SONDER-RUNDSPRUCH NR.1/94 VOM 30.01.1994


Liebe XYLs, YLs und OM,
hier ist DL9MH. Ich begrüße Sie als Hörer des ersten Sonder-Rundspruchs des DARC-Vorstandes in diesem Jahr. Dieser Rundspruch wird von mir auf den Frequenzen 3770 kHz in SSB, sowie auf 145,150 MHz in FM abgestrahlt. Er wird weiterhin von DK4EI live übernommen und auf ca. 7090 kHz in SSB übertragen. Die Übernahme und Verbreitung auf weiteren Frequenzen, wie sie mittlerweile an verschiedenen Stellen erfolgt, ist ausdrücklich erwünscht. Der Inhalt dieses Rundspruchs wird auch in Packet-Radio veröffentlicht. Nach der Sendung stehen neben mir auch meine Kollegen aus dem Vorstand und aus den Referaten für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Es kann sein, daß Sie meine Aussendung mit etwas geringeren Feldstärken als üblich empfangen. Der Sturm der vergangenen Tage hat meine Antennenanlage beschädigt. Ich hoffe jedoch, daß die Feldstärken ausreichen. Nun zu unseren Themen:

Dieser Rundspruch enthält keine besonderen „Knüller“. Er soll Sie vielmehr auf dem laufenden halten, soweit es die wesentlichen Entwicklungen der letzten Wochen betrifft. Unsere Hauptthemen haben sich dabei kaum geändert. Ich möchte sie heute informieren:

Sprechen wir zunächst über die EMVG-Beiträge.

Viele unter Ihnen werden mittlerweile einen EMVG-Beitragsbescheid vom BAPT, dem Bundesamt für Post und Telekommunikation erhalten haben. Und nicht nur diese, sondern wohl die allermeisten unter Ihnen haben unsere Veröffentlichungen in irgendeinem unserer Medien, in den Rundsprüchen, in Packet-Radio, in den OV-Rundschreiben und schließlich in der CQ DL verfolgt. Sie sind also im wesentlichen über den Gang der Dinge im Bilde und ich möchte die vielen Einzelheiten hier nicht alle wieder aufwärmen. Diese Einzelheiten können Sie jederzeit nach Bedarf in den Mailboxen oder bei Ihrem OVV oder DV erfahren. Was Sie aber sicher auch interessiert ist, warum der DARC sich hier so engagiert und wie der DARC-Vorstand die Situation einschätzt.

Warum also engagiert sich der Club so stark in dieser Sache?

Man kann zunächst einmal feststellen, daß es die satzungsgemäße Aufgabe des DARC ist, sich um solche allgemein wichtigen Angelegenheiten im Amateurfunk zu kümmern und daß der DARC dieser Aufgabe nachkommt. Aber ist denn der Anlaß, eine Gebühr von 38,50 DM im Jahr, ein derart großes Engagement wert?

Sie haben natürlich Recht, wenn Sie nach dieser meiner Frage mehr an Gründen dahinter vermuten. Es ist auch in der Tat weniger der EMVG-Beitrag als solcher, um den es hier geht. Der ist durch die Verordnung beschlossen, auch wenn wir etliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Funkamateure in das EMVG haben können. Es geht schon eher darum, daß der Betrag nach unserer Auffassung falsch berechnet und viel zu hoch ist. Es geht um die Definition des „Senderbetreibers“, welche den Verhältnissen im Amateurfunk in vielen Fällen nicht angemessen ist. Aber es geht vor allem darum, deutlich zu machen, wie man hier mit uns umzuspringen versucht, mit schlampig vorbereiteten Verfahren, mit Berechnungen, deren Basis man uns verweigert, obwohl das Gesetz eine solche Offenlegung vorsieht, und an alledem stur festhält, obwohl - oder vielleicht gerade weil? - wir rechtzeitig auf die Probleme hingewiesen haben. Dagegen müssen wir uns wehren. Denn beim nächsten Mal kann es ja ein viel wichtigerer Gegenstand sein, um den es geht. Und dann muß klar sein, daß und wie ernsthaft wir uns gegen Belastungen wehren können, die man uns nicht ausreichend begründet.

Und ausreichend begründet ist zumindest die Höhe des EMVG-Beitrages für Funkamateure eben nicht. Daß man das weiß, dafür mehren sich die Indizien. So haben wir Hinweise darauf, daß das BAPT die Mitarbeiter der Funkmeßdienste dazu anhalten will oder bereits anhält, in Zukunft z. B. alle S6-Störfälle bei Beteiligung von Funkamateuren, und „Beteiligung“ ist hier schon die Störmeldung, grundsätzlich auf „Amateurfunk“ zu buchen. Ich möchte mich hier einer Wertung enthalten, denn noch können wir diesen schon ziemlich gesicherten Verdacht nicht gerichtsfähig beweisen. Aber es gibt ja die Zusage, die Beitragshöhe nach einem Jahr zu überprüfen und gegebenen Falls anzupassen. Muß man dafür den Aufwand für „Amateurfunk“ vielleicht etwas größer rechnen?

Aus all diesen Gründen, liebe XYLs, YLs und OM, führen wir diese Auseinandersetzung und werden in typischen, auf viele Andere anwendbaren Fällen betroffene Funkamateure als Verband unterstützen. Sie wissen mittlerweile, was Sie tun können, und sollte das einmal nicht der Fall sein, so fragen Sie Ihren OVV.

Und wie wir den Fortgang des Verfahrens einschätzen?

Wir halten es für möglich, daß BMPT, BAPT und Telekom als Konsequenz aus den bisherigen Pannen das Verfahren anhalten und sich mit uns über eine bessere Lösung unterhalten könnten. Wir jedenfalls halten bessere und billigere Lösungen als das, was derzeit praktiziert wird, für möglich. Wir haben unsere Bereitschaft zu Gesprächen erklärt. Eine Bereitschaft der Behörde würde dieser sicher nicht den von einigen Beamten vielleicht befürchteten Gesichtsverlust, sondern einen erheblichen Gewinn an „good will“ einbringen. Und sollte es zu solchen Gesprächen nicht kommen, dann sind wir bereit, den mühsamen Weg durch vom DARC unterstützte Prozesse in Musterfällen zu gehen. Die Chancen, dabei zu obsiegen, schätzen wir als nicht gering ein. Sie rechtfertigen jedenfalls die Prozeßkosten.

Lassen Sie mich nun zum zweiten Thema kommen.

Die Diskussion um die EMVG-Beiträge hat in den vergangenen Wochen das bei weitem gewichtigere Thema der Überarbeitung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk in den Hintergrund treten lassen. Wir dürfen das aber nicht aus den Augen verlieren.

Beamte des BMPT haben dem Vorstand des DARC in einem Gespräch am 22.12. letzten Jahres eröffnet, daß die rund 10 anderen Ministerien, welche bei einer neuen Durchführungsverordnung zu hören seien, keiner Durchführungsverordnung mehr zustimmen würden, die auf der Grundlage des geltenden Amateurfunkgesetzes erlassen sei. Das Gesetz entspreche in vielem formal nicht mehr den heutigen Anforderungen. Dies sei auch die Ansicht der hauseigenen Juristen. Da aber eine neue Durchführungsverordnung erforderlich sei, so das BMPT, müsse man nun zunächst das Gesetz überarbeiten und könne erst danach an eine neue Verordnung gehen. Man könne versichern, daß die wesentlichen Punkte des derzeitigen AFuG nicht angetastet würden, aber eine Überarbeitung sei nun einmal unumgänglich. Dafür sei nun die noch schlimmere Aussicht, nämlich die Abschaffung des eigenen Gesetzes über den Amateurfunk und dessen Einbeziehung in ein allgemeines Telekommunikationsgesetz, endgültig vom Tisch.

Wir sind da ganz anderer Ansicht und haben das auch klar zum Ausdruck gebracht. Wir halten weder eine völlig neue DV-AFuG noch gar eine Überarbeitung des Gesetzes für erforderlich. Die derzeitige DV-AFuG kann formal an die durch die Poststrukturreform entstandenen neuen Bezüge angepaßt werden. Und das Amateurfunkgesetz enthält unserer Ansicht nach alle für eine Durchführungsverordnung erforderlichen Aussagen. Das ist lediglich eine Frage der Auslegung der Texte. Man muß es nur wollen, dann geht es auch, wie die Vergangenheit beweist.

