstehenden Markteinführung dieser LPD-Funkanlagen befaßt und folgendes festgestellt:

  1. Amateurfunk findet zwischen Funkamateuren statt. Danach sollen Funkamateure mit den Anwendern der LPD-Funkanlagen keinen Funkverkehr aufnehmen. Funkamateure dürfen die Sprachkommunikation zwischen LPD-Funkanwendern nicht vorsätzlich stören. Über den Mißbrauch der LPD-Geräte durch diese Funkanwender sowie den eventuellem Mißbrauch von Amateurfunkgeräten bzw. Amateurfunkrufzeichen und die möglichen Maßnahmen des BAPT beabsichtigt der Vorstand erörternde Gespräche mit dem BAPT.
  2. Der DARC e. V. wird sich bei den Anbieterfirmen dieser Geräte dafür einsetzen, daß die Produktionsformationen für die LPD-Geräte sachliche Informationen über deren Leistungsfähigkeit sowie über die Verhältnisse im ISM-Bereich enthalten.
  3. Funkverkehr von Funkamateuren mit den LPD-Anwendern, sei es, daß sich Funkamateure Geräte dieser Art kaufen oder unzulässigerweise mit ihnen Funkverkehr mit Amateurfunkequipment aufnehmen, schafft eine zusätzliche Akzeptanz dieser Art von Sprachkommunikation und unterstützt damit solche ISM-Funkanwendungen. Das wirkt dem Bestreben des DARC e. V. entgegen, im Wege der DSI langfristig eine Verlagerung der ISM-Anwendungen zu erreichen.
  4. Ob der Personenkreis der LPD-Funkanwender ein nennenswertes Potential für den Nachwuchs im Amateurfunkdienst darstellt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Auf Grund der technischen Parameter dieser Geräte und der damit verbundenen Anwendungsmöglichkeiten hält der DARC e. V. derzeit eine solche Entwicklung für wenig wahrscheinlich. Er wird den Fortgang jedoch sorgfältig beobachten.
  5. Die nach wie vor geeignetste Grundlage für eine Nachwuchsförderung, sieht der DARC e. V. in Einsteigerlizenzklassen für UKW und KW. Diese Vorstellungen werden in die Stellungnahme zu den noch ausstehenden Durchführungsverordnungen erneut eingebracht.
  6. Die beste Strategie für den Erhalt des 70-cm-Bandes, insbesondere des ISM-Bereiches, einschließlich der Verfolgung des Zieles der langfristigen Verlagerung des ISM-Bereiches in andere Frequenzbänder stellt nach wie vor eine massive Bandbelebung dar. Es wird vorgeschlagen dort OV-Frequenzen hinzuverlagern und ein entsprechendes Raster mit einer Kanalbezeichnung zu bilden, welche z. B. mit DOK-Nummern beziffert werden könnten. Darüber hinaus sollen Anstrengungen unternommen werden, 70-cm-Gerätebausätze im Preissegment von rund 300 DM anzubieten. Einen entscheidenden Schub für eine Belebung des ISM-Bereiches soll ein Aktivitäts-Diplom bilden, welches abgeleitet von der lateinischen Bezeichnung der Zahl 70 den Namen SEPTUAGINITA erhalten könnte. Ein Entwurf liegt vor. Ideen zur weiteren Ausgestaltung sind willkommen.
  7. Der DARC e. V. behält sich vor, zur Gewährleistung sozialverträglichen Verhaltens in der Sprachkommunikation im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes gegebenenfalls die Einführung geeigneter Regelungen zur Verhinderung von möglichen Mißbräuchen durch die LPD-Anwender, insbesondere der unzulässigen Benutzung von nur für den Amateurfunkdienst zugelassenen Geräten und Rufzeichen sowie nicht zulässigen Leistungen und Antennen einzufordern.

Karl Erhard Vögele, DK9HU
stellv. Vorsitzender des DARC e. V.


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1995 Rundspruch-Archiv

OV-Info-Dienst 6/95