DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 20/95 VOM 26.05.1995

Redaktion: DF6ZE


ÜBERSICHT:


ETSI/RES-09-ARBEITSKREIS TAGT IN KASSEL

Unter der Schirmherrschaft des DARC e. V. findet in Kassel das 16. Plenary Meeting des ETSI/RES-09-Arbeitskreises (European Telecommunications Standards Institute / Radio Equipment and Systems) statt.

In diesem Meeting ist unter anderem die weitere Überprüfung des EMV-Standards für im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte geplant. Das ETSI/RES-09-Meeting beginnt am 31.05. ab 14:00 Uhr und dauert bis voraussichtlich zum 02.06. Vor diesem RES-09-Meeting finden noch zwei weitere Arbeitstreffen statt, und zwar

  1. das 7. Arbeitstreffen der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines EMV (Elekromagnetische Verträglichkeit)-Standards für im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte. Der Arbeitstitel dieser Normungsarbeit – so auch der Arbeitsgruppe - ist RES 09016. Diese Gruppe wurde gebildet aus Mitgliedern der User-Seite, wie DARC und IARU, der Hersteller-Seite: ICOM, Kenwood und Yaesu, Netzbetreibern, wie die niederländische TELECOM, Testhäusern, wie Assessment Services Ltd. und Fernmeldeverwaltungen wie das BAPT. Diese Gruppe ist eine Untergruppe von RES 09. Das Treffen findet am 30.05. ab 13:00 Uhr statt.
  2. am 31.05. findet von 09:00–12:00 Uhr die 3. DARC-EMV-Arbeitsgruppen-Sitzung ’95 statt. Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist die Weiterführung der EMV-Arbeit von Braunschweig. Die beiden oben genannten Sitzungen werden von Manfred Dudde, DL5KCZ, geleitet.


PRÜFUNGS- UND LIZENZIERUNGSALTER

Anläßlich der Prüfungen zum Amateurfunklehrgang Damp, Distrikt Schleswig-Holstein, galten Fragen besorgter Eltern den Betriebsrechten jugendlicher Lizenzinhaber. Ausgelöst durch die neue BMPT-Verfügung 8/95, die ausländischen CEPT-Lizenzlern ab vollendetem 14. Lebensjahr Amateurfunkbetrieb in Deutschland gestattet, wollten sie annehmen, daß dies auch generell für deutsche Jugendliche gelten könnte. Dem stehen noch das AFuG § 2 (1) b und variierend die DV-AFuG § 3 (2) sowie die Verwaltungsanweisung dazu, Absatz 1.1.3., 3.1.6. und 3.1.7. entgegen, die 16jährigen selbständigen Amateurfunkbetrieb auf Widerruf zugestehen, darunter ab vollendetem 14. Lebensjahr jedoch nur unter ständiger Aufsicht, z. B. an einer Clubstation. Die Gründe lagen offensichtlich in der mangelnden juristischen Verantwortlichkeit dieser Altersgruppe. Überhaupt ist die Frage geeigneter Regularien bei Verstößen und selbst bei Gebührenschuldnerschaft ein von Funkamateuren verdrängter Komplex, auf dessen Einfügung Justizkreise bestehen, um nicht zusätzliche Gesetze, wie das FAG oder auch das Verwaltungsrecht heranziehen zu müssen. Solche Hilfsmaßnahmen wirkten sich in der Vergangenheit durchaus nicht nur zum Vorteil für betroffene Lizenzinhaber aus und führten u. a. zur unwillkommenen Bezugnahme auf das FAG in der Lizenzurkunde.


DISTRIKTSWAHLEN IN BERLIN UND NORDSEE

In der vergangenen Woche fanden in beiden Distrikten Vorstandswahlen statt. In Berlin wurde zum Distriktsvorsitzenden Michael Barth, DL7ZR, und als stellvertretende Distriktsvorsitzende Claudia Massow, DL7BCL, gewählt.

In Bremen wählte der Distrikt Nordsee einen neuen Vorstand. Distriktsvorsitzender wurde Bernd Stadel, DL4BAX, und Stellvertreter Dieter Knauer, DL9BCC.

Die Redaktion gratuliert den neugewählten Distriktsvorstandsmitgliedern recht herzlich.


BAUGENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGKEIT VON ORTSFESTEN SENDEANTENNENANLAGEN IN HAMBURG

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Baubehörde, Amt für Bauordnung und Hochbau, Prüfstelle für Haustechnik, hat die „Interessenverbände für Betriebs- und Amateurfunk“ angeschrieben und auf neue Bestimmungen in der Verordnung auf dem Gebiet des Bauwesens hingewiesen.

Danach bedürfen die Errichtung und Änderung von Sendeantennenanlagen in Hamburg seit dem 01.01.1995 einer Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, sofern sie eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP (wirksame Strahlungsleistung an der Antenne) haben. Die Baugenehmigungsbedürftigkeit besteht unabhängig von der Höhe (stabförmige Antennen und Antennenträger) bzw. von der Flächenausdehnung (andere Antennen) der Sendeantennenanlage. Die Baubehörde hat diese Regelungen in einer Änderungsverordnung auf der Grundlage der Hamburger Bauordnung (HBauO) verordnet, ohne vorher die Funkamateure als Betroffene zu hören.

Der DARC e. V. ist in eine sofortige rechtliche und sachliche Überprüfung der Angelegenheit eingetreten und wird in Kürze ein erstes Gespräch mit Vertretern der Baubehörde führen. Wir empfehlen den Hamburger Funkamateuren, vorsorglich von größeren Änderungen ihrer bisherigen Antennenanlagen und Leistungsdaten mit entsprechenden Ausweitungen der durch die VDE DIN 0848 vorgegebenen Grenzwertbereiche abzusehen, und die ersten Ergebnisse der Rechtsprüfung und der geführten Gespräche unter Beteiligung des Distriktes Hamburg abzuwarten.

Ein wichtiger Gesichtspunkt wird in diesem Zusammenhang sein – unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine Zuständigkeit zur Regelung eines solchen Sachverhaltes in einer Landesbauordnung gegeben ist –, daß wir Funkamateure selbst dafür zuständig sind, das bei unseren Anlagen die anerkannten Regeln der Elektrotechnik gemäß § 11 (1) Satz 1 und § 12 (1) DV-AFuG einzuhalten sind, zu denen auch die VDE DIN 0848 gehört.


FÜRSTENTUM SEBORGA ERHÄLT EIGENEN RUFZEICHENBLOCK

Völlig überraschend hat die ITU (nach Informationen von DL8AAM) dem Fürstentum Seborga den Rufzeichenblock T8A bis T8Z zugeteilt. Ab 19.05. war I1RBJ unter T88A auf den Bändern zu hören. Ob die neuen Rufzeichen Anzeichen für eine bevorstehende DXCC-Anerkennung sind, bleibt vorläufig umstritten.


FUNKWETTERBERICHT (23.05. de DL1VDL)

Rückblick:
Am 16.05. sorgten acht C-Flares für etwas Energiebewegung in unserem Sinne, und der solare Flux erreichte am 17.05. auch 95 Einheiten. Seitdem ist die Sonne wieder sehr ruhig, das Erdmagnetfeld verhielt sich zeitweise stürmisch. Das 14-MHz-Band war an jedem zweiten Tag nachts offen und bescherte bis 22:00 UTC laute Pazifiksignale über dem Nordpol. Die für den 20.05. vorhergesagte Störung blieb aus.

Vorhersage bis zum 31.05.:
Zwischen dem 24. und 27.05. wird die nächste Störung erwartet. Hoffentlich wird davon das bevorstehende WPX-Contestwochenende nicht negativ beeinflußt. Zeitweise Beeinträchtigungen aller Nordlinien müssen wir weiterhin hinnehmen, wobei die DX-Aktivitäten auf die Bänder zwischen 7 und 21 MHz konzentriert bleiben. Aktuelle Rechenwerte: Flux = 70, Sonnenfleckenzahl R = 20.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 19:05; VK2: 20:30; VK6: 22:40; JA: 19:00;
Sonnenuntergang (UTC): VE (Ost): 23:40; PY (Ost): 20:25; KH6: 04:50.


Ende des Deutschland-RS Nr. 20/95 vom 26.05.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1995 Rundspruch-Archiv