THÜRINGEN-RUNDSPRUCH NR. 5/94 VOM 11.05.1994

Redaktion: Uwe, DL2APJ


ÜBERSICHT:


Neues aus dem Distrikt und dem DARC

Hier ist das Resultat der Amateurfunkprüfung vom 30.04.

Von 18 geladenen Aspiranten waren 17 erschienen. Ein Prüfling ging mit hängendem Kopf wieder nach Hause und einer war zur Aufbesserung seiner C-Lizenz gekommen, aber das nächste Mal schafft er es bestimmt... Hier nun das Resultat der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer:

DGØOHY, Wolfgang Bohr, Heiligenstadt; DGØOJH, Arnim Burkhardt, Heiligenstadt; DGØOIN, Jürgen Degel, Erfurt; DL4AKA, Bernhard Diete, Wendehausen; DGØOJK, Sabine Hagemeister, Erfurt; DGØOJY, Michael Illgen, Könitz; DL8AKK, Heinz Kindervater, Nordhausen; DGØOKA Romeo Pucknat, Ronneburg; DGØOKB Heiko Recke, Suhl; DH5AG, Kathleen Reuter, Ronneburg; DGØOHV, Johannes Schreiber, Leinefelde; DGØOKC, Friedbert Senft, Heiligenstadt; DL5ALK, Evelin Zeidler, Altenburg.

Es bleibt ja nur noch zu erwähnen, daß die beiden OM Friedbert Senft und Heiko Recke ein sehr gutes Resultat abgelegt haben, unseren Glückwunsch dazu!

Sömmerda, den 07.05.
VY 73 von Sigi, DL3AMA

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Hauptversammlung in Cottbus am 14./15.05.

In der CQ DL, Heft 5 Seite 298, wird zur o. g. Versammlung der Antrag gestellt, dem Ortsverbandsvorstand ein alleiniges Verfügungsrecht (Finanzen) ohne Mitsprache der Versammlung zu erteilen. Genauen Text bitte in der CQ DL nachlesen.

Eine Annahme dieses Antrages wäre ein Verstoß gegen die Satzung.

Begründung: Ein Verein ist eine juristische Person und in einer Demokratie die kleinste Zelle der Selbstverwaltung. Auch der OV im DARC. Die Satzung hat in einem Verein den Status des Grundgesetzes. In der Regel besteht der Verein aus zwei Organen

a) der Versammlung
b) dem Vorstand.

Die Versammlung ist mit einem Versammlungsbeschluß dem Vorstand gegenüber weisungsberechtigt.

Es ist ein Unding, daß ein OV-Vorstand ein alleiniges Verfügungsrecht über die vorhandenen Geldmittel bekommt.

Die Geschäftsordnung des DARC macht unter Pkt. 4.4 und 4.8.1 hierzu eine klare und deutliche Aussage.

Bei der Begründung des Antrages Nr.18 B wurde übersehen, daß die Geschäftsordnung Pkt. 4.4 eine Geschäftsführung der Ortsverbände im Rahmen der Satzung und sonstiger Vereinsordnung (Vereinsgesetz) vorsieht.

Auch die Ortsverbandsvorstände haben die Möglichkeit mit einem Mehrheitsbeschluß der Versammlung ihre Geldausgaben zu regeln. Es besteht absolut kein Grund den Punkt 4.8.1 der Geschäftsordnung zu ändern.

73 de Günther, DJ7ZT

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BMPT plant Verbesserungen im CB-Funk – Weitere Informationen

Liebe XYLs, YLs, OM und SWLs,
in unserer Nachricht vom 08.05. haben wir als Vorabinformation bereits über wesentliche Punkte der Planungen des BMPT über den CB-Funk berichtet. Heute erreicht uns eine Presseerklärung des Pressesprechers des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk vom 09.05. Danach ergibt sich aus der Rede von Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Franz Masson, Unterabteilungsleiter im BMPT und zuständig u. a. für Frequenzmanagement ergänzend zu unserer Information noch folgendes:

Auszüge:

„CB-Funk auf 933/934 MHz (analog/digital) kommt nicht.

Auf Anfrage hat MinDir Masson vom BMPT klargestellt,

Es gebe zwar noch keine neuen Beschlüsse, aber der bereits für DSSR koordinierte Duplex-Frequenzbereich (888–890 und 933–935 MHz) sei sehr wertvoll und werde aller Wahrscheinlichkeit nach zur Erweiterung des GSM-Dienstes (D-Netz Autotelefon) vergeben werden.

...

Neuer ‚Hobbyfunk‘ im 70-cm-Bereich

MinDir Masson erklärte sinngemäß: ‚Um an einem Funkdienst teilzunehmen, reichen Kenntnisse über Gesetzeslage und Betriebskenntnisse aus. Das ist eine vollwertige Prüfung.‘

Diese Prüfung wird die Eingangsvoraussetzung für einen neuen ‚Hobbyfunk‘ im 70-cm-Amateurfunkband sein. Alle weiteren Details wie Sendeleistung, Betriebsarten, Modulationsarten, Frequenzen etc. sollen vom DAKfCBNF und DARC (Amateurfunkverband) in gemeinsamen Gesprächen festgelegt werden. Das Ministerium wird sich hier zunächst nicht einmischen.“

Soweit Auszüge aus der Presseerklärung des DAKfCBNF e. V.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf unser Schreiben an den DAKfCBNF vom 12.04. hinweisen, das bereits im PR-Netz veröffentlicht wurde. In diesem Schreiben haben wir Vorstellungen über eine Einsteigerlizenzklasse für den Amateurfunk im 70-cm-Band skizziert und den DAKfCBNF auf folgende Position des DARC e. V. hingewiesen:

„Als Vertreter des Amateurfunks mußten wir Ihnen allerdings auch erläutern, (gemeint ist das erste Gespräch zwischen Funkamateuren und CB-Funkern am 18.12.1994 – Anmerkung von DK9HU) daß der DARC aufgrund der ihm vorgegebenen Rahmenbedingungen (z. B. Amateurfunk-Gesetz, IARU-Verpflichtungen) einer Zuweisung von Teilen des 70-cm-Amateurfunkbandes an den CB-Funk nicht zustimmen kann und wird, sondern daß ein vom DARC mitgetragener Vorschlag sich zwingend auf das Amateurfunk-Gesetz stützen muß.“

Von der Tagung der CEPT-Arbeitsgruppe Radio Regulatory der CEPT-Fernmeldeverwaltungen, die vom 14.–18.02. im portugiesischen Küstenort Estoril getagt hat, liegt uns folgende Information vor (sinngemäß aus dem englischen nach Alfred Müller, DL1FL):

„In der Frage der Zulassung von CB-Funk im 430-MHz-Amateurfunkband schloß sich die Arbeitsgruppe der Meinung einiger Delegierten an, daß dieser Bereich dem Amateurfunkdienst und dem nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienst zugewiesen ist und daß CB-Funkbetrieb hier nicht in Übereinstimmung mit dem Frequenzzuweisungsplan der VO-Funk wäre. Die betreffende Verwaltung (gemeint ist das BMPT – Anmerkung von DK9HU) möchte doch diese Vorstellung nicht bei der Arbeitsgruppe RR, sondern allenfalls bei der Arbeitsgruppe Frequenzmanagement erheben.“

73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU


Informatives aus den OVs

Arbeitsgemeinschaft bei DKØKTL

Am Gymnasium Karl Theodor Liebe in Gera arbeitet seit einigen Monaten eine Arbeitsgemeinschaft, in der zur Zeit elf feste Mitarbeiter wirken. Der Aufbau dauerte längere Zeit und begann mit einem Projekt zum Flug des deutschen Kosmonauten Flade in der MIR-Station. Der Durchbruch wurde aber erst 1993 in einer Projektwoche zum Abschluß des Schuljahres geschafft, als viele Schüler Kontakt mit Elektronik, PR und Funkpeil bekamen. Dank der Unterstützung durch DL2AWT vom Freizeitzentrum Gera-Nord wurden die Bedingungen schrittweise verbessert. Heute nutzt die AG einen großen Raum in der Schule, besitzt eine KW- und UKW-Station und ist seit kurzem auch in PR erreichbar. Ein Funkamateur aus Ulm – DL9SED – antwortete auf unsere Anzeige in der CQ DL und schenkte uns seinen alten 286er PC. Damit steigen wir über DL1ALT bei OKØNE ein, eine mühsame Geschichte.

Am Ostersonnabend haben vier SWLs am Hörerwettkampf des Distriktes Brandenburg teilgenommen.

Wir suchen Kontakt zu Arbeitsgemeinschaften oder Schulen in Thüringen, die auf der gleichen Strecke arbeiten und freuen uns über Botschaften in unserer Box. Wenn eine Gruppe nicht in PR QRV ist gibt es im OV bestimmt einen OM, der den Text absetzen kann. Leider ist unseres Wissens Thüringen das einzige neue Bundesland, in dem Ausbildungsfunkbetrieb nicht gestattet ist?

73 de Peter, DL2AXJ, DKØKTL@OKØPKL


Interessantes aus anderen Distrikten

OV Donnersberg, K54: HAM-Börse im Mai

Die HAM-Börse ’94 findet am 28.05. in Hettenleidelheim statt. Hettenleidelheim liegt an der A6 zwischen Kaiserslautern und Mannheim Locator JN49BN. Öffnung der Halle für Aussteller um 07:30–17:00 Uhr und für Besucher von 08:30–16:00 Uhr. Die Besucherparkplätze sind gut zu finden. Aussteller dürfen mit Parkausweis direkt vor der Halle parken. Pro Tisch muß ein Kostenbetrag entrichtet werden.

Nähere Infos unter ..... oder via PR-Box DBØHOM-8 in der Rubrik K54.

73 de Heido, DDØUM

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Pfadfinder Fieldday II

Hallo Pfadfinder und alle Interessierten.
Die funkenden Pfadfinder Deutschlands, aus Bremen, Wachenheim und Grevenbroich wollen über die Pfingsttage einen Pfadfinder Fieldday auf Rügen durchziehen. Hier ein paar Daten:

Teilnehmende Clubstationsrufzeichen:
DFØVCP, DKØVCP, DLØVCP: Verband Christl. Pfadfinder Bremen
DFØGSN: Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Grevenbroich

Bänder: 10 m, 15 m, 20 m, 40 m, 80 m, 2 m und 70 cm
Locator: JO64OO, Dranske auf Rügen
Datum: 21.–22.05.

Gestartet wird am Pfingstsamstag gegen 07:00 UTC und das Ende wird am Pfingstsonntag gegen Mitternacht, je nach Betrieb auf den Bändern.

Weitere Informationen sind auch im Packet verbreitet unter der Rubrik „Scouts“.

Wir verbleiben mit den besten Grüßen und einem herzlichen Gut Pfad
Günter, DL9BCP, Bernhard, DHØPAC, und Carsten, DG1ELE


In eigener Sache

Vor über zwei Jahren habe ich den Thüringen-Rundspruch übernommen. Damals standen die Zeichen nicht gerade gut für mich, haben doch viele auf den vorherigen Rundspruchredakteur geschimpft. Aber davon habe ich mich nicht abschrecken lassen, auch nicht von der Arbeit, die ein jeder Rundspruch macht und den vielen, die mir abgeraten haben. Mittlerweile kommt aber so langsam Frust in mir auf und damit die Frage, soll ich den Thüringen-Rundspruch weiter machen?

Ich habe, um ehrlich zu sein, keine Lust mehr nur Meldungen aus anderen Rundsprüchen zu sammeln, um daraus dann einen Thüringen-Rundspruch zu machen, der in Wirklichkeit keiner ist!

Wenn ich mir andere Rundsprüche durchlese, dann muß ich sagen, das so ziemlich jeder seinem Namen gerecht wird, nur der Thüringen-Rundspruch nicht. Bei dem heutigen Stand der Technik ist es kein Problem, diverse Nachrichten aus aller Welt zu erhalten aber aus Thüringen scheinbar doch.

Der Thüringen-Rundspruch muß anders werden, damit er besser wird! Es reicht nicht, nur zu schimpfen oder zu loben, man muß auch was tun!

73 de Uwe, DL2APJ, Rundspruchredakteur Thüringen


Ende des Thüringen-RS 5/94 vom 11.05.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1994 Rundspruch-Archiv