DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 44/94 VOM 09.12.1994

Redaktion: DF6ZE


ÜBERSICHT:


EMV-BEITRÄGE: MUSTERPROZESSE UND AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG

In der vergangenen Woche wurde erneut auf den angeblichen Widerspruch zwischen den vom DARC e. V. angestrengten Musterprozessen in der Frage der EMV-Beiträge und dem Angebot einer außergerichtlichen Einigung hingewiesen. Dies zeigt, daß der Gesamtüberblick über Vorgänge manchmal verlorengeht, wenn einzelne Informationen zeitlich weit auseinander liegen.

Der Gedanke, welcher dem Angebot der außergerichtlichen Einigung zugrunde liegt, ist mit dem BMPT bereits vor mehr als zwei Jahren besprochen worden und besagt:

„Ein eventueller EMV-Beitrag soll, wenn überhaupt, als Bestandteil der Amateurfunk-Lizenzgebühr auf der Grundlage des Amateurfunkgesetzes erhoben werden, und das nur in der Höhe, wie Kosten tatsächlich durch die Funkamateure entstanden sind.“

Diese Forderung hat der DARC e. V. seinerzeit aufgestellt, weil sie sachgerecht ist und gleichzeitig verhindert, daß das Amateurfunkgesetz ausgehöhlt wird. Denn nur so kommt es als Lex Spezialis weiterhin als ausschließliche Grundlage für die Regelung von Angelegenheiten der Funkamateure zur Anwendung, was eben nicht mehr der Fall ist, wenn Gebühren nach dem EMVG gesondert erhoben werden. Das BMPT war seit Mitte 1993 nicht mehr bereit, diesen Ansatz weiter zu diskutieren. Der DARC e. V. sieht es als Erfolg seiner Arbeit an, daß es nun im Rahmen des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) von sich aus darauf zurückkommt.

Ungeachtet dieser Gesprächsbereitschaft beider Seiten gehen die Vorbereitungen für die Musterprozesse weiter, und zwar im Einvernehmen mit dem BMPT. Auch das BMPT ist daran interessiert zu erfahren, inwieweit es nach Ansicht eines Gerichts u. a. zur Offenlegung der Grundlagen seiner Gebührenberechnungen verpflichtet ist. Eine Offenlegung dieser Grundlagen wird nach unserer Überzeugung zu deutlich niedrigeren EMV-Gebühren für Funkamateure führen. Ohne Gerichtsurteil wird das BMPT die erforderlichen Einsichten jedoch nicht geben.

Musterprozesse und gleichzeitige außergerichtliche Einigung sind also kein Widerspruch, sondern eine Doppelstrategie. Der RTA hat dies erkannt und diese Strategie des DARC e. V. auch zur Vorgabe für die Verhandlungen am 14.12. gemacht.

Eine etwas ausführliche Darstellung dieses Sachverhalts finden Sie in Packet-Radio unter der Rubrik „DARC“.


VIDEO-WORKSHOP

Das Referat für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung veranstaltet am 04./05.02.1995 einen Video-Workshop. Die Gestaltung von Videofilmen für die Öffentlichkeitsarbeit ist das Ziel dieser Veranstaltung. Die Einführung in die Videotechnik und Schnittechnik sind zentrale Themen dieses Workshops. Das Seminar findet in Oberaula im Hotel Zum Stern statt. Nähere Informationen und Anmeldung bei Erich Behrens, DL6FAL, ...... Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


NEUER TRANSPONDERFAHRPLAN FÜR OSCAR 13

Vom 19.12.1994 bis zum 20.02.1995 gilt für OSCAR 13 folgender Transponderfahrplan:

Mode-B: MA 0 bis MA 100
Mode-BS: MA 100 bis MA 130
Mode-S: MA 130 bis MA 132 (nur S-Bake eingeschaltet)
Mode-S: MA 132 bis MA 155 (nur S-Transponder, keine Bake)
Mode-S: MA 155 bis MA 160 (nur S-Bake eingeschaltet)
Mode-BS: MA 160 bis MA 180
Mode-B: MA 180 bis MA 256

Die Rundstrahlantennen sind von MA 230 bis MA 25 eingeschaltet. Die Lagekoordinaten des Satelliten sind Alon = 180° und Alat = 0°, so daß optimale Squint-Winkel wieder im Apogäum zu erwarten sind.


AMATEURFUNKFILM FERTIGGESTELLT

Seit einigen Tagen steht ein Kurzfilm über den Amateurfunkdienst in der DARC-Geschäftsstelle zur Verfügung. Die Distriktsvorsitzenden haben die für ihren Distrikt und Ortsverbände entsprechenden Mengen bereits erhalten. Weitere Exemplare können gegen Voreinsendung von DM 15,– in der DARC-Geschäftsstelle bestellt werden. Aufgrund der hohen Portogebühren ist ein Ausleihen dieses Filmes nicht vorgesehen.


NEUE POSTANSCHRIFT DES BUNDESAMTES FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION (BAPT)

Die neue Anschrift lautet: .....; Postanschrift: ......


US-PRÜFUNGSGEBÜHREN

Die US-FCC paßte die Kostenerstattung für Koordinatoren der als „freiwillige Prüfer“ eingesetzten Funkamateure der allgemeinen Kostenentwicklung an: Sie erhöhte die von jedem Prüfling max. abzuverlangenden Gebühren um 3 % auf 5,92 US$ (DM 9,20).


RUNDSPRUCHPAUSE DES DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCHES

Die Redaktion des Deutschland-Rundspruches möchte schon jetzt darauf hinweisen, daß der letzte Rundspruch in diesem Jahr in der 50. Woche am 16.12. zur Verfügung stehen wird. Der erste im neuen Jahr erscheint in der 2. Woche am 13.01.1995


FUNKWETTERBERICHT (07.12. de DL1VDL)

Rückblick:
Bei Fluxwerten zwischen 79 und 82 solaren Fluxeinheiten lag die Sonnenfleckenrelativzahl R bei nur 14. Es gab am 02./03.12. leichte Beeinträchtigungen auf den transpolaren Funklinien, und auch der Flux hochenergetischer Elektronen war zwei Größenordnungen über den Normalwerten. Ansonsten blieb die Sonne ruhig, vereinzelt gab es kleine Flares, die keine merklichen Auswirkungen auf unsere Ionosphäre hatten. Die Bänder bis einschließlich 15 m waren brauchbar, wobei 20 und 15 m nach Sonnenuntergang sehr schnell schließen, was wintertypisch ist. 160 m bis 30 m übernehmen dann den Hauptteil des DX-Verkehrs.

Vorhersage bis zum 14.12.:
Bei weiterhin ruhiger Sonne und ruhigem bis unbestimmten Erdmagnetfeld bleibt der Flux bei 80 solaren Fluxeinheiten. Die Sonnenfleckenrelativzahl R beträgt 14. Wir erwarten Ausbreitungsbedingungen wie in der vergangenen Woche.

Orientierungszeiten für Grayline-DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 16:40; VK: 18:35; JA: 21:30;
Sonnenuntergang (UTC): ZL 07:25; VK: 08:35; VE (Ost): 19:50; PY (Ost): 20:35.


Ende des Deutschland-RS Nr. 44/94 vom 09.12.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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