DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 10/95 VOM 17.03.1995

Redaktion: DB4DL


ÜBERSICHT:


SONDER-DISTRIKTSVERSAMMLUNG DES DISTRIKTES NORDRHEIN (R)

Im Rahmen einer Sonder-Distriktsversammlung des Distriktes Nordrhein am 11.03. in Solingen, wurden Fragen zur beabsichtigten und vom BMPT angekündigten Ergänzung des Amateurfunkgesetzes im Rahmen der Diskussion in der distriktseigenen Arbeitsgemeinschaft „Zukunft des Amateurfunks“ diskutiert. Anwesend war für den DARC-Vorstand der Referent für Gesetze und Normen Karl E. Vögele, DK9HU. Die sehr differenziert zu betrachtenden Diskussionsbeiträge können an dieser Stelle aus Platzgründen nicht dargestellt werden. Der DARC e. V. wird dafür wieder seine Medien nutzen und auch eine ausführliche Darstellung der augenblicklichen Situation im Packet-Radio veröffentlichen. Ziel wird es dabei auch sein, eine aktive Willensbildung der Mitglieder durch Distrikts- und Ortsverbandsveranstaltungen zu erreichen.


NEUE AMATEURFUNKBEDINGUNGEN IN SCHWEDEN

Die Trennung der schwedischen Fernmeldeverwaltung in einen kommerziellen und einen regulativen Zweig im Jahr 1993 und ein neues Funkgesetz haben auch die Amateurfunkbestimmungen stark verändert. Die meisten Details der alten Bestimmungen wurden gestrichen, aber der „Rahmen“ für den Amateurfunk blieb im Prinzip erhalten. Zwei Novice-Klassen wurden abgeschafft. Es gibt keine Altersgrenzen mehr, eine Logbuchführung wird nicht mehr als erforderlich angesehen und es ist nicht mehr nötig „/mobile“ anzugeben. Das 160-m-Band ist um 10 kHz bis auf 1810 kHz erweitert, die Bänder bei 1,8 MHz, 18 MHz und 24 MHz sind nun dem Amateurfunkdienst primär zugewiesen. Die maximale Leistung wurde auf 1000 W PEP Output angehoben, außer auf dem 10-MHz-Band. Dem schwedischen Amateurfunkverband SSA wurde die Genehmigung erteilt, Anfängerlizenzen (Trainingslizenzen) auszugeben. Die PTS erteilt nur noch die CEPT-Lizenzklassen 1 und 2 selbst. Die Laufzeit der Trainingslizenz ist auf max. sechs Jahre begrenzt. In dieser Zeit können die Inhaber in eine CEPT-Lizenzklasse 1 oder 2 aufsteigen. Die Trainingslizenz kann nicht verlängert werden.


ERSTER ISRAELISCHER AMATEURFUNKSATELLIT ZUM START BEREIT

Der erste israelische Amateurfunksatellit mit dem vorläufigen Namen TECHSAT-1 bzw. GURWIN-1 soll am 28.03. von Plesetsk aus mit einer russischen „START“-Rakete in eine nichtsonnensynchrone, zirkulare Umlaufbahn von etwa 670 km Höhe gebracht werden. Es handelt sich um einen dreiachsenstabilisierten Digitalsatelliten, der als Modulation 9600 Bd MSK und 1200 Bd PSK macht. Die Uplinkfrequenzen sind: 145,850; 145,890; 145,910; 145,930; 1269,700; 1269,800; 1269,900 und 1269,950 MHz, die Downlinkfrequenzen sind 435,225 und 435,325 MHz. Der Satellit enthält weitere Experimente, wie CCD-Kamera, DSP-Modem, einen GPS-Empfänger, einen Sternensensor, Teilchen- und Wellendetektoren.


