THÜRINGEN-RUNDSPRUCH NR. 12/94 VOM 14.12.1994

Redaktion: Uwe, DL2APJ


ÜBERSICHT:


Neues aus dem Distrikt und dem DARC

Silent Key DL4ATA

Der OV Jena trauert um Dieter Seifarth. Er starb nach langer Krankheit wenige Wochen vor seinem 59. Geburtstag.

Dieter gehörte nicht nur zu den Gründungsmitgliedern des OV Jena, sondern war auch einer der ältesten und immer aktiven Funkamateure in Jena. Seine Laufbahn als Funkamateur begann an der Clubstation DM3UJ der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Schon Mitte der sechziger Jahre erhielt er eine Einzellizenz als DM2BCJ, ab 1980 war er als Y22CJ und zuletzt als DL4ATA zu hören.

Der Betriebsart CW und dem DX-Erlebnis stand Dieter aufgeschlossen gegenüber, aber auch – der Entwicklung der Technik folgend – den digitalen Betriebsarten. Jeder, der ihn kannte, schätzte sein ruhiges, besonnenes und immer freundliches Wesen.

Den Mitgliedern des OV Jena wird Dieter Seifarth immer in Erinnerung bleiben.

OV und OVV X22 in Jena

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Der Distriktsvorstand informiert

- in den nächsten Tagen wird an alle Ortsverbandsvorsitzenden ein Rundschreiben abgeschickt und
- beim Distriktsvorsitzenden liegen zehn Videofilme mit dem Titel „Was ist Amateurfunk“, die bei Bedarf von ihm angefordert werden können.

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Großes Amateurfunktreffen Thüringen

Am 08.04.1995 findet das „Große Amateurfunktreffen Thüringen“ in Cursdorf – Nähe Neuhaus am Rennweg statt. Geplant sind Fachvorträge über die Bereiche DX, Technik und Amateurfunkgeschichte. Hierzu stehen drei große Räume zur Verfügung. Desweiteren wird ein Programm für mitreisende YLs und XYLs erarbeitet. Übernachtungsmöglichkeiten bestehen im Hotel Cursdorfer Höhe, auch der nahe gelegene Campingplatz kann genutzt werden. Eine Einweisung wird es geben, genauso wie ein Flohmarkt im Anschluß an die Fachvorträge. Die zwei Tagesstationen werden DLØOBW und DFØAFM sein. Und vieles andere mehr. Zum Beispiel:

Im Rahmen einer Ausstellung wollen wir einem breiten Publikum die Thüringer Relaisstellen vorstellen. Die verantwortlichen SysOps werden gebeten auf ein bis zwei Bilder, farbig DIN-A4 gerahmt und einem Begleittext, die betreffende Relaisstelle und die betreibenden Funkamateure (also die gesamte Crew und deren Arbeit) darzustellen und diese Arbeit an DL2AVK zu senden. Die Kosten für die Fotografien werden vom Distrikt übernommen (Rechnungen bitte an DL1ATA). Rückfragen bitte an Gerhard Wilhelm, DL2AVK, via DBØTHD oder @DBØRSV oder per Telefon ......

Auf der Tagung der Thüringer Betreiber von Relaisstellen, Digipeatern und Boxen (Thüringer SysOp-Treffen) haben die anwesenden SysOp beschlossen diesen Aufruf nach besten Kräften zu unterstützen. Wir wollen diese Gelegenheit nutzen um darzustellen, wieviel in Thüringen aufgebaut wurde und welch beträchtliche Arbeit dabei täglich geleistet wird. Ganz bewußt wollen wir dabei die Arbeit der Funkamateure und Betreibergruppen anderer Bundesländer einbeziehen und darstellen, die wesentlich geholfen haben, daß in Thüringen soviel aufgebaut werden konnte. Wir bitten daher, daß diese OM und Gruppen gemeinsam mit uns ein wichtiges und sehr lebendiges Segment des Thüringer Amateurfunks darstellen.