Und selbst wenn man die Aufgabe einer Novellierung – besser sagt man wohl Ergänzung – des Gesetzes anzugehen gedächte: Der jetzige Zeitpunkt ist dafür gänzlich ungeeignet. Eine solche Arbeit kann man sicher nicht in drei Monaten vom Tisch bekommen, auch wenn man im BMPT dieser Meinung zu sein vorgibt. Wir sind in einem Wahljahr, das dramatisch zu werden verspricht. Da hat mit Bestimmtheit in der Politik spätestens ab der Sommerpause niemand mehr auch nur das geringste Interesse an einem Amateurfunkgesetz. Weiterhin befinden wir uns in einer Phase der Neuorientierung im Funkwesen, wenn man auf Fragen wie zum Beispiel die der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit schaut. In einer solchen Phase etwas gesetzlich neu zu definieren, gibt wenig Aussicht auf längerfristige Gültigkeit und macht daher keinen Sinn.

Es spricht also sachlich praktisch alles dagegen, jetzt eine solche Aufgabe anzugehen. Was aber, wenn das BMPT trotzdem beginnt? Welche Haltung soll dann der DARC einnehmen?

Die Entscheidung ist schwierig. Wie meist in derartigen Fällen, gibt es zwar zwei Möglichkeiten, aber keine von beiden garantiert einen Erfolg. Es ist also abzusehen, daß, welchen Weg wir auch wählen, immer jemand kommen wird, der behauptet, er habe schon immer gesagt, der andere Weg sei besser.

Wir können uns mit aller Macht gegen die – angenommene – Absicht des BMPT stellen, das Gesetz zu novellieren und über alle – auch politischen – Wege versuchen, dieses Vorhaben zu durchkreuzen. Das kann erfolgreich sein, wenn uns die Politiker unterstützen. Ob sie das tun werden – oder würden, ist noch nicht gesichert. Wenn Sie es nicht tun, scheitern wir mit diesem Vorhaben und haben dann wenig oder keine Gestaltungsmöglichkeit mehr. Denn wir haben uns dann gegen die Absicht aller Ressorts gestellt. Und die Wahlen mögen ausgehen wie auch immer: Die Ministerialbürokratie bleibt die gleiche – weitgehend zumindest. Es kann auch sein, daß Politiker uns Unterstützung signalisieren, dann aber über dem Wahlkampf alles andere vergessen. Eine verständliche und nicht unwahrscheinliche Entwicklung mit für uns fatalem Ausgang.

Wir können, das wäre der zweite Weg, dem BMPT volle Kooperation bei einer Ergänzung des AFuG zusagen und darauf vertrauen, daß diese Kooperationsbereitschaft auch auf Seiten des BMPT nicht nur gesagt, sondern auch praktiziert wird. Ein riskanter Weg, nur auf good will zu bauen. Aber man ist in der Regel gut beraten, eher auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bauen, als voll auf Konfrontation zu gehen.

Sie sehen, liebe Zuhörer, da kommt einiges auf uns zu. Ob kompromißloser Widerstand oder vertrauensvolle Zusammenarbeit das bessere Ergebnis zeitigen werden, kann niemand im Voraus sagen. Der DARC-Vorstand hält sich derzeit noch beide Wege offen, aber wir können erwarten, daß wir uns bald entscheiden müssen. Wir hoffen, daß wir noch Zeit genug haben werden, um den ganzen Komplex Ende Februar noch mit dem Amateurrat zu beraten, denn wir halten es für sehr wünschenswert, die Entscheidung auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Bis dahin versuchen wir, die möglichen Optionen so weit wie möglich aufzuklären und zu sichern. 1994 wird in dieser Hinsicht ein bedeutungsvolles Jahr.

Diese großen, auf uns zu kommenden Aufgaben sind sicher kaum lösbar, wenn, wie bisher, den Behörden als Vertretung der Funkamateure mehr als zwei Dutzend Amateurfunkvereinigungen gegenüberstehen, die in den meisten Punkten keine geschlossene Meinung vertreten. Das im letzten Rundspruch aufgezeigte Prinzip des „teilens und herrschens“ könnte von der Behörde weiterverfolgt werden und würde fatale Folgen für uns haben. Glücklicherweise hat es aber auch die Nebenwirkung, daß es alle Prozesse endlos verlängert. Glücklicherweise deswegen, weil diese Tatsache, verbunden mit der politischen Arbeit des DARC, zu der politischen Willensbildung geführt hat, in Zukunft nur noch mit einer gemeinsamen Vertretung der Funkamateure zu verhandeln. Wir sind damit bei unserem dritten Thema, eben der

gemeinsamen, demokratischen Vertretung der Funkamateure gegenüber der Behörde.

In meinem ersten Rundspruch im November letzten Jahres habe ich Ihnen die Ausgangslage und die Haltung des DARC erläutert. Sie ist, kurz gefaßt, gekennzeichnet dadurch, daß bei demokratischen Abstimmungen, das heißt mit nach Mitgliederzahlen gewichteten Stimmen, in jeder Abstimmung in einem „Dachverband“ der DARC die Mehrheit hätte. Das führt zu dem Schluß, daß es ein sinnloser Aufwand wäre, einen eigenen, rechtlich selbständig konstruierten Dachverband zu schaffen, der nur Kosten und keinen zusätzlichen Argumentationsgewinn erzeugt. Nun hielt es die Behörde aus durchaus honorigen Gründen für demokratisch nicht ausreichend legitimiert, sich nur mit einem Verband zu unterhalten, solange der nur rund 85 % der deutschen Funkamateure vertritt (DARC und der korporativ angeschlossene VFDB zusammen). Aus diesem Grund hat der DARC ein Modell entwickelt, das eine demokratische Willensbildung unter Einschluß der übrigen Verbände und die Weitergabe von Minderheitenvoten sicherstellt.

Dieses Modell haben wir auf der INTERRADIO erstmals mit einigen Verbänden diskutiert und auf der Basis der Diskussionsergebnisse weiterentwickelt. Wir haben es in der Politik und mit dem BMPT besprochen und bei beiden grundsätzliche Zustimmung gefunden. Die Besprechung im BMPT hat zu der Presseerklärung des BMPT vom 14.01.1994 geführt, die, wie Sie bemerkt haben werden, nicht mehr von einem „Dachverband“ ausgeht, gleichwohl aber den Raum läßt, daß auch andere Verbände neben dem DARC sich anbieten, sofern sie die vom BMPT genannten Voraussetzungen erfüllen, nämlich ausschließlich dem Amateurfunk zu dienen und

Der DARC-Vorstand hat neben der intensiven Arbeit an der EMVG-Beitragsfrage auch diese Angelegenheit weitergetrieben und alle Verbände zu einer konstituierenden Sitzung eines als Arbeitstitel mit „Runder Tisch“ bezeichneten Gremiums von noch zu bildenden Arbeitskreisen eingeladen, das die vorgesehene demokratische Willensbildung und Weitergabe von Minderheitenvoten realisieren soll.

Wie wird es weitergehen? Wir werden zu einem, wie immer gearteten Ergebnis kommen und dieses dem BMPT vorstellen. Das BMPT hat zu erkennen gegeben, daß es nicht damit rechnet, daß sich alle Gruppierungen dem Gremium anschließen werden. Es hat weiterhin angedeutet, daß es auch dann bereit ist, den DARC als die gemeinsame Vertretung der Funkamateure anzuerkennen - vorausgesetzt, der DARC stellt eine demokratische Willensbildung sicher und erfüllt die Forderung nach einer Einbindung von Minderheitenvoten. Der DARC stellt das mit seinen Vorschlägen sicher und erfüllt damit meines Wissens als einzige Institution des Amateurfunks in Deutschland die vier eben zitierten Voraussetzungen, welche das BMPT genannt hat.

In den vergangenen Tagen ist mir, mit gelegentlich deutlich erkennbarem Unterton, verschiedentlich die Frage gestellt worden, ob nicht der DARC die Presseerklärung des BMPT vom 14.01.1994 nicht als Schlag ins Gesicht empfinden müsse. Nach diesem Rundspruch wissen Sie, daß dies nicht so ist. Diese Presseerklärung dürfen wir als eine Unterstützung des DARC in seinem Bemühen um eine gemeinsame Vertretung der deutschen Funkamateure gegenüber den Behörden werten.

Noch einmal der Hinweis, um Mißverständnisse auszuschließen:
Die hier angesprochene gemeinsame Vertretung ist nur für den Kontakt zu Politik und Behörden konzipiert und gewünscht!

Liebe Zuhörer, das war’s für heute. Wie immer, so habe ich mich mit dem Rundspruch auf das uns am wichtigsten erscheinende beschränkt. Wir wissen, daß es noch eine Fülle von Themen gibt, die Sie zum Teil in Unruhe versetzen. Aber die drei heute vorgetragenen haben zur Zeit das größte Gewicht. Ich hoffe, Sie hatten einen guten Empfang.

Hier war DL9MH in Königswinter mit dem ersten Sonder-Rundspruch des DARC-Vorstands im Jahre 1994.


Ende des Sonder-RS 1/94 vom 30.01.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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