Redaktion: Manfred May, DJ1KF
Terminübersicht
KA 15.17.11.: Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen
KA 20.11.: Regionalversammlung der OVV KA-Süd-Region in Bonn
K01 20.11.: 09:00-14:00 Uhr Flohmarkt in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Grundschule Ahrweiler,
Blankartstraße
28.11.: Amateurfunk Electronic Börse AMTEC SAAR
KA 04.12.: Seminar Videoaufnahmen für Rundsprüche mit Arbeitstreffen der Rundspruchteams
in Köln
05.12.: AGAF Jahreshauptversammlung in Schwerte
KA 08.12.: Arbeitsbesprechung Ehrennadelausschuß
KA 08.12.: DARC-KA Vorstandssitzung mit Referenten
11./12.12.: Amateurfunk-Ausstellung beim Stadtfest in Kerpen
KA 12.12.: Siegerehrung KA-Herbstcontest in Kerpen
Fragen und Antworten zur neuen DVO
Heute folgen die vorletzten Antworten auf die ergänzende Fragen, die Jochen, DL9KCX nach der Distriktsversammlung im Zusammenhang mit der neuen DVO an die Hauptredner gestellt hat.
Frage 5.
Wenn man die Verlautbarungen des DARC zu den DV-AFuG-Entwürfen hört, so hat man den
Eindruck, daß an den bisherigen Entwürfen nichts Gutes dran ist. Das erzeugt doch
Katastrophenstimmung unter den Funkamateuren.
Wir fragen DK9HU, ob der letzte Entwurf auch positive Elemente aus Sich des DARC enthält.
DK9HU
Der DARC, wie auch andere Amateurfunkvereinigungen wollen die Interessen des
Amateurfunkdienstes gewahrt wissen. Naturgemäß steht daher bei Stellungnahmen das im
Vordergrund, was wir nicht wollen oder noch schlimmer was darüber hinaus
den Bestand des Amateurfunkdienstes zu gefährden in der Lage ist. Darin liegt natürlich
ganz klar eine Verlagerung der Schwerpunkte der Argumentation auf diese Gebiete. Der DARC
hat aber in der Stellungnahme zum 2. Entwurf ganz klar auch auf die positiven Aspekte des
damaligen 2. Entwurfes hingewiesen.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an den Ausbildungsfunkbetrieb, an die Koordinierung, den nicht unumstrittenen Wegfall der Führungspflicht des Log-Buches, die Zulässigkeit bisher nur geduldeter neuer digitaler Übertragungsverfahren usw.
Den 3. Entwurf nach positiven Gesichtspunkten zu beurteilen fällt sehr schwer, weil wir dessen endgültige Fassung nach der Ressortabstimmung nicht kennen. Abgesehen davon, daß die zu weitgehende Verlagerung von Regelungsbereichen in die Amtsblätter offensichtlich wieder rückgängig gemacht werden wird, sind dennoch eine Reihe von positiven Dingen zu vermerken, so der 3. Entwurf entsprechend erhalten bleibt:
Soweit die positiven Punkte abgeleitet aus dem 3. Entwurf der DV-AFuG wie er dem DARC vorliegt. Wegen der schwerwiegenden negativen Punkte, wie z. B. Verhinderung der 100-W-Leistungsreduzierung, werden wir weiter kämpfen.
Frage DL9KCX:
4. DJ2NL hat dem BMPT vorgeworfen, daß mit Amtsblattverfügungen in diesem Umfange der
Willkür Tor und Tür geöffnet würde. Das BMPT ist an Recht und Gesetz gebunden. Ohne
irgendwelche handfesten Beweise hierfür zu haben, stellt ein solcher Vorwurf eine
u. E. schwere Beleidigung aller für den Amateurfunk arbeitenden Bediensteten des
BMPT und das BAPT dar, insbesondere bei denen, die sich für uns sehr engagiert haben.
Wir fragen DJ2NL, warum er den GOOD WILL, der trotz allen dem Vernehmen nach den Funkamateuren noch entgegengebracht wird, auf eine solche leichtfertige Weise aufs Spiel setzt.
Antwort DJ2NL:
Selbstverständlich ist das BMPT an Recht und Gesetz gebunden; aber wie variabel diese
Bindung im speziellen Fall sein kann, sei an einem Beispiel erläutert.
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) schreibt der Exekutive (und somit dem BMPT) vor, für die Durchführung des Amateurfunks zu sorgen, nicht mehr und nicht weniger. Die Durchführung kann aber z. B. darin bestehen, daß den Funkamateuren eine Senderausgangsleistung von 3 W, 300 W oder 3000 W erlaubt wird. Bei allen diesen Senderausgangsleistungen ist dem gesetzlichen Auftrag, für die Durchführung des Amateurfunks zu sorgen, Genüge getan. Für die Funkamateure ist es aber ein eminenter Unterschied, ob sie mit 3 W oder beispielsweise 3 kW senden dürfen. Es mag bei diesem einen Beispiel bleiben, obgleich es weitere gibt, um aufzuzeigen, daß trotz der Gebundenheit an Recht und Gesetz Nachteile für die Funkamateure nicht ausgeschlossen sind.
So schließt sich auch die berechtigte Frage an, warum das BMPT versucht, Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen zu verlagern? Wenn vom BMPT keine Neigung zu erkennen ist, das was die Funkamateure zu erwarten haben in der Durchführungsverordnung (und nur in der Durchführungsverordnung) klar, deutlich, detailliert und für die Funkamateure vorhersehbar, festzuschreiben, dann ist die höchste Alarmstufe angesagt.
Nichts geschieht ohne Grund, schon garnicht bei einer Behörde!
Und welch anderer Grund sollte, für den Versuch, Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen zu verlagern, vorhanden sein als der, mit dem Inhalt der Amtsblattveröffentlichungen nach Belieben zu jonglieren? Denn diese Möglichkeit ist ohne schwieriges Procedere bei Amtsblattveröffentlichungen gegeben.
Zum Thema Willkür bitte ich doch dringend meine Formulierung zu beachten. Ich habe sinngemäß ausgeführt, daß mit Amtsblattveröffentlichungen in diesem Umfange der Willkür Tür und Tor geöffnet würden, d. h. dann, wenn man in großem Umfang wie im 3. Entwurf vorgesehen) Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen verlagert, ist die Möglichkeit der Willkür eröffnet. Dies bedeutet nicht, daß ich irgendwelche Personen zum jetzigen Zeitpunkt der Willkür bezichtigt habe! Diese Möglichkeit der Willkür ist aber durch eine detaillierte Darstellung der Regelungsinhalte ausschließlich in der DV-AFuG unterbunden.
Übrigens wurde diese Möglichkeit der Willkür von DL9MH auf Kurzwelle auch wörtlich genannt. (Bandaufzeichnung eines anderen OM hier vorhanden)
Bezüglich des Good will
Wenn man, wie ich, von Anfang an an der Abfassung des Inhaltes einer neuen DV-AFuG
beteiligt war und viele Stunden und Tage dafür verwendet hat, einen fairen
Regelungsinhalt der DV-AFuG, gleichermaßen tragbar für Fernmeldebehörde und
Funkamateure, zu erarbeiten, dann kann man nur enttäuscht sein über diesen Versuch,
Teile der DV-AFuG in Amtsblättern zu veröffentlichen. Dieses Verfahren ist nie in einer
der vorangegangenen Arbeitstreffen angedeutet worden, geschweige denn diskutiert worden.
Ist das Good will?
Frage DL9KCX:
5. DJ2NL hat alle Funkamateure aufgefordert, einen Musterbrief, den er in den PR-Boxen
veröffentlicht hat, an Bundestagsabgeordnete in den Wahlkreisen der Funkamateure ohne
Rücksicht auf deren Parteizugehörigkeit zu senden. Er hat dabei offensichtlich in Kauf
genommen, daß durch diese von ihm als spektakulär gedachte Aktion jene
Parteigruppierungen auf die Funkamateure aufmerksam werden die den selbsternannten
Elektrosmogschützern nahestehen. Es ist nicht auszuschließen, daß eine solche Aktion
Anlaß sein kann, um die Aufmerksamkeit von Bürgerinitiativen und der einschlägigen
Presse auf uns 70.000 Funkamateure zu lenken. Es ist nicht auszudenken, was geschehen
würde, wenn Bürgerinitiativen den Abbau von Antennen von Funkamateuren erzwingen wollen
(siehe Antennenmasten für das C- und D-Mobilfunknetz).
Wir fragen DJ2NL, ob er sich bewußt war, daß seine Aktion geeignet ist, solche Folgen auszulösen.
Antwort DJ2NL:
Dies ist eine provokative Frage von Gegnern der durch mich initiierten Protestaktion, die
um jeden Preis der Protestaktion einen negativen Anstrich geben wollen.
Daß es Funkamateure gibt und daß Funkamateure Sendeanlagen betreiben, ist der Öffentlichkeit nicht erst durch die Protestaktion bekannt gemacht worden. Gleichermaßen könnte man die unsinnige Behauptung aufstellen, jegliche Öffentlichkeitsarbeit des DARC einschließlich der Vorführung von Amateurfunkbetrieb in der Öffentlichkeit sei schädlich für den Amateurfunkdienst.
Weiterhin sei an folgendes erinnert:
Es ist müßig, weitere Indizien obgleich vorhanden dafür anzuführen, daß nicht erst die Protestaktion dazu geführt hat, den Amateurfunkdienst und seine Sendetätigkeit bekannt zu machen. Insgesamt beinhaltet also diese Frage eine haltlose Unterstellung zum ausschließlichen Zweck der Diskriminierung der Protestaktion.
Aus dem Nachbar-Distrikt
Am 06.11. fand die Distrikts-Herbstversammlung des Distriktes Nordrhein in Solingen statt. Dabei wurden Ehrennadeln verliehen an: Geerd Ohling, DL3EW, für seine langjährige Tätigkeit als OVV von R20, Meerbusch, und Dr. Hans Schwarz, DK5JI, für seine fast 10jährige Arbeit als Chefredakteur der cq-DL und seine Verdienste um den Amateurfunk allgemein.
Umsetzer und Digis
Der Digipeater DBØAIM in Burscheid ist heute wegen Umbauarbeiten zeitweise außer Betrieb. Unter anderem erfolgt wahrscheinlich die Installation neuer Software (TheNetNode 1.50), die mit dem DAMA-Protokoll arbeitet. Wir bitten die Benutzer des Digis, die diesbezüglichen Hinweise der letzten Distriktrundsprüche zu beachten.
Info: Wolfgang, DL4KX
Veranstaltungen
Auf Anregung des DV-KA, DL9KCX, findet am Samstag, dem 20.11., ab 15:00 Uhr, eine Regionalversammlung aller Ortsverbandsvorsitzenden des Südteils des DARC-Distrikts Köln-Aachen bzw. des Großraums Bonn statt.
Hierzu werden alle o. a. Ortsverbandsvorsitzenden freundlichst eingeladen, und gebeten gegebenenfalls ihren ordentlichen Stellvertreter zu entsenden. Diese Versammlung ist nicht öffentlich. Die Versammlungsthematik ist völlig offen. Der DV-KA, DL9KCX, wird über allgemeine DARC- und besondere die Region betreffende Themen referieren. Eine Diskussion ist selbstverständlich eingeschlossen.
Veranstaltungsort: Clubheim Burg Limperich des OV Bonn, in Bonn-Beuel, Weinbergweg 34. Einweisung via DBØSB, Kanal R4. Veranstalter: OV Bonn, G03. Nähere Infos beim OVV G03 OM Harald Kühnhardt, DK1YU, ......
Der OV Bonn freut sich sehr die OVVs der südlichen KA-Region begrüßen zu dürfen. Die Bewirtung wenn auch leicht spartanisch ist sichergestellt.
Info: Harald Kühnhardt, DK1YU
Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen
Am 15./16.11. und 17.11.1993 findet der Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen in den Betriebsarten CW und SSB statt.
Montags und dienstags jeweils:
18:0019:00 UTC 80 m; 19:0020:00 Uhr 10 m
20:0021:00 UTC 2 m; 21:0022:00 Uhr 70 cm
mittwochs (Buß- und Bettag):
08:0009:00 UTC 80 m; 09:0010:00 Uhr 10 m
10:0011:00 UTC 2 m; 11:0012:00 Uhr 70 cm
Sektionen:
A: 80 m - SSB, B: 10 m - SSB, C: 2 m - SSB, D: 70 cm - SSB, E:
80 m - CW, F: 10 m - CW, G: 2 m - CW, H: 70 cm - CW und I: SWL.
Innerhalb des Distriktes Köln-Aachen findet ein OV-Wettbewerb statt. Die Wertung erfolgt nach den Regeln 3, 4 und 5 der DARC-Clubmeisterschaft (es wird jedoch nicht die Sektion I gewertet). Der Ortsverband mit der höchsten Wertung auf KW (Sektionen A, B, E und F) und derjenige mit der höchsten Wertung auf UKW (Sektionen C, D, G und H) erhalten einen Sachpreis und alle Stationen eine Erinnerungs-QSL-Karte.
Die Stadt Kerpen stiftet zusätzlich je einen Sachpreis für die Gewinner der Clubwertungen. Diese Siegerehrung findet am 12.12. anläßlich des Stadtfestes im Kerpener Rathaus statt.
Info: Hans-Otto, DL2KCI
Die komplette ausführliche Ausschreibung ist in Packet in KA-INFO unter Herbstcontest abrufbar.
Messezentrum Saarbrücken
Am 28.11. findet auf dem Messegelände in Saarbrücken die 13. AMTEC SAAR, eine Verkaufs- und Informationsausstellung rund um die weltweite Funktechnik, statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle im Freizeitbereich aktiven Funkamateure und SWL, Hobbyelektroniker und Computerfans. Neben der kommerziellen Verkaufsschau findet wie immer eine umfangreiche Amateurfunk-Elektronik-Börse statt.
Verbunden mit der Verkaufs- und Informationsausstellung AMTEC SAAR, ist das internationale Treffen der Funkamateure im Saar-Lor-Lux-Raum, ebenfalls wieder mit vielen amateurfunktechnischen Vorführungen und Sonderschauen.
Problemlose Anfahrt: Das Saarbrücker Messegelände liegt direkt an der A620, Autobahnverbindung Frankfurt-Luxemburg. Die AMTEC SAAR ist am 28.11. natürlich ganztägig, von 09:0017:00 Uhr, geöffnet.
Ausstelleranmeldung bei OVV Q01, DC9VY, ......
Info: DF1VQ
Amateurfunklizenzlehrgang in Aachen
Ab dem 22.11. veranstaltet der Computerclub an der RWTH Aachen e. V. einen Amateurfunklizenzlehrgang zur Vorbereitung auf die Lizenzprüfung Klasse B. Der Morsekurs ist auch für Funkamateure interessant, die eine höhere Lizenzklasse erwerben möchten. Weitere Informationen unter der Telefonnummer ......
Info: Tobias, DG1KTD
Kleine Nachlese vom OV Eitorf, G54
Der Tag der offenen Tür ist nun vorbei. Es war wie ich meine eine gelungene Veranstaltung. Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön an alle unsere Besucher für ihr Kommen. Hier noch ein Hinweis auf den nächsten OV-Abend von G54. Er findet am 19.11. um 20:00 Uhr auf dem Heidehof in Eitorf-Lindscheid statt. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Info: Erwin, DG5KBE
73 de Manfred, DJ1KF
Ende des Köln-Aachen-RS 37/93 vom 14.11.1993
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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Inhalt 1993 | Rundspruch-Archiv |