THÜRINGEN-RUNDSPRUCH NR. 6/94 VOM 08.06.1994

Redaktion: Uwe, DL2APJ


ÜBERSICHT:


Neues aus dem Distrikt und dem DARC

Der Distriktsvorstand Thüringen des DARC beabsichtigt Ende Juni 1994 seine nächste erweiterte Vorstandssitzung durchzuführen. Diese Vorstandssitzung wird wahrscheinlich in Weimar durchgeführt werden. Bitte an alle OVVs: Bei Problemen die zur Vorstandssitzung beraten werden sollen, bitte rechtzeitig (das heißt kurzfristig) eine Information an den Distriktsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter.

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Aus gegebenem Anlaß weist der Distriktsvorstand darauf hin, daß Namensänderungen von Ortsverbänden der Zustimmung der Distriktsversammlung bedürfen. Damit ist selbstverständlich gemeint, daß eine Namensänderung erst nach der Zustimmung der Distriktsversammlung erfolgen kann. Es kann daher nicht sein, daß ein OV in der CQ DL über eine Namensänderung berichtet, die noch nicht einmal als Antrag bei der Distriktsversammlung vorgelegen hat, wie das im Falle des OV X34 in der CQ DL 5/94 auf der Seite 302 geschehen ist.

Der Distriktsvorstand erwartet zumindest einen vom OVV gestellten Antrag, der zur nächsten Distriktsversammlung beraten werden kann. So sind nun mal die Spielregeln! Sie stehen in der Geschäftsordnung des DARC unter der Ziffer 4.1.

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Rechnungslegungen für das Jahr 1993

Aus den Ortsverbänden sind die Rechnungslegungen 1993 weitgehend bei mir eingegangen. Ich möchte Sie deshalb um die Auszahlung der Rücklaufgelder für die folgenden OVs bitten:

OV X.. 01, 02, 03, 05, 06, 07, 09, 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 43.

Aufforderung an die oben nicht aufgeführten OVs die Rechnungslegungen an den Distriktsvorstand zu schicken; nächste Meldung an die Geschäftsstelle erfolgt Anfang September 1994.

73 de Manfred, DL1ATA

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Hier eine Information zum Portable-Betrieb

Hier eine Information von Herrn Schwarze (BAPT Erfurt):

Auf meine telefonische Anfrage ob ein Portabelbetrieb im Contest auch weiterhin schriftlich angemeldet werden muß – was auch so ist – sagte er mir außerdem, daß dadurch (die schriftliche Anmeldung) ein Zusatz /p nicht zulässig ist. Durch die Anmeldung wird der Standort automatisch zum genehmigten Standort und damit ist kein Zusatz nötig. Nur wenn man etwas von der Post hört (Einspruch o. ä.) ist der Betrieb unzulässig bzw. mit Auflagen. Er sagte mir aber schon am Telefon das ich nichts von ihm hören werde.

73 und 55, Martin, DL1ATO

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Der Distriktsvorstand wünscht allen YLs, XYLs und OM eine schöne und erholsame Urlaubszeit!

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Amateurfunkbetrieb im 160-m-Band

Die derzeitige Bandplanregelung im 160-m-Band führte wiederholt zu Mißverständnissen, deshalb erfolgt hier eine Klarstellung des HF-Referenten:

Bis zum Inkrafttreten einer neuen DVO oder einer Änderung durch Amtsblattverfügung des BMPT gelten nach wie vor unterschiedliche Bandpläne in den alten und neuen Bundesländern, deren Ursache lediglich im Bestandsschutz liegen und die noch nicht beseitigt sind, weil sowohl das BMPT als auch der DARC e. V. eine neue DVO eigentlich schon verabschiedet haben wollten.

Es gelten folgende Frequenzeinteilungen:

- In den alten Bundesländern: 1815–1835 kHz und 1850–1890 kHz
- In den neuen Bundesländern: 1815–1835 kHz und 1859–1950 kHz

Sendearten A1A und J3E verbunden mit den IARU-Empfehlung, A1A unterer Bereich, J3E oberer Bereich. Beachten Sie die Bandlücke zwischen 1835 kHz und 1850 kHz!

Sowohl Vertreter des BMPT als auch der DARC e. V. haben wiederholt bekräftigt, alles zu tun, damit in der neuen Verordnung über den Amateurfunk der von der IARU empfohlenen Bandplan inkl. aller empfohlenen Sendearten rechtskräftig werden kann.

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Erweitertes 80-m-Band in Japan

Mit Schreiben vom 20.05. hat die japanische Fernmeldeverwaltung offiziell den Frequenzbereich 3747–3754 kHz für den Amateurfunkdienst freigegeben. Die japanischen Funkamateure dürfen somit auf folgenden Bandsegmenten arbeiten:

3500–3575 kHz, 3747–3754 kHz und 3791–3805 kHz.


Informatives aus den OVs

Der OV Oberweissbach, X38, führt seinen diesjährigen Fieldday am 18./19.06. in der Berggaststätte Meuselbacher Kuppe in der Nähe von Cursdorf durch. Die Einweisung erfolgt über R5 und auf 144,800 MHz.

73 und 55, Roland, DL2ARO


Interessantes aus anderen Distrikten

2. Großer Amateurfunk- und Elektronikflohmarkt in Leipzig

Ein Amateurfunk- und Elektronikflohmarkt wird am Samstag, dem 11.06., in der Kaserne Roter Stern abgehalten. Leipzig-Wahren ist für Nichtleipziger bequem über die Autobahn A9, Abfahrt Großkugel, zu erreichen. Eine Einweisung wird auf 145,500 MHz (S20) sowie über das Leipziger Relais DBØLEI, R7, erfolgen.

Es stehen ca. 3500 m² Fläche zur Verfügung und es wird wieder eine gastronomische Versorgung geben und an ein Plätzchen für den „Small-Talk“ wird auch gedacht sein.

Es sind über 100 Parkplätze vorhanden und es werden zehn Behinderten-Parkplätze vor der Halle freigehalten um den OM den Besuch auch zu ermöglichen.

Der Flohmarkt beginnt um 08:00 Uhr und ist für Besucher kostenlos.

73 de Jörg, DD3DA@OKØPKL


In eigener Sache

Bitte macht mir Vorschläge, wann und ob der RSP an einem Sonntag wiederholt werden soll. Entweder im Anschluß an den Bestätigungsverkehr oder via PR in meine Box DBØRSV.

Desweiteren suche ich jemanden, der den RSP auf KW übertragen würde oder ihn auf KW verlesen würde. Bitte bei mir melden.

Falls es Änderungswünsche bezüglich der Erstausstrahlung gibt, dann finden diese natürlich auch ein offenes Ohr bei mir.

Da der Transistor meiner PA kaputt ist, bitte ich die schlechte Qualität zu entschuldigen. Wer könnte mir in Sachen Transistor weiterhelfen? Es ist ein MRF2127. 13,5 V Versorgungsspannung, 10 W/80 W. Mir würden die technischen Daten des MRF2127 auch schon weiterhelfen! Vielen Dank im voraus.

73 de Uwe, DL2APJ, Rundspruchredakteur Thüringen


Ende des Thüringen-RS 6/94 vom 08.06.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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