DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 7/94 VOM 25.02.1994

Redaktion DB4DL


ÜBERSICHT:


EMVG-WIDERSPRÜCHE: JETZT BEGRÜNDUNGEN NACHREICHEN

In einem sehr ausführlichen OV-Info-Dienst haben vor zwei Wochen alle Ortsverbände Textbausteine für die schriftliche Begründungsnachreichung erhalten. Die unterschiedlichen Voraussetzungen zur Abfassung der Begründungen verlangt eine detaillierte Information. Viele OM und YLs haben sich über die Bänder mit ihren OVVs bereits in Verbindung gesetzt, um die für sie zutreffenden Begründungen abzusprechen. Da insbesondere in den neuen Bundesländern die EMV-Bescheide noch ausstehen, werden zur Information aller Mitglieder diese Textbausteine der nächsten CQ DL als Verlegerbeilage beigefügt. Hiermit sind alle Mitglieder in die Lage versetzt, Widersprüche mit Begründungen einzulegen und exakt diese Textbausteine nachzuvollziehen.

Für den Fall, daß inzwischen Widerspruchsbescheide vom BAPT verschickt wurden, sind weitere Hinweise zur Einreichung einer Anfechtungsklage in der Beilage enthalten. In diesem Zusammenhang bittet die Geschäftsstelle, keine weiteren Widersprüche und Begründungen in Kopie nach Baunatal zu senden. Sie bittet um Verständnis, daß eine schriftliche Beantwortung von Einzelanfragen z. Zt. nicht möglich ist. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich wie immer an Ihren OVV bzw. DV.


EMVG: ABSTIMMUNG MIT ANDEREN VERBÄNDEN

Obwohl die rechtliche Situation der Funkamateure in vielen Punkten wegen der Existenz des Amateurfunkgesetzes von der der übrigen Sendebetreiber unterschiedlich zu sehen ist, gibt es doch wesentliche gemeinsame rechtliche Anliegen, die auch mit anderen betroffenen Vereinigungen besprochen und das Vorgehen abgestimmt werden kann. In einem Schreiben an den Deutschen Aeroclub e. V., den Deutschen Seglerverband und den Deutschen Modellfliegerverband wies der Referent des DARC-Vorstandes OM Vögele, DK9HU, darauf hin, daß u. a. die Frage des Beitrags- statt des Gebührenprinzipes, die einseitige Belastung nur der Sendebetreiber, die Vereinbarkeit des EMVG mit EG-Recht, Nichtbeachtung des Bestimmtheitsgebotes der EMV Beitragsverordnung sowie Rechtsfehler der Beitragsbescheide gemeinsame Ansätze auch mit Funkanwendern bieten, die nicht unter das Amateurfunkgesetz fallen. Der DARC e. V. begrüßt die Bereitschaft der Verbände alsbald das gemeinsame Vorgehen zu koordinieren.


BILDUNG EINER GEMEINSAMEN VERTRETUNG DER DEUTSCHEN FUNKAMATEURE – VERSCHIEBUNG DES TERMINS

Das vorgesehene Treffen „Runder Tisch“ am 26.02. in Bonn, mußte leider verschoben werden. Der DARC hielt diese Verschiebung für dringend angezeigt, nachdem weitere Vereinigungen, welche auch auf den „Offenen Brief“ bisher nicht reagiert hatten, ihre Beteiligung gefordert und ihr Erscheinen angekündigt hatten, ohne Jedoch erkennen zu lassen, daß sie die erforderliche Legitimation haben bzw. beizubringen gedenken. Der DARC mußte daher davon ausgehen, daß in der Kürze der noch verbleibenden Zeit ein einwandfreies Verfahren der Legitimation der Mitglieder des „Runden Tisches“ nicht zu gewährleisten und damit die gesamte vorgesehene Veranstaltung anfechtbar war.

Die Forderung nach einer Legitimation der Teilnehmer und ihrer jeweiligen Verbände am „Runden Tisch“ hat zu teilweise harscher Kritik geführt. Der DARC wird hierauf im Laufe der nächsten Wochen eingehen, möchte aber bereits hier auf eines hinweisen: Bei dieser Forderung handelt es sich nicht um eine willkürliche Anmaßung des DARC e. V. Sie ist vielmehr eine mit dem BMPT besprochene Umsetzung der Willensäußerung der Fraktionen des Bundestagsausschußes für Post und Telekommunikation. Sie ist für den Aufbau einer demokratisch legitimierten Vertretung erforderlich, wenn diese Vertretung, wie vorgesehen, Amateurfunkverbände und nicht Einzelpersonen oder willkürliche Personengruppen bzw. Vereinigungen vertreten soll. Es ist vorgesehen, Sie über den weiteren Vorgang auf dem laufenden zu halten.


MIT GAST- ODER CEPT-LIZENZ IN NEUSEELAND (ZL)

Etwas unklar war die Nachricht von der Einführung der CEPT-Lizenz in Neuseeland nicht nur uns, sondern auch dem ERO, dem European Radiocommunication Office der CEPT geblieben, das diesen ersten Zutritt eines außereuropäischen Landes zur CEPT-Empfehlung T/R 61-01 noch Ende 1993 bearbeitete. PAØTO, der Chairman der Common Licence Group (CLG) der IARU-Region 1, gab hierzu nähere Erläuterungen. Vorweg dürfen in Neuseeland schon mal alle lizenzierten Funkamateure der Welt ohne Anmeldung jeweils einen Monat lang auf allen Bändern oberhalb 144 MHz Funkbetrieb durchführen, Inhaber von Novice-Lizenzen allerdings nur von 144–148 MHz. Sie müssen natürlich die dortigen Regelungen befolgen und ein gutes Verhalten an den Tag legen. Rufzeichen nach dem Muster ZL/DL9ZZZ. Inhaber einer von ihrer Verwaltung erteilten CEPT-Lizenz dürfen ohne Voranmeldung in ZL nutzen, solche der CEPT-Klasse 2 natürlich nur oberhalb von 144 MHz.

Die CEPT-Lizenz ersetzt kein Visum und erspart keine Zollprozedur und ein Zugang zu Naturschutzgebieten und den Neuseeland umgebenen Inseln wird mit ihr auch nicht automatisch erlaubt! Für Auskünfte in solchen Fragen soll man sich sowohl an das dortige Handelsministerium als auch an den Amateurverband NZART wenden, an den Reciprocal Licensing Manager Russ Garlick, ZL3AAA, ......


FUNKWETTERBERICHT (22.02. de DL1FL)

Die im Bericht vom 15.02. erhoffte Erholung der Funkwetterlage schien am 17.02. einzusetzen mit Ozeanien zur Morgendämmerung auf 14 MHz und W1AW am 18.02. um 15:00 UTC auf 21 MHz mit Lesbarkeit 3, da war aber die geomagnetische Feldstärke auf a-5 gesunken. Neue Korpuskularstrahlungen der Sonne ließ den a-Wert am 19.02. auf 16 ansteigen mit erneuten Absorptionen in den Polar- und Aurora-Regionen und Tieffadings. Mehrwegreflektionen verzehrten restliche Signale zur Unlesbarkeit. Am 20.02. von 01:16–02:16 UTC führte ein Ausbruch an Röntgenstrahlung mit über 10 Mega-Elektronen-Volt zum Zusammenbruch des Funkverkehrs in nördlichen Breiten. In Boulder rechnete man mit einem Andauern bis zu 36 Stunden. Niedrige Breiten waren kaum betroffen, aber der geomagnetische Index a sprang am 21.02. auf 42! Wenig Bedeutung hatten dabei die Sonnenfleckenzahlen, die von 71 auf 17 am 21.02. fielen, während der solare Flux zwischen 105 und 108 pendelte. Vorhersage der Sonnenaktivität durch DKØWCY seit fast 12 Tagen: eruptiv, dazu am 22.02. „Magnetsturm für nächste 2 Tage + Aurora-Erwartung“. - Hört DKØWCY auf 10,144 MHz!


Ende des Deutschland-RS Nr. 7/94 vom 25.02.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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