DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 4/95 VOM 03.02.1995

Redaktion: DB4DL


ÜBERSICHT:


NEUE EMV-BEITRAGSBESCHEIDE

Der DARC e. V. hat das BMPT um Auskunft darüber gebeten, ob Funkamateure, die erst im Laufe des Jahres 1994 einen EMV-Beitragsbescheid erhalten haben, genauso behandelt werden, wenn sie Widerspruch einlegen wie die Funkamateure, die bei Beginn der Aktion Anfang 1994 betroffen waren. Darunter fallen auch Funkamateure, die neue Bescheide erhalten. Der erste Bescheid, gegen den erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde, ging fälschlicherweise z. B. an Schulen oder Firmen, welche die Amateurfunkgebühren für eine Clubstation gesponsert haben. Das BMPT teilt mit Schreiben vom 19.01. an den DARC e. V. folgendes mit:

„Funkamateure, die erst im Laufe des Jahres 1994 einen Beitragsbescheid erhielten und Widerspruch eingelegt haben, haben Zwischenbescheide bekommen, die den Zwischenbescheiden entsprachen, die von unserer Außenstelle im Mai ’94 an diejenigen versandt wurden, die gegen den Beitragsbescheid vom 17.01.1994 Widerspruch eingelegt hatten. Das heißt, es wird auf die laufenden Muster Verfahren hingewiesen und gleichzeitig ein Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen zugesagt. Sollte trotz dieser Zusage eine Mahnung bei Widerspruchsführung eingehen, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Außenstelle Kontakt aufzunehmen.“


AUSBILDUNGSTREFFEN DES LANDESJUGENDVERBANDES HESSEN

Wie im vergangenen Jahr treffen sich die Ausbilder in den Ortsverbänden des Distriktes Hessen im Bürgerhaus in Gießen-Wieseck. Der Landesjugendverband Hessen hat für den 08.04. zum 2. Erfahrungsaustausch eingeladen. Bei diesem Treffen wird ein mögliches Konzept für einen Lizenzkurs vorgestellt. Neben dem Verbindungsbeauftragten zum BAPT werden auch Prüfer der BAPT-Außenstelle Eschborn für Fragen zur Verfügung stehen. Interessenten aus anderen Distrikten können an dieser Veranstaltung teilnehmen. Voranmeldung ist erforderlich bei Erich Behrens, DL6FAL, ......


54. INTENSIV LEHRGANG OBERWESEL AM RHEIN 1995

Der diesjährige Sommer-Intensivlehrgang der Behindertenbetreuung findet vom 04.–25.08. im Jugendgästehaus und Lehrgangsstätte in Oberwesel am Rhein statt. Das Jugendgästehaus ist für Rollstuhlfahrer und Blinde geeignet. Es stehen moderne Zwei-Bett-Zimmer mit Naßzelle und WC sowie ein Schwimmbad im Haus zur Verfügung.

Wie jedes Jahr können 25 behinderte oder nicht behinderte Teilnehmer die gewünschte Lizenz erreichen. Die Prüfung wird im Jugendgästehaus am 24.08. von der BAPT Außenstelle Koblenz abgenommen. Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden-Verband (DBV) e. V. Bonn und dem DARC-Aus- und Weiterbildungsreferat durchgeführt. Anfragen und Anmeldungen bei Günter Zellmer, DL7ZG, ......


