KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 22/94 VOM 05.06.1994

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Köln: Amateurfunk-Prüfung vom 27.05.

In den vergangenen Jahren hatten wir uns daran gewöhnt, die Rufzeichen nach bestandener Prüfung noch am Prüfungstag zu erfahren und im darauffolgenden Rundspruch zu veröffentlichen. Die manuelle Verwaltung der Rufzeichen durch das BAPT ist aber inzwischen in ein zentrales und für ganz Deutschland einheitliches EDV-Verfahren übergeleitet worden. Dieses Verfahren vergibt die Rufzeichen nicht im Voraus und in der Erwartung, daß die Prüfung bestanden wird, sondern nach der Eingabe der Prüfungsergebnisse. Der Freude über die bestandene Prüfung erfolgt also erst ein paar Tage zeitlich versetzt, die Präsentation des neuen Lebensbegleiters.

Das Prüfungsergebnis vom Freitag, dem 27.05., zeigt hierbei noch eine Besonderheit: nach einem erfolgreichen Lehrgang mit Prüfungsteilnehmern aus den BAPT-Bezirken Eschborn, Bremen, Kiel und Mülheim an der Ruhr, werden die Lizenzurkunden mit den Rufzeichen für Marcus Beil, Wilfried Cone, Michael Katschke, Stefan Michelis, Jens Rohrbach und Manfred Lorenz von den zuständigen BAPT-Außenstellen ausgegeben werden.

Für den Köln-Aachener Raum dürfen wir jedoch freudig die Ergebnisse mit Rufzeichen verkünden:

Alexander Knoch aus Wahlscheid, DG4KAR; Harald Metzen aus Herzogenrath, DG5KAX; Tobias Reuter aus Wahlscheid, DG6KAP; Joachim Trommer aus Köln, DG7KAC, und Holger Rippel aus Köln, DL8KAA, bisher DG2KHR.

Als Prüfungskommission waren tätig: OM Willi Bergmann und Alexander Schwarz vom BAPT sowie Hans Pazem und Ulfried Ueberschar vom DARC, Distrikt Köln-Aachen.

Herzlichen Glückwunsch! Bitte beachten Sie die Bandpläne, dann wird vielen interessanten und ungestörten Verbindungen auf allen Amateurfunkbändern nichts mehr im Wege stehen.

(Ulfried, DJ6AN)


Aufschiebende Wirkung? Aussetzung der Vollziehung?

Inzwischen verschickt das BAPT in Massen Eingangsbescheide, die den rechtzeitigen Eingang des Widerspruchs bestätigen und, soweit dies beantragt war, Ausführungen zur Aussetzung der Vollziehung und zur Rückerstattung bereits eingezogener/bezahlter Beiträge enthält.

Hierzu einige Begriffserläuterungen:

Wenn ein Bescheid (= Verwaltungsakt) ergeht, wird dieser „bestandskräftig“ (das entspricht der Rechtskraft eines Urteils), wenn nicht der Betroffene „Widerspruch“ einlegt.

Diesen Widerspruch haben viele Mitglieder rechtzeitig, nämlich innerhalb eines Monats nach dem tatsächlichen Zugang (das Datum auf dem Bescheid spielt für diese Frist keine Rolle, da zwar die Vermutung gilt, daß der Bescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post zugegangen ist, die Behörde aber bei abweichender Behauptung des Empfängers das Zugangsdatum beweisen muß) erhoben.

Grundsätzlich hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das heißt, was in dem Bescheid verlangt wird, darf erst durchgesetzt werden, wenn über den Widerspruch entschieden worden ist.

Ausnahme: Die Anforderung öffentlicher Kosten und Abgaben. Ob der EMV-Beitrag hierunter fällt, könnte mindestens streitig sein. Es schadet also sicher nicht, auf alle Fälle bei der Behörde mit dem Widerspruch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen. Dies soll erfolgen, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen, wie unserer Meinung nach bei dem EMV-Bescheiden.

Lehnt die Behörde den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ab, so kann der gleiche Antrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden.

Davon unabhängig bleibt die Entscheidung über den Widerspruch. Hält die Behörde den Widerspruch nach nochmaliger Prüfung für gerechtfertigt, so „hilft sie dem Widerspruch ab“, d. h. sie nimmt den ursprünglichen Bescheid zurück bzw. ändert ihn ab. Soweit sie den Bescheid ganz oder teilweise für rechtmäßig hält, wird sie einen Widerspruchsbescheid erlassen, in, dem sie den ursprünglichen Bescheid ganz oder teilweise aufrecht erhält, eventuell mit Abänderungen oder Ergänzungen. Dieser Widerspruchsbescheid kann dann, wenn notwendig, gerichtlich innerhalb der mitgeteilten Frist (einen Monat) durch eine Klage beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Dies werden die im BAPT-Schreiben angedeuteten Musterprozesse sein, die man abwarten will. Dies ist auch sinnvoll, denn wenn eine Vielzahl von Fällen vom Sachverhalt gleichgelagert ist, kann einer dieser Fälle als Muster vorab geklärt werden, um weitere Verfahren mit vorhersehbarem Ausgang, die unnötige Kosten verursachen, zu vermeiden.

Was ist nun mit der „Aussetzung der Vollziehung“?
Da hier Musterverfahren durchgeführt werden sollen, will das BAPT auch über die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung derzeit nicht entscheiden.

Ohne eine Aussetzung der Vollziehung würde das bedeuten, daß die Beitragsforderung bei Nichtzahlung jederzeit mit Mitteln des Verwaltungszwangs („Gerichtsvollzieher“) eingezogen werden könnte. Der Betroffenen wäre letztlich gezwungen, sich über einen Antrag bei Gericht (s. o.) zu wehren.

Aus diesen Gründen erklärt das BAPT, von Vollstreckungsmaßnahmen absehen zu wollen. Dies ist nichts anderes als ein Stattgeben auf den Antrag zur „Aussetzung der Vollziehung“.

Dies ist zwar weniger als die Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Im Ergebnis ist es aber im Moment das Gleiche, denn das BAPT hat sich damit verpflichtet, bis zum Erlaß eines Widerspruchsbescheides auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten (und damit letztlich zugleich, ohne es direkt zu sagen, auch die aufschiebende Wirkung angeordnet, denn außer Zahlungspflichten ist kein sonstiges Handeln gefordert worden).

Der Satz „die Beitragspflicht bleibt unberührt“ sagt nichts anderes als daß bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung das gilt, was im Ursprungs-Beitrags-Bescheid steht, nämlich die Anforderung des Beitrags.

Für denjenigen, der auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt hat, bleibt es eine Geschmacksfrage, ob er jetzt auch noch eine Entscheidung über diesen Antrag anfordert. Letztlich fehlt dafür aber im Moment wohl das Rechtsschutzbedürfnis, denn auch damit stände er nicht besser als mit der Aussetzung der Zahlungspflicht.

So, das war jetzt mal viel Juristendeutsch auf einmal. Falls jemand den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung noch nicht gestellt hat, kann er dies noch nachholen, da über den Widerspruch ja noch nicht entschieden ist.

Sollten trotzdem Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder Widerspruchsbescheide ergehen, bitte kurze Info, damit sich die Referenten für Gesetze und Normen von VFDB und DARC über ein eventuell im generellen notweniges Vorgehen abstimmen können.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die einschlägigen Mails des DARC-Kollegen Karl Vögele, DK9HU, in der Rubrik „DARC“.

(Jörg, DL9YBE, Referat für Gesetze und Normen beim Hauptvorstand des VFDB e. V.)


Leverkusen

Die Funkamateure des Schlebuscher Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums erhielten am vergangenen Samstag Besuch vom Distriktsvorstand des Distrikts Köln-Aachen: unser DV, Jochen, DL9KCX, und unser stellvertretender DV, Egon, DK7EI, konnten sich von den Aktivitäten einer der muntersten Jugendgruppen in unserem Distrikt überzeugen.

Funkamateure gibt es am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium seit 1983. Zunächst konnte die Funk-AG nur über UKW arbeiten, seit 1991 ist sie aber auch auf KW QRV. Die Kurzwellenstation spendierte der Schulverein, damit die „Steinkäuze“ mit ihrer Partnerschule in Schwedt, dem Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium, über den Äther in ständigem Kontakt bleiben konnten.

DL9KCX brachte den Schülerinnen und Schülern u. a. eine Version des Programms „WDARC“ von Axel Ollenschläger mit, das eine Erweiterung des „Posthefttrainers“ ist und sich nunmehr zu einem multimedialen Lernprogramm für den Lizenzerwerb gemausert hat. Die computergestützte Lernmöglichkeit ist für die Schülergruppe sicherlich eine wertvolle Ergänzung, zumal die Funk-AG des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu einer der wenigen Schulgruppen gehört, die erfolgreich ohne eine lizenzierte Lehrkraft Lizenzkurse durchführen.

Während des Besuchs kam auch der Funkverkehr nicht zu kurz, und schon bald war ein Kontakt mit der Schulstation des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums in Köln-Porz hergestellt. Kai Krause, DH5KC, aus Köln-Porz hatte Gelegenheit, auch mit der Schulleiterin der Leverkusener Schule, Frau Meier-Engelen, DG1EED, zu sprechen, die vor einigen Jahren, angespornt durch die Schüler ihrer Funk-AG, selbst die Lizenz erworben hatte.

Zur Zeit bereiten sich wieder 14 Schülerinnen und Schüler unter Anleitung eines lizenzierten Schülers und eines Lehrers auf die Prüfung vor der BAPT-Außenstelle Köln vor. Die Funk-AG war bisher sehr erfolgreich in den Prüfungen, so daß sich der Ortsverband Leverkusen, G11, über diese sprudelnde Quelle für seinen Nachwuchs freuen kann.

(Jochen, DL9KCX)


EMV-Gebühren

Funkamateure, die in diesem Jahr ihre Lizenzprüfung abgelegt haben, erhalten von der BAPT neben der Rechnung für die laufenden Lizenzgebühren auch eine Rechnung über anteilige EMVG-Gebühren für dieses Jahr. Gegen diese sollten, wie bei allen alten Lizenzen,Einspruch erhoben werden, mit gleichzeitiger Bitte, um Stundung der Zahlung der EMVG-Kosten. Eine Begründung kann nach den Vorlagen, die bei jedem OV vorliegen, erfolgen.

(Niedersachsen-RS)


PR-QTC

Seit Mitte Mai 94 läuft in Köln die erste 10-GHz-Linkstrecke mit 9600 Bd. vollduplex zwischen DBØWDR und DL4KCK im Test. Die LNC-TX und -RX mit kleinen Hornantennen, Sendeleistung ca. 10–30 mW, wurden von Manfred, DJ1KF, aufgebaut. Zum Empfang kommt ein normaler Satelliten-TV-Receiver hinzu, an seinem Videoausgang liegt bei 2 MHz FM-Hub ein 0,6 Vss-Datensignal für das G3RUH-kompatible Modem an. Auch bei HF-Pegelschwankungen bis unter 20 dB Rauschabstand steht die Verbindung sicher. Letztendlich soll mit der Strecke der zweite Kölner Digi, DBØGSO, ans PR-Netz angebunden werden und dann nach gleichem Muster zwei weitere Linkstrecken.

(Klaus, DL4KCK)


Zwei neue Digipeater in unserem Distrikt beantragt

Kurz vor Anmeldeschluß sind bei unserem Distrikts-BuS-Referenten Jochen, DF1KJ, noch zwei Neuanträge für Digipeater eingegangen und befürwortet worden.

Sie werden auf der nächsten VHF-UHF-SHF-Tagung des DARC in Bebra am 09./10.07. frequenzmäßig koordiniert.

Es handelt sich um zwei Kleinzellendigis für die bessere Versorgung der östlichen und westlichen Bereiche unseres Distrikts, Windeck und Monschau. Beide Digipeater werden einen 1200-Bd.-Simplex-Userzugang im 70-cm-Band erhalten, der Versorgungsradius beträgt jeweils ca. 10–15 km. Über die geplanten Interlinkverbindungen wird noch verhandelt.

Unsere Distriktsmailbox DBØMKA wird künftig auch als Digipeater arbeiten und ebenfalls einen 1200-Bd.-Simplex-Userzugang auf 430,650 MHz erhalten, der seit einiger Zeit bereits erfolgreich im Testbetrieb läuft.

Aus gegebenem Anlaß möchte ich nochmals alle SysOps bitten, die zusätzliche Interlinkstrecken oder Userzugänge testen möchten, in jedem Fall vorher mit mir Kontakt aufzunehmen. Für mich ist es dann erheblich einfacher, im Fall von evtl. Rückfragen oder Beschwerden angemessen darauf einzugehen.

(Jochen, DF1KJ)


VERANSTALTUNGEN

AFU-Kurs in Leverkusen

In Leverkusen in der Landrat-Lucas-Schule findet ab Montag, den 06.06., ein Kurs zur Erlangung der Amateurfunklizenz statt. Interessenten melden sich am ersten Tag um 19:30 Uhr an der Schule. Der Kurs ist jeweils montags und mittwochs von 19:30–21:30 Uhr und endet voraussichtlich Ende November.

(Markus, DL1ELD)


Ankündigung Sommerlager des finnischen Amateurfunkverbandes

Von Donnerstag, 14.07., bis Sonntag, 17.07., in Naantali an der Südwestküste Finnlands, in der Nähe von Turku.

Das Sommerlager mit dem Namen Hamilaakso 1994 (frei übersetzt „AFu-Tal 1994“) wird durchgeführt auf dem Campingplatz Kuparivuori (Kupferberg). Übernachten kann man außer im eigenen Zelt oder Wohnwagen auch in dort zu mietenden Hütten, die allerdings ohne Voranmeldung mit Sicherheit ausgebucht sind. Etwa 1 km vom Lager ist auch ein Sommer-Hotel. In Finnland gilt die CEPT-Regelung; es ist also keine Gastlizenz erforderlich.

Tervetuloa Suomeen! Willkommen in Finnland!
(Gerd, DL2SB alias OH5NYI)


Ankündigung: 2. Elektronik- und Funkbörse des OV Jülich, G16

Die Funkbörse soll in diesem Jahr am 22.10. in der Mensa der Fachhochschule Jülich durchgeführt werden. Interessenten können sich schon jetzt bei Ralf Borowski, DH3KR, ....., melden.


MELDUNGEN AUS DEN ORTSVERBÄNDEN

Der Juni OV-Abend vom OV Hürth, G50

wird wegen des Feiertags um eine Woche auf Donnerstag, den 09.06. verschoben.

(Manfred, DJ1KF)


Einladung zum Fieldday Köln-Deutz, G24

Am Samstag und Sonntag, den 11./12.06., trifft man sich bei G24 zum Fieldday. Beginn Samstag ab 16:00 Uhr. Abends Grilltime mit Würstchen und mitgebrachten höherwertigem Grillgut. Am Sonntag ab 11:00 Uhr Frühschoppen und am Nachmittag Kaffe und Kuchen. Fieldday-Regelung „Wie immer“. Selbstverständlich funken wir auf fast allen Bändern. Für Kuchenspenden sind wir dankbar. Eingeladen sind alle Mitglieder mit ihren Angehörigen und alle Freunde des Ortsverbandes Köln-Deutz.

(Dieter, DF3KJ)


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 22/94 vom 05.06.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1994 Rundspruch-Archiv