Redaktion: DF6ZE
SONDERRUNDSPRUCH DES DARC-VORSITZENDEN DR. HORST ELLGERING, DL9MH
Der DARC-Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, wird am Sonntag, dem 20.11., ab 11:30 Uhr, auf 3770 kHz und 7070 kHz mit einem Sonderrundspruch QRV sein. Hauptthema werden Informationen zum 70-cm-Amateurfunkband sein.
WEITERBILDUNGSTAGUNG DES REFERATES FÜR AUSBILDUNG, JUGENDARBEIT UND WEITERBILDUNG IN OBERAULA
Am 05./06.11. fand in Oberaula eine Weiterbildungstagung des Referates für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung statt.
Auf dem Programm standen der Aufbau des von Rainer Flösser, DL5NBZ, entwickelten 2-m-Peilempfängers Junior 2 sowie Referate zu verschiedenen Themen. Der Sprecher der Distriktsreferenten Winfried Blache, DL3HWI, konnte 21 Teilnehmer aus 15 Distrikten begrüßen. Rainer Flösser, DL5NBZ, begann nach der Begrüßung mit einer Einführung in die Peiltechnik und stellte sein Empfängerkonzept vor. Die vom Platinenservice des Referates zusammengestellten Bausätze wurden verteilt und zusammengebaut. Im Laufe des Tages wurden die fertig bestückten Platinen getestet und nach bestandener Überprüfung in die vorbereiteten Gehäuse eingebaut. Das Empfängerkonzept zeigte, daß eine große Nachbausicherheit gegeben ist, alle zehn aufgebauten Empfänger funktionieren sofort nach dem Abgleich. Die Bausätze können über den Platinenservice des Referates bezogen werden.
Da nicht alle Teilnehmer einen Empfänger aufbauten, wurden die restlichen Teilnehmer von Georg Keller, DL4YDE, mit den Grundlagen der Rhetorik vertraut gemacht.
Am Sonntag stand das Thema Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation auf dem Programm. Georg Keller, DL4YDE, und Erich Behrens, DL6FAL, stellten ein mögliches Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit von der Planung bis zur Durchführung vor. Es wurde von den Referenten deutlich anhand von Beispielen aufgezeigt, daß eine positive Darstellung des DARC e. V. und die in der Bevölkerung erforderliche Akzeptanz des Amateurfunkdienstes nur mit professionellerem Auftreten in der Öffentlichkeit erreicht werden kann. Der Ausbildung, der in der Öffentlichkeit auftretenden Personen bei Messen, Ausstellungen, Tagen der offen Tür, Stadtteilfesten und anderen Werbeveranstaltungen sollte in Zukunft größere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
JAHRESMITGLIEDSRECHNUNGEN 1995 FÜR DARC-MITGLIEDER
In den nächsten Tagen werden die Mitgliedsrechnungen für 1995 zum Versand gebracht. Den Rechnungen liegen maschinen-lesbare Überweisungsträger bei, die zur Überweisung des Mitgliedsbeitrages benutzt werden sollten. Sobald DARC-Mitglieder nicht die vorgedruckten Überweisungsträger benutzen und eine neue Überweisung ausstellen, entstehen dem DARC e. V. erhebliche zusätzliche Kosten. Darüber hinaus muß jede handgeschriebene Überweisung manuell verbucht werden.
AMATEURFUNKRUFZEICHEN IM CB-FUNK-BAND
Seit geraumer Zeit ist dem DARC bekannt, daß im CB-Funk-Band Packet-Radio-Betrieb mit Amateurfunkrufzeichen gemacht wird. Der DARC e. V. hat sich an das BMPT mit der Bitte um Abhilfe gewandt und wird dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) vorschlagen, sich ebenfalls mit dieser Angelegenheit zu befassen.
NEUE WIDERSPRUCHS- UND BEITRAGSBESCHEIDE
Die BAPT-Außenstellen versenden z. Z. neue EMV-Beitragsbescheide an Funkamateure, deren Beitragsbescheide seinerzeit an eine falsche Anschrift verschickt worden waren. Die neuen Beitragsbescheide haben einen geänderten Text und enthalten auch das Rufzeichen der Amateurfunkstelle. Der DARC e. V. weist vorsorglich darauf hin, daß gegen diese Bescheide auch Widerspruch eingelegt werden kann, ggf. ohne Begründung mit dem Hinweis, daß dieser nachgereicht wird. Zu beachten ist die Widerspruchsfrist von vier Wochen.
CB-FUNK AUF DEM 70-CM-AMATEURFUNKBAND
Das BAPT hat einer CB-Funk-Gerätefirma eine Versuchsfunkgenehmigung zum Betrieb im 70-cm-Amateurfunkband erteilt. Die Genehmigung gilt während der Hobbytronik in Stuttgart vom 24.27.11. Die Strahlungsleistung beträgt 1 W auf den Frequenzen 436,025438,525 MHz. Zu den Auflagen gehört, daß dieser Bereich nur zur Vorführung in den Sendearten Fernsprechen und digitale Übertragung benutzt werden darf. Dabei dürfen andere Funkanlagen und Funkdienste nicht gestört und Beeinträchtigungen durch bevorrechtigte Nutzer müssen hingenommen werden. Die genannten Frequenzen können noch anderen Funkteilnehmern auf Mitbenutzerbasis zugeteilt werden und dürfen nur zeitweise in Betrieb sein. Der Betrieb ist nur innerhalb der Messehalle zulässig. Auf dem Messestand ist für jedermann sichtbar ein Schild mit folgendem Text aufzustellen:
Diese Funkanlage entspricht nicht den technischen Vorschriften und darf hier lediglich aufgrund einer Versuchsfunkgenehmigung zu Demonstrationszwecken betrieben werden. Betriebsgenehmigungen werden nicht erteilt. Das ungenehmigte Errichten und Betreiben, sowie der unberechtigte Besitz dieser Sendeanlage ist nach den Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetzes strafbar.
Der DARC e. V. und VFDB e. V. betrachten die Auswahl des Frequenzbereiches als sehr problematisch und sehen darin einen ernstzunehmenden Vorgang. Die Vorstände und entsprechenden Fachreferenten beraten z. Z. über das weitere Vorgehen. Zu gegebener Zeit werden wir Sie entsprechend informieren.
FUNKWETTERBERICHT (15.11. de DL1VDL)
Rückblick:
Obwohl der solare Flux stabil bei 80 solaren Fluxeinheiten lag, fiel die
Sonnenfleckenrelativzahl rapide von 46 auf 11. Der Einfluß der sehr ruhigen Sonne auf das
Erdmagnetfeld war auch gering, lediglich am letzten Freitagvormittag und am Montagabend
gab es merkliches Fading auf den Nordlinien. Ansonsten hatten wir, für sowohl bezüglich
der Jahreszeit, als auch dem Sonnenfleckenzyklus gute Ausbreitungsbedingungen auf allen
Kurzwellenbändern.
Vorhersage bis zum 23.11.:
Bei weiterhin ruhiger Sonne und ruhigem Erdmagnetfeld sind aus den derzeitigen
Prognosen keine Änderungen ersichtlich. Der Flux hat eine leicht steigende Tendenz von 80
auf 90 solare Fluxeinheiten, so daß die Bänder oberhalb 14 MHz an mehreren Tagen offen
sein können. Die Bänder unterhalb 14 MHz lassen weiterhin gute DX-Bedingungen
erwarten.
Orientierungszeiten für Grayline-DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 16:50; VK: 18:55; JA: 21:00;
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 06:55; VK: 08:15; VE (Ost): 20:20; PY (Ost): 20:50.
Ende des Deutschland-RS Nr. 41/94 vom 18.11.1994
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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