TAGUNGEN DES EXEKUTIV-KOMITEES DER ARRL UND DER CITEL

Das Exekutiv-Komitee der ARRL tagte am 10.12.1994 in Cleveland Ohio. Für uns bedeutsame Themen waren: Über einen Entwurf der US-FCC zu neuen EMVU-Grenzwerten sind keine raschen Entscheidungen zu erwarten. Regelungen über gebührenpflichtige Wunschrufzeichen (70,– US$ für 10 Jahre) hatten vor Ende der Legislaturperiode im Herbst 1994 wohl das Repräsentantenhaus passiert, jedoch nicht den Senat. Davit Funderbark, K4TPJ, aus Nord-Carolina wurde ins Repräsentantenhaus gewählt. Gesetzgeberische Initiativen wurden besprochen. Darunter fallen auch Regelungen für lebenslange Lizenzen und für Neuausgabe von Club-Lizenzen. Die fällige Konferenz der IARU-Region 2 soll im September 1995 in Niagara Falls, Ontario, Canada, stattfinden. Die ARRL wird durch ihren Präsidenten George S. Wilson III, W4OYI, vertreten, vom Vizepräsidenten für Internationale Angelegenheiten Larry Price, W4RA, und vom Exekutiv-Vizepräsidenten David Sumner, K1ZZ, sowie max. fünf Direktoren. Larry Price, W4RA, berichtete über Bemühungen auf dem Gebiet reziproker Lizenzerteilungen, darunter über Verhandlungen der US-FCC mit der CEPT um Aufnahme in die Vereinbarungen über die CEPT-Lizenz, wobei deren Ausweitung auf nicht europäische Länder zweifellos eine Vereinfachung darstellt.

Andererseits arbeiten die ARRL und andere amerikanischem Amateurfunkverbände seit 1987 auf eine panamerikanische Lösung – ähnlich einem internationalen Auto-Führerschein – hin. Dies „International Amateur Radio Permit“ (WARP) ist inzwischen auch Gegenstand von Erörterungen in der CITEL, dem panamerikanischen Gegenstück der CEPT. Auf einer Exekutiv-Komitee-Tagung der CITEL Mitte Dezember 1994 in Montevideo/Uruguay wurde das Konzept gebilligt und der später im Jahr stattfinden den Vollversammlung der OAS (Organisation amerikanischem Staaten) zur Annahme empfohlen. ARRL-Anwalt Ben Fisher aus Washington war als Mitglied der US-Delegation dazu abgestellt, das IARP-Projekt durch die Klippen der CITEL-Kommission zu steuern, assistiert von Ron Szama, LU2AH, als Mitglied des Exekutivkomitees der IARU-Region 2. Obwohl dem IARP-Projekt Aussichten nicht vor zwei Jahren gemacht werden, konnte die ARRL in der QST 2/95 schon einen Vorentwurf zum Abdruck bringen. Wir können der IARU-Region 2 nur viel Glück auf dem Weg dahin wünschen.


FUNKWETTERBERICHT (01.02. de DL1VDL)

Rückblick:
Seit Beginn der dritten Januarwoche ist die Sonne eruptiv, unser irdisches Magnetfeld verhielt sich bis zum 28.01. ruhig, interferiert aber seitdem. Die Kurzwellenausbreitung war bis einschl. des letzten Januarwochenendes gekennzeichnet durch kurze, aber gute Öffnungen der oberen Bänder, selbst des 10-m-Bandes und durch hervorragende DX-Bedingungen auf 160, 80 und 40 m. Zum 160-m-WWDX-Contest am vergangenen Wochenende waren alle Kontinente zu hören. Im Berichtszeitraum zwischen dem 25. und 31.01. bewegte sich der solare Flux zwischen 82 und 90 Einheiten, während die Sonnenfleckenrelativzahl stark schwankte und Werte zwischen R = 79 am 25.01. und R = 25 am 29.01. annahm. Am 28.01. und am 31.01. erfolgten geomagnetische Sturmwarnungen, am 31.01. zudem eine Aurora-Warnung für mittlere Breiten bis einschl. Norddeutschland, gültig für zwei Tage. Seit dem 31.01. sind alle Funklinien vor allem nachts stark beeinträchtigt.

Vorhersage bis zum 08.02.:
Am Abend des 02.02. wird die gültige Aurora-Warnung aktualisiert oder aufgehoben. Es ist damit zu rechnen, daß sich im Verlaufe des ersten Februarwochenendes die Ausbreitungsbedingungen langsam erholen werden, wobei die transäquatorialen Richtungen bevorzugt sind.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:25; VK2: 19:15; VK6: 21:25; JA: 21:30;
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 07:20; VK2: 08:40; VE (Ost): 20:20; PY (Ost): 20:50.


Ende des Deutschland-RS Nr. 4/95 vom 03.02.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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