KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH 36/93 VOM 07.11.1993

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Terminübersicht

KA 15.–17.11.: Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen
28.11.: Amateurfunk Electronic Börse „AMTEC SAAR“
KA 04.12.: Arbeitstreffen der Rundspruchteams
11./12.12.: Amateurfunk-Ausstellung in Kerpen
KA 12.12.: Siegerehrung KA-Herbstcontest in Kerpen


BAPT Außenstelle Köln

Liebe YLs, XYLs und OM!

Mit der Prüfung vom Freitag, dem 29.10., beim BAPT, Außenstelle Köln, konnten acht Lizenzurkunden übergeben werden.

Hier die glücklichen Besitzer der neuen Calls:

Thomas Holz, DG2KTH; Michael Klingmüller, DG5KMK; Thomas Schenk, DG3KTS; Thomas Jessulat, DL1KTJ ex DG1KTJ; Artur Maucher, Call aus Düsseldorf ex DG1KBA; Horst Hartmann, Call aus Düsseldorf; Moritz Traube, Call aus Düsseldorf; Ludwig Grünter, Call aus Dortmund.

Die Heimat QTH dieser OM liegen in: Bergneustadt, Netphen, Weeze, Hürth, Issum, Eschweiler, Königswinter und St. Augustin.

Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg.

Als Prüfungsausschuß waren tätig Alexander Schwarz und Wilhelm Bergmann vom BAPT, Außenstelle Köln, sowie Hans Pazem und Ulfried Ueberschar vom DARC, Distrikt Köln-Aachen.

Bitte lassen Sie mich noch etwas zu den Ergebnissen der Amateurfunkprüfungen der letzten Monate sagen. Wie Sie in der Vorschriftensammlung über den Amateurfunkdienst und im Fragen- und Antworten Katalog nachlesen können, gliedert sich die Amateurfunkprüfung in die Prüfungsteile Betriebstechnik, Funktechnik, Vorschriften und für die Lizenzklassen A und B auch Morsetelegrafie.

Die schriftlichen Fragen sind schriftlich zu beantworten. Die maximal erreichbare Punktzahl läßt sich leicht aus den Vorgaben des Fragen- und Antwortenkataloges ableiten.

Uns ist aufgefallen, daß insbesondere die in gemeinschaftlichen Lehrgängen erworbenen Kenntnisse, die beste Qualifikation bei den Prüfungen als Ergebnis haben. Dies mag daran liegen, daß im Dialog in der Gemeinschaft mehr Hintergrundwissen zum Verständnis vermittelt wird, als dies für den Autodidakt möglich ist. Beim Selbststudium fehlt der Rückkopplungszweig zum Ausregeln der Fehler. Unrichtiges und oberflächliches Wissen wird als Basis für weitere Lernschritte angesetzt.

Zu der Prüfung vom 29.10. hatten sich zum Beispiel ursprünglich 20 „Einzelkämpfer“ angemeldet. Hiervon vier meldeten sich kurzfristig wieder von der Prüfung ab. Sechs wollten über eine Zusatzprüfung in eine weiterreichende Lizenzklasse einsteigen, während drei zu einer Wiederholungsprüfung angetreten waren. Von den 20 Anmeldungen blieben schließlich acht strahlende Gesichter übrig!

Die Enttäuschung war verständlicherweise groß! Im Gespräch mit den „trauernden“ fanden wir jedoch heraus, daß vor der Prüfung in vielen Fällen nicht die Möglichkeit genutzt wurde, sich einem erfahrenen OM oder einer erfahrenen YL zuzuwenden um in Korrelation zu den Antworten des Prüfungs-Kataloges, den Wissensstand zu optimieren.

Sicher werden Sie mit mir sagen wollen: Für einen erfahrenen Funkamateur kann es nichts glücklicheres geben, als einem fragenden Newcomer die Welt der H- und E-Felder offenlegen zu helfen und dazu beizutragen, für unser einmaliges Hobby, das erst in den letzten Sekunden der Weltgeschichte in das physikalische Verständnis der Menschheit vorgedrungen ist, den Einstieg zu ermöglichen.

73, Ulfried, DJ6AN, Verbindungsbeauftragter zum BAPT im Distrikt Köln-Aachen


Fragen und Antworten zur neuen DVO

Nach der Distriktsversammlung hat unser Distriktsvorsitzende Jochen, DL9KCX, in Packetradio ergänzende Fragen im Zusammenhang mit der neuen DVO an die Hauptredner gestellt. Die Antworten sind aber so ausführlich gehalten, daß sie im Gesamtumfang hier verlesen, zeitlich den Rundspruch sprengen würden. Deshalb haben wir die Antworten auf mehrere Rundsprüche verteilt.

Frage 4:
In den PR-Boxen tobt derzeit eine heftige Diskussion über die Frage nach dem Sinn der CW-Prüfung und der Bedeutung von CW im Amateurfunkdienst. So wie die Sache aussieht, ist eine klare Mehrheit für die Befürworter nicht zu erkennen. Für die Gegenseite aber auch nicht.

Wir fragen DK9HU, was der DARC von der derzeitigen CW-Diskussion hält.

DK9HU
Der DARC hat derzeit keine Veranlassung, von seiner bisherigen Haltung abzuweichen. Nach wie vor wird die Einteilung in vier Lizenzklassen (davon zwei Einsteigerklassen) für richtig gehalten. Die Stellungnahmen der Distrikte, Referenten und Ortsverbände zum vorhergehenden Entwurf haben diese Haltung mit überwiegender Mehrheit bestätigt. Der DARC verspricht sich davon, wie in vielen anderen Ländern die Erfahrung zeigt, einen leichteren und unter bildungspolitischen Gesichtspunkten wünschenswerten Zugang zur Amateurfunklizenz, besseren Förderungsmöglichkeiten von technikbegabten jungen Menschen und letztlich eine insgesamt höhere Qualifikation des Amateurfunkdienstes. Diese höhere Qualifikation ist dringend erforderlich, um langfristig den Amateurfunkdienst überzeugend als technisch-experimentellen Funkdienst sichern zu können.

Die jetzige Diskussion hat sich durch den Vorschlag des BMPT im 3. DV-AFuG Entwurf ergeben. Dort ist eine Einheitslizenz vorgesehen, die allen in DL bisher erteilten Lizenzen die gleichen Rechte hinsichtlich Leistung und der benutzbaren Bänder gibt.

Um eines ganz deutlich zu sagen: es geht nicht um die Abschaffung von CW, sondern um die Abschaffung der CW-Prüfung. Freiwillige CW-Prüfungen sollen weiterhin möglich sein, schon wegen der Aufnahme des Funkbetriebes auf Kurzwelle im Ausland (siehe weiter unten).

Da die Bundesrepublik Deutschland über die CEPT-Regeln in das 2-Klassensystem (KW/UKW Lizenz – UKW-Lizenz) eingebunden ist, wäre eine einzige Lizenzklasse eine unzulässige Abweichung aus diesem internationalen Regelwerk. Auf die damit zusammenhängenden Komplikationen sei hier nicht eingegangen sondern statt dessen auf den Beitrag von DL1FL in der cq-DL 10/93 Seite 723 verwiesen. Deutsche Funkamateure müßten bei dieser Einheitslizenz für Kurzwellenbetrieb im Ausland dennoch in DL eine Prüfung in Telegrafie ablegen, denn diese Einheitslizenz würde im Ausland (wenn man nicht noch z. B. eine alte B-Lizenz hat) nur als UKW-Lizenz anerkannt.

Die Haltung des DARC ist im Zusammenhang mit der derzeitigen Situation um die Diskussion der DV-AFuG zu sehen. Wir halten es in der jetzigen nationalen und internationalen Situation weder rechtlich für zulässig, noch politisch für klug noch für sachgerecht, in einer isolierten Einzelaktion und vom Ausland mißtrauisch beäugt, durch das BMPT einen solchen Schritt zu vollziehen.

Eines muß aber auch gesagt werden: der DARC ist sich bewußt, daß die derzeitige Lizenzstruktur unter dem Gesichtspunkt des Wandels in den Betriebsarten, neu zu überdenken ist. In der Tat ist es eine Frage, ob der Zugang zur Kurzwelle auch künftig einzig und alleine durch Telegrafiekenntnisse geregelt werden soll, oder ob auch andere Qualifikationen denkbar wären. Sehr ernst zu nehmen sind die Argumente derer, die sich wegen des im Vergleich zu den UKW-Bändern zur Verfügung stehenden sehr schmalen Frequenzspektrums auf Kurzwelle für eine deutlich höhere Qualifikation als Zugangskriterium zur Kurzwelle aussprechen.

Diese Ansicht steht in Opposition zu der Meinung anderer die sagen, daß die gleichen technischen Kenntnisse, die bei der Prüfung nachgewiesen worden sind, auch den gleichberechtigten Zugang zu allen Frequenzbereichen erlauben müßten. Dieser Konflikt ist auf demokratische Weise und auf internationaler Ebene auszutragen, an dessen Ende nur ein Kompromiß stehen kann. Dieser Konflikt ist nur langfristig zu lösen und kann nicht einseitig durch den Staat, ohne erkennbaren und ausreichend begründbaren Anlaß und ohne die Betroffenen zu hören, durch Erlaß aus der Welt geschaffen werden. So ein Vorgehen ist nicht vereinbar mit Bürgernähe, dem bisherigen Verhalten des BMPT und unserem Demokratieverständnis.

Frage DL9KCX:
3. Alle Rechtskundigen haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorausgesagt, daß das Bundesjustizministerium im Zuge der Rechtsförmlichkeitsprüfung an der zu weitgehenden Verlagerung von Regelungsbereichen in Amtsblattverfügungen Anstoß nehmen würde.

Wir fragen DJ2NL, warum er sich in der Reaktion des Bundesjustizministerium so sehr verschätzt hat.

Antwort DJ2NL:
Mit der Taktik, Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen verlagern zu wollen, hat das BMPT versucht, eine bisher nicht praktizierte neue Strategie anzupeilen. Obgleich diese Verfahrensweise (Teile von Rechtsverordnungen in Amtsblättern zu veröffentlichen) nicht gesetzeskonform und im Widerspruch zum Grundgesetz, der Geschäftsordnung der Bundesregierung und der Geschäftsordnung des Bundestages steht, ist nicht auszuschließen, daß man darüber diskutiert, ob man nicht einzelne Teile (weniger und unbedeutende Teile als im 3. Entwurf vorgesehen) doch in Amtsblattveröffentlichungen verlagern kann. Um diesen und ähnlichen Überlegungen von vornherein ein klares Veto entgegenzusetzen, wurde die unter der Antwort zur Frage 2 dargestellte Forderung erhoben (siehe die zitierte Passage aus dem Musterbrief).

Wie notwendig diese Forderung (auch an die Adresse der mit der Rechtsförmlichkeitsprüfung befaßten Ressorts) war, ist nicht zuletzt an der Tatsache erkennbar, daß selbst im DARC Überlegungen angestellt werden, welche Teile der DV-AFuG in der Durchführungsverordnung verbleiben sollen und welche Teile man in Amtsblattveröffentlichungen akzeptieren könne.

Wie folgenschwer ein solches Verlagern von Teilen der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen und somit auf das Niveau von Verwaltungsanweisungen ist, müßte auch dem juristisch Ungeschulten eigentlich klar sein. Deshalb kann nicht eindringlich genug davor gewarnt werden, auch nur entfernte Überlegungen zur Verlagerung von Teilen der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen anzustellen.

Deshalb vertrat und vertrete ich die Meinung, lieber einmal mehr und deutlich aufgezeigt als abwartend ein negatives Ergebnis hinzunehmen!


Neue Umsetzer-Generationen im Probebetrieb

Frank, DD3JI, hat im Clubheim des OV-Dormagen, G21, dem Raphaelshaus eine ATV-Bake im Probebetrieb. Diese soll nach Lizenzierung als weiterer ATV-Umsetzer im Distrikt Köln-Aachen helfen, den ATV-Rundspruch flächendeckend zu verteilen. Die Besonderheit an diesem geplanten Umsetzer ist, daß er eine FM-ATV-Ausgabe auf 10 GHz hat. Obwohl zur Zeit erst ca. 25 mW an einer 10-fach gestockten Rundstrahlantenne horizontal polarisiert abgestrahlt werden, sind die Testsignale bei optischer Sicht im Umkreis von 20 km aufzunehmen. Zur Zeit wird probeweise der Rundspruch von DBØKO übernommen. Eine eigene Eingabe ist im 13-cm-Band geplant. Die genaue Frequenz muß aber noch koordiniert werden. Die ATV-Gruppe hofft, daß es möglich sein wird, die GIM-Sender, die in einer Sammelbestellung beschafft wurden, für die Eingabe zu benutzen.

Info: Frank, DD3JI


Am 07.10. ist die Genehmigung für den Simplex-Repeater „Analog Voice Recorder“ DBØAVR eingetroffen!

Hier die Daten:
Betriebsfrequenz: 430,475 MHz
Relaiskanal: DVR
Standort: Stolberg bei Aachen
Locator: JO30CS
Antenne: Vertikalgroundplane
Antennenhöhe: 292 m über NN / 40 m über Grund
Effektivgewinn: etwa 1,5 dB

Dieser Simplex-Repeater arbeitet folgendermaßen: DBØAVR ist auf 430,475 MHz NF-VOX-gesteuert stand-by und speichert ein empfangenes Signal bis zu etwa 40 Sekunden Dauer ab. Sobald kein Signal mehr anliegt, sendet der Simplex-Repeater das gleiche Signal sofort wieder aus! Wenn die Dauer eines Empfangssignals diese 40 Sekunden überschreitet, werden nur die ersten 40 Sekunden wieder ausgesendet – der Sender wird zwar getastet, es wird jedoch nicht moduliert! Ein Rufton 1750 Hz ist nicht erforderlich!

Info: Andreas DH6KQ


Veranstaltungen

Auf Anregung des DV-KA, DL9KCX, findet am Samstag, dem 20.11., ab 15:00 Uhr, eine Regionalversammlung aller Ortsverbandsvorsitzenden des Südteils des DARC-Distrikts Köln-Aachen bzw. des Großraums Bonn statt.

Hierzu werden alle o. a. Ortsverbandsvorsitzenden freundlichst eingeladen, und gebeten gegebenenfalls ihren ordentlichen Stellvertreter zu entsenden. Diese Versammlung ist nicht öffentlich. Die Versammlungsthematik ist völlig offen. Der DV-KA, DL9KCX, wird über allgemeine DARC- und besondere die Region betreffende Themen referieren. Eine Diskussion ist selbstverständlich eingeschlossen.

Veranstaltungsort: Clubheim Burg Limperich des OV Bonn, in Bonn-Beuel, Weinbergweg 34, Einweisung via DBØSB – Kanal R4. Veranstalter: OV Bonn, G03. Nähere Infos beim OVV-G03 OM Harald Kühnhardt, DK1YU, ......

Der OV Bonn freut sich sehr die OVVs der südlichen KA-Region begrüßen zu dürfen. Die Bewirtung – wenn auch leicht spartanisch – ist sichergestellt.

VY 73, Harald Kühnhardt, DK1YU, OVV OV Bonn, G03


Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen

Am 15./16.11. und 17.11.1993 findet der Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen in den Betriebsarten CW und SSB statt.

Montags und dienstags jeweils:
18:00–19:00 UTC: 80 m; 19:00–20:00 Uhr 10 m
20:00–21:00 UTC 2 m; 21:00–22:00 Uhr 70 cm
mittwochs (Buß- und Bettag):
08:00–09:00 UTC 80 m; 09:00–10:00 Uhr 10 m
10:00–11:00 UTC 2 m; 11:00–12:00 Uhr 70 cm

Sektionen:
A: 80 m - SSB, B: 10 m - SSB, C: 2 m - SSB, D: 70 cm - SSB, E: 80 m - CW, F: 10 m - CW, G: 2 m - CW, H: 70 cm - CW und I: SWL.

Innerhalb des Distriktes Köln-Aachen findet ein OV-Wettbewerb statt. Die Wertung erfolgt nach den Regeln 3, 4 und 5 der DARC-Clubmeisterschaft (es wird jedoch nicht die Sektion I gewertet). Der Ortsverband mit der höchsten Wertung auf KW (Sektionen A, B, E und F) und derjenige mit der höchsten Wertung auf UKW (Sektionen C, D, G und H) erhalten einen Sachpreis und alle Stationen eine Erinnerungs-QSL-Karte.

Die Stadt Kerpen stiftet zusätzlich je einen Sachpreis für die Gewinner der Clubwertungen. Diese Siegerehrung findet am 12.12. anläßlich des Stadtfestes im Kerpener Rathaus statt.

Info: Hans-Otto, DL2KCI

Die komplette ausführliche Ausschreibung ist in Packet in KA-INFO unter Herbstcontest abrufbar.


Amateurfunklizenzlehrgang in Aachen

Ab dem 22.11. veranstaltet der Computerclub an der RWTH Aachen e. V. einen Amateurfunklizenzlehrgang zur Vorbereitung auf die Lizenzprüfung Klasse B. Der Morsekurs ist auch für Funkamateure interessant, die eine höhere Lizenzklasse erwerben möchten. Weitere Informationen unter der Telefonnummer ......

Info Tobias, DG1KTD


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 36/93 vom 07.11.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv