Redaktion: Manfred May, DJ1KF
Terminübersicht
G45 21.02.: OV-Versammlung Aachen-Burtscheid
G18 22.02.: OV-Abend OV Rurland
G23 24.02.: OV-Versammlung OV Meckenheim
G38 24.02.: Jahreshauptversammlung mit Neuwahl
Köln 25./26.02.: Tag der offenen Tür bei DLØGSO in Köln-Deutz
G08 01.03.: Jahreshauptversammlung mit Neuwahl
G50 03.03.: Jahreshauptversammlung mit Neuwahl OV Hürth
G26 04.03.: Jahreshauptversammlung mit Neuwahl
KA 05.03.: Mikrowellen-Stammtisch in Köln
G16 08.03.: Jahreshauptversammlung OV Jülich
G40 11.03.: Jahreshauptversammlung mit Neuwahl OV Pulheim
KA 12.03.: Distriktsversammlung Bad Münstereifel
G32 18.03.: Jahreshauptversammlung OV Windeck
G45 21.03.: Jahreshauptversammlung OV Aachen-Burtscheid
G24 25.03.: Jahreshauptversammlung OV Köln-Deutz
G20 16.04.: Bergheimer Flohmarkt
KA 16.04.: Regionalversammlung OVVs Raum Köln
VHS 22.04.: Radio-Kursus bei der VHS Brühl
G03 14.05.: Flohmarkt beim OV Bonn
G01 14.05.: Dreiländer-Flohmarkt Aachen
Überregionale und langfristige Termine
05.03.: Flohmarkt in Meerbusch R20/R31
23.04.: Flohmarkt Nürnberg
23./24. April 10. Int. Frankfurter PR-Treffen
K54 28.05.: HAM-Börse in Hettenleidelheim (Nähe Mannheim)
24.26.06.: HAM RADIO, Friedrichshafen
17./18.09.: UKW-Tagung in Weinheim
05.11.: Rheintal-Elektronica 94 - Durmersheim
27.11.: AMTEC-Saar Saarbrücken
Widerspruchsbegründung
Liebe YLs, XYLs und OM,
in diesen Tagen treffen bei Ihren Ortsverbandsvorsitzenden die Musterbegründungen
für den Widerspruch zur Auswahl ein, die der DARC für seine Mitglieder hat
erstellen lassen. Der DARC hat in dem recht umfangreichen Werk 15 Textbausteine
formuliert, die Sie in Auswahl zur Grundlage Ihrer Widerspruchsbegründung machen können.
Es ist nicht notwendig, die Widerspruchsbegründung per Einschreiben/Rückschein zu versenden, es genügt ein einfacher Brief.
Ich bin an diesem Wochenende mehrfach wegen dieser Musterbegründungen angerufen worden. Ihre Ortsverbandsvorsitzenden halten die Musterbegründungen für Sie bereit. Diejenigen, die den nächsten OV-Abend nicht mehr abwarten wollen, können sich der Begründungen bedienen, die ich in meiner Widerspruchsbegründung für eine Individuallizenz (DL9KCX) und zwei Clubstationen (DLØMKG, DLØKA) verwendet habe. (Siehe PR unter KA-Info!)
Im übrigen ist mir vom BAPT mitgeteilt worden, daß man aufgrund meines Widerspruches die Abbuchung des EMV-Beitrages über mein Fernmeldekonto storniert hat. Ich werde also einer gesonderten Zahlungsaufforderung entgegensehen, wenn über meinen zusätzlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides entschieden ist.
73 de DL9KCX, Jochen
EMVBeitrV unglaubliche Analyseergebnisse
Die Verpflichtung für Senderbetreiber, gemäß § 2, Nr. 11 des EMVG, für Maßnahmen, die ...insbesondere einen störungsfreien Funkempfang... sicherstellen sollen, ergibt sich aus § 10 EMVG. Hierdurch wird der Minister für Post- und Telekommunikation ermächtigt, durch einfache Rechtsverordnung, ohne Zustimmung des Bundesrates, ein entsprechendes Verfahren festzulegen.
Hierzu sind die einzelnen Nutzergruppen (z. B. wir Funkamateure) festzulegen und ein Beitrag zu gleichen Teilen nach
1. Frequenznutzung,
2. dem Anteil am Störungsaufkommen,
3. dem Teilnehmerpotential
zu ermitteln.