ERSTER MEXIKANISCHER AMATEURFUNKSATELLIT ZUM START BEREIT

Mit derselben Rakete wie der israelische OSCAR, wird auch der erste mexikanische Amateurfunksatellit „UNAMSAT-1“ gestartet, der somit eine ähnliche Bahn erreichen wird. Hier handelt es sich um einen Mikrosatelliten der PACSAT-Klasse (wie AO-16), der Modulation BPSK und FSK, beides in 1200 Bd, machen wird. Bisher gibt es widersprüchliche Angaben über die benutzten Frequenzen. Während der Projektleiter David Liberman, XE1TU, am 14.03.95 für den Uplink 145,922; 145,942; 145,962 und 145,872 MHz und als Downlink 437,135 und 437,179 MHz angibt, nennt das letzte ANS-Bulletin vom 11.03.95 145,831; 145,851 und 145,871 bzw. 437,206 und 437,064 MHz und beruft sich dabei ebenfalls auf XE1TU. Welche dieser Frequenzen tatsächlich benutzt werden, muß man also abwarten. Auf jeden Fall wird das Gedränge im bereits vielfach überbelegten 2-m-Satellitenbereich weiter zunehmen, und gegenseitige Störungen verschiedener OSCARs bzw. deren Benutzer lassen sich deshalb nicht vermeiden. Als wissenschaftliche Nutzlast hat UNAMSAT-1 auf 41 MHz arbeitendes „RADAR“ zur Untersuchung von Meteoriten und deren Bahnen an Bord. Wie üblich ist mit der Inbetriebnahme der Satelliten erst nach einer mehrwöchigen Testphase zu rechnen.


VHF/UHF/SHF-TAGUNG

Zur ersten Arbeitstagung in diesem Jahr treffen sich die Mitarbeiter des VHF/UHF/SHF-Referates am 25./26.03. im nordhessischen Bebra. Neben den routinemäßigen anfallenden Koordinationsarbeiten stehen die Themen Broadcastanwendungen auf 433 MHz sowie das 433-MHz-ISM-Band auf der umfangreichen Tagesordnung der Arbeitstagung. Geleitet wird die Arbeitstagung vom DARC-Referenten Dr. Walter Schlink, DL3OAP.


DISTRIKTSVORSTANDSWAHLEN

Am 11./12.03. fanden in den DARC-Distrikten Westfalen-Süd (O), Brandenburg (Y) und Rheinland Pfalz (K) Vorstandswahlen statt.

Die Distriktsvorsitzenden OM Ludwig Kalle, DJ4VF, DV von Westfalen-Süd, Wolfgang Möbius, DL8UAA, DV von Brandenburg und Günter König, DJ8CY, DV von Rheinland-Pfalz sowie deren Stellvertreter wurden in ihren Ämtern bestätigt.


FUNKWETTERBERICHT (15.03. de DL1VDL)

Rückblick:
Seit dem 08.03. wird die Kurzwellenausbreitung durch ein aktives Erdmagnetfeld geprägt. Dies führte täglich zu starken Beeinträchtigungen aller nördlichen Funkwege. Die transäquatorialen Linien waren nur wenig betroffen. Die relative Sonnenfleckenzahl lag, den Erwartungen entsprechend, zwischen 11 und 38, die 10,7-cm-Radiostrahlung zwischen 76 und 81 solaren Fluxeinheiten und der das magnetische Verhalten charakterisierende Index A des Erdmagenetfeldes pendelte zwischen 13 und 28.

Vorhersage bis zum 22.03.:
Zunächst bleibt die zu sporadischen Aktivitäten neigende Funkwetterlage bestehen, so daß wir auf allen Funkwegen, die über die Pole und Aurorazonen verlaufen, weiterhin mit Dämpfungseinbrüchen und Schwund rechnen müssen. Sporadisch bedeutet aber nicht, daß nun jeden Tag „Ebbe“ im Empfänger herrscht! Ein Blick auf die Statistik bestärkt uns in der Hoffnung, daß sich zu Beginn der kommenden Woche wieder ruhigere magnetische Bedingungen einstellen werden.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC) : ZL: 18:10; VK2: 19:50; VK6 22:10; JA:20:35; KH6 und KL7: 16:35;
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 06:35; VK2: 08:10; VE (Ost): 21:45; PY (Ost): 20:40; KH6 und KL7: 04:40.


Ende des Deutschland-RS Nr. 10/95 vom 17.03.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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