Rückfragen bitte an Matthias, DL4APR via DBØKFB oder @DBØRSV. Referat VHF/UHF/SHF - Thüringen

73 de Gerhard, DL2AVK, und Manfred, DL1ATA, Chris, DL8UMF, und Matthias, DL4APR

Nähere Informationen hierzu in den nächsten Thüringen-Rundsprüchen

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Zur Belebung des Thüringen-Rundspruches möchte ich, Steffen, DL4ALI, aus Gotha, X17, in loser Folge Informationen über Diplome, und DOKs geben. Da in unseren Distrikt immer noch nicht alle OM, YL oder SWL wissen wie man das Thüringen-Diplom beantragt, folgt zum wiederholten mal der Diplomtext:

Thüringen-Diplom

Der DARC, Distrikt Thüringen, stiftet dieses Diplom, um die Belebung der Amateurfunkbänder und die Zusammengehörigkeit der Funkamateure im neu gegründeten Bundesland Thüringen zu fördern. Gewertet werden alle Verbindungen nach dem 01.01.1991; alle Bänder und Sendearten sind zugelassen. Auf Wunsch wird das Diplom auch in einer Sendeart oder für Verbindungen nur auf einem Band verliehen. Für die drei Diplomklassen müssen Kontakte mit verschiedenen Stationen im DARC-Distrikt Thüringen (DOK X.. sowie Z83, Z88) wie folgt nachgewiesen werden:

Klasse 3 = 25 DOKs
Klasse 2 = 35 DOKs
Klasse 1 = 40 DOKs

Als Antrag ist eine GCR-Liste (bestätigte Aufstellung vorhandener QSL-Karten) zusammen mit den Gebühren von 10,– DM bzw. 7 IRCs an den Diplommanager Dieter Mosch, DL8AWK, ...... einzureichen.

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Neuigkeiten in Sachen Sonder-DOKs

Es gibt unter andern zwei neue Sonder-DOKs mit der Gültigkeit ab dem 01.11.1994:

1.) „MVT“ - DLØMVT ist die Ausstellungsstadion des Museums für Verkehr und Technik in Berlin. Sie darf den DOK ab dem 01.11.1994 verwenden.

2.) „CW“ - Dieser Sonder-DOK wird fortlaufend ab dem 01.11.1994 mit der Clubstadion DLØCWW zu hören sein. Es ist eine Clubstadion der AGCW-DL im DARC.

Für Anregungen zu diesen Beiträgen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

73 es AWDH auf dem Band, Steffen DL4ALI

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Neue Widerspruchs- und Beitragsbescheide

Liebe Freunde,
die BAPT-Außenstellen haben damit begonnen, in bestimmten Fällen Widerspruchsbescheide zu erlassen. Nach unserer bisherigen Kenntnis handelt es sich dabei um Fälle, in denen der EMV-Beitragsbescheid vom 17.01.1994 nicht an den Funkamateur, sondern an einen (anderen) Empfänger der Telefonrechnung ergangen war. Der Widerspruchsbescheid lautet:

„Ihrem Widerspruch wird stattgegeben.“

Gleichzeitig ergeht in diesen Fällen ein neuer EMV-Beitragsbescheid, diesmal an den Inhaber der Amateurfunkgenehmigung. Die neuen Beitragsbescheide haben einen anderen Text als die bisherigen; sie enthalten auch das Rufzeichen der Amateurfunkstelle, für die sie gelten sollen.

Wir sind dabei, diese Texte zu prüfen. In den nächsten Tagen erfolgen weitere Informationen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt werden kann und zwar auch ohne Begründung mit dem Hinweis, daß die Begründung gegebenenfalls nachgereicht wird. Wesentlich ist, daß die Frist eingehalten wird.

Bereits vor längerer Zeit haben wir das BAPT angeschrieben und um Auskunft darüber gebeten, ob Funkamateure, die z. B. erst nach dem 17.01.1994 die Prüfung bestanden haben, genau so behandelt werden, wie alle anderen Funkamateure, welche den Bescheid vom 17.01.1994 erhielten. Die Antwort steht noch aus.

73 de Günter Schupp, DL6IM
Karl Erhard Vögele, DK9HU

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EMVG-Beitrag-Musterprozeß: Klage eingereicht

Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
fristgerecht hat der Justitiar des DARC e. V., Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, Klage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. Wie wir bereits berichtet haben, sind wir mit dem BAPT übereingekommen, Funkamateure zu benennen, die sich für einen sog. Musterprozeß bereithalten. Unser Justitiar Boyke Dettmers, DJ4KD, hat aus den „Freiwilligenmeldungen“ nach rechtlichen Gesichtspunkten vier Funkamateure ausgesucht, die ihm eine entsprechende Prozeßvollmacht erteilt haben.

Einer dieser vier hat jetzt vom BAPT einen Widerspruchsbescheid erhalten, in dem das BAPT ausführt, daß der vom Funkamateur eingelegte damalige Widerspruch zurückgewiesen wird. Dem Widerspruchsbescheid ist eine ausführliche Begründung beigegeben. Die Widerspruchsbescheide für die anderen drei Funkamateure werden noch erwartet.

Es ist auch damit zu rechnen, daß vor dem Verwaltungsgericht die Sportpiloten und die Sportbootfahrer ebenfalls Musterprozesse führen werden. Sie haben bekanntlich auch in sehr großer Zahl Widersprüche eingelegt. Funkamateure, Sportpiloten und die Sportbootfahrer dürften nach bisher vorliegenden Informationen wahrscheinlich auf zusammen fast 100.000 Widersprüche kommen.

Über die Prozeßdauer konnten noch keine Termine in Erfahrung gebracht werden. In der Regel dauern diese Verfahren einige Jahre. Es ist aber möglich, daß das zuständige Verwaltungsgericht wegen der Vielzahl der auf eine Entscheidung „wartenden“ Fälle diese Musterprozesse vorzieht.

In diesem Zusammenhang sei auf einen Aufsatz des Geschäftsführers des VFDB e. V. Günter Schupp, DL6IM, in der CQ DL 11/94 auf Seite 768 hingewiesen. Aus den Ausführungen von Günter Schupp muß u. a. geschlossen werden, daß die Zuweisung der Kosten für Funkstörungen nach dem EMVG auf verschiedene Funkteilnehmer nach dem sog. Nützlichkeitsprinzip erfolgt. Das wird in allen jenen Fällen so gehandhabt, in denen ein Verschulden beim Betrieb gegen die geltenden Bestimmungen nicht nachgewiesen werden kann.

Dies ist sehr häufig bei den sog. „S6-Störungen“ der Fall. Hier wird nicht die Gruppe der Verursacher, also z. B. die Gruppe des Verantwortlichen für die fehlerhaft betriebene Hausverteileranlage mit den Kosten belastet, sondern die Gruppe desjenigen, der den Funkaufklärungstrupp gerufen hat. Begründet wird dies damit, daß dieser ja den Nutzen der Störungsbeseitigung habe. Hierauf dürfte es zurückzuführen sein, daß die Funkamateure mit zu den höchsten EMV-Beiträgen herangezogen werden, weil diese sehr viele S6-Störmeldungen abgegeben haben.

Der DARC e. V. lehnt die Anwendungen des Nützlichkeitsprinzips bei den Funkamateuren ab, weil dies zu einem Ergebnis führt, das der gesunde Menschenverstand einfach nicht einsehen kann. Hier muß die Gruppe der Verursacher mit den Kosten belastet werden. Diese Frage wird auch bei den Musterprozessen eine wichtige Rolle spielen.

Bis zur tatsächlichen Klärung sollten alle Funkamateure, die eine Meldung einer S6-Störung in Erwägung ziehen, sich dieser Zusammenhänge bewußt werden.

73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU


In eigener Sache

Der Thüringen-Rundspruch kommt ab Januar 1995 wie gehabt am zweiten Mittwoch im Monat um 18:00 UTC über DBØTHA und DBØREN. Neu wird sein, die Wiederholung am darauffolgenden Sonntag um 09:00 UTC auf DBØTHA. Versuchsweise wird der Rundspruch am Sonntag wieder von DL1AMQ auf KW übertragen. Da es eine günstigere Zeit ist, hoffe ich, das es besser wird als bei den ersten Versuchen.

Distriktsvorstand und der Rundspruchredakteur wünschen allen Zuhörern und Lesern in und um Thüringen eine schöne Vorweihnachtszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr, verbunden mit den besten Wünschen.

73 de Uwe, DL2APJ@DBØRSV, Rundspruchredakteur Thüringen


Ende des Thüringen-RS 12/94 vom 14.12.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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