KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 14/93 VOM 18.04.1993

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


Der Distriktsvorsitzende, DL9KXC, Jochen Hindrichs berichtet über den Entwurf der neuen Amateurfunkverordnung:

Neuer Entwurf zur Durchführungsverordnung (AFuV)

Am 08.04. hat der Vorstand des DARC allen Distriktsvorsitzenden und Referenten des DARC-Vorstandes den neuen Entwurf zur Durchführungsverordnung (AFuV) zugesandt. Die Adressaten wurden gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 19.04. dem stellvertretenden Vorsitzenden Rolf Kadau, DJ7CH, sowie dem Referenten für Gesetze und Normen Karl Vögele, DK9HU, zu übermitteln.

Aufgrund dieser Mitteilungen wird der Vorstand des DARC eine Stellungnahme erarbeiten, die dann zusammen mit dem Entwurfstext der neuen Durchführungsverordnung an die Ortsverbände gesandt wird. Die Ortsverbandsvorsitzenden haben dann die Gelegenheit, Argumentationen, die noch nicht in der Stellungnahme des DARC enthalten sind, einzubringen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, daß die Geschäftstelle in Baunatal von redundanter Papierflut entlastet und das Verfahren so effizient wie möglich gestaltet wird.

Was bringt uns nun der Entwurf der Amateurfunkverordnung?

Da es etwas schwierig ist, den 16 Seiten langen Text zuzüglich Anlagen mit noch einmal 17 Seiten im Rundspruch vorzustellen, beschränke ich mich auf die wesentlichen Aspekte.

1. Lizenzklassen
Der neue Entwurf sieht wie der alte nur zwei Genehmigungsklassen vor. Für die bisherige Lizenzklasse A gilt eine Übergangsregelung, und zwar bis zum 31.12.1994 bzw. bis zum 31.12.1997 für Lizenzinhaber, die ihre A-Lizenz nach dem 01.01.1993 erworben haben. Nach Ablauf der Übergangsregelungen gelten diese Lizenzen als Genehmigungen der Klasse 1. Die Prüfungsanforderungen für die künftige Klasse 1 und 2 sind in den Prüfungsgebieten – technische Kenntnisse – betriebliche Kenntnisse und – Kenntnis von Vorschriften gleich.

Bei der Prüfung für die Klasse 1 kommt noch ein vierter Prüfungsteil hinzu, nämlich die – Abgabe und Höraufnahme von Morsezeichen (60 BpM).

Die zugestandene Sendeleistung ist hinsichtlich der gemeinsam für Klasse 1 und 2 zulässigen Frequenzbereiche gleich.

2. Prüfungsanforderungen
Die Prüfungsanforderungen sind gegenüber der alten DV-AFuG deutlich verschärft worden. So sind in den drei Prüfungsgebieten nunmehr 75 % der möglichen Punkte zu erreichen. Bei Fragen zum Schutz von Personen müssen ausreichende Anteile von Bewertungspunkten erreicht werden; von den übrigen Fragen darf nur eine mit Null Punkten bewertet sein.

Nicht bestandene Prüfungsteile können in einer Wiederholungsprüfung absolviert werden. Für die Wiederholungsprüfung ist ein erneuter Antrag zu stellen. Das Gebührenverzeichnis macht keinen Unterschied zwischen einer Erst-, Zusatz- oder Wiederholungsprüfung, d. h. also, die Prüfungsgebühr wird ohne Abschlag noch einmal fällig.

3. Frequenzbereiche und Sendeleistung
Der Genehmigungsumfang unterscheidet sich zwischen den künftigen Klassen 1 und 2 nur noch dadurch, daß Inhaber der Klasse 2 nur oberhalb von 144 MHz senden dürfen. D. h. allen Lizenzinhabern ist Morsetelegrafie und die gleiche Sendeleistung auf den für sie zugelassenen Amateurfunkbändern erlaubt.

Eine gravierende Veränderung hinsichtlich der Sendeleistung sieht der Entwurf für das 2-m-, 70-cm- und 23-cm-Band vor: Auf diesen Bändern soll die maximale Sendeleistung auf 100 W begrenzt werden, und zwar aus EMV- und EMVU-Gründen. Während man eine Begrenzung bei FM in diesen Bereichen im Hinblick auf verträgliche Frequenznutzungen noch einsehen könnte, bedeutet die Limitierung auf 100 W eine Erschwernis bei den besonders von den physikalisch interessanten Betriebsarten auf diesen Frequenzen, z. B. Meteoscatter- und EME-Verbindungen. Wenn man davon ausgeht, daß bei EME-Verbindungen eine Streckendämpfung von ca. 250 dB zu überbieten ist, bedeutet die beabsichtigte Regelung das „Aus“ für EME-Verbindungen. Hier wäre sicherlich noch eine Nachbesserung anzustreben, die wenigstens das alte Limit von 750 W in SSB und CW zuläßt. Bei diesen Betriebsarten wird während einer Aussendung die Höchstleistung nicht permanent erreicht. Im übrigen fehlt im Entwurfstext ein Hinweis darauf, daß die Behörde auf begründeten Sonderantrag hin auch abweichende technische Merkmale einer Amateurfunkstation zulassen kann.

4. Gebühren
Im folgenden wird eine Übersicht über die wichtigsten Gebühren im AFu-Dienst gegeben:

- Prüfungsgebühr für eine Prüfung beim BAPT: DM 210,–
- Prüfungsgebühr für eine Prüfung bei einer eingerichteten Prüfungsstelle: DM 110,–
- Erteilung einer persönlichen Genehmigung: DM 40,–
- Erteilung einer Kennung (d. h. eines Rufzeichens für eine Clubstation, eines Relais etc.) DM 70,–
- Ausstellungsgebühr für ein Kennungs-Zuteilungsdokument DM 30,–
- Zuteilung eines Wunschrufzeichens DM 20,–

Die Gebühr für eine Individuallizenz beträgt bei monatlicher Zahlung DM 10,– und ermäßigt sich bei jährlicher Zahlung auf DM 100,–. Dieselben Gebühren werden auch für Kennungen (Clubstationen, Ausbildungsstationen, Relais, Digipeater und Mailboxen erhoben). Hier muß noch kräftig nachgearbeitet werden, um die Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen nicht über den Gebührenweg zu ersticken. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, daß die Verwaltung die Verweigerung einer Anfängerlizenz mit dem Hinweis auf den Ausbildungsfunkverkehr begründet. Gerade die hohen Prüfungsgebühren dürften aber das Interesse jüngerer Lizenzanwärter deutlich dämpfen. Die Kosten für eine Amateurfunkprüfung sind nicht so ohne weiteres mit den Prüfungsgebühren für ein Flugfunkzeugnis oder Seefunkzeugnis vergleichbar, weil die letztgenannten Funkzeugnisse für die Ausübung relativ teurer Hobbies notwendig sind, während die Ausübung des Amateurfunks bisher nicht nur einem finanziell exklusiven Freizeithobby gleichzusetzen war.

Die Gebührengestaltung bei der Amateurfunkprüfung hat in Zukunft auf künftige Interessenten geradezu eine eher abschreckende Wirkung. Jeder Prüfungsakt – d. h. also eine Vollprüfung, eine Nachprüfung einzelner Prüfungsteile oder die Morseprüfung - wird mit der gleichen Gebühr, und zwar DM 210,–, wenn er an einer Außenstelle des BAPT durchgeführt wird, belegt, unabhängig davon, wie groß der tatsächliche Prüfungsaufwand ist.

5. Prüfungskommissionen
Der Entwurf sieht die Einrichtung von eingerichteten Prüfungsstellen des BAPT und von sog. beauftragten Prüfungsstellen vor.

Die eingerichteten Prüfungsstellen arbeiten am Sitz der BAPT-Außenstelle; die Prüfungskommission soll als einem Vorsitzer und wenigstens einem Beisitzer bestehen. Im Gegensatz zum bisherigen Prüfungsverfahren sollen nur noch Bedienstete des BAPT die Prüfung abnehmen. Lediglich in Ausnahmefällen können Personen, die nicht Bedienstete der Genehmigungsbehörde sind, vom Präsidenten der Behörde als Beisitzer berufen werden. Den Vorsitz bei einer beauftragten Prüfungsstelle führt ebenfalls ein Bediensteter der Genehmigungsbehörde. Die Beisitzer werden von der beauftragten Prüfungsstelle – z. B. dem DARC – gestellt.

Der Prüfling hat für seine Prüfung bei einer eingerichteten Prüfungsstelle DM 210,–, bei einer beauftragten Prüfungsstelle DM 110,– an die Behörde zu bezahlen. Bei einer Prüfung vor einer beauftragten Prüfungsstelle kommen noch die Kosten hinzu, die z. B. durch Raummiete, Beisitzergestellung und technische Aufwendungen (Morsegeber) entstehen und umzulegen sind.

Die Preisgestaltung, die im Entwurf vorgegeben ist, kann dazu führen, daß die bisherigen Prüfungsintervalle verlängert werden müssen, um die Durchführung von Prüfungen sowohl bei den beauftragten als auch bei den eingerichteten Prüfungsstellen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll durchführen zu können. Bei beauftragten Prüfungsbehörden läßt sich die Verwaltung die Gestellung eines Vorsitzers mit DM 110,– multipliziert mit der Zahl der Prüfungsteilnehmer abgelten. Die Stellung eines Beisitzers kostet DM 70,– mal Prüfungsteilnehmer.

Das Lizenzierungsverfahren ist nunmehr ganz deutlich in zwei Phasen unterschieden. Nach erfolgreichen Ablauf der Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 (HAREC - Harmonized Amateur Radio Examination Certificate). Damit ist der eigentliche Prüfungsablauf beendet. Hat man mit der Anmeldung zur Prüfung auch einen Antrag auf Erteilen einer Amateurfunkgenehmigung gestellt, dann wird anschließend die Ausstellung veranlaßt. Hierfür werden von der Behörde gesondert DM 40,– in Rechnung gestellt.

6. Schutz von Personen
Amateurfunkstellen sind so einzurichten und zu betreiben, daß Personen weder gefährdet noch geschädigt werden können. Der EMVU-Schutzabstand wird als gewährleistet angesehen, wenn die Amateurfunkstelle den Sicherheitsabstand gemäß DIN/VDE einhält. Allerdings ist das Verfahren zum Nachweis noch nicht festgeschrieben worden. Dies soll durch eine Amtsblattverfügung geschehen.

7. Koordinierung
Die Genehmigung durch eine „Koordinierungsstelle“ ist auch in Zukunft Voraussetzung für die Einrichtung und den Betrieb einer automatisch arbeitenden Station (Digi, Relais, Mailbox etc.). Auch hier gilt wieder das Prinzip, daß die Koordinierung durch die Behörde teuerer ist also bei Koordinierung durch eine beauftragte Koordinierungsstelle: statt DM 130,– kostet die Koordinierung durch die Verwaltung DM 430,–.

8. Störungen/Bandpläne
Was im Entwurf weiterhin fehlt, ist ein Hinweis auf international gültige Bandpläne. Auch fehlen Sanktionen bei mutwilligen Störungen, insbesondere von automatischen Stationen, die durch den notwendigen Koordinierungszwang sich wie ein Schienenfahrzeug verhalten müssen: sie können die Frequenz nicht wechseln, d. h. sie können massiven Störungen nicht ausweichen.

Das wäre in groben Zügen eine Darstellung der wichtigsten Aspekte des Entwurfs einer neuen Amateurfunkverordnung. Vor allem im Prüfungs- und Genehmigungsbereich müßte danach gestrebt werden, eine Senkung der vorgesehenen Gebühren zu erreichen, damit nicht die EMV- und EMVU-Aspekte des Amateurfunks über die finanzielle Seite gelöst werden und die versprochene Liberalisierung teuer erkauft werden muß.

Ich möchte allerdings auch nicht versäumen, Ihnen einige Aspekte aufzeigen, die im Vergleich zu den Vorentwürfen besser geregelt sind. Die neue AFuV ist offen für Übertragungstechniken, die noch nicht absehbar sind. Sie enthält wieder eindeutigere Statusbezeichnungen in den Frequenztabellen. Die EMVU-Bestimmungen sind deutlich entschärft worden, die EMV-Betragsanteile sind in den laufenden Gebühren enthalten.

Es gilt nun, die für uns erkennbaren Schwächen aufzulisten und in das Hearing am 18.06. über unsere Vertreter einzubringen. Ich bitte alle, die ihre Anregungen einbringen möchten, sich an das zu Beginn aufgezeigte Verfahren zu halten und abzuwarten, bis die Ortsverbandsvorstände den Entwurfstext und die Stellungnahme des Vorstandes des DARC erhalten haben. Dies kann erst nach dem 19.04. erfolgen.

Info de Jochen, DL9KCX


Bericht zur Jahreshauptversammlung bei G27 von DL4KDR

Auf dem vergangenen OV-Abend im März trafen sich die Mitglieder des Ortsverbandes Troisdorf zur diesjährigen Jahreshauptversammlung. Neuwahlen standen in diesem Jahr nicht an. Die Tagesordnung war bis einschließlich der Entlastung des Vorstandes schnell abgewickelt. Die Mitgliederzahl blieb im Jahre 1992 durch die Kompensation von zwei Austritten und zwei Neuzugängen konstant. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ kündigte der OVV Ernst Willert, DK3FF, an, daß er das Amt des Vorsitzenden bei der nächsten Jahreshauptversammlung mit Vorstandsneuwahl zur Verfügung stellen werde.


Mitgliederversammlung im VFDB-BV Köln

Der BVV Dieter Kemper, DJ6FS, hatte mit Schreiben vom 17.02. zur Mitgliederversammlung am 31.03. in die Rundfunksendestelle Jülich eingeladen. Der Einladung folgten 23 Mitglieder aus den Ortsverbänden Z12 und Z32 sowie ein Gast. Auf Antrag von DK1JC wurde der BV-Vorstand einstimmig entlastet. Die Neuwahlen brachten folgende Ergebnisse:

BVV wurde wieder Dieter Kemper, DJ6FS, sein Stellvertreter ist Heinz Drack, DL4KD, und die BV-Kasse führt Willi Bergmann, DL4KB. Die Versammlung bestimmte Gerd Leps, DJ4XK, und Heinz Broicher zu Kassenprüfern.

Im Anschluß an die Versammlung wurde unter der sachkundigen Führung von Günter Hirte, DL2QC, die Rundfunksendestelle ausgiebig besichtigt. Alle waren begeistert.

VY 73 de Günter Schupp, DL6IM


Köln, G10, Jahreshauptversammlung

Heinz Schifferdecker, DL7AC, lädt alle Mitglieder des OV Köln am Dienstag, dem 27.04., um 20:00 Uhr, ins Clublokal Im Krug, Goldsteinstr. 63 in Köln-Bayenthal ein. Für die Neuwahl des Vorstandes können Vorschläge beim Wahlleiter, Reinhard Joswig, DJ3QV, oder beim Wahlbeisitzer, Jürgen Fetting, DL4KCF, eingereicht werden.

Info de DL7AC


OV Wegberg, G38

Der nächste OV-Treff im G38 muß um einen Tag vorverlegt werden und findet jetzt am 29.04., 20:00 Uhr statt.

Info de Walter, DK3PB, OVV G38


Treffen der OVVe des Bereiches WEST/RHEIN/Aachen

Wie auf dem ersten Treffen der OVVe in Aachen, Viktoria Schule, besprochen, lädt der OVV des Ortsverbandes Aachen, G01, Siegbert, DL4OAJ (= PA3EVG), vereinbarungsgemäß zur ersten offiziellen Versammlung aller interessierten OVVe im Bereich WEST/RHEIN und Bereich Aachen ein.

Die Versammlung findet zum Zwecke des festeren Zusammenschlusses der in unserer Region befindlichen Ortsverbände West-Rhein, im Distrikt Köln-Aachen statt.

Angestrebt werden schwerpunktartig folgende Maßnahmen:

Diese Versammlung findet im Anschluß an den Dreiländer-Flohmarkt am 08.05. um 14:00 Uhr im Hörsaal der Gewerblichen Schulen II 5100 Aachen-Rothe Erde, Raum D116 statt.

Treffpunkt ist der Flohmarkt. Sie erreichen diesen Ort, wenn sie von der BAB aus Richtung Köln kommend, BAB „Rothe Erde“ abfahren,dann 3 mal Links abbiegen und die Neu Köllner Straße bis zur Schule befahren. Parkplätze befinden sich in der unmittelbaren Nähe der Schule. (Orientierungshilfe: Berliner Ring, Kreuzung Opel Thüllen / Allkauf / ASEAG)

Bitte geben Sie diese Information an die für Sie erreichbaren OVVe und SysOps weiter.

Auskunft: Siegbert Oltrogge, DL4OAJ/PA3EVG, ....., OV-Frequenz 145,550 MHz, und Peter M.Strang, DL9KAW ....., OV-Frequenz 145,250 MHz.

VY 73 de Siegbert, DL4OAJ, OVV G01, und Peter, DL9KAW, OVV G05

Hierzu noch ein Nachtrag von DF1KJ und DL9KCX:

Es war ursprünglich geplant, zeitgleich zu dieser Veranstaltung ein Packet-Radio-SysOp-Treffen in Aachen durchzuführen. Siegbert Oltrogge hatte bereits schon einen Raum besorgt und dem Treffen hätte nichts im Wege gestanden – wenn nicht vor drei Tagen ein bundesweites SysOp-Treffen in Frankfurt auf den gleichen Termin eingesetzt worden wäre. Bei DF1KJ und DL9KCX trafen dann etliche Absagen ein, die den Sinn unserer Veranstaltung in Frage gestellt hätten. DL9KAW hat dann in einem File an DL3OE die Verlegung um eine Woche angeregt. Daraufhin haben DF1KJ und DL9KCX kurzfristig einen neuen Termin und Ort für das SysOp-Treffen „ausgeguckt“:

Das SysOp-Treffen findet nunmehr am Samstag, dem 15.05., um 17:00 Uhr statt, und zwar in der Gaststätte Em Laternche, St.-Anno-Str. 10 in 5000 Köln 90 (Porz-Grengel).

Jochen Jenss, DF1KJ, wird das Treffen leiten. Wir hoffen, daß wir damit den Wünschen der SysOps, die gerne an beiden Treffen teilnehmen wollen, entgegengekommen sind und bitten die Veranstalter des Regionaltreffens in Aachen nicht böse zu sein, daß das SysOp-Treffen nicht am 08.05. in Aachen stattfindet. Das Regionaltreffen findet natürlich statt, und der Distriktsvorstand würde sich freuen, wenn das Treffen und auch der Flohmarkt regionalen und überregionalen Zuspruch findet.


Einladung zum HAM-Treffen in Litauen de DL2KCB

Hier die angekündigte Meldung von Josef, DL1KJS, betreff des Internationalen HAM-Treffs in Preila, Litauen. Der folgende Text wurde von mir wortgenau auf ein Video getextet, so daß die Übernahme wahlweise vom ATV-Team gestaltet werden kann.

„Brühl, G31, von DL1KJS, Internationales HAM-Treffen Baltic-DX

Vom litauischen Amateurfunkverband BDX erreicht uns folgende Meldung: Vom 24.07.–04.08. findet in Preila am Kurischen Haff in traumhaft, naturbelassener Umgebung ein internationales Amateurfunkertreffen statt. Vorlesungen, Seminare und Diskussionen sind Teile der Veranstaltung.

In den zwölf Tagen haben die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit zur Erkundung der Gegend und Besuch größerer Städte. Besonders erwähnenswert ist die Möglichkeit zum Besuch von UA2, das heißt Kaliningrad, vormals Königsberg.

Selbstverständlich wird Betrieb an der Sonderstation LY93BDX von Kurzwelle bis 23 cm den Besuchern erlaubt sein. Gastlizenzen werden kostenlos für die eigenen Stationen vermittelt.

Unterbringung wird inklusive Verpflegung organisiert. Für Teilnehmer ohne PKW bietet man sogar Abholung vom Bahnhof, Flughafen bzw. Seehafen an. Für Interessenten hält DL1KJS, Josef, ausführliches Infomaterial bereit.Litauen ist Josefs Heimat, er ist Verbindungsmann zum litauischen Amateurfunkverband BDX. Josef kann vor allem sämtliche Fragen, die die Reise dorthin betreffen, beantworten.

Und nun die Kontaktadresse: Josef Sarapinavicius, DL1KJS, ......“

(Textende / Das Video hierzu geht rechtzeitig an Herbert, DH4KAF)
Hans, DL2KCB


Euskirchen

Am 25.04. finden anläßlich des Relaistreffens von DBØZK als Rahmenprogramm auch zwei Mobilwettbewerbe mit Wertung für die Mobilplakette des DARC statt. Vormittags um 10:45–12:00 Uhr beginnt ab Dachsenhausen ein Rundkurs, der am Tagungslokal endet. Die Wettbewerbsunterlagen sind ab sofort erhältlich bei Werner Theis, DH1PAL, ......

In der Zeit von 16;:00–17:00 Uhr erfolgt der Abfahrtswettbewerb. Die Unterlagen dazu gibt es nur im Tagungslokal.


Terminübersicht

DBØZK 25.04.: Relaistreffen und Mobilwettbewerbe (Info: DH1PAL)
G10 27.04.: Jahreshauptversammlung G10 mit Neuwahl des Vorstandes (Info: DL7AC)
G01 08.05.: Dreiländer-Flohmarkt in Aachen (Info: DJ4UF)
KA 08.05.: Regionaltreffen der Ortsverbandsvorsitzenden aus der Region: West-Rhein / EUREGIO in Aachen (Info: DC6SN)
KA 05.06.: Rheinischer-Gigahertz-Tag (Info: DL2KCI)
KA 15.05.: PR-SysOp-Treffen in Köln-Porz (Info: DF1KJ) Einladung folgt
LY 24.07.: Urlaub für Funkamateure in Litauen (Info: DL1KJS)


Ende des Köln-Aachen-RS 14/93 vom 18.04.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv