Redaktion: Uwe, DL2APJ
Neues aus dem DARC und dem Distrikt
Wichtige Termine des Distriktes Thüringen
12.02.: Vorstandssitzung des Distriktsvorstandes in Jena
19.03.: Frühjahrsversammlung des Distriktes in Mühlberg
16.04.: Treffen der Funkamateure des Distriktes in Zella-Mehlis
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Hinweis zum EMV-Beitrag
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zum EMV-Beitrag an ihren OV. Er hat über die DARC-Geschäftsstelle alle erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten. Jeder OVV wird auch weiterhin aktuell informiert über den Fortgang der Bemühungen, die darauf gerichtet sind, daß die Funkamateure von der Zahlung der EMV-Gebühr befreit werden.
Achtung!
Es muß trotz Widerspruch erst einmal bezahlt werden. Auf dem Einzahlschein muß vermerkt
werden: unter Vorbehalt. Bitte beachtet: Die EMV-Gebühr wird nicht, wie oft
zu hören ist, pro Sender festgelegt, sondern pro Rufzeichen.
VY 73 de Manfred, DL1ATA, DV Thüringen
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Prüfungsergebnis vom 29.01.
Am 29.01. war die erste Prüfung 1994. Wir waren alle der Meinung, es war ein sehr gutes Resultat. Von 19 geladenen Prüflingen waren 18 gekommen und 15 sind mit Stolz nach Hause gegangen. Die meisten von ihnen mit der C-Lizenz, aber fast alle mit einem Technik Resultat welches für die B Klasse ausreicht. Die Prüfungskommission war einstimmig der Meinung, man merkt wenn in einer Gruppe ausgebildet wird, das Niveau war sehr gut. Auch die drei Freunde/Freundinnen, die nicht so freudig gegangen sind, haben doch immerhin zwei Teilgebiete erfolgreich absolviert. Hier das Endergebnis:
DGØOJE, Petra Arnold, Kleingeschwenda; DGØOJF, Reiner Bähringer, Rudolstadt; DGØOJG, Jürgen Brotmeier, Erfurt; DGØOJI, Werner Göbel, Erfurt; DGØOJJ, Holger Göbels, Erfurt; DGØOJL, Horst Hartleib, Heiligenstadt; DGØOJN, Ulrich Hunold, Niederorschel; DH5AE, Henry Jakob, Rudolstadt; DGØOJO, Alexander Laue, Erfurt; DGØOJP, Sven Michalski, Erfurt; DGØOJR, Peter Ostwald, Arnstadt; DGØOJQ, Heinz-Joachim Peist, Erfurt; DH5AF, Axel Staufenbiel, Erfurt; DL1AVX, Peter Warmuth, Erfurt; DGØOJU, Britta Wunder, Rudolstadt.
Wir wünschen allen Neulizenzierten viel Spaß bei unserem gemeinsamen Hobby.
Sigi, DL3AMA
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Stand Link-Ini II/94
Hallo YLs, XYLs und OM!
In der SysOp-Runde gebe ich immer einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten und
die Ergebnisse.
Bisheriger Stand:
Soweit der derzeitige stand der Linkinitiative Thüringen
VY 73, Jens, DL5APO, und Matthias, DL4APR
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EMVG Derzeitiger Stand
Liebe YLs, XYLs, OM und SWLs,
anläßlich einer Pressekonferenz des BMPT mit dem BAPT auf der BOOT 94 in
Düsseldorf am 27.01. zu Fragen des EMVG-Beitrages wurde deutlich, daß das BAPT zwar die
im Bescheid bereits erwähnten Fehler einsieht, aber nicht von seiner Position gegenüber
den von den Funkamateuren rechtlich und in der Sache vorgetragenen Argumenten abweicht.
Wir gewannen wir den Eindruck, daß man im BAPT der Meinung ist, bestimmte Problembereiche nur gerichtlich klären zu können. Unabhängig davon scheint man an einer Minimierung des Aufwandes, der durch die Bearbeitung der Widersprüche zu den EMVG-Beitragsbescheiden und der bislang nicht abgeschlossenen Einziehung der Beiträge entsteht, interessiert zu sein.
Dies hat seitens des DARC e. V. zu einem weiteren Vorstoß im BMPT geführt, in dieser Sache einen Stillstand zu erreichen. Antworten oder Gesprächstermine stehen noch aus. Wir werden zu gegebener Zeit darüber berichten.
Nachdem der für die Bootsausstellung konzipierte Teil der EMVG-Pressekonferenz beendet war, standen uns die Herren des BAPT noch für spezielle Fragen aus dem Amateurfunkbereich zur Verfügung. Über Einzelheiten wird in der Märzausgabe der CQ DL berichtet.
Die Analyse der rechtlichen Fragen durch den DARC e. V. ist, was die EMV-Beitragsbescheide betrifft, weitgehend abgeschlossen. Den Mitgliedern des DARC e. V. gehen demnächst in einer OV-Information Textbausteine zu, aus denen sie je nach Lage des Einzelfalles eine Begründung für Ihren Widerspruch erstellen können. Die Textbausteine sind speziell auf die rechtlichen Mängel des EMV-Beitragsbescheides abgestellt. Die Begründungen können mit einem den OV-Informationen beigefügten Formschreiben als einfacher Brief nachgereicht werden. Mit den OV-Informationen wollen wir möglichst viele Mitglieder erreichen, d. h. speziell diejenigen Mitglieder, die in Packet-Radio nicht QRV sind und die aus welchen Gründen auch immer über die bisherigen Maßnahmen, wie man sich im Falle des EMV-Beitragsbescheides verhalten kann, nicht informiert sind. Wir bitten Sie daher, Ihre OVVs darin zu unterstützen, jene Mitgliedern zu erreichen, die wir mit unseren derzeit praktizierten Möglichkeiten nicht ansprechen konnten. Die OV-Informationen enthalten daher zusätzlich die wichtigsten bisher in das Packet-Radio-Netz eingespielten Texte.
Unabhängig hiervon gehen die Bestrebungen des DARC e. V. weiter, Rechtsfragen des EMV-Gesetzes und der Verordnung zu analysieren. Unsere Juristen werden dabei von speziellen Fachanwälten des Beitrags- und Verwaltungsrechts unterstützt. Vorbereitende Gespräche hierzu sind vereinbart. Die Arbeitsergebnisse werden in die Begründungen für die Anfechtungsklage eingehen. Bitte beobachten Sie weiterhin zeitnah die Rubriken DARC, VFDB und EMV und hören Sie die Rundsprüche.
73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU
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Amateurfunk-Großversuch bei 50 MHz
Als Ergebnis unserer Bemühungen, dem Amateurfunk bei 50 MHz dauerhaft Nutzungsmöglichkeiten einzuräumen, haben sich die beiden Hoheitsträger BMVg und BMPT zunächst auf die Durchführung eines erneuten Großversuchs geeinigt. Die Bedingungen, nach denen Funkamateure daran teilnehmen können, werden in einer Verfügung des BMPT geregelt, die voraussichtlich im Amtsblatt Nr. 3 am 09.02.1994 veröffentlicht wird. Da die Laufzeit des Großversuches bereits am 31.12.1994 endet, geben wir Ihnen mit Zustimmung des BMPT den Entwurf der Amtsblattverfügung hiermit vorab bekannt.
50-MHz-Amtsblatt Entwurf
Manuskript für eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation
Verfügung (Entwurf) (gekürzt!)
Amateurfunk; Befristete Erweiterung der Genehmigungsklasse B zur Nutzung des Frequenzbereiches 50,080 51,000 MHz mit Anmeldung zur Teilnahme an einem Großversuch. Diese Genehmigung gilt für alle Inhaber einer deutschen Amateurfunkgenehmigung der Klasse B, soweit sie sich zur Teilnahme an der Nutzung des Frequenzbereiches 50,080 51,000 MHz schriftlich bei der örtlich zuständigen Außenstelle des BAPT anmelden. Die Anmeldung muß folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Rufzeichen des Teilnehmers
- fester Standort der Amateurfunkstelle oder fester Standort der für den 50-MHz-Betrieb
vorgesehenen Amateurfunkstelle
- telefonische Erreichbarkeit des Teilnehmers
Die Genehmigung wird zum Schutz der in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich 4768 MHz betriebenen Funkdienste, einschließlich von leitergebundenen Rundfunkübertragungen, unter folgenden Genehmigungsbedingungen und Auflagen erteilt:
Frequenzbereich: 50,080
51,000 MHz
Sendearten: A1A und J3E
Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
Antennenpolarisation: horizontal
Senderstandort: fester genehmigter Standort der Amateurfunkstelle oder ein für die
50-MHz-Nutzung vorgesehener fester Standort
Schutzzonen: ortsübliche Empfangsbereiche der TV-Sender (Kanal 2) Biedenkopf,
Grünten/Allgäu und Göttelborner Höhe einschließlich der durch diese Sender im
Breitbandkabel) versorgten Gebiete.
Der Teilnehmer muß während des Sendebetriebes jederzeit telefonisch erreichbar sein, um im Störungsfall die störende Aussendung sofort abzuschalten.
Für den Sendebetrieb im Rahmen dieser Genehmigung ist ein Funktagebuch zu führen.
Relais-, Datenfunk- oder Contestbetrieb sind nicht gestattet. Die Regelung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 darf nicht auf diese Genehmigung angewendet werden.
Im Interesse einer Entscheidungsfindung ist von jedem Teilnehmer nach dieser Genehmigung ein Erfahrungsbericht zu erstellen, der Auskunft über die Störungssituation, Reichweite und Anzahl der erfolgreichen Funkverbindungen enthält. Dieser Erfahrungsbericht ist dem DARC e. V., Postfach 11 55, 34216 Baunatal, zur Auswertung für das Bundesministerium für Post und Telekommunikation zu übersenden. Um das Erstellen und Auswerten der Erfahrungsberichte zu erleichtern, hält der DARC ein Formblatt dazu bereit. Teilnehmer nach dieser Genehmigung müssen die Voraussetzung akzeptieren, daß die Angaben der schriftlichen Anmeldung auch an den BMVg-FUES VII weitergeleitet und ihre Erfahrungsberichte den anderen Betreibern von Funkanlagen in diesem Frequenzbereich zur Kenntnis gegeben werden. Des weiteren darf der DARC e. V. die Personen- und Sachdaten aus den Erfahrungsberichten im Zusammenhang mit den ihm übertragenen Auswertung veröffentlichen. Andere Funkdienste und Fernmeldeanlagen dürfen nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Störungen oder Beeinträchtigungen durch andere Funkdienst und Fernmeldeanlagen müssen hingenommen werden. Diese Genehmigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen allgemein oder auch einem einzelnen Teilnehmer gegenüber widerrufen werden und gilt bis zum 31.12.1994.
Die bis zum 01.04.1991 geltenden Sondergenehmigungen nach AmtsblVfg 45/1990 und die danach weiter geduldete Anwendung wird hiermit aufgehoben. Die Sondergenehmigungen sind der örtlich zuständigen Außenstelle des BAPT zurückzugeben.
Die AmstblVfg 45/1990 wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Informatives aus anderen Distrikten
Flohmarkt-Termin
EINLADUNG
Liebe YLs, XYLs und OM,
hiermit möchten wir recht herzlich zu dem traditionellen Flohmarkt von F05 einladen. Ein
neuer Standort, direkt vor den Toren Frankfurts, im Bürgerhaus Bad Vilbel Heilsberg, ist
gefunden. Das Bürgerhaus eignet sich hervorragend für den Flohmarkt, es ist sehr gut mit
dem PKW und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Genügend Parkplätze
stehen zur Verfügung.
Der Flohmarkt wird von Funkamateuren für Funkamateure veranstaltet.
Die Veranstaltung findet am Samstag, dem 26.02., 09:0016:00 Uhr, Bad Vilbel Heilsberg, Georg-Muth-Bürgerhaus, statt. Einlaß für Flohmarkt-Anbieter ab 07:00 Uhr. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Einweisung findet auf 144,725 MHz statt.
Tischbestellungen via DK9ZL/DJ5UA, ...... Für Aussteller kosten Tische DM 10, pro Tisch.
Eintritt für Besucher ist frei. Über Ihr Erscheinen freuen sich
Hellmut, DF5FF, und Volker, DD4FS
Der im letzten Rundspruch angekündigte Intensiv-Lehrgang muß leider ausfallen, da etwa zehn OM abgesagt haben, als sie erfuhren, das im Anschluß keine Prüfung durchgeführt wird. Wir werden versuchen, beim nächsten Intensiv-Lehrgang im Anschluß eine Prüfung zu organisieren. Folien der Ausbildungsunterlagen können bei Bedarf von DL1ATA oder mir angefordert werden.
Leider erhalte ich aus den einzelnen OVs kaum noch Neuigkeiten, so daß der Punkt Neues aus den einzelnen OVs des öfteren wegfallen mußte. Ich wünsche mir für das neue Jahr, das dieser Punkt den größten Platz im Thüringen-Rundspruch einnimmt.
73 de Uwe, DL2APJ, Rundspruchredakteur Thüringen
Ende des Thüringen-RS 2/94 vom 09.02.1994
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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