KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 5/93 VOM 07.02.1993

Redaktion: Thomas Kamp, DF5JL


BONN

Am 24.05. veranstaltet der Ausschuß für Post- und Telekommunikation eine öffentliche Anhörung zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit von Mobil- und Richtfunk-Sendeanlagen. Neben Sachverständigen und Wissenschaftlern sollen auch bewußt „Kronzeugen“ der Kritiker gehört werden, damit die Kontroverse um mögliche Gesundheitsgefahren aufgezeigt werden kann, vermeldet die Zeitschrift Woche im Bundestag in ihrer Ausgabe vom 27.01.

Dazu eine Anmerkung der Redaktion: Ob elektromagnetische Felder von der Intensität, wie wir Funkamateure sie im Regelfall erzeugen, Schäden hervorrufen können oder nicht, mag dahingestellt sein.

Der neue DARC-Vorstand hat jedenfalls die Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit, wie zum Beispiel der DIN 0848, zu seinen vorrangigen Aufgaben erklärt und befindet sich in intensiven Gesprächen mit dem BMPT und BAPT. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Deutschland-Rundsprüchen und der cq-DL. Doch schon scheint sich für uns Funkamateure die DIN 0848 erneut in den Weg zu stellen, quasi durch’s Hintertürchen, wie folgendes Beispiel der jüngsten Zeit zeigt:

NORDSEHL/NIEDERSACHSEN: DK3BG, Wolf, plant, einen 12-m-Gittermast in seinem Garten zu errichten. Er stellt dazu beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag und erhält daraufhin folgendes Schreiben:

„Landkreis Schaumburg
Der Oberkreisdirektor
Bauordnungsamt

Betreff: Erstellung eines Gittermasten als Antennenträger

Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Bauantrages zur Erstellung eines Gittermasten als Antennenträger. Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, daß dieser noch nicht vollständig ist.

Es ist daher noch eine Standortbescheinigung des Bundesamtes für Post und Telekommunikation BAPT vorzulegen, aus der sich ergibt:

  1. die für die Ermittlung des Schutzanstandes nach DIN VDE 0848 Teil 2 – Entwurf Oktober 1991 – maßgebenden Kriterien, insbesondere Anzahl und Art der Antennen, ihre Montagehöhe und Senderrichtungen, die Funksysteme, die Frequenzen und Leistungen.
  2. der Schutzabstand jedes Funksystems nach dem Normenentwurf.
  3. der Schutzabstand der gesamten Antennenanlage auf dem Baugrundstück nach dem Normenentwurf unter Berücksichtigung der sich auf den Schutzabstand auswirkenden Vorbelastungen durch bereits vorhandene Funkanlagen auf anderen Baugrundstücken.

Mit der Erteilung der Standortbescheinigung übernimmt das BAPT die Verantwortung für die Richtigkeit des nach DIN VDE 0848 Teil 2 – Entwurf Oktober 1991 – ermittelten Schutzabstandes der Antennenanlage.

Erst nach Vorlage dieser Bescheinigung kann Ihr Bauantrag weiter bearbeitet werden.“

Um es noch einmal klarzumachen: In dem oben beschriebenen Fall wird die Bearbeitung des Bauantrages derzeit vom zuständigen Bauamt mit der Begründung verweigert, daß eine Standortbescheinigung des BAPT nach DIN VDE 0848 nicht vorliegt.

Wir dürfen auf die weitere Entwicklung in diesem Bereich gespannt sein. Die Redaktion wird diese aufmerksam verfolgen und sie, liebe Zuhörer und Zuschauer des Köln-Aachen-Rundspruchs, weiterhin auf dem aktuellen Stand halten.

Wer in unserem Distrikt ähnliche Schwierigkeiten bekommen hat oder bekommt, möge sich bitte bei der Redaktion (DL9KCX oder DF5JL) melden.


BAUNATAL

Leider haben sich im Beitrag „Bußgeld für Störer in den USA“ im Deutschland-Rundspruch Nr. 4/93 Mängel in der Übersetzung einer Meldung von W1AW eingeschlichen, meldet Bob, DJØXC.

In der Meldung hieß es, daß wegen absichtlicher Störung anderer Funkamateure im 14-MHz-Band die amerikanische Fernmeldebehörde FCC einen Funkamateur mit einem Bußgeld von 10.500 US$ belegt hat.

Die Erläuterungen von DJØXC scheinen der Redaktion im Hinblick auf die in DL geplante „Selbstregulierung“ so interessant, daß wir seine Meldung hier zitieren.

Bob schreibt: „Tatsache ist, daß die U.S. Fernmeldebehörde FCC nicht eine Person bzw. einen Funkamateur mit ‚einem Bußgeld belegen‘ kann, sondern sie gibt dem Funkamateur in diesem Fall eine sogenannte ‚notice of aparent liability‘, was nur der Feststellung eines angeblichen Vergehens entspricht. Erst, wenn die FCC vor einem Schöffengericht klagt und eine absichtliche Störung beweist, muß das Bußgeld bezahlt werden.

Im übrigen nimmt grundsätzlich der hierfür verantwortliche District Court nur Fälle mit einem Streitwert vom mehr als 50.000 US$ an.

Daher dient diese ‚notice of apparent liability‘ in den USA nur der Abschreckung und wird selten bezahlt.“

Soweit die Stellungnahme von Bob, DJØXC.


GEMEINSCHAFT UNABHÄNGIGER STAATEN (GUS)

Dem russischen Raumschiff Progress ist es erstmals gelungen, Sonnenlicht mit einem Spiegel auf die Erde umzulenken. Zweck dieses Experimentes ist es zu erkunden, ob die Möglichkeit besteht, in den Polargebieten mit langen Winternächten die Nacht zum Tag zu machen.


Regionale Meldungen

Wissen Sie übrigens, wohin Ihr diesjähriger OV-Ausflug geht? Wenn nicht, vielleicht kann Ihnen die folgende Meldung als Anregung dienen:

KÖLN

Der Deutschlandfunk vermeldet, daß er sich im letzten Jahr eines großen Besucherinteresses erfreute. Gruppen aus den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft erkundeten vor Ort im Funkhaus am Raderberggürtel die Räumlichkeiten und Arbeitsweisen des DLF.

Sollten Sie beabsichtigen, einmal beim Deutschlandfunk hinter die Kulissen zu schauen und sich die technischen Möglichkeiten zeigen zu lassen, so können Sie sich postalisch oder telefonisch an die Mitarbeiter des Veranstaltungs- und Besucherdienstes wenden. Die Adresse lautet: Deutschlandfunk, Veranstaltungs- und Besucherdienst, ......

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KÖLN/BIRK

In den letzten Tagen stand DBØWST nicht immer zur Verfügung. Zur Zeit werden die Strecken nach DBØME, DBØEND und DBØRWI umgebaut und sind momentan nicht in Betrieb. Beachten Sie bitte die Hinweise unter „Aktuelles“ bei DBØWST.

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BERGHEIM (DL2KCI)

Am Samstag, dem 27.03., findet in der Stadthalle Bergheim der traditionelle Amateurfunkflohmarkt statt. In der Zeit von 09:00–14:00 Uhr dürfte dann wieder die Halle mit Exponaten aus den Bereichen Amateurfunk, Elektronik und Computer gefüllt sein.

Veranstalter ist der Ortsverband Bergheim. Anfragen zu weiteren Informationen und Tischbestellungen richten sie bitte an: Hans-Otto Dornfeld, DL2KCI, ......

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EUSKIRCHEN (DG4KE)

Der CW-Kursus in der Marien-Schule in Euskirchen wird leider nicht, wie angekündigt, stattfinden, da sich zu wenig Teilnehmer zu dieser Veranstaltung gemeldet haben. Dies betrifft jedoch nicht den Amateurfunk-Lehrgang, der stattfindet.

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SANKT AUGUSTIN (DL9SJ)

Am Dienstag, dem 16.02., findet die Jahreshauptversammlung des OV Sankt Augustin, G52, statt, und zwar um 20:00 Uhr in den Ratsstuben St. Augustin, Markt 1.

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EITORF (DG8KBO)

Der OV-Abend von G54 muß im Februar wegen einer Karnevalsveranstaltung auf Mittwoch, den 24.02., verschoben werden.

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Ortsverband Königswinter, G48

Wir möchten nochmals im KA-Rundspruch auf den Lizenzlehrgang zur Erlangung der Klasse C im Intensivkurs welcher in der ges.Schule Oberpleis stattfindet hinweisen. 2. Kursabend ist der 10.02. Es sind noch Plätze frei und wir würden uns noch über weitere Teilnehmer freuen. Informationen und Wegbeschreibung erhalten Sie von Klaus, DG7KU, ....., oder über P-Radio in DBØMKA unter Infofile OV-G48.

DLØKWT/DL9KAG, 73, Benno

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AFu-Kurs an VHS Köln

Ab Donnerstag, den 11.02., findet in der Volkshochschule in Köln ein Amateurfunk-Kursus statt. Der Kurs vermittelt die zum Erlangen der Lizenzprüfung notwendigen technischen Kenntnisse sowie Telegrafie. Beginn ist um 20:00 Uhr in Raum 304 in der Zentralbibliothek am Neumarkt. Der Kurs geht über 14 Abende und dauert bis zum 17.06. Es sind noch einige Plätze frei. Interessenten können sich bei Thomas, DL1KBB melden oder zum angegebenen Zeitpunkt vorbeikommen.


Terminübersicht

G31 12.02.: Jahreshauptversammlung bei G31 (Info DL2KCB)
G52 16.02.: Jahreshauptversammlung bei G52 (Info DL9SJ)
G12 02.03.: Jahreshauptversammlung bei G12 (Info DL9KCX)
G07 05.03.: Jahreshauptversammlung bei G07 (Info DCØKX)


Unser Redakteur Jochen, DL9KCX, ist nächste Woche von seiner Dienstreise zurück und übernimmt wieder, wie gewohnt, die Rundspruch-Redaktion. Nachrichten für die nächsten Ausgaben richten Sie bitte daher wieder an folgende Adresse: Rundspruchredaktion Köln-Aachen, Jochen Hindrichs, DL9KCX, ......

Sie können Ihre Mitteilungen aber auch wie gewohnt in das File „KA-Info“ der West-Mailboxen einschreiben.


Einen schönen Tag noch, 73 es awdh!

Thomas Kamp, DF5JL (Redaktion)


Ende des Köln-Aachen-RS 5/93 vom 07.02.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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