OV-INFO-DIENST Nr. 2/95 vom 17.05.1995

Redaktion: Wilfried Spreen, DF6ZE


ÜBERSICHT:


DARC-Hauptversammlung 1995

Am 13./14.05. fand die diesjährige Hauptversammlung der Mitgliederversammlung in Braunschweig statt. Der Vorstand mit seinen Referenten traf sich bereits am Freitagabend und diskutierte aktuelle Probleme. Der Ortsverband Braunschweig hatte für die mitgereisten Damen ein abwechslungsreiches Besichtigungs- und Erlebnisprogramm organisiert. Nach einer internen Arbeitssitzung der Mitgliederversammlung wurden die vorliegenden Anträge öffentlich in den Arbeitsgruppen beraten.

Vorsitzender begrüßte ausländische Gäste

In der öffentlichen Versammlung konnte der Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, neben den Tagungsteilnehmern auch einige DARC-Ehrenmitglieder und ausländische Gäste begrüßen. Als Repräsentant der IARU-Region 1 begrüßte er den Chairman Lou van de Nadort, PAØLOU, den Präsident des französischen Amateurfunkverbandes REF, Jean-Marie Gaucheron, F3YP, den Präsident des belgischen Verbandes USA, Gaston Bertels, ON4WF, und den stellvertretenden Präsident des holländischen Verbandes VERON, Leon Kusters, PA3DOS, und die DARC-Ehrenmitglieder Richard Auerbach, DL1FK, Karl Taddey, DL1PE, Hans-Christian Schütt, DL9XN, sowie den ehemaligen DARC-Vorsitzenden Günther Matz, DJ8SN.

Ehrungen

Für besondere Verdienste um den Amateurfunkdienst und den DARC e. V. erhielten die goldene Ehrennadel der Referent für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung, Prof. Dr. Wolfgang Manz, DJ3EO, der ARDF-Referent Rainer Flößer, DL5NBZ, sowie der ehemalige Distriktsvorsitzende von Hamburg (E) Harry Timm, DL6HBT.

Der Vorsitzende des DARC e. V., Dr. Horst Ellgering, DL9MH, berichtete über die Tätigkeit des Vorstandes der vergangenen, über zweijährigen, Amtsperiode. Der ausführliche Bericht wird in der CQ DL-Ausgabe 6/95 veröffentlicht und liegt diesem OV-Info-Dienst bei.

Wahlen

Satzungsgemäß fanden in diesem Jahr wieder Vorstandswahlen statt. Als DARC-Vorsitzender wurde wiedergewählt Dr. Horst Ellgering, DL9MH, der als einziger für dieses Amt kandidierte. Als stellvertretende Vorsitzende wurden gewählt Karl E. Vögele, DK9HU, und Dr. Walter Schlink, DL3OAP. Sprecher der Mitgliederversammlung ist Alfred Reichel, DF1QM, und sein Stellvertreter Günter König, DJ8CY.

Desweiteren bestellte die Versammlung die Rechnungsprüfer und Mitglieder der Ausschüsse für Satzung, Haushalt, Ehrennadeln, Diplome und CQ DL.

Beratung und Beschlußfassung über vorliegende Anträge

Die Versammlung befaßte sich weiter mit den vorliegenden Anträgen.

In der vorangegangenen öffentlichen Beratung in Arbeitsgruppen wurde über alle Anträge ausführlich diskutiert.

Der erarbeitete Konsens wurde von dem Leiter der jeweiligen Arbeitsgruppe der Mitgliederversammlung vorgetragen. Die Mitgliederversammlung hat, zum Teil nach weiteren Diskussionen, Anträge mit folgenden Themen angenommen:

Einige Anträge wurden von den Antragstellern zurückgezogen, nachdem weitere Erläuterungen zu diesen Themen gegeben werden konnten.

Es wurden auch Anträge von der Versammlung abgelehnt. Danach werden Beitragsanteile der Jugendlichen eines Distriktes an den Landesjugendverband wie bisher gezahlt.

Weiterhin müssen für DARC-Wahlämter Kandidaten vorgeschlagen werden, die ihr Einverständnis zur Wahl erklären.

Eine neue Geschäftsordnung für die Durchführung einer Versammlung hielt die Versammlung nicht für erforderlich. Die derzeitige DARC-Geschäftsordnung hielt die Mitgliederversammlung für ausreichend.

Die Versammlung war ferner der Meinung, daß Hersteller von Amateurfunkgeräten nicht gezwungen werden können, grundsätzlich Schaltpläne beim Kauf von neuen Geräten mitzuliefern. Es wurde darauf hingewiesen, daß Funkamateure gegenüber dem Gesetzgeber verpflichtet seien, einen Schaltplan ihrer Anlage vorzulegen. Grundsätzlich würde es begrüßt werden, wenn Schaltpläne den Neugeräten beiliegen würden.

Zu der Belegung des 70-cm-Bandes mit digitalen Betriebsarten wird es bei der Entscheidung des Amateurrates vom April 1989 bleiben, daß Packet-Radio bei 433 MHz nicht empfohlen werden soll.

Die Idee eines Ortsverbandes, technisches Englisch in der Ausbildung und Amateurfunkprüfung als Grundlage abzufragen, wurde abgelehnt.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Allgemeine Aussprache“ haben die Teilnehmer ausreichend Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, auch Fragen an den Chairman der IARU-Region 1, Lou v. d. Nadort, PAØLOU, zu richten. PAØLOU spricht sehr gut deutsch und hat die vielen Fragen gern beantwortet.

Den ausführlichen Bericht werden wir Ihnen aus Kostengründen wieder Anfang Juli mit den Mitgliederlisten zur Verfügung stellen.


OV-Konten

Bitte überprüfen Sie die in der Anlage beigelegten Daten Ihres OV-Kontos, Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen.


Unterstützung der Arbeit der Ortsverbände – OV-Veranstaltung zur HAM RADIO

Seit mehreren Jahren gibt es im Rahmen der Vorträge des Bodenseetreffens eine Veranstaltung, die auf die Unterstützung der Ortsverbandsarbeit abzielt. In diesem Jahr wird am Sonntag, dem 25.06., um 10:00 Uhr im Raum C, Halle 2 des Friedrichshafener Messegeländes Erich Behrens, DL6FAU, die Planung und Durchführung von Lizenzlehrgängen im Ortsverband darstellen und Ihre Fragen beantworten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie von diesem Unterstützungsangebot Gebrauch machen.


AFM bietet Exponate an

Der Förderverein Amateurfunkmuseum e. V., korporatives Mitglied des DARC, bietet allen Ortsverbänden die Überlassung von geeigneten Exponaten als (selbstverständlich kostenlose) Leihgabe für einen jeweils im Einzelfall zu vereinbarenden Zeitraum an. Damit könnten nicht nur die OV-Räume geschmückt, sondern beispielsweise auch lokale Veranstaltungen „veredelt“ werden. Erwünscht, aber keinesfalls erwartet, wird gewiß die Vergrößerung der Anzahl der OVs, die Mitglied im Förderverein werden (Beitrag DM 20,–/Jahr); die Vergabe von Leihgeräten ist selbstverständlich nicht an eine Mitgliedschaft gekoppelt. Freuen würde sich der Förderverein über eine noch viel intensivere Zusammenarbeit mit noch mehr Ortsverbänden als schon bisher. Interessenten wenden sich an den Vorstand des Fördervereins (Anschriften im CQ DL-Impressum).


Verantwortliche für Relais und Clubstationen

Das VHF/UHF/SHF-Referat hat die bei uns gespeicherten Daten überprüft und festgestellt, daß die Verantwortlichen der automatisch arbeitenden Stationen sowie Clubstationen zum Teil gewechselt haben. Zur Vervollständigung Ihrer und unserer Unterlagen bitten wir Sie, die in Ihrem Ortsverband betriebenen o. g. Stationen in Ihrer Mitgliederliste vom Januar 1995 zu überprüfen und uns Korrekturen mitzuteilen, damit wir Ihnen im Juli 1995 wieder eine aktuelle Liste zur Verfügung stellen können.


