Redaktion: DB4DL
Wie bereits gemeldet, hat im Distrikt Nordrhein (R) im Rahmen einer außerordentlichen Distriktsversammlung eine intensive Diskussion zum Thema Zukunft des Amateurfunks stattgefunden. Jetzt veröffentlicht der Distriktsvorsitzende Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ, sowie der DARC-Vorstandsreferent für Gesetze und Normen Karl E. Vögele, DK9HU, ein gemeinsames Statement. Darin heißt es unter anderem:
Der DARC e. V. ist der Auffassung, daß wir den Amateurfunkdienst, so wie er in der VO-Funk definiert ist, wie ihn der Gesetzgeber durch das Amateurfunkgesetz 1949 schaffen wollte und wie ihn dieses Gesetz in mehr als 45 Jahren ermöglicht hat, in einem eigenständigen Amateurfunkgesetz bewahren, auf dieser Grundlage sichern und weiterentwickeln müssen. Alle Vorhaben von Politik, Verwaltung und auch die Pflichten aller Beteiligten auf der Seite der Funkamateure müssen sich in ihrem Tun an diesen Grundsätzen messen lassen.
Neue Entwicklungen und der stetige Wandel in unserem technischen, rechtlichen, sozialen und kommunikativen Umfeld haben immer stärker die Überlegungen genährt, ob Bestimmtheitsgrad und Regelungsbreite im Amateurfunkgesetz ausreichen, um als lex specialis allen Belangen der Rechtssicherheit, Innovationsfähigkeit und der Forderung nach Wahrung des Besitzstandes des Amateurfunkdienstes gerecht zu werden. Es darf nicht sein, daß zum Nachteil der Funkamateure zusätzlich auf andere Gesetze, wie z. B. Gesetz über Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, Bundesemissionsschutz-Gesetz oder Fernmeldeanlagen-Gesetz etc. zurückgegriffen werden muß. Die unveränderte textliche Fassung des Amateurfunkgesetzes muß genauso wie eventuelle Ergänzungen vor diesem Hintergrund gesehen und bewertet werden.
Weder mit der strikten Ablehnung noch mit vorbehaltlosen Forderungen nach einer Änderung oder Ergänzung des Amateurfunkgesetzes wird man diesen Fragen gerecht. Strikte Gegner jedweder Änderung oder Anpassung auf der Seite der Funkamateure sind bislang den Nachweis schuldig geblieben, daß der Amateurfunkdienst auch zukünftig vom heutigen Amateurfunkgesetz im notwendigen Umfange abgesichert ist. Auch hat das BMPT der Bitte des DARC e. V. bislang nicht entsprochen, die von ihm erklärte Notwendigkeit der Ergänzung des Amateurfunkgesetzes aus sachlicher und rechtlicher Sicht zu begründen.
Der DARC e. V. erwartet, daß das BMPT in Kürze mit einem Ergänzungsentwurf für das Amateurfunkgesetz seine Vorstellungen bekannt gibt und erläutert. Der DARC e. V. wird zu gegebener Zeit seine Mitglieder informieren und über die Distrikte und Ortsverbände an der Willensbildung beteiligen. Der Vorstand hat sich intensiv auf die damit verbundenen Fragen vorbereitet und vielfältig Rat von Fachleuten eingeholt. Er wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine optimale Mitwirkung und Vertretung der Interessen seiner Mitglieder sicherzustellen. Zu weiteren Einzelheiten wird er sich jedoch erst äußern, wenn der Entwurf des BMPT vorliegt.
Der DARC e. V. sieht in der bevorstehenden Entwicklung keine Katastrophe, sondern die Pflicht, im Zuge des Wandels die Chancen für Verbesserungen und Weiterentwicklungen im Interesse der Funkamateure zu nutzen. In diesem Sinne waren die Funkamateure seit jeher erfolgreich. Der DARC e. V. wird diese Herausforderung in dieser Tradition gemeinsam mit seinen Mitglieder angehen.
JAHRESTAGUNG DES DARC-REFERATES FÜR AUSBILDUNG, JUGENDARBEIT UND WEITERBILDUNG IN ERINGERFELD VOM 17.19.03.1995
Die Distriktsjugendleiter und Jugend- und Ausbildungsreferenten der Distrikte legten auf der Jahrestagung des Referates Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung Rechenschaft über die 1994 durchgeführten Maßnahmen ab und informierten über die Planungen für das laufende Jahr. Die vom Haushaltsausschuß beschlossene Kürzung der Fördermittel um fast 50 % konfrontierte die Distriktsleiter mit dem Problem, welche der geplanten Veranstaltungen noch durchführbar sind. An diesen Besprechungen nahmen als Gäste auch der Vorsitzende des DARC e. V. Dr. Horst Ellgering, DL9MH, und der Distriktsvorsitzende von Westfalen-Süd, Lutz Kalle, DJ4VF, teil. Der Vorsitzende betonte in seinem Beitrag die Bedeutung der Nachwuchsförderung im DARC e. V. angesichts rückläufiger Mitgliederzahlen, bedankte sich bei Tagungsteilnehmern für die geleistete Arbeit und ermunterte sie, weiterhin mit den Distriktsvorständen Wege zur Nachwuchsgewinnung zu suchen. In Vorträgen und Demonstrationen wurden dann drei Beispiele der Intensivierung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Ortsverbände und Distrikte vorgestellt: die Erstellung multimedialer Präsentationen des Amateurfunks mit Hilfe geeigneter PC-Programme, die organisatorische Einbindung von Arbeitsgemeinschaften einzelner Ortsverbände und Jugendgruppen in die Erstellung und Aussendung von Distriktsrundsprüchen über ATV und die Möglichkeiten zur Information potentieller Amateurfunkinteressenten über lokale Mailboxen in Computernetzen. Die Teilnehmer beschlossen, diese Ideen auf einer Fortbildungsveranstaltung des Referates noch in diesem Jahr zu vertiefen.
Der Referatsleiter Prof. Dr. Wolfgang Manz, DJ3EO, erläuterte den erneuten Vorstoß der IARU-Arbeitsgruppe zur Schaffung und gegenseitigen Anerkennung von Novice- bzw. Trainigslizenzen in der IARU-Region 1 und stellte die erfolgreichen Bemühungen in Großbritannien und Schweden als ein mögliches Modell für eine DARC-Initiative in den gegenwärtigen Verhandlungen mit dem BMPT dar.
VORSTANDSWAHLEN IM DISTRIKT SAAR (Q)
Am 11.03. fand in dem DARC-Distrikt Saar die Vorstandswahl statt. Der Distriktsvorsitzende OM Eugen Düpre, DK8VR, und dessen Stellvertreter OM Karlheinz Felten, DL8BO, wurden in ihrem Amt bestätigt.
FUNKWETTERBERICHT (22.03. de DL1VDL)
Vorhersage bis zum 29.03.:
Der Flux der weiterhin ruhigen Sonne bleibt bei 90 Einheiten. Bis zum 25.03. werden ruhige
magnetische Bedingungen und damit gute DX-Öffnungen erwartet. Für den Zeitraum zwischen
dem 26. und 31.03. werden ein überwiegend aktives Erdmagnetfeld und damit Störungen auf
den polaren und auroralen Funkwegen vorausgesagt.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 18:10; VK2: 20:00; VK6: 22:00; JA: 20:20; KH6 und KL7: 16:35;
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 06:20; VK2: 08:05; VE (Ost): 22:00; PY (Ost): 20:40; KH6 und
KL7: 04:40.
Ende des Deutschland-RS Nr. 11/95 vom 24.03.1995
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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