KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 34/93 VOM 24.10.1993

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Terminübersicht (nicht verlesen)

G40 30.10.: Tag der Begegnung in Köln-Weiler
G22 01.11.: Holzhammer-Contest, s. CQ DL 10/93 S.715
KA 15.–17.11.: Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen
28.11.: Amateurfunk Electronic Börse „AMTEC SAAR“
KA 04.12.: Arbeitstreffen der Rundspruchteams
11./12.12.: Amateurfunk-Ausstellung in Kerpen
KA 12.12.: Siegerehrung KA-Herbstcontest in Kerpen


Vorab eine Meldung in eigener Sache:

KA-Rundspruch-Versuchssendung in ATV für den westlichen Bereich des Distriktes

Auf Bitten der Ortsverbände im Raum Aachen bemüht sich der Distrikt, einen ATV-Umsetzer aufzubauen, der die westliche Region auch mit dem Rundspruch in ATV versorgen soll. Im OV Eschweiler sind unter der Federführung von Klaus, DL9KAS, die Hardware-Voraussetzungen geschaffen worden, um unmittelbar nach Genehmigung und dem Zugang zu einem geeigneten Standort in Betrieb gehen zu können.

Wie bereits vor der Sommerpause angekündigt, überträgt Klaus bereits den heutigen Rundspruch von seinem QTH aus, um die Geräte auszutesten.

Die Sendefrequenz des FM-ATV-Signals liegt bei 1249,000 MHz. Die Ausstrahlung ist horizontal polarisiert.

Um die Versuchssendung zu empfangen, benötigen Sie nicht unbedingt neue Geräte. Falls Sie eine horizontal polarisierte 23-cm-Antenne besitzen, können Sie – wenn vorhanden – Ihren Satelliten-Receiver benutzen. Achten Sie nur darauf, daß die 15–18 Volt, die am Antennenanschluß anliegen, vorher abgeschaltet oder abgelötet werden. In manchen Geräten gibt es auch eine separate Sicherung, die Sie leicht für den Test entnehmen können. Bei optischer Sicht nach Langerwehe werden Sie im Regelfall sogar ohne Vorverstärker auskommen. Bei Abschattungen sollten Sie sich langfristig einen selektiven 23-cm-Vorverstärker und möglicherweise eine größere Antenne zulegen.

Erste Versuche lassen hoffen, daß der Rundspruch sogar in PAØ und ON zu empfangen sein wird. Die Redaktion möchte die  ATV-Gruppe im Raum Gummersbach ermuntern, auch für die östlichen Regionen einen ATV-Umsetzer aufzubauen. Die Versuche beim Fieldday des OV Gummersbach waren ja sehr erfolgreich.

Info: Manfred, DJ1KF


Grußbotschaften fallen nicht unter das Verbot zum Drittenverkehr!

Auch aus Anlaß des einmal jährlich stattfindenden weltweiten Treffens der Pfadfinder über Funk wird wiederholt die Frage nach Zulässigkeit der Übermittlung von Grußbotschaften mittels Amateurfunk gestellt.

Dazu schreibt Herr Gabriel vom Bundesamt für Post und Telekommunikation am 13.10. an den DARC:

„Nach § 7 Abs. 2 DV-AFuG handelt es sich bei der Übermittlung von Grüßen zu jeglichen Anlässen um Bemerkungen persönlicher Art, die zum Wesen des Amateurfunks gehören und für die wegen ihrer geringen Wichtigkeit die Übermittlung im öffentlichen Fernmeldedienst nicht in Betracht kommen würde. Insofern dürfen solche Übermittlungen auch von dritten Personen ausgehen oder für dritte Personen bestimmt sein. Derartige einfache Nachrichteninhalte unterliegen daher auch nicht dem Übermittlungsverbot nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 der DV-AFuG.

Es wird daher auch akzeptiert, wenn Grußmeldungen direkt von dritten Personen in das Mikrofon der Amateurfunkstelle gesprochen bzw. in einem anderen Übertragungsmodus (z. B. Fernschreiben) vorgenommen werden. Eine solche Benutzung der Amateurfunkstelle darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht eines Funkamateurs erfolgen. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.

Solange im deutschen Amateurfunk allgemein die Pflicht zur Führung eines Funktagebuches besteht, ist je einmal zu Beginn und am Ende des Funkbetriebs mit Übermittlung von Grußbotschaften darüber ein erläuternder Eintrag aufzunehmen.“

Info: Jochen, DL9KCX


Fragen und Antworten zur neuen DVO

Nach der Distriktsversammlung hat unser Distriktsvorsitzende Jochen, DL9KCX, in Packetradio ergänzende Fragen im Zusammenhang mit der neuen DVO an die Hauptredner gestellt. Die Antworten liegen vor, sind aber so ausführlich gehalten, daß sie im Gesamtumfang hier verlesen, zeitlich den Rundspruch sprengen würden. Deshalb verteilen wir die Antworten auf mehrere Rundsprüche. Wer Interesse an dem Thema hat - und das sollte eigentlich jeder Funkamateur haben, kann sich die gesammelten Stellungnahmen von Karl Erhard Vögele, DK9HU, Fritz Kirchner, DJ2NL, und Günter, DL6IM, aus der KA-Info bereits heute unter dem Stichwort PR-Info 33-93 auslesen oder von einem befreundeten Funkamateur ausdrucken lassen.

Info: Manfred, DJ 1 KF

Frage 2:
In dem Interview von Geschäftsführer Bernd W. Häfner, DB4DL, mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim BMPT, Dr. Laufs, wird ziemlich ausführlich über das berichtet, was im 3. Entwurf enthalten sein wird. Demnach war dem DARC vorher alles bekannt.

Wir fragen DK9HU, ob denn der DARC eben nicht doch vorher offiziell vom 3. Entwurf Kenntnis hatte.

DK9HU:
Wie schon zur Frage 2 deutlich wurde, hatten wir etwa zu dem Zeitpunkt, als Fritz Kirchner, DJ2NL, und Andere den Text veröffentlichten bzw. kommentierten, den vollständigen Interviewtext und damit den Hinweis, daß der uns bereits anonym zugegangene Text des 3. Entwurfes inhaltlich wohl stimmen mußte. Diese Erkenntnis ist aber doch wohl anders zu beurteilen wie die offizielle Übersendung eines Entwurfes des BMPT an den DARC.

Auch die Tatsache, daß wir nun den Inhalt des 3. Entwurfes bestätigt bekamen, half nicht viel weiter. Denn alleine darüber zu klagen, der Entwurf verweise zu oft auf Amtsblattverfügungen, hilft uns noch nicht weiter. Entscheidend ist und bleibt für konkrete Ansätze des DARC, zu Gunsten der Funkamateure etwas ändern zu können, die Kenntnis des Textes, wie er nach der Ressortabstimmung des BMPT dem Bundestagausschuß für Post und Telekommunikation vorgelegt wird.

Trotzdem haben wir natürlich dem BMPT ein weiteres Papier unaufgefordert übersandt, welches die Positionen des DARC noch einmal verdeutlicht.

Frage 3:
Fritz Kirchner ist massiv vorgeworfen worden, durch seine Briefaktion mit den Bundestagsabgeordneten unnötigerweise die Elektrosmogschützer auf die Funkamateure aufmerksam zumachen. Sollte man nicht offensiv auf diese Leute zugehen und sie sachlich informieren, statt sich vor ihnen zu verstecken?

Wir fragen DK9HU, welches Konzept der Öffentlichkeitsarbeit der DARC in Sachen EMVU verfolgt.

DH9HU
Die Aktion von Fritz Kirchner, DJ2NL, hat offensichtlich kaum Widerhall gefunden. Doch damit ist noch nicht sicher, ob nicht doch der befürchtete Effekt eintreten wird, daß diese Leute auf die Funkamateure zusätzlich aufmerksam gemacht worden sind. Wir müssen abwarten.

Der DARC teilt die Auffassung, daß es richtig ist, diese Zielgruppen sachlich zu informieren. Wenn sich der DARC derzeit hierin zurückhält, so deswegen, um die derzeit für uns gegenüber früheren Entwürfen vergleichsweise sachgerechte EMVU-Lösung (§ 9, 3. Entwurf DV-AFuG) nicht noch im letzten Augenblick zu gefährden. Das ist ja gerade der Vorwurf an Fritz Kirchner, daß er durch seine Aktion dieses Risiko unnötigerweise erhöht hat.

Wir wollen die Diskussion und die sachliche Auseinandersetzung u. a. auch mit der Gruppe dieser selbst ernannten Elektrosmogschützer, wenn wir in der DV-AFuG eine gefestigte Rechtsposition haben, auf deren Grundlage wir argumentieren können. Die Auseinandersetzung bedarf einer sehr geschickten Argumentationsweise. Bislang konnte man noch davon ausgehen, daß die derzeit weitgehend fehlenden wissenschaftlichen Nachweise von Gefährdungen voreilige politische Aktionen verhindern würden. Nach dem EMVU-Hearing der niedersächsischen Umweltministerin in Hannover vom 16.09. ist dies wohl nicht mehr zu erwarten. Dort wurde klar: nicht mehr die wissenschaftlich erarbeiteten Grenzwerte sind Maßstab, sondern politisch definierte Grenzwerte treten an deren Stelle. Und in deren Gefolge werden wir uns möglicherweise demnächst mit einem Strahlenschutzgesetz auseinandersetzen müssen, das für jedes Elektrogerät eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsehen soll. Darunter könnten auch Amateurfunkgeräte fallen. Ein solches Gesetz will die Ministerin einbringen, wenn der Bund nicht tätig wird.

Frage DL9KCX:
Vor der Veröffentlichung des 3. Entwurfs durch DJ2NL und andere hatte DJ2NL ein Telefongespräch mit dem DARC-Vorsitzenden Dr. Horst Ellgering, DL9MH. Horst hat im Verlaufe dieses Gespräches DJ2NL die Positionen des DARC erläutert und ihn gebeten, in dieser für den Amateurfunkdienst schwierigen Zeit gemeinsam im Sinne der Sache voranzugehen. DJ2NL hat sich bekanntlich anders entschieden.

Wir fragen DJ2NL, warum er dieses Angebot abgelehnt und warum er dieses Gespräch seinen Rundspruchhörern bisher vorenthalten hat.

Antwort DJ2NL:
Es ist richtig, daß ich mit dem DARC-Vorsitzenden DL9MH, wie des öfteren, auch wegen des 3. Entwurfs der DV-AFuG telefoniert habe. Nicht richtig ist, daß ich gemeinsames Vorgehen in der Sache abgelehnt habe. Unsere unterschiedlichen Auffassungen sind vorwiegend die Art und der Umfang der Information der Funkamateure bezüglich des 3. Entwurfs der DV-AFuG. Während DL9MH den bekannten Standpunkt vertrat, man könne eine inoffizielle Information nicht propagieren und nicht kommentieren, war und bin ich für rückhaltlose Offenheit. Genau diese unterschiedlichen Auffassungen sind deshalb auch in einem Rhein-Ruhr-Rundspruch-Beitrag dargestellt worden.

Frage DL9KCX:
2. Es war für alle erkennbar, daß der 3. Entwurf der DV-AFuG noch Änderungen aufgrund der Stellungnahmen durch die Ressorts erfahren würde. Schon aus diesem Grunde war es sachlich gar nicht geboten, sich zu einer Position des BMPT zu äußern, von der man ohnehin schon wissen mußte, daß sie sich noch ändert. Trotzdem ist versucht wurden, eine große Aktion mit Briefen an Bundestagsabgeordnete zu starten. So etwas kann man nur einmal machen. Sie ist verpufft. Eine zweite Chance werden wir in absehbarer Zeit nicht mehr haben.

Wir fragen DJ2NL, warum er diese Chance einer großen Aktion im Alleingang so einfach verschenkt hat.

Antwort DJ2NL
Zur Beantwortung dieser Frage muß man sich den Inhalt des von mir verfaßten „Musterbriefes“ ansehen. Die entscheidenden Passagen in diesem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten lauten:

„…Seit der Verkündung des Gesetzes über den Amateurfunk 1949 – also vor 44 Jahren – und der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (ebenfalls 1949 verkündet) sind alle Durchführungsverordnungen zum Gesetz über den Amateurfunk als komplettes Regelwerk erstellt worden, in dem alle den Amateurfunk betreffenden Regelungen transparent und vorhersehbar enthalten waren. Diese Verfahrensweise möchten wir Funkamateure auch weiterhin gewahrt wissen.

Wir bitten Sie darum, Ihren Einfluß geltend zu machen und uns Funkamateure zu einer Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk zu verhelfen, die als komplettes Regelwerk – ohne Verlagerungen in Amtsblattveröffentlichungen – erstellt wird. …“

Das heißt, hier ist von mir eine zeitlose Forderung erhoben worden, die sich ungeachtet aller möglichen Inhalte von Durchführungsverordnungen zum AFuG nicht nur gegen den Inhalt des 3. Entwurfs der DV-AFuG richtet, sondern generell gegen jeden – wie auch immer – gearteten Versuch, Teile der DV-AFuG in Amtsblattveröffentlichungen unterzubringen.

Damit ist von mir – wohlbewußt – darauf hingewiesen worden, daß auch nach weiteren Überarbeitungen des Inhaltes der DV-AFuG eine Verlagerung in Amtsblattveröffentlichungen gegen die Interessen der Funkamateure verstößt.

Es ist somit weder etwas verpufft noch eine Chance vertan worden; denn die von mir propagierte Kernaussage in dem Protest ist auch nach der Änderung des Inhaltes des 3. Entwurfs der DV-AFuG uneingeschränkt weiterhin gültig und könnte  sogar, falls erforderlich, auch später in Erinnerung gerufen werden.

Von den Gegnern dieser Protestaktion wird offensichtlich die entscheidende Tatsache übersehen, daß diese Protestaktion nicht explizite auf den 3. Entwurf der DV-AFuG zugeschnitten ist und somit nach einer Änderung des Inhaltes des 3. Entwurfs der DV-AFuG auch nicht hinfällig ist.

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Soweit für heute die Stellungnahmen zur Diskussion um die neue DVO


Hier noch ein wichtiger Hinweis:

Anträge auf Beitragsermäßigung: Beitragsklasse 05

Die Anträge für die Beitragsklasse 05 des DARC (Studenten, Auszubildende, Schüler, etc.) müssen, mit einer Bescheinigung neueren Datums, bis zum 31.10. bei der DARC-Geschäftsstelle in Baunatal eingegangen sein.


Relais- und Digis

Installation von DAMA-Software bei den Digipeatern DBØAIM und DBØWDR

In Kürze wird bei den Digipeatern DBØAIM und DBØWDR auf den Benutzerzugängen DAMA-Protokoll gefahren. Die zugehörige Software wird bald bei den Digis in Betrieb genommen. Die Gründe hierfür wurden bereits im Rahmen des letzten Distriktsrundspruches erläutert.

Sofern die Digipeaterbenutzer in ihrer Hardware DAMA-fähige Software haben, wird sich diese in der Regel automatisch, d. h. ohne Änderung der Software, einschalten. So ist es z. B: wenn als Hardware ein TNC2A, TNC2C, TNC2S oder ähnlicher und als Software TheFirmware 2.6 verwendet wird. Es soll auch eine DAMA-fähige „Digicom-Software“ geben. Allen Benutzern anderer Hardware empfehlen wir einen Blick in ihre Handbücher oder auch in die Mailboxen, wo mit Sicherheit Hinweise zu den verschiedenen Hard- und Softwares zu finden sind. Sollten diese Versuche nicht zum Erfolg führen, so bleibt noch der Weg zum Fachhändler.

Benutzer, die keine DAMA-fähige Software haben, werden von der Digipeatersoftware aufgefordert, ihre Parameter umzustellen. Sollte dieses nicht erfolgen, so disconnected der Digipeater diesen Benutzer nach einer bestimmten Anzahl von Erinnerungen. Das DAMA-Protokoll dient nicht dazu, Personen zu benachteiligen, sondern dazu für alle einen möglichst optimalen Datendurchsatz zu ermöglichen.

Die genauen Termine der Umschaltung auf DAMA werden in den  Infotexten der Digipeater bekanntgegeben.

Wir wünschen allen Zuhörern weiterhin viel Spaß mit Packet-Radio.

73 de Wolfgang, DL4KX, SysOp von DBØAIM und Ingo, DH8KAM, SysOp von DBØWDR

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Auf der Herbsttagung des VHF/UHF/SHF Referates im DARC wurde im Tagesordnungspunkt 34 nachstehender Antrag behandelt und befürwortet:

Antragsteller: OV Eschweiler, G05; Aktivitätsgruppe PR Eschweiler für: Digi DBØACH, Änderung Standort, Erweiterung BBS Standort: Aachen-Brand, JO30BS; Verantwortlicher: Peter-Michael Strang, DL9KAW; Frequenz: PR56, TX 438,300 MHz / RX 430,700 MHz wie bisher.

Info: Fritz, DG1DS


Meldungen aus den Ortsverbänden

Das bisherige OV-Lokal des VFDB-OV Aachen, Z32, hat seine Pforten geschlossen. Versuchsweise trifft sich der OV Z32 jetzt in der Gaststätte Stettiner Stuben in der Stettiner Straße, ebenfalls im Stadtteil Aachen-Brand. Der Termin ist unverändert am 2. Dienstag jeden Monats um 20:00 Uhr. Nächster Termin ist somit am 09.11.

Info: Günter, DL6IM


Veranstaltungen

Pulheim

Der Ortsverband Pulheim, G40, lädt am 30.10., ab 09:00 Uhr zum 9. traditionellen Tag der Begegnung in Köln-Weiler, Gymnasium Fühlinger Weg ein. Aussteller werden ab 08:00 Uhr eingelassen. Da Don, DJØKM, in diesem Jahr leider verhindert ist, hat sich Rolf, DF9KH, freundlicherweise bereiterklärt, mit seinem Funkmeßplatz auszuhelfen. Somit haben wir wieder Gelegenheit, eigene, oder erworbene Funkgeräte messen zu lassen.

Kostenlose Tischreservierungen – mit den Maßen 60 × 200 cm – nimmt wieder Robert, DL2KBK, unter der Rufnummer ..... entgegen. Bei seiner Abwesenheit nimmt sein Anrufbeantworter Ihre Reservierung an, allerdings nur, wenn Sie nicht vergessen, Ihren Namen, bzw. Rufzeichen und die Anzahl der Tische anzugeben.

Info: Robert, DL2KBK

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Ankündigung Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen

Am 15.11/16.11. und 17.11. findet der Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen in den Betriebsarten CW und SSB statt.

Montags und dienstags jeweils:
18:00–22:00 UTC im Stundentakt auf 80 m, 2 m und 70 cm
und am Mittwoch, dem Buß- und Bettag: von 08:00–12:00 UTC ebenfalls im Stundentakt auf 80 m, 2 m und 70 cm.

Innerhalb des Distriktes Köln-Aachen findet ein OV-Wettbewerb statt. Der Ortsverband mit der höchsten Wertung auf KW und derjenige mit der höchsten Wertung auf UKW erhalten einen Sachpreis und alle Stationen eine Erinnerungs-QSL-Karte.

Die Stadt Kerpen stiftet zusätzlich je einen Sachpreis für die Gewinner der Clubwertungen. Diese Siegerehrung findet am 12.12.1993 anläßlich des Stadtfestes im Kerpener Rathaus statt.

Info: Hans-Otto, DL2KCI

Die komplette ausführliche Ausschreibung ist in Packet in KA-INFO unter KA-KONTEST abrufbar.

In der KA-Info finden Sie heute unter PR-Info 34 folgende Beiträge:


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 34/93 vom 24.10.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv