Redaktion: Uwe, DL2APJ
Der Distriktsvorstand informiert
Der Distriktsvorstand Thüringen wünscht allen YLs, XYLs und OM in Thüringen und in unseren Nachbardistrikten ein erfolgreiches und gutes Jahr 1993.
Im Moment liegen nur wenige aktuelle Informationen vor.
Zum Jahresende hatten wir im Distrikt Thüringen 1006 DARC-Mitglieder (Stand 11.12.1992).
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Am 13.12.1992 hat der Amateurrat einen neuen Vorstand gewählt:
Vorsitzender ist Dr. Horst Ellgering, DL9MH,
Stellvertreter sind Prof. Dr. Jodi Elbers, DL3XV und Rolf Kadau, DJ7CH.
Der Distriktsvorstand wünscht sich eine gute Zusammenarbeit.
Der neue Vorstand hat im Heft 1/93 der CQ DL auf die Schwerpunkte seiner Arbeit hingewiesen.
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Zur Frühjahrsversammlung des Distriktes Thüringen erfolgt die Wahl des Distriktsvorstandes Thüringen. Der Distriktsvorsitzende weist bereits jetzt alle OVVs auf diesen Termin hin und bittet um Vorschläge für Kandidaten. Diese Vorschläge sind schriftlich an den Vorsitzenden des Wahlausschusses einzureichen. Die OVVs werden gebeten, die Anträge auf Zuschüsse zum DARC-Beitrag und die Rechnungslegung 1992 möglichst bald an den Distriktsvorsitzenden zu schicken.
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Herr Schwarze vom BAPT, Außenstelle Erfurt, bittet dringend um die Rücksendung der alten Y2-Lizenzurkunden. Von 100 Funkamateuren aus Thüringen stehen diese Rücksendungen noch aus! Das betrifft auch die Einzugsermächtigungen für die Lizenzgebühr. Falls keine Einzugsermächtigungen zurückgeschickt werden, erfolgt der Gebühreneinzug durch das BAPT monatlich. Herr Schwarze teilte weiter mit, daß die nächste Lizenzprüfung am 06.02. stattfindet.
Viele Grüße von Manfred, DL1ATA
2-m-Einstiege in Thüringen
Hallo PR-Freunde,
in den letzten Stunden des Jahres hat es einige Fragen zu den 2-m-Einstiegen in Thüringen
gegeben. Dazu hiermit den Standpunkt des BuS-Referates Thüringen:
1. Die Veröffentlichungen der Erfurter PR-Gruppe in der Connect 4/92 und in der CQ DL 1/93 hatten eine mehrmonatige Redaktionszeit. Daher konnte nicht mehr berücksichtigt werden, daß zwischenzeitlich dem Antrag dieser OM auf Verlängerung des 2-m-Betriebes stattgegeben wurde. Das bedeutet also für Erfurt bis Juli einen uneingeschränkten Betrieb und ab August einen Betrieb mit deutlich verringerter Reichweite (1 W). Zum Jahresende 1993 muß, nach jetziger Festlegung, dann die derzeitige 2-m-Betriebsart eingestellt werden. In dieser Zeit wird es nahezu jedem OM möglich werden auf 70 cm umzusteigen. Weiter kann man davon ausgehen, daß bis dahin der Erfurter Digi einen Einstieg mit Duplexecho bekommen hat und daher ein erheblicher Anreiz für den Umstieg auf 70 cm gegeben ist.
2. Weitere Anträge sind von Thüringer SysOp nicht gestellt worden!
3. Was bedeutet die derzeitige Regelung nun konkret?
Dazu muß man zunächst davon ausgehen auf, welcher Grundlage die Reglementierung der
2-m-Einstiege betrachtet wird und was sich nach meiner Auffassung tatsächlich daraus
ergibt:
Nach Auffassung der IARU ist ein VERNETZTER 2-m-Einstieg derzeit nicht opportun. Daraus folgt als erstes, daß 2-m-Einstiege durchaus möglich sind, nur die Vernetzung zur Disposition steht. In den Genehmigungsurkunden des BAPT für die Thüringer Digis ist daher, soweit bisher koordiniert, weiter der 2-m-Einstieg enthalten (und ich glaube, daß alle betroffenen SysOp größten Wert darauf legen, daß das auch so bleibt!).
Weiter muß festgestellt werden, daß sich nach meiner Kenntnis, kein IARU-Mitgliedsland an diese Regelungen hält und offenbar stillschweigend diese vernetzten 2-m-Einstiege geduldet werden. Daraus folgt für mich aber keine Argumentation auch so zu verfahren und sich so zu verhalten, als gäbe es diese IARU-Regelung nicht! Vielmehr ist u. a. durch Deutschland bei der IARU mehrfach der Vorstoß unternommen worden, hierzu eine der Praxis entsprechende Regelung zu finden und gleichzeitig dem Experimentalinhalt des Amateurfunks weiter Sinn zu geben.
Ich glaube, daß das dabei angestrebte Ziel von, unter Umständen nur zeitweilig vernetzten, 2-m-Experimental-Einstiegen ein interessanter Aspekt ist. Dabei wird davon ausgegangen, daß die bisher breitbandigen Einstiege durchaus, dem Beispiel guter Modems folgend, deutlich schmalbandiger werden können. Auf 2 m ergeben sich für diese technischen Neuerungen sehr günstige Experimentalmöglichkeiten. Zum Testen derartiger Verfahren ist jedoch ein interessierter Nutzerkreis erforderlich. Das Interesse wächst aber mit den Möglichkeiten des Digis, sprich mit seiner Performance und sinnhaltigen Vernetzung. Ich meine damit, daß ein unvernetzter Digi kaum User findet und damit wenig Sinn bekommt. Ich gehe davon aus, daß 1993 eine entsprechende IARU-Regelung angenommen wird.
4. Zusammenfassend lade ich für Februar/März 1993 zu einer Thüringer SysOp-Tagung ein und bitte alle interessierten OM bis zum 30.01. mir entsprechende Vorschläge und Anträge einzureichen! Es sollte dann möglich sein, daß der Distrikt Thüringen die dort eindeutig zu formulierenden Interessen innerhalb des DARC vertritt.
Mit den besten Grüßen für 1993 verbleibe ich als Euer DL4APR!
Nachlese aus anderen Rundsprüchen
SSB-Bereich im 160-m-Band erweitert
Seit dem 15.12.1992 wird die Sendeart SSB im gesamten dem Amateurfunkdienst in den alten Bundesländern zugewiesenen 160-m-Band geduldet. Dies betrifft den Bereich von 18151835 kHz und von 18501890 kHz.
Im Hinblick auf die Proteste aus dem Ausland wird empfohlen, auf SSB-Betrieb im Bereich zwischen 1815 und 1835 kHz zu verzichten.
Neue Rufzeichen für die Slowakei
Mir Wirkung vom 01.01.1993 wurde die bisherige Tschechoslowakei in die Tschechische Republik und die Slowakische Republik aufgeteilt. Wie aus Prag verlautet, hat die Internationale Fernemeldeunion bestätigt, daß die neue Tschechei die Präfixe OK und OL behält, während die Slowakei den Landeskenner OM übernimmt.
Der eingehende Post- und QSL-Karten-Verkehr wird in den nächsten drei Monaten noch über die Anschrift des CRC abgewickelt. Sie lautet: ......
Drei neue Länder für das DXCC-Diplom
Es handelt sich hierbei um die Länder
Bosnien-Herzegowina, 4N5. QSL-Karten ab 15.10.1991 gültig.
Kroatien, 9A und
Slowenien, S5. Stichtag ist hier der 26.06.1991.
QSL-Karten aus dem Iran werden ab sofort anerkannt, sofern die zugrundeliegende Funkverbindung am 20.08.1988 oder später erfolgte.
CW für Lizenzinhaber der Klasse C in den neuen Bundesländern
Die Sonderregelung, das Lizenzinhaber der Klasse C in den neuen Bundesländern, im 2-m-Band und im 70-cm-Band Amateurfunkbetrieb in Telegrafie mit 300 W Sendeleistung durchführen, ist weiterhin bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk gültig.
Einzahlungen für Amateurfunkprüfungen
Ab 01.01.1993 sind die vorweg zu zahlenden Gebühren für Amateurfunkprüfungen an die Bundeskasse Koblenz des BAPT zu überweisen. Bisher waren die Gebühren an die Amtskasse des Postamtes der bisher zuständigen Oberpostdirektion zu zahlen.
Es wird darum gebeten, keine alten Formulare für Überweisungsaufträge zu verwenden. Neue Formulare sind bei der zuständigen Außenstelle des BAPT erhältlich.
Genehmigungsurkunden werden erst nach gebuchten Zahlungseingang ausgehändigt!
In eigener Sache
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Manfred, DL1ATA, der diesen Rundspruch mit seinem Beitrag ermöglichte. Da es anscheinend keine Neuigkeiten aus den einzelnen OVs in unserem Distrikt gibt, habe ich diesen Punkt aus dem Rundspruch genommen. Ich hoffe, daß ich diesen Punkt bald in den Rundspruch wieder aufnehmen kann.
Der nächste Rundspruch kommt wieder am 10.02. um 19:00 Uhr.
Viele Grüße von Uwe, DL2APJ, Rundspruchredakteur
Ende des Thüringen-RS 1/93 vom 13.01.1993
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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