Redaktion: DB4DL
BUNDESTAGSABGEORDNETER IM DEUTSCHEN AMATEURFUNKZENTRUM
Der neue Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises in dem sich das Deutsche Amateurfunkzentrum befindet, Herr Gerhard Rübenkönig (SPD) besuchte auf Einladung des DARC-Geschäftsführers Bernd W. Häfner, DB4DL, das Amateurfunkzentrum und informierte sich ausführlich über die aktuellen Probleme des Amateurfunks. Herr Rübenkönig ist Mitglied des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation und im Haushaltsausschuß für die Fragen des Post- und Telekommunikationsbereichs zuständig. Herr Rübenkönig hatte mit diesem Besuch erstmals Kontakt zum Amateurfunk und zeigte sich sehr interessiert und höchst überrascht über die vielfältigen Möglichkeiten dieses technisch-experimentellen Funkdienstes und des Engagements, mit dem sich die Mitglieder ihrer Beschäftigung widmen. DB4DL erklärte, daß man die Tatsache, daß Rübenkönig als direkt gewählter Abgeordneter auch im Bundestagsausschuß für Post und Telekommunikation sei, durch intensive Kontakte für den Amateurfunk nutzen werde.
NEUER DISTRIKTSVORSITZENDER IM DISTRIKT HAMBURG (E)
Zum neuen Distriktsvorsitzenden des DARC-Distriktes Hamburg wurde am 25.02., OM Thomas Kähler, DG5HX, gewählt. Er löst Harry Timm, DL6HBT, ab, der nicht wieder kandidierte. Die Distriktsversammlung dankte dem scheidenden Vorsitzenden für sein Engagement und das aktive Mitwirken innerhalb der DARC-Mitgliederversammlung. Zur Stellvertreterin wurde Marita Illies, DL3HCM, gewählt. Nach den Wahlen fand eine Diskussion mit dem DARC-Geschäftsführer Bernd W. Häfner, DB4DL, zu aktuellen Fragen des Amateurfunks statt.
BESCHLUSS DES HESSISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFES
In der Tagespresse wurden zum Teil in reißerischer Aufmachung Meldungen über Beschlüsse des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel verbreitet, daß D-Netz-Stationen zukünftig 5070 m von Gebäuden entfernt sein müßten, da von den Sendeanlagen gesundheitsgefährliche Strahlungen ausgehen würden.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 30.12.1994 in einer Beschwerdeangelegenheit im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einem Mobilfunkbetreiber dem Betrieb der Funkübertragungsstelle bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausdrücklich erlaubt. Die Begründung läßt sich wie folgt zusammenfassen: Die Baugenehmigung ist dies ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als erstes zu prüfen weder offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig. Es muß also eine Abwägung der beteiligten privaten und öffentlichen Interessen vorgenommen werden. Das Gericht bestätigt ausdrücklich, daß es zulässig und sachgerecht ist, wenn sich die Baubehörden der Länder im Rahmen ihrer eigenen Sachverhaltsermittlung auf die Standortbescheinigung des BAPT abstützen. Für den Umfang der zu fordernden Gesundheitsvorsorge stellt das Gericht fest, Vorsorge könne nicht dazu führen, auf den Einsatz einer Technologie, deren Gefährlichkeit nicht erwiesen ist, grundsätzlich zu verzichten. Hinsichtlich der thermischen Wirkung hält das Gericht die Vergrößerung des Sicherheitsabstandes um einen Faktor 10 solange für sachgerecht, bis durch entsprechende Forschungsergebnisse die Unbedenklichkeit endgültig nach gewiesen ist. Da in diesem konkreten Einzelfall auch dieser um Faktor 10 erhöhte Sicherheitsabstand noch gewahrt war, wurde der Baustopp-Antrag des Nachbarn zurückgewiesen. Bis auf einen Aspekt schließt sich im übrigen das hessische VGH den Oberverwaltungsgerichten in ihrer ständigen Rechtsprechung an. In allen Entscheidungen zu Widersprüchen in Baugenehmigungsverfahren der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe wird die DIN VDE 0848 Stand 10/91 als entscheidende Norm für die Bewertung der Unbedenklichkeit von Sendeanlagen anerkannt. Soweit Verwaltungsgerichte anderes entschieden haben, wurden ihre Beschlüsse zwischenzeitlich aufgehoben oder sind noch anhängig. In allen Fällen, in denen die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung angeordnet wurde, wurde diese bestätigt (zitiert aus dem Mitteilungsdienst der Forschungsgemeinschaft Funk FGF).
LETTLAND UND WEISSRUSSLAND IN DER IARU
Nach der üblichen Abstimmungsprozedur in der IARU nahm diese am 12.01. die Amateurfunkverbände Lettlands und Weißrußlands auf. Die IARU-Region 1 zählt damit 76 Mitgliedsverbände. Über die Aufnahmeanträge der Verbände von Burkina Faso und Turkmenistan soll nach der Abstimmung am 19.06. entschieden werden.
IARU-REGION 1 WORKINGGROUP IN WIEN
Vom 24.26.02. fand in Wien eine IARU-Region-1-Workinggroup-Tagung statt. Schwerpunkte im Committee C5 (VHF/UHF/SHF-Workinggroup) war die Diskussion um 12,5-kHz-FM-Standards sowie eine Neuordnung des Bereichs 144145 MHz. Nähere Einzelheiten sind dem nächsten Rundspruch zu entnehmen.
FUNKWETTERBERICHT (01.03. de DL1VDL)
Rückblick:
Im Zeitraum zwischen dem 22.02. und dem 01.03. gab es lediglich am 26.02. einen kräftigen
Flare, der an diesem Tag zwischen 09:00 und 12:00 UTC zu einem geomagnetischen Sturm
führte und die über Nord verlaufenden Funklinien für kurze Zeit lahmlegte. Die
Wiederkehr eines koronalen Loches, das unser Magnetfeld schon mehrere Sonnenrotataionen
beeinflußte und dessen Energiebeiträge in den letzten Wochen die Grenzfrequenzen immer
wieder erfreulich nach oben hin verschoben hatten, war für den 25.02. angekündigt. Es
fehlte zunächst auf den X-Ray-Spektralaufnahmen der Sonnenscheibe, da es seine erwartete
geoeffektive Position verlassen hatte. Die Sonnenaktivität begann am 21.02. eruptiv mit R
= 77 sowie F = 89, fiel auf ein Wochenminimum am 25.02. mit R = 40 sowie F = 83 und stieg
bis heute wieder auf R = 56 sowie F = 88. Alle Bänder zwischen 160 und 15 m
bescherten wiederum DX-Stationen aus allen Kontinenten, wobei am 25.02. bei extrem ruhigem
Magnetfeld der Erde überdurchschnittliche Bedingungen herrschten.
Vorhersage bis zum 08.03.:
Störungen auf den polaren Funklinien kann es bis zum 03.03. aufgrund des Flares vom
26.02. geben. Ansonsten erwarten wir bis zum 08.03. bei einem solaren Flux um F = 85
Einheiten, aber leicht aktivem Magnetfeld tagsüber brauchbare DX-Bedingungen auf 10, 14
und 18 MHz. Die Bänder darüber können mit kurzen, vorzugsweise transäquatorialen
Öffnungen überraschen. Wie in den letzten zwei Wochen, werden in den Dämmerstunden gute
DX-Bedingungen auf den Bändern zwischen 160 und 30 m erwartet.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:55; VK2 19:40; VK6 21:40; JA 21:00; KH6: 16:50;
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 06:50; VK2: 08:30; VE (Ost): 21:20; PY (Ost): 20:55; KH6:
04:30.
Ende des Deutschland-RS Nr. 8/95 vom 03.03.1995
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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