§ 2 der EMVBeitrV definiert nun die Beitragspflichtigen und klammert in Absatz 3 bereits ein hohes Potential von Senderbetreibern wieder aus, wie z. B. Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Militär, Notfallrettung, Sicherheits- und Vollzugsdienste usw., außerdem diejenigen, bei denen der Verwaltungsaufwand für den Einzug des Beitrags die Beitragshöhe übersteigen würde. Ausdrücklich werden auch diejenigen befreit, die nach § 2 FAG gemäß einer Allgemeingenehmigung ihre Sendefunkanlagen betreiben, das sind nicht nur Millionen von CB-Funkern, sondern z. B. auch Funkamateure, die nach o. g. § 2 FAG bzw. Verfügung Nr.251/1987 (Akz.: 281-1 A 3581) kommerzielle Sendefunkgeräte für Amateurfunkzwecke umbauen und betreiben können. Weiter wird in § 2 EMVBeitrV festgelegt, daß Senderbetreiber nur dann beitragspflichtig werden, wenn der Tatbestand der Inbetriebnahme auch vorliegt. Wenn nachweislich keine Sendefunkanlagen betrieben werden, ist auch kein Beitrag zu entrichten!
Bei der Ermittlung des Aufwandes sind nach § 3 EMVBeitrV sämtliche Personal- und Sachkosten des Vorjahres (also 1992) festzustellen und daraus die zu erwartenden Kosten für das laufende Jahr hochzurechnen (d. h. zu schätzen!). Es folgen in § 4 EMVBeitrV die Formeln, die schließlich zum Deckungsbeitrag der Nutzergruppen führen sollen.
Danach ergibt sich der Aufwandsbeitrag in DM aus der Summe der Kosten gemäß:
(A) Anteil nach Frequenznutzung + (B) Anteil nach Störungsaufkommen + (C) Anteil nach Teilnehmern. Im Folgenden werden die Formeln erläutert.
Formel nach (C): Anteil des Aufwandes in DM nach Teilnehmern:
Berechnet wird der prozentuale Anteil der Funkamateure aus der Summe aller Senderbetreiber (exklusive o. g. Ausnahmen), multipliziert mit den Kosten, die sich im Vorjahr ergeben haben, um in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der Schutzanforderungen zu prüfen.
Statement hierzu:
Bisher waren Geräte zur ausschließlichen Nutzung im Amateurfunk, die in den Markt
eingeführt wurden, von Zulassungs- und Prüfungsverfahren befreit. Damit konnten in den
vergangenen Jahren keine Kosten entstehen. In der Zukunft, nach Ablauf der Übergangsfrist
am 31.12.1995, siehe auch EMVG § 14, würden Kosten für diese Zulassungsverfahren
erst ab dem 01.01.1996 entstehen.
Demgegenüber steht aber die Aussage in der europ. Richtlinie des Rates (verbindlich für die Umsetzung in nationales Recht!), nach denen Amateurfunkgeräte grundsätzlich nicht betroffen sind. Siehe hierzu auch meinen Beitrag EMVG-Verstoß gegen Europavertrag.
Fazit: Formel (C) ergibt 0 DM! (wegen Nichtzutreffens).
Formel nach (B): Anteil des Aufwandes in DM am Störungsaufkommen:
Berechnet wird der prozentuale Anteil, der von Funkamateuren verursachte Zeitaufwand für
Aufklärung und Unterbinden von elektromagnetischen Unverträglichkeiten bezogen auf die
Summe aller Störmeldungen, multipliziert mit den Kosten, die hierfür im Vorjahr gemäß
§ 6 Nr. 2 EMVG zur Aufklärung und Beseitigung von Störungen entstanden sind.
Statement hierzu:
Das BAPT hat erst ab 1994 eine getrennte Leistungs- und Kostenrechnung durchzuführen.
Dies war vorher nicht so. Vielmehr ist einen klare Ermittlung von tatsächlichem
Zeitaufwand und buchhalterisch verrechneten Kosten rückwirkend gar nicht möglich. Diese
Formel ist deshalb so brisant, weil die in der Vergangenheit abgegebenen Störmeldungen
zur S6-Problematik ausnahmslos den Funkamateuren als Kostenverursacher zugerechnet wurden.
Mit Abstand ist dieser Wert um Größenordnungen höher als sonstige Amateurfunk-bezogene Störmeldungen und erscheint in der Formel im Zähler, wirkt also als Multiplikator. Rechtlich ist dieser Tatbestand nicht zu halten. Denn die S6-Verursacher sind die Kabelbetreiber-Gesellschaften bzw. die Post in letzter Instanz selbst (nach dem Produkthaftungsgesetz), als Auftraggeber zur Installation eines Kabelnetzwerks, das teilweise unsachgemäß und fehlerhaft durchgeführt wurde, abgesehen von der Rechtmäßigkeit der Frequenzbelegung im Kabelnetz.
Eine Nachfrage beim BAPT ergab, daß für diese Kostenbetrachtung nach (B) auch nur eine grobe Ermittlung möglich war.
Dies ist jedoch ein grober Verstoß gegen § 3, Artikel 1 EMVBeitrV, sowie gegen § 5 EMVBeitrV, nach welchem eine einwandfreie (und auch nachvollziehbare) Begründung gegeben werden muß. Hier geraten BMPT/BAPT in Beweisnöte.
Fazit: Formel (B) ergibt 0 DM! (wegen Rechtsverstößen).
Formel nach (A): Anteil des Aufwandes in DM nach Frequenznutzung:
Berechnet wird der prozentuale Anteil der von Funkamateuren benutzten Band/Kanalbreite ihrer Sendeanlagen multipliziert mit der Anzahl aller Amateurfunklizenzen (lt. IARU-Statistik, siehe cq-DL 2/94, 75.000) bezogen auf die Summe aller Frequenznutzer und Bandbreiten, multipliziert mit dem damit verbundenen Kostenaufwand in DM für die Nutzergruppe der Funkamateure.
Statement:
Diese Formel beinhaltet den stärksten Sprengstoff, kommt doch die Anwendung dieser Formel
einem Frequenznutzungsentgelt gleich. Es ist nicht herzuleiten und
unverständlich, auf welche Weise durch Frequenznutzung und
Senderbandbreiten Kosten entstehen können, die nicht evtl. durch Formel (B)
und (C) im Prinzip abgedeckt sind. Selbst Mitarbeiter des BAPT können diese Formel weder
herleiten noch erklären und können damit die Erläuterungspflicht nach § 5, Artikel
2 EMVBeitrV nicht erfüllen.
Hier geraten BMPT/BAPT in arge Probleme, mangels Leistungs- und Kostenrechnung zu belegen, welche Kosten im zurückliegenden Jahr hierfür tatsächlich entstanden sind. BMPT/BAPT müssen erklären, was sie unter Band/Kanalbreite unserer Amateurfunkstationen verstehen und woher sie eine stichhaltige Erkenntnis über die Anzahl aller Funkamateure mit gleicher Band/Kanalbreite nehmen.
Nach dem AFuG § 1 Artikel 3, der sich auf den Artikel 32 der VO Funk, Ausgabe 1982 als Bestandteil des internationalen Fernmeldevertrags beruft und damit anerkennt, ist die Nutzung von Amateurfunkfrequenzen durch die hierzu nach dem Gesetz ermächtigten Funkamateure kostenlos. Lediglich für die Sendegenehmigung ist gemäß AFuG § 5 eine monatliche Gebühr (z. Zt. 3, DM) zu entrichten.
Fazit: Formel (A) ergibt 0 DM! (wegen mangelnder Rechtsgrundlage und Verstoß gegen internationale, völkerrechtlich verbindliche, Vereinbarungen)
Zusammenfassung:
Nach diesen Ausführungen geht eindeutig hervor, daß die Beitragshöhe nach EMVBeitrV
für lizenzierte Funkamateure in Deutschland Null DM beträgt. Außerdem wurde
nachgewiesen, daß Funkamateure im Sinne des AFuG vom EMVG ausdrücklich nicht betroffen
und daher Beiträge nach EMVBeitrV nicht anwendbar sind. Die diesbezüglichen Bescheide
sind rechtsunwirksam, da sie, abgesehen von der Verwendung ungültiger Datenbankbestände
(benutzt wurden die Datenbestände vom Nov.1993!) auch eindeutig die Bedingungen des
§ 5 Artikel 2 EMVBeitrV nicht erfüllen (Erklärungspflicht!). Da helfen auch
keine beschwichtigenden Worte des Ministeriums mit zaghaften, widerwilligen
Schuldeingeständnissen, aus Furcht vor einer, den Steuerzahler belastenden, Kostenlawine.
Diese ist aus der vorgesehenen Art der Beitreibung durch Abbuchungen von Konten, zu denen keine Einzugsermächtigung für Beträge nach EMVBeitrV vorliegen, zu erwarten. Es ist der Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB bereits als Vorsatz erfüllt. 75.000 bundesdeutsche Amateurfunklizenzinhaber sind ein gewaltiges Potential, das die Schwere einer solchen Straftat unterstreicht!
Dipl.-Ing. Hans W. Rösler, DL8RH
Höchstadt/B27 am 30.1.1994
Packet-Radio im ISM-Bereich des 70-cm-Amateurfunk-Bandes jetzt für jedermann anmelde- und gebührenfrei zugelassen
Die Firma Ginsbury Electronic in München hat mehrere Modelle schneller Datenfunkmodems auf den Markt gebracht, die entsprechend der BZT-Richtlinie 17 TR 2100 anmelde und gebührenfrei betrieben werden können. (BZT Nr.: G 750 467 D und G 107 553 D FW)
Angeboten werden Sender und Empfänger, bzw. Sendeempfänger im Frequenzbereich von 433,150434,790 MHz. Andere Frequenzen sind auf Anfrage lieferbar. Die Ausgangsleistung von 10 bzw. 25 mW soll bei fest angebauter Antenne eine Freiraum-Reichweite von 2 bis 3 km ermöglichen. Bei der Funkübertragung findet das im Amateurfunkbereich weitverbreitete AX.25-Packet-Radio-Protokoll Verwendung. Die Funk-Datenrate kann zwischen 100 Bit und 19,2 kBit/Sekunde bei Kanal-Bandbreiten von 25 bis 50 kHz liegen.
Eine schnelle Verbreitung dürfte zur Zeit nur wegen der Preise nicht zu erwarten sein. 686, DM kostet ein Sender und Empfänger für das Einweg- und 2417, DM bis 2669, DM ein Transceiver für das Zweiwegsystem. Das Herstellungsland Japan wird aber sicher mit entsprechenden Stückzahlen dafür sorgen, daß der Preis in Zukunft dramatisch fallen wird. Dann wird es für kommerzielle und private Nutzer preiswerter sein, Anlagen über Funk zu vernetzen, als kostspielige Leitungen zu ziehen.
Quellen: Funkschau 4/94 und Kataloge der Fa. Ginsbury
Unser Motto für das 70-cm-Amateurfunkband:
USE IT - OR LOOSE IT!
73 Manfred, DJ1KF
Meldungen aus den Ortsverbänden
OV-Abend G45
Der nächste OV-Abend von G45 findet morgen, Montag, den 21.02., um 20:00 Uhr im OV-Lokal Friesenhof in Aachen-Friesenrath statt. Die Jahreshauptversammlung ist am 21.03. am gleichen Ort.
73, Günter, DJ2XB
OV-Abend G18
Der OV-Abend vom OV Rurland, findet diesmal am 22.02., dem 4. Dienstag, in Rülsdorf im alten Brauhaus, Monschauer Landstraße, statt. Beginn ist um 20:00 Uhr.
VY 73 de Frank, DG3KCE
Die OV-Treffs von G38
finden am letzten Freitag eines jeden Monats um 20:00 Uhr in der Gaststätte Lücker in Niederkrüchten statt. Der im Februar, ausnahmsweise, am Donnerstag, dem 24.02., 20:00 Uhr, als Jahreshauptversammlung mit Neuwahl des OV-Vorstandes.
73, Walter, DK3PB, OVV G38
OV-Abende G23
Die OV-Abende von Meckenheim finden ab sofort jeweils am letzten Donnerstag im Monat um 20:00 Uhr in der Gaststätte Peter Schäfer in 53359 Flerzheim, Konrad-Adenauer-Str. 50 schräg gegenüber von der Kirche statt. Der nächste OV-Abend ist am Donnerstag, dem 24.02.
Beste 73 de Eberhard, DL6KCX, OVV von G23
JHV mit Neuwahlen im OV Nordeifel, G26
Am 04.03. findet um 20:00 Uhr im Hotel zur Post, Simmerath, die Jahreshauptversammlung des OV Nordeifel statt. Der Wahlausschuß besteht aus Bernd, DJ4GJ, und Monika, DH8PAC. Wir würden uns freuen, Sie recht zahlreich in unserem Club-Lokal begrüßen zu können.
VY 73 es 55 Franz-Josef, DF2WF, und Hans, DH5KBD
Tag der offenen Tür bei DLØGSO
Im Rahmen einer Info-Veranstaltung für Fachoberschule und Technikerfachschule an der Georg-Simon-Ohm-Schule in Köln-Deutz am 25./26.02. beteiligt sich auch die dortige Arbeitsgemeinschaft Amateurfunk mit aktivem Funkbetrieb auf Kurzwelle und Ultrakurzwelle. In der Arbeitsgemeinschaft finden nicht nur Schüler der Georg-Simon-Ohm-Schule einen Zugang zu unserem Hobby sondern hier arbeiten mittlerweile auch einige ehemalige Schüler und auch mehrere Studenten der benachbarten Fachhochschule mit.
Am Tag der offenen Tür (Freitagnachmittag und Samstagvormittag) will die Arbeitsgemeinschaft nicht nur die Schulstation DLØGSO aktivieren, sondern auch ihr neuestes Projekt vorstellen. Seit einiger Zeit läuft dazu im Testbetrieb auf 144,675 MHz ein Digi-Knoten mit lokaler Mailbox. Es ist eine Linkanbindung an DBØWDR auf 10 GHz vorgesehen, ein Einstieg auf 23 cm wird eingerichtet. Der Antrag dafür ist gestellt und im Genehmigungsverfahren. Dieser Kleinzellendigi DBØGSO soll von den lizenzierten Schülern betreut und nach und nach in entsprechenden Projekten ausgebaut werden.
Am Amateurfunk interessierte Jugendliche mit Berufsausbildung, die im Bereich Elektrotechnik eine Fachoberschule oder im Bereich Datenverarbeitung/Informatik eine Technikerfachschule auch in Abendform besuchen wollen, sind bei uns in unserer Funk-AG herzlich willkommen.
Mit VY 73 für die Funk-AG: Horst Reinhardt, DK3BR
Morselehrgang DLØJK
Ab dem 22.02. wird von DLØJK wieder der alljährliche Morselehrgang abgestrahlt. Er ist Dienstags um 19:00 Uhr auf der neuen (!) QRG 3,717 MHz ±QRM sowie auf DBØHW, 439,400 MHz zu empfangen. Am folgenden Freitag wird er, ebenfalls um 19:00 Uhr auf 3,717 MHz ±QRM sowie auf DBØXY, 145,725 MHz wiederholt. Er wird abgestrahlt aus Harsum in der Nähe von Hildesheim.
Der Lehrgang besteht aus 22 Lektionen und führt ohne Vorkenntnisse bis auf das Prüfungstempo von 60 BpM. Eine Lektion dauert dabei zwischen 45 und 90 Minuten. Zur Teilnahme ist es notwendig, einen Bleistift sowie ein Blatt Papier bereitzulegen. Sämtliche neue Zeichen werden ausführlich vorgestellt. In den Lektionen werden zunächst einmal die jeweiligen Zeichen gelernt, und dann mit Hilfe von Fünfergruppen vertieft. Später werden diese Gruppen dann immer weiter zu Texten ausgebaut und das Tempo langsam gesteigert.
Der Sound ist dabei so gehalten, daß von Anfang an die Zeichen mit der hohen Geschwindigkeit gegeben werden und nur die Lücken dazwischen entsprechend groß gewählt sind. Man muß sich so nicht später an ein anderes Klangbild gewöhnen. Die Lösungen der gegebenen Texte werden anschließend immer vorgelesen, so daß sofort eine Kontrolle möglich ist. Außerdem ist es möglich, die Lösungstexte bei uns anzufordern.
Wir wünschen auch dieses Jahr allen Teilnehmern viel Spaß und viel Erfolg bei der Teilnahme.
Lösungshefte sind gegen Einsendung von vier IRCs zu beziehen bei: Günther Bochert, DF5FC, ......
73 von den OPs von DLØJK
73 de Manfred, DJ1KF
Ende des Köln-Aachen-RS 7)4 vom 20.02.1994
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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Inhalt 1994 | Rundspruch-Archiv |