KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 41/93 VOM 12.12.1993

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Terminübersicht

G10 17.12.: Weihnachtsfeier OV Köln
G45 17.12.: Verschobener OV-Abend
G01 17.12.: Weihnachtsfeier
G01 28.01.: Mitgliederversammlung G01


Bandverteidigung und EMV-Beiträge

Liebe Freunde,
es ist schon ein Kreuz: kaum scheint ein Streit beigelegt, steht uns ein massiver Krieg ins Haus!

Nach ersten Informationen fand am 02.12. ein „Spitzengespräch“ zwischen dem BMPT, vertreten durch den Unterabteilungsleiter 31 des BMPT, Herrn Masson, und dem Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk e. V. statt. Aus dem Protokoll dieses Gespräches entnehmen wir, daß der CB-Funkverband die Forderung erhoben hat, mindestens 1,5 MHz des 70-cm-Amateurfunkbereichs zugewiesen zu bekommen. Die Begründung für diese Forderung war die wesentlich höhere Zahl von CB-Funkern gegenüber den Funkamateuren. Zahlen über die tatsächlich zahlenden CB-Funker (mit Einzelgenehmigung) oder die tatsächlich funkenden CB-Funker (mit Allgemeingenehmigung) werden in dem Protokoll nicht genannt! Zur Frage der Frequenzokkupation hat jedenfalls Herr Masson „die Prüfung dieser Forderung“ zugesagt.

Für einzelgenehmigungspflichtige CB-Funkanlagen werden monatlich 5,– DM an Genehmigungsgebühren erhoben. Dabei dürfen pro Genehmigung bis zu fünf Geräte betrieben werden. Dabei ist es unerheblich, wer die Geräte benutzt (Frau, Sohn, Tochter, Freund, Freundin). Nun steht in diesem Protokoll, daß nach der inzwischen in Kraft getretenen EMVBeitrV die CB-Funker für 1993 und 1994 keinen EMV-Beitrag zu entrichten brauchen, weil deren Beitragsanteile bereits mit den „bisher geleisteten Abgaben“ abgegolten sind! Man beachte die feinen Unterschiede zwischen „Beiträgen“, „Abgaben“ und „Gebühren“. Es haben also 10 % der funkenden CB-Funker (weil sie eine Einzelgenehmigung besitzen) den EMVG-Beitrag für Millionen funkender CB-Funker mit Allgemeingenehmigung bereits im Voraus bezahlt!

Das muß mir Herr Masson vorrechnen, sonst gehen wir mit ihm vor den Kadi!

Liebe Freunde, es ist ausgesprochen schade, daß die Geschichte um den Fortbestand des Amateurfunks solche Auswirkungen gezeitigt hat. Etliche unserer Mitglieder sind im Hoheitsbereich beschäftigt. Fast alle dieser Mitglieder haben zu der derzeitigen Entwicklung keine dienstliche Beziehung. Sie sind auch aus Sicht des VFDB-Vorstands in diese Querele nicht einbezogen, wenn sie nicht unmittelbar an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Ich bitte aber gerade diese Mitglieder um Verständnis, wenn sich der VFDB hier massiv gegen die Willkür einzelner Beamter zur Wehr setzt. Wir nehmen es nicht hin, wenn Beamte des BMPT sich auf die Fahne geschrieben haben, den Amateurfunkdienst in Deutschland zu ermorden. Wir werden dagegen antreten, auch wenn einzelne unserer Kontrahenten Mitglieder im VFDB sein sollten!

Bei der derzeitigen Lage habe ich Verständnis für jeden, der sich nicht traut, den Mund aufzumachen, weil er um persönliche Repressalien fürchten muß. Es ist schlimm genug, wenn es in unserer Republik so etwas gibt.

Der VFDB hat diese Entwicklung mit Empörung zur Kenntnis genommen und geht davon aus, daß die nächste Runde nur noch auf der politischen oder juristischen Ebene zu lösen ist. Mit einem „Gegner“, der sich den Tod des Amateurfunks auf die Fahnen geschrieben hat, können wir nicht mehr verhandeln!

Wir hatten in der Vergangenheit mit dem BMPT in der Person des Referatsleiters 314 einen ausgewogenen und gesprächsbereiten Ansprechpartner, das ist offenbar aufgrund eines zwischenzeitlich von oben ergangenen „Maulkorberlasses“ jetzt nicht mehr möglich. Wir danken trotzdem den Ref. 314 und 314a für die ständige Gesprächsbereitschaft, solange sie noch mit uns reden durften.

Es ist wirklich schlimm, wenn man sieht, was da abläuft. Aber wenn Herr Masson den Privatkrieg mit den Funkamateuren in Deutschland und Europa will, dann muß er ihn auch durchstehen! Wir sind eine geschlossene Front!

Zu dem inzwischen ausführlich diskutierten „Ausschußpapier“ (Drucksache Nr. 0136 des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation) möchte ich folgende Kommentierungen abgeben:

Die Drucksache enthält einen Sachstandsbericht des BMPT zur Neuregelung des Amateurfunks, der sich aufgliedert in einen allgemeinen Teil und eine Stellungnahme zum 7-Punkte-Papier des DARC vom 24.08.1993.

Zu A: Allgemeines

BMPT: Seit Mitte 1990 bemüht sich das BMPT, auf der Grundlage und im Geiste des z. Z. gültigen AFuG eine neue Amateurfunkverordnung herauszugeben.

DL6IM: Das trifft zu; in die dazu gegründete Projektgruppe Amateurfunk (ProGAFu) wurde ich als Mitglied berufen und habe auch an allen Sitzungen teilgenommen. Eine Veränderung des AFuG wurde seinerzeit auch nicht diskutiert.

BMPT: Eine einfache Rechtsbereinigung der z. Z. gültigen Fassung der DV-AFuG würde nicht den Ansprüchen der Verwaltung und den Vorstellungen der Funkamateure gerecht.

DL6IM: Diese Behauptung ist nicht bewiesen; für die „Vorstellungen der Funkamateure“ bestreite ich das.

BMPT: Das BMPT könnte durch eine Kurzdokumentation belegen, daß in mehr als 40 Veranstaltungen versucht wurde, mit 34 Amateurfunkvereinigungen eine moderne Amateurfunkverordnung im Konsens mit den Funkamateuren zu erarbeiten.

DL6IM: Diese Aussage muß stark relativiert werden. Ein großer Teil der hier erwähnten Veranstaltungen waren die Arbeitstagungen der ProGAFu. Hier tat sich die Schwierigkeit auf, daß in jeder Sitzung zwar weitgehender Konsens festgestellt werden konnte, zu jeder Folgesitzung aber die Vertreter des BMPT mit völlig neuen, z. T. konträren Vorstellungen antraten. Das hatte zur Folge, daß die ProGAFu bei jeder Sitzung quasi bei Adam und Eva wieder anfangen mußte und daher die Arbeit nicht vorankam. Als dann auch noch das BMPT sogenannte „Experten“ zu einer Sitzung in Bonn hinzuzog und dem Sitzungsleiter die Verhandlungsführung teilweise aus der Hand glitt, bin ich bei Halbzeit nach Hause gefahren, weil mir meine Zeit für die Anhörung von sattsam bekannten Monologen eines bestimmten Funkamateurs zu schade ist. Nach der ProGAFu-Sitzung in Friedrichshafen ließ das BMPT dann ja auch die ProGAFu sterben, erwartungsgemäß ohne Dank an die Leute, die viel Freizeit geopfert hatten, um dem BMPT bei der Schaffung einer neuen Verordnung zu helfen. Soviel nur zu dem „Versuch“, siehe oben.

Zu B. Aktueller Stand

BMPT: Als ein wesentliches Ergebnis der Ressortabstimmung vom 30.09. ist hervorzuheben, daß Konsens darüber erzielt wurde, für den Funkamateur verbindliche Rechtsvorschriften ausschließlich in der Verordnung zu regeln.

DL6IM: Das war uns schon lange vorher klar. Einer Ressortabstimmung hätte es dazu nicht bedurft. Hat das Rechtsreferat des BMPT da versagt, oder hat es die Vorlage nicht gesehen? Ich habe Mitte der 70er Jahre mehrfach und auch länger im damaligen BPM an der Überarbeitung einer Rechtsverordnung mitgearbeitet. Man hätte sowohl mir als auch meinem Referatsleiter die Ohren langgezogen, wenn so etwas das Haus verlassen hätte.

Zur Stellungnahme des BMPT zum 7-Punkte-Statement des DARC:

DARC: 3. Das BMPT schafft die vorhandene Lizenzklassenstruktur ab und sieht statt dessen eine Einheitslizenzklasse vor. Der DARC fordert in Übereinstimmung mit dem weltweiten Verband der Funkamateure IARU die Einführung von vier Lizenzklassen. Das BMPT hat bislang die Reduzierung der Lizenzklassen nicht begründet.

BMPT: Eine neue, vom stetigen Zuwachs der Verwendung elektronischer Geräte geprägte Welt wird in den nächsten Jahren von allen Entwicklern und Herstellern ein steigendes Wissensniveau um die Probleme der EMV und der EMVU fordern. ... Der Funkamateur als Selbstbauer von Funkgeräten ist nach dem EMVG Hersteller, zuständige Stelle, gemeldete Stelle und Betreiber in einer Person. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an seine Qualifikation erlauben künftig kein „Halbwissen“; Einsteigerklassen mit abgesenktem Prüfungsniveau im Prüfungsteil „Technik“ sind nicht verantwortbar, da jedem Funkamateur dieselben Rechte beim Selbstbau von Funkgeräten eingeräumt werden sollen.

DL6IM: Diese Argumentation soll wohl die Unzulässigkeit von Einsteigerlizenzen belegen. Der Verfasser hat dabei aber übersehen, daß eine Wirkung auf andere Geräte und die Umwelt nicht vom Selbstbau von Amateurfunkgeräten, sondern allenfalls von deren Betrieb ausgehen kann. Daher haben wir ja auch für den Betrieb der „Einsteiger“ Einschränkungen bezüglich der erlaubten Sendeleistungen und Frequenzbereiche entsprechend ihrem Prüfungsniveau vorgeschlagen. Die Argumentation ist also falsch.

BMPT: Es kann nicht länger staatlich behindert werden, daß nur 56 % der Funkamateure eine Morsetelegrafieprüfung bestanden haben (davon noch 3 % die A-Prüfung mit geringerer Geschwindigkeit) und demzufolge zum Amateurfunkbetrieb auf allen 27 Frequenzbändern berechtigt sind. 44 % der Funkamateure dürfen 10 der 27 Frequenzbänder nicht nutzen und keinen weltweiten Funkverkehr abwickeln.

DL6IM: Das Bestehen der Morseprüfung, von wieviel Prozent der Prüfungsanwärter auch immer, wurde meines Wissens noch nie staatlich behindert! Diesen Satz hätte der Verfasser vor der Absendung nochmals lesen sollen, oder wollte er nur die Abgeordneten verwirren?

Es trifft auch nicht zu, daß die Lizenzinhaber der Klasse C vom weltweiten Funkverkehr ausgeschlossen sind. Da der Amateurfunkdienst ein technisch experimenteller Funkdienst ist, gibt es seit vielen Jahren Amateurfunksatelliten, die den weltweiten Amateurfunk auch den Funkamateuren eröffnen, deren Lizenz nur den Betrieb auf Frequenzen oberhalb 144 MHz gestattet. Diese Aussage des BMPT ist also definitiv falsch!

Wenn man sich darüber ausläßt, daß 44 % der Funkamateure nur 17 der 27 Frequenzbänder benutzen dürfen muß man fairerweise aber auch die Frequenzbandbreite der nutzbaren bzw. nicht nutzbaren Amateurfunkbänder mit angeben (z. B. 100 kHz auf 40 m, 10.000 kHz auf 70 cm!).

DARC: 5. Die Funkamateure sind selbst in der Lage, die Sicherheitsabstände gemäß den DIN-Vorschriften zu ermitteln.

BMPT: Beim Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern (EMVU) wollen die Funkamateure dem BAPT keine Befugnis einräumen, die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu überprüfen. Dies kann im Interesse des Schutzbedürfnisses der Bürger nicht hingenommen werden.

DL6IM: Diese Behauptung des BMPT ist schlichtweg falsch und dient offenbar der Irreführung von Bundestagsabgeordneten! Richtig ist, daß Funkamateure sich sehr wohl zur Einhaltung der Schutzabstände gegenüber Personen in elektromagnetischen Feldern verpflichtet fühlen. Die Funkamateure wehren sich lediglich dagegen, bei jeder Änderung ihrer Amateurfunkstelle eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung des BAPT beantragen zu müssen. Das BAPT ist überhaupt nicht in der Lage, schnell auf wechselnde Situationen einzelner Amateurfunkstellen zu reagieren. Das ist auch keineswegs erforderlich, da die Funkamateure selbst in der Lage sind, die vorgeschriebenen Schutzabstände einzuhalten. Eine meßtechnische Überprüfung durch die Dienststellen des BAPT ist immer möglich, wenn der Einzelfall dies erfordert! Die Behauptung des BMPT, die Durchsetzung der EMVU-Vorschriften auf der Rechtsgrundlage des geltenden AFuG sei nicht zu erreichen, ist einfach falsch! (Die offenbar beabsichtigte Geldschneiderei führt allerdings zu Problemen.)

DARC 6: Das BMPT will den Funkamateuren auf drei UKW-Bändern eine generelle und andauernde Leistungsbeschränkung auferlegen. (Begründung des DARC: das ist unberechtigt, weil nach eigenen Feststellungen des BAPT 95 % der Hausverteilanlagen nicht den geltenden technischen Vorschriften entsprechen).

BMPT: Der DARC bringt die beabsichtigen Leistungsbeschränkungen ausschließlich in Zusammenhang mit den bekannten Probleme mit Breitbandverteilanlagen. Dies ist zu einseitig gesehen. Die beabsichtigten Leistungsbeschränkungen haben vielmehr etwas mit der nicht einfach wegzudiskutierenden physikalischen Tatsache zu tun, daß es immer zu Problemen kommen kann, wenn Sendefunkanlagen mit großer Strahlungsleistung in direkter Nachbarschaft zu solchen mit wesentlich kleinerer Leistung auf benachbarten Frequenzen betrieben werden.

DL6IM: Ich biete dem Verfasser Nachhilfe in „physikalischen Tatsachen“ an: Es gibt keine Beeinflussungen von benachbarten Sendefunkanlagen untereinander, weder auf benachbarten Frequenzen noch mit extrem unterschiedlichen Leistungen! (Am WDR-Standort Stolberg z. B. arbeiten fünf UKW-Sender, davon vier mit großer und einer mit kleiner Leistung nicht nur im selben Gebäude, sondern sogar an einer gemeinsamen Antenne!) Aus dieser unhaltbaren Theorie zieht dann das BMPT den Schluß, die Funkamateure müßten begreifen, daß die alten Zeiten vorbei wären. Das ist Polemik!

BMPT: In einem 10-W-Mobilfunk-Umfeld z. B. in einem Wohngebiet können 750 W des Funkamateurs problematisch sein.

DL6IM: Wo ist das 10-W-Mobilfunk-Umfeld? Mobilfunkbetreiber strahlen von ihren Standorten (sehr häufig in den Schwerpunkten von Gemeinden) die zehnfache Summenleistung ab, und das völlig legal und mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen des BAPT und mit Sicherheit ohne Gefährdung der Öffentlichkeit. Man muß sich fragen, wer hier gegen wen ausgespielt werden soll.

BMPT: In freien Wohnlagen, in denen gegenseitige Störungen nicht zu erwarten sind, sollten höhere Leistungen im Wege einer Sondergenehmigung gestattet werden.

DL6IM: Hier hat man wohl die Katze aus dem Sack gelassen: Man verbiete zunächst mal allen Funkamateuren das, was sie nach der jetzt geltenden DV-AFuG dürfen und gestatte dann denjenigen, die nur weiter das tun wollen, was sie auch bisher tun durften, dies großzügig im Rahmen einer selbstverständlich gebührenpflichtigen Sondergenehmigung. Nachdem der gerade Weg über eine extensive Erhöhung der Amateurfunkgebühr auf monatlich 16,– DM und des EMVG-Beitrags auf monatlich 6,– DM fehlgeschlagen ist, sollen jetzt aber auch alle Möglichkeiten genutzt werden.

DL6IM: Schlußbemerkung zu Rechtsfragen:
An vielen Stellen des Papiers behauptet das BMPT, dies oder jenes sei auf der Basis des geltenden AFuG in einer entsprechenden Verordnung nicht durchzusetzen. Ich bestreite das nachhaltig. Man lese dazu das bisher unwiderlegte Rechtgutachten von Professor Ronellenfitsch; hiernach ist auch das Amateurfunkgesetz mit dem geltenden Grundgesetz vereinbar.

Die Stellungnahme des BMPT an den Bundestagsausschuß enthält so viel Polemik, wie man sie aus Ministeriumspapieren nicht gewöhnt ist. Es genügt aber nicht, einfach zu behaupten, die Forderungen des DARC und des VFDB seien nur über die Abschaffung des AFuG zu realisieren, man muß das schon beweisen können. Mit dieser Polemik ist der Beweis jedenfalls nicht zu führen!

VY 73 de Günter, DL6IM, VFDB-Geschäftsführer


Aus den Ortsverbänden

Einladung zur Weihnachtsfeier des OV Köln, G10

Die Weihnachtsfeier des OV Köln findet am Freitag,  dem 17.12., ab 19:00 Uhr, im Clublokal des OV Köln Im Krug, Goltsteinstr. 63 in Köln-Bayenthal statt. Alle Mitglieder des Ortsverbandes und ihre Angehörigen sind herzlich eingeladen.

Info: Heinz, DL7AC

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OV-Abend Meckenheim, G23

Wegen der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels findet der nächste OV-Abend von G23 ausnahmsweise bereits am Freitag, dem 17.12., um 20:00 Uhr an bekannter Stelle in Meckenheim statt.

Info: Eberhard, DL6KCX

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G45 - OV-Abend wird verschoben

Der OV-Abend von G45 findet ausnahmsweise am Freitag, dem 17.12., im OV-Lokal Friesenhof in Aachen-Friesenrath statt.

Info: Günter, DJ2XB

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Der OV Abend vom OV Eitorf, G54

fällt am 17.12. aus. Statt dessen findet einen Tag später, also am 18.12. unsere diesjährige Weihnachtsfeier statt. Wir treffen uns um 19:00 Uhr wie immer auf dem Heidehof. Zu dieser Weihnachtsfeier sind alle Clubmitglieder von G54 und deren XYLs recht herzlich eingeladen. Wer an der Weihnachtsfeier teilnehmen möchte, melde sich bis spätestens zum 15.12. bei unserem OVV oder bei mir.

Info: Erwin DG5KBE

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Liebe Mitglieder und Freunde des OV Aachen, G01,

wieder geht ein Jahr seinem Ende entgegen, und unser Weihnachts-OV-Abend naht. Wir treffen uns am Freitag, dem 17.12. zwischen 19:30 und 20:00 Uhr wieder in der Welschen Mühle in Aachen-Haaren. Die Modalitäten wie in den Vorjahren. Diesmal gibt’s leider keine Quarze! Dafür bittet Helga erneut um Pakete für Asylantenkinder. Gefragt sind diesmal hautsächlich Schulutensilien (Hefte, Bleistifte, Kugelschreiber, Füller, Lineale etc. etc.)

Info: Klaus, DC6SN


Funkbetrieb (Der Beitrag Contestergebnisse wird von DL2KCI, Hans-Otto Dornfeld beigestellt)

Werte Contestfreunde,
erst einmal recht herzlichen Dank für die Teilnahme am Köln-Aachen-Contest 1993. Die Ergebnisse liegen nun vor. Glückwunsch an die Gewinner und Dank an alle Teilnehmer. Die Gewinner und die zweiten Gewinner aller Sektionen lade ich zur Siegerehrung anläßlich der nächsten Distriktsversammlung zum OV G06 nach Euskirchen ein. Ein gesondertes Schreiben hierzu wird Anfang Januar 1994 an die betreffenden XYLs und OM verschickt.

Die Anzahl der eingereichten Logs lag zwar über denen des Vorjahres, jedoch wurde der Stand von 1991 nicht erreicht. Leider war ich zum Zeitpunkt des Köln-Aachen-Contestes erkrankt und konnte mit DLØKAC nicht mitmachen. Ich bedanke mich daher hiermit bei meinen OV-Mitgliedern: Rolf, DK5KG, und Siegfried, DL8KBJ, für die Verteilung des Distrikts-DOK „KA“.

Der Köln-Aachen-Contest ist ein Contest, wo Neulinge im Contestgeschäft ihre ersten Erfahrungen sammeln. Es sind daher einigen Neulingen Fehler unterlaufen, worüber alte Hasen nur lachen können. Wo es die Zeit noch erlaubte, habe ich das Log zurückgeschickt mit der Bitte um Berichtigung. Ich bitte daher nochmals die OVVe im Distrikt Neulingen im Contestgeschehen zu unterweisen.

Hier nochmals die Berechnungsformel für die Clubpunkte (CM-Pkte):

(Teilnehmer-Plazierung)

×99) + 1

(Teilnehmer-1)

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 1994 wünsche ich Euch und Euren contestgeschädigten Familien. Auf eine erfolgreiche Teilnahme am Köln-Aachen-Contest 1994. (14.11./15.11. und 16.11.1994)

Info: Hans-Otto, DL2KCI


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 41/93 vom 12.12.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv