BILDUNG EINER INTERESSENVERTRETUNG FÜR FUNKAMATEURE VOM POSTMINISTERIUM EMPFOHLEN
In einer Pressemitteilung vom 14.01. empfiehlt das Bundesministerium für Post- und Telekommunikation den deutschen Funkamateuren, sich zu einer einheitlichen Interessenvertretung zusammenzuschließen. Die Vielzahl von über 30 Vereinigungen der Funkamateure hat in der Vergangenheit immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen und zu Abstimmungssschwierigkeiten bei Regelungen des Amateurfunks geführt. Die Interessenvertretung aller Funkamateure könnte künftig mit dem Postministerium Gespräche über Regelungen zum Amateurfunk führen, um so die Anliegen und Belange ihrer Mitglieder optimal zu vertreten. Die Empfehlung des Postministeriums basiert auf der Grundlage einer Erklärung der Fraktionen im Bundestagsausschuß für Post- und Telekommunikation anläßlich der 46. Sitzung am 27.10.1993. Die Interessenvertretung sollte
Die Interessenvertretung muß in der Liste des Deutschen Bundestages über die Registrierung von Verbänden und deren Vertreter veröffentlicht sein. Auch muß sie bereit sein, die Zahl ihrer Mitglieder offenzulegen.
Seitens des DARC e. V. wird betont, daß er auf die Bildung einer Interessenvertretung für Funkamateure auf demokratischer Grundlage vorbereitet ist und hierüber in kürze eine Erklärung abgeben wird.
Das BMPT hat den DARC e. V. mit Schreiben vom 19.01. gebeten, folgenden Text seinen Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen:
Auch Funkamateure sind beitragspflichtig
Die Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische
Verträglichkeit von Geräten vom 12. November 1993 (EMVBeitrV BGBl. S. 1898)
regelt die Beitragspflicht der Funkamateure eindeutig. Diese EMVBeitrV trat am 25.
November 1993 in Kraft und begründet die Beitragspflicht für sämtliche Funkamateure,
die Genehmigungen nach § 4 und § 4b DV-AFuG besitzen. Unabhängig von den
geltenden Gebührensätzen von DM 3,00 monatlich wird für die Jahre 1993 und 1994
jeweils für jede Genehmigung ein EMV-Jahresbeitrag von DM 38,50 erhoben, wobei die
Zahl der betriebenen Sender belanglos ist. Das Bundesamt für Post- und Telekommunikation
erläßt für jeden Funkamateur in den nächsten Wochen einen Beitragsbescheid und
beauftragt die Deutsche Bundespost Telekom mit dem Inkasso der Beiträge für 1993 und
1994 per Fernmelderechnung. Nach § 6 EMVBeitrV können Beitragsanteile für Zeiten
innerhalb eines Kalenderjahres dann erstattet werden, wenn keine Beitragspflicht nach
§ 2 Abs. 2 dieser Verordnung bestand und der Erstattungsbetrag mehr als
20 Deutsche Mark beträgt. Aus dem Rohentwurf zur EMVBeitrV, der bei Hearing zum
Entwurf des EMVG offengelegt wurde, ist eindeutig erkennbar, daß der Bundesminister für
Post- und Telekommunikation von Anfang an beabsichtigte, die Funkamateure in den Kreis der
Beitragspflichtigen einzubeziehen. Darüber hinaus weist auch die Bundesdrucksache
12/3242, Seite 18 aus, daß der Bundestagsausschuß für Post- und Telekommunikation es
für vertretbar hielt, Funkamateure als Senderbetreiber mit Beitragspflicht zu betrachten
und beschloß, Funkamateure nicht von der Beitragspflicht auszunehmen.
Der DARC e. V. veröffentlicht diesen Text ohne weiteren Kommentar und verweist auf seine Stellungnahme hierzu.
EMV-GEBÜHR, EINZUG MIT TELEFONGEBÜHR
Das BAPT hat erkannt, daß in vielen Fällen die Ermächtigung für das Lastschriftverfahren, den Einzug der EMV-Gebühren nicht abdeckt. Da die Abbuchungen nicht mehr gestoppt werden können, hat sich die Telekom entschlossen, den Funkamateuren anzubieten, den Betrag wieder zurückzubuchen und statt dessen eine Rechnung zu senden. Diese Rechnung muß dann bezahlt werden. Ihr sollte der Zusatz Mit dem Vorbehalt der Rückforderung hinzugefügt werden. Ein eventuell eingelegter Widerspruch gegen den EMV-Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Funkamateure, die einen Widerspruch eingelegt haben oder einlegen wollen, handeln konsequent, wenn sie die Abbuchung nicht akzeptieren, sondern eine Rechnung haben wollen. Das entsprechende Schreiben, an die Telekom Rechnungsstelle, um dies zu erreichen hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ihnen von mir vorliegende Ermächtigung zum Einzug der Telefongebühren und der
Genehmigungsgebühren nach dem Gesetz über den Amateurfunk im Lastschriftverfahren,
umfaßt nicht eine Lastschrift für den EMV-Beitrag. Ich beabsichtige auch nicht, Ihnen
eine solche Ermächtigung für den EMV-Beitrag im Lastschriftverfahren zu erteilen. Falls
Sie dennoch den Einzug den EMV-Beitrages vornehmen, gehe ich davon aus, daß Sie
unverzüglich eine Rückbuchung des nicht durch die Einzugsermächtigung abgedeckten
Betrages veranlassen werden.
Mfg.
Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Veröffentlichungen im Packet-Radio-Netz.
Wichtig:
Derzeit tauchen viele Einzelfragen auf, die auch von unseren Spezialisten nicht
vorhergesehen werden konnten. Zum Beispiel werden von Telefonanschluß-Inhabern, die keine
Lizenz haben, möglicherweise die Beiträge nach dem EMVG abgebucht. Wir sind dabei diese
Probleme zu lösen. Bitte wenden Sie sich in diesen und auch anderen Fragen die den
EMV-Beitrag betreffen zunächst an Ihren Distrikt oder an Ihren Ortsverbandsvorsitzenden.
Das Referat für Gesetze und Normen ums sich derzeit darauf konzentrieren, Dinge anzugehen
die für die Mehrzahl der Funkamateure zu klären sind. Wir bitten hierfür um
Verständnis. Bitte verfolgen Sie unsere Packet-Radio-Nachrichten und Rundsprüche
zeitnah.
ZELTLAGER DES LANDESJUGENDVERBANDES HESSEN
Ein überregionales Zeltlager veranstaltet der Landesjugendverband Hessen im DARC e. V. in Verbindung mit dem Referat für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung, vom 12.15.05. Treffpunkt ist auf dem Salzburger Kopf in der Nähe von Rennerod im Westerwald. Das Programm sieht u. a. Wanderungen, Orientierungslauf, Fuchsjagden, Funkbetrieb und andere Freizeitgestaltungen vor. Anmeldungen werden erbeten an Erich Behrens, DL6FAL, ......
TRANSPONDERFAHRPLAN VON OSCAR 13
Für OSCAR 13 gilt bis zum 31.01. noch folgender Transponderfahrplan:
MA 0 bis MA 220 Mode B, MA 220 bis MA 230 Mode S, MA 230 bis MA 256 Mode BS. Die Rundstrahlantennen sind von MA 250 bis MA 150 eingeschaltet, die Lagekoordination des Satelliten sind: Blon = 240° und Blat = 5°. Die Signale des Satelliten sind daher vor MA 200 relativ leise.
TRANSPONDERFAHRPLAN VON OSCAR 20
Das Schema des Transponderfahrplans von OSCAR 20 wurde umgestellt. Jetzt sind immer der Analogtransponder und der Digitaltransponder im wöchentlichen Wechsel in Betrieb. Der Wechsel erfolgt immer Mittwochs um ca. 08:00 UTC. Dabei wird der Lineartransponder jeweils am Mittwoch einer geraden Kalenderwoche für die nächsten sieben Tage eingeschaltet, also z. B. vom 26.01.02.02. (4. KW), vom 09.16.02. (6. KW) usw.. Der Betrieb über diesen Transponder ist besonders für Anfänger sehr interessant, da hierfür wegen des sehr empfindlichen Empfängers im Satelliten kein großer Aufwand erforderlich ist. Der Satellit wird allerdings regelmäßig durch bandplanwidrige im 2-m-Satellitenband arbeitende FM-Stationen gestört. Die Uplink-Frequenzen sind 146,000145,900 MHz, der Downlink-Bereich 435,800435,900 MHz (Mode J), in SSB und CW.
UNBEMANNTE BETRIEBENE ATV-STATION STÖRT RADARANLAGE
Aus gegebener Veranlassung weist das VHF/UHF/SHF-Referat darauf hin, daß ATV-Aussendungen im Bereich 12501260 MHz im Abstand von ca. 80 km oder weniger von Großraum-Radaranlagen nicht erfolgen dürfen. Eine Mißachtung dieses Verbots kann zu erheblichen Störungen der, der Sicherheit des Luftverkehrs dienenden, Radaranlagen führen, wie dies kürzlich durch eine unbemannte betriebene ATV-Station geschehen ist.
Da die Station vom VHF/UHF/SHF-Referat nicht koordiniert worden ist, ist sie somit ohne Wissen des DARC e. V. betrieben worden.
AMATEURFUNKBETRIEB ANLÄSSLICH DER 17. WINTER-OLYMPIADE
Noch bis zum 27.02. kann noch das Winter-Olympia-Diplom 1994 des norwegischen Amateurfunkverbandes NRRL gearbeitet werden. Das Diplom wird in drei Klassen herausgegeben. Gearbeitet werden müssen, auf alle Fälle einmal die Sonderstationen LI1OWG LI2OWG, LI3OWG oder LI4OWG. In der Klasse 1 müssen dazu 30 teilnehmende Länder gearbeitet werden plus 15 Stationen von LA, LB, JW oder JX in der Klasse 2, 20 Länder plus zehn und in der Klasse 3, zehn Länder plus fünf LA-Stationen. Das Diplom wird als gemischt in CW, CW oder RTTY herausgegeben. Bestätigte QSL-Karten sind bis spätestens 31.08.1995 einzusenden an: NRRL Awards Manager, Erik Jahnsen, LA7AJ, ......
Nach dem starken Anstieg der Sonnenaktivität in der vorigen Berichtswoche fiel der mittlere solare Flux um 24 Punkte ab und geriet am 10.01. sogar unter 100. Die Indizes für geomagnetische Turbulenzen der nach oben offenen k-Skala und der 10-stufigen a-Skala waren gleichzeitig gefallen, was mit bemerkenswert ruhigen geomagnetischen Bedingungen und guter Ausbreitung auf 80 m und 160 m einherging. Der a-Index war sehr niedrig und erreichte am 09./10.01. sogar null. In der Zeit vom 06. bis 12.01. betrugen die Sonnenfleckenzahlen 144, 135, 119, 98, 74, 56 und 66 mit einem Mittelwert von 99, der solare Flux 132, 126, 123, 117, 91 (?), 110 und 111, gemittelt 115. Die von W1AW erwartete geomagnetische Beruhigung war zunächst ausgeblieben; ihr sollten erst um den 25.01. neue Aktivitäten bis auf Fluxwerte von 130 folgen und nach dem 05.02. ein Abfall unter 100. Seit dem 15.01. hat die Funkwetterbake DKØWCY auf 10,144 MHz ihren Versuchsbetrieb wieder aufgenommen und verbreitete ab 15.01. täglich an Sonnenfleckenzahlen: 46, 45, 49, 34 sowie Fluxwerte von 90, 96, 100, 105.
Exuptive Sonnenaktivität wurde am 16.01. angekündigt und erzeugte miese geomagnetische k-Werte zwischen 13 und 17 und zumindestens auf der Nordatlantik-Route waren die Ausbreitungs-Bedingungen selbst auf 80 m ausgesprochen schlecht. Eine leichte Besserung trat erst am frühen Morgen des 18.01. ein.
SONDERRUNDSPRUCH DES DARC-VORSITZENDEN AM 30.01.
Der nächste Sonderrundspruch des DARC-Vorsitzenden Dr. Horst Ellgering, DL9MH, am Sonntag, dem 30.01., wird sich voraussichtlich mit den Themen DV-AfuG, dem 70-cm-Band und der Gesamtvertretung der deutschen Funkamateure befassen. Zeit 11:30 Uhr auf den Frequenzen 3770 kHz sowie 7090 kHz. Anschließend wird DL9MH wieder für Fragen der Mitglieder zur Verfügung stehen.
Ende des Deutschland-RS Nr. 2/94 vom 21.01.1994
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
..._._
Inhalt 1994 | Rundspruch-Archiv |