KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 37/93 VOM 14.11.1993

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Terminübersicht

KA 15.–17.11.: Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen
KA 20.11.: Regionalversammlung der OVV KA-Süd-Region in Bonn
K01 20.11.: 09:00-14:00 Uhr Flohmarkt in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Grundschule Ahrweiler, Blankartstraße
28.11.: Amateurfunk Electronic Börse „AMTEC SAAR“
KA 04.12.: Seminar Videoaufnahmen für Rundsprüche mit Arbeitstreffen der Rundspruchteams in Köln
05.12.: AGAF Jahreshauptversammlung in Schwerte
KA 08.12.: Arbeitsbesprechung Ehrennadelausschuß
KA 08.12.: DARC-KA Vorstandssitzung mit Referenten
11./12.12.: Amateurfunk-Ausstellung beim Stadtfest in Kerpen
KA 12.12.: Siegerehrung KA-Herbstcontest in Kerpen


Fragen und Antworten zur neuen DVO

Heute folgen die vorletzten Antworten auf die ergänzende Fragen, die Jochen, DL9KCX nach der Distriktsversammlung im Zusammenhang mit der neuen DVO an die Hauptredner gestellt hat.

Frage 5.
Wenn man die Verlautbarungen des DARC zu den DV-AFuG-Entwürfen hört, so hat man den Eindruck, daß an den bisherigen Entwürfen nichts Gutes dran ist. Das erzeugt doch Katastrophenstimmung unter den Funkamateuren.

Wir fragen DK9HU, ob der letzte Entwurf auch positive Elemente aus Sich des DARC enthält.

DK9HU
Der DARC, wie auch andere Amateurfunkvereinigungen wollen die Interessen des Amateurfunkdienstes gewahrt wissen. Naturgemäß steht daher bei Stellungnahmen das im Vordergrund, was wir nicht wollen oder – noch schlimmer – was darüber hinaus den Bestand des Amateurfunkdienstes zu gefährden in der Lage ist. Darin liegt natürlich ganz klar eine Verlagerung der Schwerpunkte der Argumentation auf diese Gebiete. Der DARC hat aber in der Stellungnahme zum 2. Entwurf ganz klar auch auf die positiven Aspekte des damaligen 2. Entwurfes hingewiesen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an den Ausbildungsfunkbetrieb, an die Koordinierung, den nicht unumstrittenen Wegfall der Führungspflicht des Log-Buches, die Zulässigkeit bisher nur geduldeter neuer digitaler Übertragungsverfahren usw.

Den 3. Entwurf nach positiven Gesichtspunkten zu beurteilen fällt sehr schwer, weil wir dessen endgültige Fassung nach der Ressortabstimmung nicht kennen. Abgesehen davon, daß die zu weitgehende Verlagerung von Regelungsbereichen in die Amtsblätter offensichtlich wieder rückgängig gemacht werden wird, sind dennoch eine Reihe von positiven Dingen zu vermerken, so der 3. Entwurf entsprechend erhalten bleibt:

  1. Sollte der Justizminister keine Einwände erhoben haben, so wird die Kurz-Bezeichnung wieder DV-AFuG lauten (nomen est omen)
  2. Eine Mindestaltersgrenze zum Erwerb der Lizenz besteht nicht mehr
  3. Das Errichten und Betreiben von Relais und Digis wird vereinfacht (DARC fordert jedoch Koordination und Betrieb nach Bandplänen als Regelungsbestand der Verordnung)
  4. Erleichterte Zuteilung von Gastlizenzen
  5. Durchführung von Lizenzprüfungen auch durch Amateurfunkverbände möglich
  6. Verwaltung und Zuteilung von Rufzeichen kann auch Amateurfunkverbänden übertragen werden
  7. Ausbildungsfunkbetrieb wird gestattet
  8. Einschränkungen im Amateurfunkbetrieb sind weniger eng gefaßt, so daß z. B. Rundspruchsendungen freier gestaltet werden können
  9. Keine Sondergenehmigungen mehr für Hilfe in Not- und Katastrophenfällen (z. B. Drittenverkehr)
  10. Verbindung von Amateurfunkstellen zu Telekommunikationsnetzen ist nach Maßgabe näherer Bedingungen zugelassen
  11. Die Einführung des Begriffes der Funkordnung verbunden mit der Bereitschaft, z. B die IARU-Bandpläne in den Amtsblättern zu veröffentlichen, hat eine ordnende und disziplinierende Wirkung. Der DARC ist um die Aufnahme der Koordinierungspflicht in die DV-AFuG bemüht
  12. In der EMVG-Frage sind wesentliche Verbesserungen zu unseren Gunsten eingetreten (aber leider noch zu wenig). Die Einrichtung von Schlichtungsstellen ist zu begrüßen
  13. In der EMVU-Frage hat der DARC verhindern können, daß nach jeder Änderung der Amateurfunkanlage vom BAPT eine erneute Betriebsgenehmigung erteilt wird, nach dem vom Funkamateur der Nachweis erbracht worden ist, daß die DIN 0848 eingehalten wird. Die jetzige Regelung ist sachgerecht, jedoch sind noch Klarstellungen bei einigen Begriffen notwendig
  14. Es konnte verhindert werden, daß im Rahmen von Maßnahmen bei Verletzung der Vorschriften die Lizenz des Funkamateurs entzogen wird
  15. Clubstationen, Digis usw. sind nicht mehr gebührenpflichtig (Monatsgebühr)
  16. Die Monatsgebühr wird unter DM 10,– liegen. Wegen der zusätzlichen Erhebung einer EMV-Gebühr (BMPT: ca. DM 3,–, DARC/VFDB: max. 0,16 DM/Monat/Funkamateur) muß gekämpft werden. (Wo bleibt hier die Unterstützung von Fritz Kirchner, DJ2NL?)

