SONDER-RUNDSPRUCH NR. 4/94 VOM 20.11.1994


Liebe XYLs, YLs und OM,
hier ist DAØRC, am Mikrofon DL9MH. Ich begrüße Sie als Hörer dieses 4. Sonder-Rundspruchs des DARC-Vorstandes in diesem Jahr. Der Rundspruch wird von mir wie üblich auf den Frequenzen 3770 kHz in SSB, sowie auf 145,150 MHz in FM abgestrahlt. Er wird von DK4EI live übernommen und auf ca. 7090 kHz in SSB übertragen. Die Übernahme und Verbreitung auf weiteren Frequenzen ist ausdrücklich erwünscht. Der Inhalt dieses Rundspruchs wird auch in Packet-Radio veröffentlicht. Nach der Sendung stehen neben mir auch Kollegen aus dem Vorstand und aus den Referaten des DARC für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.


Der heutige Rundspruch behandelt nur ein Thema:

Das BAPT hat einem Hersteller von CB-Funkgeräten für die am nächsten Wochenende in Stuttgart stattfindende Messe Hobby und Elektronic eine Sendegenehmigung für Vorführungen im 70-cm-Amateurfunkband erteilt. Diese Sendegenehmigung gilt für die Zeit vom 24.–27.11.1994 mit folgenden Auflagen:

Bei den Geräten, die in Stuttgart vorgeführt werden sollen, handelt es sich offensichtlich nicht um CB-Funkgeräte, sondern um Prototypen für den sogenannten „Hobbyfunk“. Unter diesem „Hobbyfunk“ verbirgt sich eine Art Amateurfunk-Einsteigerklasse ohne Technikprüfung, der, und hier steckt der Pferdefuß, nur mit zugelassenen Geräten betrieben werden darf. Funk ohne technische Kenntnisse und mit gerätebezogener Zulassung ist nach unserer Auffassung kein Amateurfunk, denn er ist nicht technisch-experimentell.. Eine solche Kategorie birgt in sich die Gefahr einer Verwischung der Grenzen zum „echten“ Amateurfunk, der damit in die Gefahr einer langsamen Aushöhlung seines Status als technisch-experimenteller Funk D I E N S T gerät. Der DARC hat daher diesen Vorschlag des BMPT bisher abgelehnt und statt dessen die zusätzliche Technikprüfung und damit eine echte Amateurfunkprüfung auf niedrigem Niveau gefordert – eben eine „Einsteigerlizenz“. Der DARC hat, nachdem uns dieser Vorgang bekannt geworden ist, alle erforderlichen Schritte sofort eingeleitet. Dazu gehört unter anderem

Über die Einzelheiten werden wir Sie so weit wie möglich informieren. Die Aufzählung hier soll Ihnen nur zeigen, daß der DARC in solchen Dingen keineswegs schläft, wie aus Kreisen der Säbelrasseler bereits zu hören war. Und lassen Sie es mich bereits hier sagen: Es geht jetzt langsam „an das Eingemachte“, und da bringt es nichts, aufgeregt mit den Flügeln zu schlagen und mit einem obendrein vielleicht noch stumpfen Säbel zu rasseln. Wir müssen uns verhalten wie Profis: Kühl, überlegt und dann aber hart. Und wir, das sind wir alle, nicht nur der DARC-Vorstand.

Ich möchte Ihnen nun zunächst einmal sagen, wie wir die Situation einschätzen. Dieser Vorstoß überrascht nicht. Immerhin gibt es seit einiger Zeit Hinweise darauf, daß das BMPT etwas mit dem 70-cm-Band plant. Ich erinnere daran, daß der DARC vor etwa einem dreiviertel Jahr vom BMPT zu einem Vorschlag aufgefordert wurde, wie etwa das 70-cm-Band gemeinsam mit dem CB-Funk genutzt werden könnte. Unsere Antwort darauf war, daß es einen Zugang zum 70-cm-Band nur auf der Basis des Gesetzes über den Amateurfunk geben kann und wir haben für einen erleichterten Zugang zum Amateurfunk erneut unser Konzept für eine Einsteiger-Lizenzklasse ins Gespräch gebracht.

Das war aber wohl nicht ganz das, was man sich im BMPT vorstellte. Wir wurden also erst einmal gebeten, uns mit dem DAKfCBNF e. V., dem Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk über das Thema zu unterhalten. Ziel sollte sein, daß dieser Arbeitskreis und der DARC dem BMPT einen Vorschlag zur gemeinsamen Nutzung des 70-cm-Bandes unterbreiten. Der DAKfCBNF zeigte sich unserem Vorschlag mit der Einsteigerlizenz gegenüber ebensowenig aufgeschlossen wie von der Idee des „Hobbyfunks“. Auf einen Vorschlag dieses Vereins warten wir seit mehr als einem halben Jahr. Mittlerweile ist er wohl auch ein wenig ins Gedränge geraten, denn die CB-Funk-Industrie, welche diesen Verein mitgetragen hatte, hat sich mit Ausnahme einer Firma, eben jener Firma, der jetzt die Versuchs-Sendegenehmigung erteilt wurde, von ihm abgewendet.

Und das ist nun ein neues Thema in der Geschichte. Die Mehrheit in der CB-Funk-Industrie sieht offenbar in dem Konzept eines „Hobbyfunks“ im 70-cm-Band wenig attraktives. Die Risiken der Entwicklung von Billig-Geräten für einen Markt, dessen Größe schlecht abschätzbar ist, die eindeutige Bevorzugung eines erweiterten 11-m-Bandes durch die CB-Funker anstelle des 70cm-Bandes und schließlich große Mengen entwickelter und produzierter, jedoch noch nicht abgesetzter 11-m-CB-Funkgeräte waren hier wohl mitentscheidend. Im Bereich des CB-Funks findet das BMPT also offenbar sowohl bei den Nutzern als auch bei den Herstellern wenig Gegenliebe mit seiner 70-cm-Idee. Und da könnte ein gemeinsames Vorgehen mit der einzigen, aus der Front der CB-Gerätehersteller ausgescherten Firma ja durchaus naheliegen. Das letztgesagte, darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen, ist natürlich reine Spekulation.

Die Situation ist sehr komplex und unübersichtlich. Es wird auf verschiedenen Ebenen hart gepokert. Das BMPT steht unter dem Druck wirtschaftlicher Forderungen, andererseits gibt es internationale Abmachungen, auch im Hinblick auf das 70-cm-Band. Ich möchte Sie aber davor warnen, diese internationalen Abmachungen, wie etwa die VO Funk, aber auch andere, falsch zu bewerten, wie das zum Teil derzeit in Packet-Radio geschieht. In fast allen Punkten kann sich das BMPT über solche Abmachungen hinwegsetzen, sofern keine Beeinträchtigungen im Ausland zu erwarten sind. Es ist eine Frage der politischen Wertung, ob eine nationale Regierung sich außerhalb solcher Abmachungen stellen will und was ihr das wert ist.

Der DARC bleibt bei seiner bisherigen Haltung, daß das 70-cm-Band dem Amateurfunk primär zugeteilt ist und auch bleiben soll. Diese geschützte Position werden wir mit einiger Sicherheit auch bis 1995 behalten. Dann aber läuft das „Stillhalteabkommen“ aus, das 1990 zwischen uns und dem BMPT geschlossen wurde. Es wird sehr schwer werden, danach unsere Rechte zu wahren. Wir haben in Deutschland derzeit eine im Vergleich zum Ausland großzügige Zuteilung auf 70 cm. Darüber hinaus entsteht bei Außenstehenden, welche in unser Band hineinhören, leicht der falsche Eindruck eines „ungenutzten“ Bandes, weil wir Funkamateure mit viel geringeren Feldstärken und viel größeren Empfängerempfindlichkeiten arbeiten als z. B. die Mobilfunkdienste, unsere stärksten Konkurrenten bei der Bandverteilung. Die registrieren fälschlich ein leeres Band, weil sie einfach zu unempfindliche Empfänger haben. Es ist aber fast unmöglich, das der Öffentlichkeit verständlich zu machen.

Um noch einmal auf die Genehmigung zurückzukommen, die das BAPT, wohlgemerkt auf der Grundlage des FAG, erteilt hat: Wir halten die Zuteilung nicht etwa einer diskreten Frequenz, sondern gleich eines 2,5 MHz breiten Bereichs, schlicht für eine Provokation. Diese Provokation wird um so schlimmer, als dieser Bereich zwei Drittel des international geschützten Frequenzbereichs für Amateurfunk über Satelliten umfaßt. Eine permanente Zuteilung dieser Art, an wen und mit welcher Leistung auch immer, würde mit Sicherheit weltweit Empörung auslösen und dem Ansehen Deutschlands schaden. Es würde ein nicht abzusehender ideeller und materieller Schaden angerichtet, denken Sie nur an die dann weitgehend wertlosen Investitionen in Satelliten, die zum Teil als Forschungsgeräte mit Steuergeldern gefördert wurden und noch werden. Die Verantwortlichen sollten das bedenken.

Auch sonst ist diese Genehmigung in sich unschlüssig und provokativ. Wenn sie nur innerhalb der Halle gilt: Warum dann 1 Watt, wo 10 Milliwatt voll ausreichend wären? Warum ein ganzer Bandabschnitt, wo eine definierte Frequenz reicht? warum im Satellitenband, wo der ISM-Bereich zur Verfügung steht? Sollen etwa doch Stationen außerhalb der Halle angesprochen werden? Das wäre immerhin für jeden verboten, denn Funkamateure dürfen nicht mit Nicht-Funkamateuren Kontakt aufnehmen und CB-Funker dürfen hier ohnehin nicht hin. Und die Genehmigung gilt nur in der Halle. Eine Aufforderung zum Rechtsbruch? Das ist alles reichlich konfus und kann kaum anders gewertet werden als so: Entweder hat die Genehmigungsbehörde keine Ahnung von dem, was sie hier tut oder es handelt sich um eine bewußte Provokation, in der man sich in Ellenbogenmanier über die Rechte der Funkamateure hinwegsetzt. Das riecht nach Amtsmißbrauch.

Ein Wort noch zum Verhalten der Funkamateure, insbesondere vor Ort.

Ihr Verhalten muß so sein, daß es die Bemühungen von IARU, RTA und DARC unterstützt. Sie sollten sich trotz allem diszipliniert verhalten und damit zeigen, daß wir Funkamateure unsere Rechte ANGEMESSEN zu verteidigen wissen. Ganz wichtig ist, daß wir keinen Anlaß dafür geben, uns undiszipliniertes Verhalten, Selbstjustiz oder Schädigung der Geschäftsinteressen einer Firma vorwerfen zu können. Das würde unserer Sache schlimmen Schaden zufügen.

Das schließt natürlich nicht aus, daß bandbezogener Funkverkehr durchgeführt wird, der auch sonst in diesem Bandsegment durchgeführt worden wäre. Sollte es dabei zu Störungen durch die Vorführungen auf der Messe kommen, so kann eine Störmeldung direkt vor Ort am Stand des BAPT abgegeben werden, das auf der Messe vertreten ist.

Lassen Sie mich zusammenfassen:

Diese, offensichtlich vom BMPT initiierte, befristete Frequenzzuteilung im 70-cm-Band könnte der Auftakt sein zu der erwarteten Auseinandersetzung um dieses Band. Der DARC tut in Abstimmung mit der IARU und dem RTA alles ihm Mögliche, um die Rechte der Funkamateure zu wahren. Es bringt aber nichts, aufgeregt mit den Flügeln zu schlagen und mit einem obendrein vielleicht noch stumpfen Säbel zu rasseln. Wir müssen uns verhalten wie Profis: Kühl, überlegt und konsequent. Ich bitte Sie, uns und unsere gemeinsame Sache in dieser Weise zu unterstützen.

Liebe Zuhörer, ich habe mich heute auf dieses eine Thema konzentriert. Über einen weiteren Fall von Fehlleistung der Behörde werden wir uns in Kürze unterhalten, nämlich die mißbräuchliche Verwendung von Amateurfunk-Rufzeichen durch CB-Funker, deren Eindringen in unser Packet-Radio-Netz und die Inaktivität oder Hilflosigkeit der Behörde in dieser Sache. Für heute sind wir am Ende unseres Rundspruchs. Ich wünsche Ihnen einen trotz dieses unschönen Themas angenehmen Sonntag.


Ende des Sonder-RS 4/94 vom 20.11.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1994 Rundspruch-Archiv