PARC-Amateurfunk-Video Öffentliche Vorführung und Ausstrahlung

Die Rechte an dem Informations-Video, das Sie übrigens weiterhin für DM 15,– von der Geschäftsstelle gegen Voreinsendung des Betrages abrufen können, liegen ausschließlich beim DARC e. V. Bei öffentlichen Aussendungen, z. B. in sogenannten offenen Kanälen, stellt sich schnell die Frage der GEMA-Gebühren. Deshalb hier unser Hinweis: Die wenigen Sekunden Musik, die sich auf diesem Video befinden, sind von dem Produktionsunternehmen der GEMA gemeldet und werden vom DARC e. V. pauschal mit der GEMA abgerechnet. Diese Regelung gilt für den nichtkommerziellen Einsatz innerhalb unseres Clubs.


Kleingaben

Immer wieder ist die Nachfrage an uns herangetragen worden, ob wir nicht für die Öffentlichkeitsarbeit der Ortsverbände neben den schriftlichen Unterlagen auch andere Werbemittel, z. B. Kugelschreiber, zur Verfügung stellen können, da die Herstellung von Kleinauflagen im Ortsverband zu kostenaufwendig sei. Wir wollen den Bedarf Ihrerseits zunächst versuchsweise befriedigen und bieten weiß-blaue Kugelschreiber mit dem Aufdruck „Deutscher Amateur-Radio-Club e. V. – Unser Nachbar ist die Welt“ in begrenzter Auflage an. 100 Stück kosten inkl. Versand DM 40,–. Bestellungen formlos per Brief an die DARC-Geschäftsstelle mit beigefügtem Scheck solange der kleine Vorrat reicht.


Infobrief

Die Deutsche Post AG bietet ab April einen neuen Service, und zwar den Infobrief. Beim Versand von mehr als 50 Briefen mit leichtem Inhalt kostet der Standardbrief 70 Pfennig. Der Preis für den Kompaktbrief bis 50 g DM 1,60, das Großformat bis 1000 g DM 2,50 und der Maxibrief bis 1000 g und bis 5 cm dick DM 3,40.

Als Infobrief verschickt werden können z. B. Werbebotschaften oder Vereinsrundschreiben und Einladungen. Einzige Voraussetzung ist: Der Inhalt der Briefe muß bis auf einzelne Abweichungen wie Anrede, Unterschrift oder Datum gleich sein, die Anschrift muß maschinenlesbar sein.

Es besteht die Möglichkeit der sogenannten Draufzahlung, was sich ab 36 Sendungen bereits vorteilhaft für Sie auswirken kann. Z. B. würde ein Brief an 40 Teilnehmer DM 40,00 kosten. Sie können diese Sendung auch als „Infobrief“ aufgeben und müßten dafür 50 × DM –,70 bezahlen = DM 35,–. In diesem Falle würden Sie die OV-Kasse mit DM 5,– entlasten.


Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten

Aufgrund einiger Anfragen an die Versicherungsgesellschaft EA-Generali, teilte diese nochmals mit, daß das Risiko eines Amtes oder Ehrenamtes durch eine Privathaftpflichtversicherung nicht versichert werden kann. Der DARC e. V. hat schon vor langer Zeit im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Funktionären eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Danach gilt nach den „Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen (BRE)“ 49 folgendes:

A Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins insbesondere
a) aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten usw.);

b) als Haus- und Grundbesitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer), soweit die Räumlichkeiten und Grundstücke den Vereinszwecken (z. B. zu Turn- und Spielplätzen) dienen, nach Maßgabe von BRE 24;

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
a) der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft.
b) sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen.
c) sämtlicher übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.


Anlage:

Bericht des Vorstandes
OV-Bankverbindung


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1995 Rundspruch-Archiv