Soweit die positiven Punkte abgeleitet aus dem 3. Entwurf der DV-AFuG wie er dem DARC vorliegt. Wegen der schwerwiegenden negativen Punkte, wie z. B. Verhinderung der 100-W-Leistungsreduzierung, werden wir weiter kämpfen.

Frage DL9KCX:
4. DJ2NL hat dem BMPT vorgeworfen, daß mit Amtsblattverfügungen in diesem Umfange der Willkür Tor und Tür geöffnet würde. Das BMPT ist an Recht und Gesetz gebunden. Ohne irgendwelche handfesten Beweise hierfür zu haben, stellt ein solcher Vorwurf eine u. E. schwere Beleidigung aller für den Amateurfunk arbeitenden Bediensteten des BMPT und das BAPT dar, insbesondere bei denen, die sich für uns sehr engagiert haben.

Wir fragen DJ2NL, warum er den GOOD WILL, der trotz allen dem Vernehmen nach den Funkamateuren noch entgegengebracht wird, auf eine solche leichtfertige Weise aufs Spiel setzt.

Antwort DJ2NL:
Selbstverständlich ist das BMPT an Recht und Gesetz gebunden; aber wie variabel diese Bindung im speziellen Fall sein kann, sei an einem Beispiel erläutert.

Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) schreibt der Exekutive (und somit dem BMPT) vor, für die „Durchführung“ des Amateurfunks zu sorgen, nicht mehr und nicht weniger. Die „Durchführung“ kann aber z. B. darin bestehen, daß den Funkamateuren eine Senderausgangsleistung von 3 W, 300 W oder 3000 W erlaubt wird. Bei allen diesen Senderausgangsleistungen ist dem gesetzlichen Auftrag, für die „Durchführung“ des Amateurfunks zu sorgen, Genüge getan. Für die Funkamateure ist es aber ein eminenter Unterschied, ob sie mit 3 W oder beispielsweise 3 kW senden dürfen. Es mag bei diesem einen Beispiel bleiben, obgleich es weitere gibt, um aufzuzeigen, daß trotz der Gebundenheit an „Recht und Gesetz“ Nachteile für die Funkamateure nicht ausgeschlossen sind.

So schließt sich auch die berechtigte Frage an, warum das BMPT versucht, Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen zu verlagern? Wenn vom BMPT keine Neigung zu erkennen ist, das was die Funkamateure zu erwarten haben in der Durchführungsverordnung (und nur in der Durchführungsverordnung) klar, deutlich, detailliert und für die Funkamateure vorhersehbar, festzuschreiben, dann ist die höchste Alarmstufe angesagt.

„Nichts geschieht ohne Grund, schon garnicht bei einer Behörde!“

Und welch anderer Grund sollte, für den Versuch, Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen zu verlagern, vorhanden sein als der, mit dem Inhalt der Amtsblattveröffentlichungen nach Belieben zu jonglieren? Denn diese Möglichkeit ist ohne schwieriges Procedere bei Amtsblattveröffentlichungen gegeben.

Zum Thema „Willkür“ bitte ich doch dringend meine Formulierung zu beachten. Ich habe sinngemäß ausgeführt, daß mit Amtsblattveröffentlichungen in diesem Umfange der Willkür Tür und Tor geöffnet würden, d. h. dann, wenn man in großem Umfang wie im 3. Entwurf vorgesehen) Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen verlagert, ist die „Möglichkeit“ der Willkür eröffnet. Dies bedeutet nicht, daß ich irgendwelche Personen zum jetzigen Zeitpunkt der Willkür bezichtigt habe! Diese „Möglichkeit“ der Willkür ist aber durch eine detaillierte Darstellung der Regelungsinhalte ausschließlich in der DV-AFuG unterbunden.

Übrigens wurde diese Möglichkeit der Willkür von DL9MH auf Kurzwelle auch wörtlich genannt. (Bandaufzeichnung eines anderen OM hier vorhanden)

Bezüglich des „Good will“
Wenn man, wie ich, von Anfang an an der Abfassung des Inhaltes einer neuen DV-AFuG beteiligt war und viele Stunden und Tage dafür verwendet hat, einen fairen Regelungsinhalt der DV-AFuG, gleichermaßen tragbar für Fernmeldebehörde und Funkamateure, zu erarbeiten, dann kann man nur enttäuscht sein über diesen Versuch, Teile der DV-AFuG in Amtsblättern zu veröffentlichen. Dieses Verfahren ist nie in einer der vorangegangenen Arbeitstreffen angedeutet worden, geschweige denn diskutiert worden.

Ist das „Good will“?

Frage DL9KCX:
5. DJ2NL hat alle Funkamateure aufgefordert, einen Musterbrief, den er in den PR-Boxen veröffentlicht hat, an Bundestagsabgeordnete in den Wahlkreisen der Funkamateure ohne Rücksicht auf deren Parteizugehörigkeit zu senden. Er hat dabei offensichtlich in Kauf genommen, daß durch diese von ihm als spektakulär gedachte Aktion jene Parteigruppierungen auf die Funkamateure aufmerksam werden die den selbsternannten Elektrosmogschützern nahestehen. Es ist nicht auszuschließen, daß eine solche Aktion Anlaß sein kann, um die Aufmerksamkeit von Bürgerinitiativen und der einschlägigen Presse auf uns 70.000 Funkamateure zu lenken. Es ist nicht auszudenken, was geschehen würde, wenn Bürgerinitiativen den Abbau von Antennen von Funkamateuren erzwingen wollen (siehe Antennenmasten für das C- und D-Mobilfunknetz).

Wir fragen DJ2NL, ob er sich bewußt war, daß seine Aktion geeignet ist, solche Folgen auszulösen.

Antwort DJ2NL:
Dies ist eine provokative Frage von Gegnern der durch mich initiierten Protestaktion, die um jeden Preis der Protestaktion einen negativen Anstrich geben wollen.

Daß es Funkamateure gibt und daß Funkamateure Sendeanlagen betreiben, ist der Öffentlichkeit nicht erst durch die Protestaktion bekannt gemacht worden. Gleichermaßen könnte man die unsinnige Behauptung aufstellen, jegliche Öffentlichkeitsarbeit des DARC – einschließlich der Vorführung von Amateurfunkbetrieb in der Öffentlichkeit – sei schädlich für den Amateurfunkdienst.

Weiterhin sei an folgendes erinnert:

Es ist müßig, weitere Indizien – obgleich vorhanden – dafür anzuführen, daß nicht erst die Protestaktion dazu geführt hat, den Amateurfunkdienst und seine Sendetätigkeit bekannt zu machen. Insgesamt beinhaltet also diese Frage eine haltlose Unterstellung zum ausschließlichen Zweck der Diskriminierung der Protestaktion.


Aus dem Nachbar-Distrikt

Am 06.11. fand die Distrikts-Herbstversammlung des Distriktes Nordrhein in Solingen statt. Dabei wurden Ehrennadeln verliehen an: Geerd Ohling, DL3EW, für seine langjährige Tätigkeit als OVV von R20, Meerbusch, und Dr. Hans Schwarz, DK5JI, für seine fast 10jährige Arbeit als Chefredakteur der cq-DL und seine Verdienste um den Amateurfunk allgemein.


Umsetzer und Digis

Der Digipeater DBØAIM in Burscheid ist heute wegen Umbauarbeiten zeitweise außer Betrieb. Unter anderem erfolgt wahrscheinlich die Installation neuer Software (TheNetNode 1.50), die mit dem DAMA-Protokoll arbeitet. Wir bitten die Benutzer des Digis, die diesbezüglichen Hinweise der letzten Distriktrundsprüche zu beachten.

Info: Wolfgang, DL4KX


Veranstaltungen

Auf Anregung des DV-KA, DL9KCX, findet am Samstag, dem 20.11., ab 15:00 Uhr, eine Regionalversammlung aller Ortsverbandsvorsitzenden des Südteils des DARC-Distrikts Köln-Aachen bzw. des Großraums Bonn statt.

Hierzu werden alle o. a. Ortsverbandsvorsitzenden freundlichst eingeladen, und gebeten gegebenenfalls ihren ordentlichen Stellvertreter zu entsenden. Diese Versammlung ist nicht öffentlich. Die Versammlungsthematik ist völlig offen. Der DV-KA, DL9KCX, wird über allgemeine DARC- und besondere die Region betreffende Themen referieren. Eine Diskussion ist selbstverständlich eingeschlossen.

Veranstaltungsort: Clubheim Burg Limperich des OV Bonn, in Bonn-Beuel, Weinbergweg 34. Einweisung via DBØSB, Kanal R4. Veranstalter: OV Bonn, G03. Nähere Infos beim OVV G03 OM Harald Kühnhardt, DK1YU, ......

Der OV Bonn freut sich sehr die OVVs der südlichen KA-Region begrüßen zu dürfen. Die Bewirtung – wenn auch leicht „spartanisch“ – ist sichergestellt.

Info: Harald Kühnhardt, DK1YU


Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen

Am 15./16.11. und 17.11.1993 findet der Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen in den Betriebsarten CW und SSB statt.

Montags und dienstags jeweils:
18:00–19:00 UTC 80 m; 19:00–20:00 Uhr 10 m
20:00–21:00 UTC 2 m; 21:00–22:00 Uhr 70 cm
mittwochs (Buß- und Bettag):
08:00–09:00 UTC 80 m; 09:00–10:00 Uhr 10 m
10:00–11:00 UTC 2 m; 11:00–12:00 Uhr 70 cm

Sektionen:
A: 80 m - SSB, B: 10 m - SSB, C: 2 m - SSB, D: 70 cm - SSB, E: 80 m - CW, F: 10 m - CW, G: 2 m - CW, H: 70 cm - CW und I: SWL.

Innerhalb des Distriktes Köln-Aachen findet ein OV-Wettbewerb statt. Die Wertung erfolgt nach den Regeln 3, 4 und 5 der DARC-Clubmeisterschaft (es wird jedoch nicht die Sektion I gewertet). Der Ortsverband mit der höchsten Wertung auf KW (Sektionen A, B, E und F) und derjenige mit der höchsten Wertung auf UKW (Sektionen C, D, G und H) erhalten einen Sachpreis und alle Stationen eine Erinnerungs-QSL-Karte.

Die Stadt Kerpen stiftet zusätzlich je einen Sachpreis für die Gewinner der Clubwertungen. Diese Siegerehrung findet am 12.12. anläßlich des Stadtfestes im Kerpener Rathaus statt.

Info: Hans-Otto, DL2KCI

Die komplette ausführliche Ausschreibung ist in Packet in KA-INFO unter Herbstcontest abrufbar.


Messezentrum Saarbrücken

Am 28.11. findet auf dem Messegelände in Saarbrücken die 13. AMTEC SAAR, eine Verkaufs- und Informationsausstellung „rund um die weltweite Funktechnik“, statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle im Freizeitbereich aktiven Funkamateure und SWL, Hobbyelektroniker und Computerfans. Neben der kommerziellen Verkaufsschau findet wie immer eine umfangreiche „Amateurfunk-Elektronik-Börse“ statt.

Verbunden mit der Verkaufs- und Informationsausstellung AMTEC SAAR, ist das internationale Treffen der Funkamateure im Saar-Lor-Lux-Raum, ebenfalls wieder mit vielen amateurfunktechnischen Vorführungen und Sonderschauen.

Problemlose Anfahrt: Das Saarbrücker Messegelände liegt direkt an der A620, Autobahnverbindung Frankfurt-Luxemburg. Die AMTEC SAAR ist am 28.11. natürlich ganztägig, von 09:00–17:00 Uhr, geöffnet.

Ausstelleranmeldung bei OVV Q01, DC9VY, ......

Info: DF1VQ


Amateurfunklizenzlehrgang in Aachen

Ab dem 22.11. veranstaltet der Computerclub an der RWTH Aachen e. V. einen Amateurfunklizenzlehrgang zur Vorbereitung auf die Lizenzprüfung Klasse B. Der Morsekurs ist auch für Funkamateure interessant, die eine höhere Lizenzklasse erwerben möchten. Weitere Informationen unter der Telefonnummer ......

Info: Tobias, DG1KTD


Kleine Nachlese vom OV Eitorf, G54

Der Tag der offenen Tür ist nun vorbei. Es war wie ich meine eine gelungene Veranstaltung. Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön an alle unsere Besucher für ihr Kommen. Hier noch ein Hinweis auf den nächsten OV-Abend von G54. Er findet am 19.11. um 20:00 Uhr auf dem Heidehof in Eitorf-Lindscheid statt. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Info: Erwin, DG5KBE


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 37/93 vom 14.11.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv