KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 33/93 VOM 17.10.1993

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Terminübersicht (nicht verlesen)

G54 23./24.10.: Tag der offenen Tür in Eitorf
G16 23.10.: Elektronik-Börse in Jülich
G40 30.10.: Tag der Begegnung in Köln-Weiler
KA 15.–17.11.: Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen
28.11.: Amateurfunk Electronic Börse „AMTEC SAAR“
KA 04.12.: Arbeitstreffen der Rundspruchteams
11./12.12.: Amateurfunk-Ausstellung in Kerpen
KA 12.12.: Siegerehrung KA-Herbstcontest in Kerpen


Fragen und Antworten zur neuen DVO

Nach der Distriktsversammlung hat unser Distriktsvorsitzende Jochen, DL9KCX, in Packet-Radio ergänzende Fragen im Zusammenhang mit der neuen DVO an die Hauptredner gestellt. Die Antworten liegen vor, sind aber so ausführlich gehalten, daß sie im Gesamtumfang hier verlesen, zeitlich den Rundspruch sprengen würden. Deshalb verteilen wir die Antworten auf mehrere Rundsprüche. Wer Interesse an dem Thema hat - und das sollte eigentlich jeder Funkamateur haben, kann sich die gesammelten Stellungnahmen von Karl Erhard Vögele, DK9HU, Fritz Kirchner, DJ2NL, und Günter, DL6IM, aus der KA-Info bereits heute unter dem Stichwort PR-Info 33-93 auslesen oder von einem befreundeten Funkamateur ausdrucken lassen.

Info: Manfred, DJ1KF

Frage 1: Soweit bisher bekannt geworden ist, hat der DARC den 3. Entwurf anonym in der 1. Septemberwoche erhalten. Es sind dann mehr als drei Wochen vergangen, bis sich der DARC zum ersten Mal dazu geäußert hat. Es kann doch nicht so schwierig gewesen sein, seinen Mitgliedern darüber etwas zu sagen.

Wir fragen DK9HU, warum es so lange gedauert hat, bis die erste Reaktion des DARC bekannt gemacht wurde.

Antwort von Karl Erhard Vögele, DK9HU, DARC e. V. Referat für Gesetze und Normen

Den 3. Entwurf einer DV-AFuG habe ich per Fax am 04.09.1993 erhalten. Dr. Horst Ellgering, DL9MH, ist er am Vortag anonym zugegangen.

Nein, es wäre nicht schwierig gewesen, sofort etwas zu sagen. Wir haben uns die Sache aber nicht leicht gemacht. Wir waren uns lange nicht schlüssig darüber, ob der Text echt war. Gegen die Echtheit sprach die zu weitgehende Verweisung auf Amtsblätter. Wir konnten nicht glauben, daß so ein Text die interne Rechtsprüfung des BMPT ohne Beanstandungen passieren würde. Denn es wäre anzunehmen gewesen, daß – wie sich es wohl später herausstellen würde – diese zu weitgehenden Verweisungen die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Bundesjustizministerium nicht bestehen dürften. Es gab auch lange keine Möglichkeit, die Echtheit des Textes zu prüfen. Auch wollten wir den Informanten, der u. E. sehr unklug gehandelt hat, nicht gefährden. Denn was soll ein Papier, das den Ressorts zur Stellungnahme zugeht und dann noch geändert wird?

Ungeachtet dessen haben wir sofort begonnen, den Text zu analysieren, obwohl dies möglicherweise eine Arbeit für den Papierkorb war. Da wir nicht wußten, wie die Texte der vorgesehenen Amtsblätter aussehen würden, war eine Einschätzung sehr schwierig. Dies ergaben mehrere Gespräche mit dem Leiter des Rechtskreises des Amateurrates, Rechtsanwalt Konrad Krecher, DL4BZ. Boyke Dettmers, DJ4KD, Justitiar des DARC, konnte sich mit der Angelegenheit nicht befassen, da er sich wegen eines Vortrages für die UKW-Tage in Weinheim vorbereiten mußte.

Sehr erschwert waren auch unsere internen Abstimmungen, da z. B. Horst, DL9MH, wie auch Rolf, DJ7CH, mit den Vorbereitungen der IARU-Konferenz beschäftigt und auch kaum erreichbar waren. Dennoch, und da waren wir uns von Anfang an sehr sicher, würde ein sofortiges Reagieren nicht notwendig sein, da der Text sich erst in der Ressortabstimmung befindet und wir noch Wege sahen, das was wir an Änderungen des endgültigen Entwurfes noch für erforderlich hielten, zum rechten Zeitpunkt an der richtigen Stelle einzuspielen.

Die Angelegenheit nahm schnell eine Wendung, als dieser Text aus einer anderen Quelle Fritz Kirchner, DJ2NL, und anderen zugänglich gemacht und dies bekannt wurde. Etwa zur gleichen Zeit fanden abschließende Textabstimmungen des Interviews des Geschäftsführers Bernd Häfner, DB4DL, und dem Parlamentarischen Staatssekretär des BMPT, Herrn Dr. Paul Laufs statt, aus denen sich ergab, daß sich der Text des 3. Entwurfes deckte mit dem Inhalt des Interviews, welches mit keinem Hinweis auf die Problematik der Verweisungen auf Amtsblätter einging. Das Interview selbst fand statt, bevor wir den 3. Entwurf auf anonymem Wege erhielten.

Wenig später bestand Gewißheit, daß der uns vorliegende Text echt war. So kam es nach alledem zu unserer ersten Veröffentlichung am 15.09., die bestätigte, daß wir den 3. Entwurf auf inoffiziellem Wege erhalten haben und dazu öffentlich nicht Stellung nehmen würden. Die Gesprächsmöglichkeiten mit dem BMPT waren, wenn sie überhaupt noch bestanden haben, durch die erste Veröffentlichung von Fritz Kirchner, DJ2NL, gleichzeitig mit Anderen endgültig zerstört.

Auf die weiteren Texte in den PR-Boxen möchte ich an dieser Stelle verweisen. Vom ersten Auftauchen des 3. Entwurfes bei uns bis zur ersten Reaktion des DARC in den PR-Boxen am 15.09. vergingen also rund 10 Tage. In dieser Zeit entstanden über 10 Seiten vorsorgliche Stellungnahmen, die im engeren Kreise diskutiert wurden. Im Vordergrund stand die Frage, wie verhalten wir uns richtig.

Erschwerend kam hinzu, daß der komplette Vorstand in Belgien auf der IARU-Konferenz und nur schwer erreichbar war. Dennoch haben wir uns zu einem gut begründetem Vorgehen absprechen können. Jetzt im Rückblick können wir immer noch sagen, es war richtig so.

Ob wir endgültig recht behalten, wird erst die Zukunft weisen.

·

Antwort von Fritz Kirchner, DJ2NL:

Lieber Jochen, DL9KCX.
Ich begrüße die von Dir in die Wege geleitete Frageaktion. Diese Frageaktion ist ebenso wie die von Dir arrangierte Diskussion über die DV-AFuG anläßlich der Distriktsversammlung Köln-Aachen in Jülich eine lobenswerte Aktivität zur Informationstransparenz. Wie ich schon anläßlich der Distriktsversammlung in Jülich ausführte, sind die Funkamateure allgemein und die DARC-Mitglieder speziell, mündige Bürger mit dem Anspruch, sich selbst ein Urteil über einen bestimmten Sachverhalt zu bilden. Dieser Anspruch kann aber nur erfüllt werden, wenn das in Rede stehende Thema zur Diskussion gestellt und von mehreren Seiten beleuchtet wird. Dazu wird zweifelsfrei die von Dir aktivierte Frageaktion beitragen. So wünsche ich mir auch, daß es nicht bei diesen bisher gestellten Fragen bleibt und weitere Fragen folgen werden.

Zu Frage 1 von DL9KCX:

Der größte Amateurfunkverband in Europa, der DARC e. V., nimmt für sich in Anspruch, aus Gründen der Seriosität und zur Erhaltung des Vertrauens bisheriger und künftiger Gesprächspartner, wie z. B. das für uns Funkamateure sehr wichtige BMPT, gewisse Regeln im Umgang miteinander einhalten zu müssen. Dazu gehöre u. a. auch, daß der DARC zu Informationen, die ihm auf einem nicht offiziellen Wege, möglicherweise auf einer rechtswidrigen Art und Weise zugespielt werden, nicht offiziell Stellung nehmen kann. Der DARC befürchtet sonst die Gefahr, daß er einen Vertrauensverlust hinnehmen müsse.

Wir fragen DJ2NL, warum er vom DARC einen Verstoß gegen einen allgemein üblichen Verhaltungskodex verlangt.

Antwort DJ2NL:

Hier ist zunächst festzuhalten, daß es in diesem speziellen Fall keine Absprache zwischen dem DARC und dem BMPT gegeben hat, in der Stillschweigen vereinbart worden ist. Der DARC war also frei in der Entscheidung, die Mitglieder über die Existenz eines 3. Entwurfes der DV-AFuG zu informieren. Es hätte beispielsweise eine einfache Erklärung erfolgen können, die so gelautet hätte:

„Uns ist die Information zugegangen, daß vom BMPT ein neuer – 3. Entwurf – der DV-AFuG erstellt worden ist. Der Inhalt dieses 3. Entwurfes weicht, nach oberflächlicher Beurteilung, entscheidend von den vorangegangenen Entwürfen ab. Der DARC wird die weitere Entwicklung dieses 3. Entwurfs aufmerksam verfolgen“.

Diese – oder ähnliche – Kurzinformation hätte keinen Verstoß gegen gute Sitten bedeutet und hätte allen Beteiligten (sowohl dem BMPT wie auch den Funkamateuren) signalisiert, der DARC ist auf dem laufenden und wachsam. Statt dessen wurde die Existenz des 3. Entwurfs peinlichst unter Verschluß gehalten und weder die DARC-Mitglieder noch der Amateurrat über die Existenz dieses 3. Entwurfs informiert. Erst als im Rhein-Ruhr-Rundspruch das Vorhandensein des 3. Entwurfs der DV-AFuG bekanntgegeben worden ist und der DARC-Vorstand und das Referat Gesetze und Normen dadurch in Zugzwang gerieten, bequemte man sich zu der Erklärung, (sinngemäß) man hätte die Existenz des 3. Entwurfs nicht propagieren können, da er inoffiziell zugegangen sei. Aus selbigem Grund könne man diesen 3. Entwurf auch nicht kommentieren.

Wie schon vorstehend aufgezeigt, klingt diese Aussage wenig überzeugend und wäre glaubwürdiger gewesen, wenn sie rechtzeitig, also vor allen Diskussionen, und ohne Druck erfolgt wäre.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die Reaktion des Referenten für Gesetze und Normen, der das Referatsmitglied DG2KAR aus dem Referat fristlos ausschloß, weil DG2KAR die Funkamateure über den 3. Entwurf in Packet-Radio informierte.

Dabei war vorausgegangen, daß der Referent für Gesetze und Normen DK9HU kategorisch DG2KAR die Überlassung des 3. Entwurfs der DV-AFuG verweigert hatte und dies, obgleich DG2KAR ebenfalls Mitglied des Referates für Gesetze und Normen war.

zusätzlich schreibt Günter, DL6IM

Lieber Jochen,
als Teilnehmer der Distriktsversammlung und Diskussionsteilnehmer zum Thema DV-AFuG erlaube ich mir, auch ungefragt zu einigen Punkten Stellung zu nehmen.

Ich habe noch am selben Tag, als mir der neuerliche Entwurf einer DV-AFuG (ich vermeide bewußt die Bezeichnung „3. Entwurf“, denn es waren in Wirklichkeit viel mehr Entwürfe!) inoffiziell zuging, diesen Text in den PC getippt. Ich hielt das für erforderlich, nachdem vorher bereits Fragmente des Entwurfs in den Boxen erschienen waren und kommentiert wurden. Ich halte es für gefährlich, wenn Dinge aus dem Zusammenhang gerissen werden und dann über diese Fragmente berichtet wird. Ich habe mich vor der Einspielung erkundigt, ob die mir vorliegende Kopie authentisch sei; die Tatsache der Einspielung habe ich mit dem 1. Vorsitzenden des DARC abgestimmt.

Der VFDB hat den Entwurf nicht kommentiert, weil es keinen Sinn macht, einen Entwurf zu kommentieren, der einerseits nicht offiziell vorliegt, andererseits noch in der Ressortabstimmung ist. Mir ging es lediglich darum, den Inhalt des Entwurfs neutral bekanntzumachen, nachdem Teile davon bereits in der Diskussion waren.

Wir haben natürlich auch im VFDB sofort begonnen, den Entwurf zu analysieren. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß eine so weitgehende Verweisung von grundlegenden Regelungen für den Amateurfunkdienst in Amtsblattverfügungen keinen Bestand haben kann. Eine „Notbremse“ im Sinne der Mobilisierung aller Funkamateure schien uns daher absolut nicht geboten. Ich habe somit folgerichtig DJ2NL nur zur Mäßigung aufgefordert.

Obwohl der vorliegende Entwurf so nicht verabschiedet werden wird, möchte ich jetzt dennoch einige Kommentare abgeben:

Den Wegfall aller Lizenzklassen halte ich für nicht tragbar. Damit stellt sich die Bundesrepublik Deutschland international ins Abseits. Nachdem gerade Deutschland sich seinerzeit für die Erarbeitung der heutigen CEPT-Regelung (großer Dank an DL7IH!) eingesetzt hat, ist es noch unverständlicher, sich heute über alle europäischen Regelungen hinwegzusetzen.

Den Verweis der essentiellen Regelungen des deutschen Amateurfunkdienstes in Amtsblatt-Verfügungen halte ich für unzulässig, darüber werden aber die Bundesressorts zu entscheiden haben.

Thema CW:
Es ist mir auch im VFDB nicht gelungen, eine klare Mehrheit herauszufinden, ob CW als Prüfungsfach weiterhin erforderlich ist. CW ist sicherlich ein von vielen gewollter Filter; das könnte jedoch auch durch andere Maßnahmen erreicht werden. Der von mir immer noch gewünschte Charakter-Test ist wahrscheinlich nicht realisierbar. Es gibt Leute, die sagen, CW sei sachlich nicht mehr begründbar. Dem kann ich nicht zustimmen. Die klassische Begründung der Höraufnahme und Beantwortung von Notrufen verliert sicherlich mehr und mehr an Bedeutung. Wichtig erscheint mir aber dennoch die Tatsache, daß CW-Verbindungen die sichersten Verbindungen überhaupt sind, CW-QSOs keine Sprachkenntnisse voraussetzen und CW-Sender in den Ländern, die noch nicht mit kommerziellen Amateurfunkgeräten überschwemmt sind, mit einfachen Mitteln aufgebaut werden können. Wenn man in diesem Zusammenhang darüber nachdenkt, welche „Filter“ man zur Erlangung einer Amateurfunkgenehmigung einbauen könnte, erscheint mir eine CW-Prüfung nach wie vor als geeignetes Mittel (das Auswendiglernen des Koran oder des Alten Testaments hat sicherlich die gleiche Schwelle, aber keinen Nutzeffekt für den Amateurfunkdienst).

Thema Gebühren:
Der Entwurf sieht vor, daß für die persönliche Genehmigung eines Funkamateurs DM 70,– jährlich zu entrichten sind. Das halten wir für angemessen und sozial verträglich. Wir haben allerdings aus Insider-Kreisen vernommen, daß zusätzlich Gebühren nach dem EMV-Gesetz erhoben werden sollen. Das halten wir weder für rechtlich zulässig noch der angedachten Höhe nach für gerechtfertigt. Hier werden wir hart weiter verhandeln!

Abschlußbemerkung:
Wir werden unsere Mitglieder erst dann auffordern, sich an ihre politischen Vertreter zu wenden, wenn wir keine andere Möglichkeit mehr sehen. Das ist derzeit nicht der Fall. Ich bitte die Mitglieder des VFDB, Ruhe zu bewahren. Wir werden uns bemühen, in Verhandlungen das beste für alle Funkamateure in DL herauszuholen.

Lieber Jochen, das war mein Beitrag zu Fragen, die Du an mich nicht gestellt hast,
vy 73 de Günter, DL6IM

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Soweit für heute die Stellungnahmen zur Diskussion um die neue DVO Hier noch ein wichtiger Hinweis:

Anträge auf Beitragsermäßigung: Beitragsklasse 05

Die Anträge für die Beitragsklasse 05 des DARC (Studenten, Auszubildende, Schüler, etc.) müssen, mit einer Bescheinigung neueren Datums, bis zum 31.10. bei der DARC-Geschäftsstelle in Baunatal eingegangen sein.


Relais- und Digis

Situationsbericht zum Digipeater DBØAIM

DBØAIM ist als Digipeater für den Großraum Köln seit 1988 am Standort Burscheid in Betrieb. Er befindet sich damit zwar außerhalb der Grenzen des Distriktes Köln-Aachen, ist aber Aufgrund seines Einzugsbereichs eher diesem Distrikt zuzurechnen. Der Benutzerzugang ist auf 438,150 MHz, simplex mit 1200 Baud. Der Digi arbeitet mit etwa 10 W an einer vertikal polarisierten Rundstrahlantenne mit Einzug in nordwestlicher Richtung (PAØ).

Die Hardware besteht aus einem AT-Rechner mit TNCs. Als Software wird TheNetNode 1.22 d-1 verwendet. 2400-Baud-halbduplex-Linkstrecken existieren momentan zu DBØII (auf 23 cm ) und seit dem 07.10. im Probebetrieb in 10-GHz-FM-Breitbandtechnik zu DBØWDR. Folgende zusätzliche Links werden vorbereitet:

zu DBØAMU auf 23 cm mit 9600 Baud halbduplex,
zu DBØGHH auf 10 GHz mit 2400 Baud halbduplex und
zu DBØQT auf 23 cm mit 2400 Baud halbduplex.

Eine Umstellung aller Linkstrecken auf höhere Geschwindigkeiten ist geplant und wird im Laufe des Winters beginnen.

Ich danke an dieser Stelle allen – und das sind leider nicht viele! – die beim Aufbau und Betrieb des Digis tatkräftig mithelfen. Fragen, Wünsche, Anregungen usw. können gerichtet werden an: DL4KX, Wolfgang, und DD8KG, Günter.

Info: Wolfgang, DL4KX

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Umstellung auf DAMA-Betrieb bei DBØAIM und DBØWDR

Besonders bei Digis in exponierter Lage kommt es oft zu Kollisionen, wenn sich die User nicht gegenseitig hören können. Dadurch wird der Datendurchsatz erheblich verzögert. Dies fällt besonders bei 1200-Baud-Betrieb auf und verdirbt den Spaß an dieser Betriebsart. Um die Wartezeiten möglichst klein zu halten, ist das DAMA-Protokoll entwickelt worden. Dabei können Kollisionen nur noch beim Einloggen auftreten. Danach sorgt der Digi für Ordnung im Netz. Er fragt der Reihenfolge nach alle Stationen ab. Dann kann es nicht mehr vorkommen, daß ein User mit „Kampfparametern“ den Mitbenutzern den Digi blockiert.

Ende Oktober erhält DBØAIM eine neue Software – voraussichtlich TheNetNode 1.49 L7 – und damit auch die Möglichkeit für DAMA-Betrieb. Sobald bei DBØWDR der zweite Userzugang im Gleichkanal zu 1200 Baud mit 9600 Baud eingerichtet ist, wird auch hier das DAMA-Protokoll eingeführt.

Deshalb die dringende Bitte an alle Benutzer der Digis, möglichst bis zum Monatsende ihre Hardware mit DAMA-fähiger Software zu versehen! Nähere Informationen dazu erfolgen in den nächsten Rundsprüchen.

Info: Wolfgang, DL4KX, und Ingo, DH8KAM


Meldungen aus den Ortsverbänden

Der OV-Abend von Königswinter, G48, am 20.10. fällt aus. Der nächste Abend, ist dann wieder wie gewohnt am dritten Mittwoch im Monat, am 17.11. wie immer in der Friedrich-Naumann-Stiftung, Königswinter/Margaretenhöhe.

Info: DL1KLB, Lothar


Veranstaltungen

Der Ortsverband Eitorf, G54, veranstaltet einen Tag der offenen Tür. Sie erreichen uns am Samstag, dem 23.10., in der Zeit von 14:00–18:00 Uhr und am Sonntag, dem 24.10., in der Zeit von 10:00–17:00 Uhr im Heidehof in Eitorf-Lindscheid. Hierzu lädt der OV Eitorf alle Funkinteressierte aus Nah und Fern recht herzlich ein.

Anfahrwege zum Tag der offenen Tür: Aus Richtung Siegburg/Köln über die B8 bis zur Abfahrt Eitorf, dann links abbiegen und nach ca. 300 m wieder links in Richtung Lindscheid. Der Heidehof liegt dann ca. 500 m weiter auf der linken Seite.

Der OV-Eitorf würde sich freuen recht viele Gäste willkommen zu heißen. Bis auf ein Wiedersehen auf dem Tag der offenen Tür bei G54

VY 73 Erwin, DG5KBE

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Pulheim

Der Ortsverband Pulheim, G40, lädt am 30.10., ab 09:00 Uhr zum 9. traditionellen Tag der Begegnung in Köln-Weiler, Gymnasium Fühlinger Weg ein.

Kostenlose Tischreservierungen – mit den Maßen 60×200 cm – nimmt wieder Robert, DL2KBK, unter der Rufnummer ..... entgegen. Bei seiner Abwesenheit nimmt sein Anrufbeantworter Ihre Reservierung an, allerdings nur, wenn Sie nicht vergessen, Ihren Namen, bzw. Rufzeichen und die Anzahl der Tische anzugeben.

Info: Robert, DL2KBK

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Ankündigung Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen

Am 15.11/16.11. und 17.11.1993 findet der Herbstcontest des Distriktes Köln-Aachen in den Betriebsarten CW und SSB statt.

Montags und dienstags jeweils:
18:00–22:00 UTC im Stundentakt auf 80 m, 2 m und 70 cm;
und am Mittwoch, dem Buß- und Bettag:
von 08:00–12:00 UTC ebenfalls im Stundentakt auf 80 m, 2 m und 70 cm.

Innerhalb des Distriktes Köln-Aachen findet ein OV-Wettbewerb statt. Der Ortsverband mit der höchsten Wertung auf KW und derjenige mit der höchsten Wertung auf UKW erhalten einen Sachpreis und alle Stationen eine Erinnerungs-QSL-Karte.

Die Stadt Kerpen stiftet zusätzlich je einen Sachpreis für die Gewinner der Clubwertungen. Diese Siegerehrung findet am 12.12.1993 anläßlich des Stadtfestes im Kerpener Rathaus statt.

Info: Hans-Otto, DL2KCI

Die komplette ausführliche Ausschreibung ist in Packet in KA-INFO unter PR-Info 33 abrufbar.


73 de Manfred, DJ1KF


Ende des Köln-Aachen-RS 33/93 vom 17.10.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv