Liebe XYLs, YLs und OM,
hier ist DL9MH. Ich begrüße Sie als Hörer des zweiten Sonder-Rundspruchs des
DARC-Vorstandes. Dieser Rundspruch wird heute von mir auf den Frequenzen 3770 kHz in
SSB, sowie auf 145,150 MHz in FM abgestrahlt. Er wird weiterhin von DK4EI live
übernommen und auf ca. 7090 kHz in SSB übertragen. Die Übernahme und Verbreitung
auf weiteren Frequenzen ist ausdrücklich erwünscht. Der Inhalt dieses Rundspruchs wird
auch in Packet-Radio veröffentlicht.
Auf die erste Sendung dieser Art am 14.11. erfolgten viele positive, aber auch ein paar kritische Kommentare, verbunden mit mancherlei Anregungen. Ich bedanke mich sehr für dieses ermutigende Engagement und bitte gleichzeitig um Verständnis dafür, daß wir nur wenige dieser Zuschriften schriftlich beantworten können. Natürlich werten wir alles aus, was wir auf diesem Wege erfahren.
Eine häufige Anregung betraf die Frequenz dieser Sendung im 80-m-Band. Wir wurden gebeten, sie unter 3,7 MHz zu legen, damit auch Inhaber einer A-Lizenz sich an der anschließenden Fragestunde beteiligen können. Leider ist das zur Zeit schlecht realisierbar; wir behalten diesen Wunsch jedoch im Gedächtnis und werden versuchen, ihn demnächst zu erfüllen.
Heute möchte ich in der nächsten halben Stunde über zwei Themenkreise informieren:
Zum ersten Thema:
Am 27.10.1993 hat der Bundestagsausschuß für Post und Telekommunikation die Beitragsverordnung zum Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten kurz EMVG zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dieser Beitragsverordnung werden Senderbetreiber, und dazu gehören auch Funkamateure, in Form einer Umlage zur Beitragszahlung verpflichtet. Das Gesetz ist seit mehr als einem Jahr in Kraft. Beiträge wurden bisher noch nicht erhoben, weil die Zumessung der Beitragshöhe sich nicht nur bei den Funkamateuren als schwierig erwies und bis jetzt gedauert hat.
Um was handelt es sich bei dem EMVG und den zugehörigen Beiträgen? Ich möchte versuchen, das ohne viele juristische Schnörkel zu erläutern:
Nahezu jeder aktive Funkamateur hat irgendwann schon einmal die Erfahrung machen müssen, daß seine Sendungen im eigenen Haus oder bei Nachbarn unliebsam bemerkt wurden. Er stellte fest, daß seine Aussendung von den betroffenen Geräten nicht klaglos vertragen wurde. Das war dann ein Fall von mangelnder elektromagnetischer Verträglichkeit.
Während noch vor gar nicht langer Zeit solche Probleme relativ selten und auch relativ leicht zu lösen waren, ist das heute anders. Die lawinenartige Zunahme von elektronischen Geräten und Funkanwendungen in unserer technisch orientierten Gesellschaft hat die Möglichkeit von Kollisionen ebenso lawinenartig zunehmen lassen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten europaweit übergreifend festzulegen und das Ganze gesetzlich zu regeln. So entstand in Deutschland nach europäischen Richtlinien das 1992 verabschiedete Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, kurz EMVG.
Das Gesetz regelt unter anderem, daß Geräte ein angemessenes Schutzniveau der elektromagnetischen Verträglichkeit haben müssen, wie diese Störfestigkeit festgestellt und nachgewiesen wird, welche Geräte unter diese Regelungen fallen und gekennzeichnet werden müssen, wer für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist und wie in Konfliktfällen zu verfahren ist. Und, schließlich, wer den ganzen Aufwand zu bezahlen hat.
Der DARC war an den Beratungen zum EMVG beteiligt und konnte erreichen, daß Eigenbaugeräte und Bausätze von Funkamateuren nicht unter das Gesetz fallen, sondern ausdrücklich ausgenommen worden sind.
Nun aber zu dem, was uns aktuell beschäftigt, nämlich den EMVG-Beiträgen, welche von uns Funkamateuren erhoben werden sollen. Diese Beiträge sollen zur Deckung des Aufwandes dienen, der dem BAPT in Verfolgung seiner aus dem EMVG resultierenden Aufgaben erwächst. Und sie sollen, so will es das Gesetz, auf die Zahlungspflichtigen als Solidargemeinschaft angemessen verteilt werden. Das BAPT hat ausgerechnet, daß dabei auf jede erteilte Amateurfunklizenz ein jährlicher Betrag von DM 38,50 kommt. Die Beiträge sollen voraussichtlich im Februar nächsten Jahres für die Jahre 1993 und 1994 auf einmal mit der Fernmelderechnung erhoben werden.
Der DARC hat sich immer wieder im Verlauf der Gespräche aus betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gründen gegen diese, fälschlich oft als Gebühren bezeichneten Beiträge gewandt. Er kann zwar an dieser vom Bundestag beschlossenen Sachlage zunächst nichts ändern, hält aber nach wie vor die Zahlungspflicht für Funkamateure so generell für sachlich nicht zutreffend, den Kreis der Betroffenen für zu pauschal definiert und schließlich die Höhe der Beiträge für nicht zutreffend ermittelt.
Zunächst zur Zahlungspflicht:
Das EMVG gilt nicht für Funkgeräte, die für Funkamateure bestimmt sind, es sei denn, diese Geräte sind im Handel erhältlich. Damit stellt sich zum Beispiel die Frage, ob ein lizenzierter Funkamateur, der keine Sendegeräte besitzt, ein Senderbetreiber ist. Er darf zwar einen Sender betreiben, tut es aber nachweislich nicht. Von ihm EMVG-Beiträge zu verlangen ist etwa so, als ob man von einem Führerscheininhaber ohne eigenes Auto Kraftfahrzeugsteuer verlangt. Oder wie steht es mit dem Funkamateur, welcher nur Eigenbau-Geräte betreibt, die im EMVG ausdrücklich ausgenommen sind? Oder wie steht es mit der Funkamateur-Familie, welche vier Lizenzinhaber, aber nur eine Funkstation hat?
Das Gesetz differenziert hier nicht, sondern definiert einen Senderbetreiber schlicht als jemanden, dem durch eine Genehmigung Frequenzen zur Nutzung zugewiesen sind. Das ist eine klare Definition, aber ist sie auch sachgerecht? Wir stellen das in Frage. Wir halten sie für sehr problematisch und was dabei heraus kommt sieht man bei unseren Nachbarn, den CB-Funkern: Hier müssen zwar die wenigen bezahlen, und zwar höhere Beiträge als wir Funkamateure, die eine Genehmigung haben; die weitaus größere Zahl derer jedoch, die das gleiche tun, die gleichen Störungen produzieren, aber unter die Allgemeingenehmigung fallen, sollen außen vor bleiben.
Und nun zur Höhe der Beiträge:
Die Beiträge werden im wesentlichen nach zwei Kriterien berechnet, und zwar
Wir haben allen Grund daran zu zweifeln, daß insbesondere in der Berechnung zu 2) angemessen vorgegangen worden ist. Wir wissen, daß weniger als 100 der Einsätze der Funkmeßdienste jährlich ursächlich den Funkamateuren zuzurechnen sind. Der riesige Rest sind S6-Störungen, Fälle von mangelhaften oder unvorschriftsmäßig betriebenen Geräten oder ähnliches. Im Ansatz wurden die offenbar alle den Funkamateuren zugerechnet. Das Ergebnis: Die 38,50 DM sind um Größenordnungen zu viel.
Und nun noch etwas, was wir am Freitagabend erfuhren: Ich sprach darüber, daß nur ein etwa 10-%-Anteil der CB-Funker, nämlich die etwa 300.000 mit Einzelgenehmigung, EMVG-Beiträge bezahlen soll. Diese CB-Funker bezahlen eine monatliche Genehmigungsgebühr von 5, DM und sie sollen zukünftig etwa 6, DM EMVG-Beitrag bezahlen. Das Verhältnis von Gebühr und EMVG-Beitrag ist also ähnlich wie bei uns Funkamateuren mit 3, DM Lizenzgebühr und etwa 3,20 DM EMVG-Beitrag. Aber jetzt kommt der Hammer: Das BMPT hat den CB-Funkern zugesagt, daß für sie die EMVG-Beiträge für 1993 und 1994 als durch ihre Genehmigungsgebühren abgegolten gelten. Uns Funkamateure will man jedoch bezahlen lassen.
Fassen wir es kurz zusammen:
Ein EMV-Gesetz ist die sicher notwendige Antwort auf die zunehmenden Verträglichkeitsprobleme in einer Technik-Gesellschaft, die sich in immer größerem Umfang der Elektronik und Funktechnik bedient. Es ist grundsätzlich gerechtfertigt, auch Funkamateure angemessen und verursachungsgerecht an den dabei entstehenden Lasten zu beteiligen. Angemessenheit und Verursachungsgerechtigkeit liegen jedoch unserer Meinung nach bei der gegenwärtig praktizierten Regelung weder bei der Definition der Zahlungspflichtigen noch bei der Höhe der Beiträge vor.
Wir können uns bei der gegenwärtigen Rechtslage einer Zahlung nicht entziehen. Immerhin wurde uns jedoch aufgrund unserer Kritik zugesichert, die Beitragshöhe nach einem Jahr auf ihre sachlich und rechnerisch richtige Basis hin zu überprüfen. Der DARC rät den Funkamateuren, die EMVG-Beiträge vorerst nur unter Vorbehalt zu zahlen. Wie das geschehen kann, darüber werden Sie einen Artikel unseres Justitiars in der Januar- oder spätestens der Februar-Ausgabe der CQ DL finden. Wir raten Ihnen, diesen Artikel abzuwarten, bevor Sie bezahlen.
Unser zweites Thema, das 7-Punkte-Papier des BMPT.
Genauer gesagt, handelt es sich um die Drucksache Nr. 0136, die dem Bundestagsausschuß für Post und Telekommunikation zu seiner 46. Sitzung am 27.10. zum Thema Neuregelung des Amateurfunks vom BMPT vorgelegt wurde. Sie wurde im Ausschuß NICHT behandelt.
Es gab einiges Hin und Her darüber, daß solche Papiere vertraulich sind und nicht veröffentlicht werden dürfen. Nachdem das durch Indiskretionen trotzdem nicht durch den DARC erfolgt ist, haben wir die Geschäftsstelle des Ausschusses darüber in Kenntnis gesetzt, daß wir nun gegenüber unseren Mitgliedern zu diesem Papier Stellung nehmen werden. Diese Mitteilung liegt dem Ausschuß seit einer Woche vor. Eine gegenteilige Äußerung haben wir nicht erhalten, so daß wir davon ausgehen können, daß nichts mehr gegen eine Stellungnahme spricht.
Manch einer mag dieses Verhalten des DARC als zu formalistisch ansehen. Aber der DARC kann sich über geschriebene oder ungeschriebene Regeln nicht hinwegsetzen, wenn er glaubwürdig bleiben will.
Die ganze Angelegenheit ist viel zu kompliziert, als daß man sie inhaltlich in allen Punkten im Rahmen eines Rundspruchs abhandeln könnte. Der DARC-Vorstand tut das in einer Stellungnahme, die er seinen Distriktsvorsitzenden und Referenten zuleiten wird und die er etwas später auch in Packet-Radio veröffentlichen wird. Ich werde Ihnen an dieser Stelle also weniger das Papier selbst, als vielmehr die Strategie des BMPT erklären, die offenbar dahinter steckt.
Die Strategie ist, auf den Punkt gebracht, folgende: Das BMPT bedient sich der Uneinigkeit der Funkamateure um nachzuweisen, daß sie es sind, die eine gesetzliche Neuregelung des Amateurfunks nicht nur unvermeidbar machen, sondern geradezu fordern. Ein Kernpunkt ist dabei, daß man denjenigen unter den Funkamateuren, der hierfür das größte Hindernis darstellt, den DARC nämlich, intern und extern zu diskreditieren versucht.
Das Papier trägt folgerichtig weniger dazu bei, die Diskussion sachlich weiter zu bringen dafür enthält es zu viele tendenziöse, zum Teil sogar schlicht falsche Auslegungen als vielmehr dazu, den DARC als Verhandlungspartner zu diskreditieren. So wird etwa suggeriert, der DARC ändere ständig seine Haltung und sei daher als Verhandlungspartner unzuverlässig. Dabei werden die Dinge manchmal recht großzügig ausgelegt. Hierzu ein paar Beispiele.
Beispiel Gebühren:
Das BMPT sagt, kurz gefaßt: Der DARC-Vorstand hat in früheren Gesprächen 10, DM pro Monat als akzeptabel bezeichnet und sagt nun, daß die von uns (BMPT) verlangten 9,04 DM nicht akzeptabel seien. So kann man nicht miteinander umgehen, das erschüttert unser Vertrauen.
Was ist Sache?
In der Tat hat der DARC in früheren Gesprächen als äußerste Grenze und unter der Voraussetzung einer sozialen Staffelung einen Gesamtbetrag (Lizenzgebühr + EMVG-Beitrag) von DM 10, pro Monat oder DM 100, bei jährlicher Vorauszahlung als akzeptabel bezeichnet. Jetzt verlangt das BMPT aber nicht DM 100, pro Jahr, sondern DM 108,50, und das ohne soziale Staffelung und bei jährlicher Vorauszahlung. Und bei monatlicher Zahlung ergeben sich mindestens DM 10,30 und nicht, wie vom BMPT behauptet, DM 9,04. Es hat nämlich unzulässigerweise den Betrag für jährliche Vorauszahlung einfach durch 12 dividiert, um zu seinen DM 9,04 zu kommen. Wer hat hier wohl Grund, das Vertrauen als erschüttert zu bezeichnen?
Beispiel Inhalt einer DV-AFuG:
Der DARC argumentiert seit Jahr und Tag auf der gleichen Basis, die er auch schriftlich fixiert und dem BMPT am 09.06.1993 überreicht hat. Das BMPT hingegen hat mittlerweile drei Verordnungsentwürfe produziert, von denen jeder gegenüber seinem Vorgänger so etwas wie eine 180-Grad-Kehrtwendung darstellte. Wessen Haltung ist wohl klarer und beständiger? Wer hat denn wessen Vertrauen erschüttert? Die Frage kann sich jeder selbst beantworten.
Daß sich in der Beurteilung der Vorschläge des DARC hinsichtlich einer sachgerechten Durchführungsverordnung unsere Einstellung nicht geändert hat, sondern die des BMPT, das kann jeder nachlesen. Er braucht nur das Interview des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Laufs in der CQ DL nachlesen und mit dem 7-Punkte-Papier des BMPT zu vergleichen. Damals Anerkennung über das fortschrittliche Produkt. Heute gilt das für nachgeordnete Beamte offenbar nicht mehr.
Ich möchte es erst einmal hierbei belassen. Es gibt nämlich bei dem Ganzen etwas besonders bemerkenswertes. Nachdem wir also seit Jahr und Tag über die gleichen Inhalte reden und auch das BMPT in seine diversen Entwürfe mal diese und mal jene unserer Forderungen übernommen hat, ist nun plötzlich alles anders: Das BMPT behauptet nun, nach Anhörung aller möglichen Gruppierungen, die Funkamateure, und in Sonderheit der DARC, stellten Forderungen auf, welche nur mittels einer neuen gesetzlichen Regelung zu realisieren seien. Sie, die Funkamateure seien es, welche mittlerweile auch andere Ressorts so sensibilisiert hätten, daß nun entsprechende Schritte gefordert würden. Nach jahrelangem, vergeblichem Basteln wird nun der schwarze Peter den Funkamateuren zugeschoben.
Es führt zu nichts, jetzt Schuldzuweisungen innerhalb des Amateurfunks anzustellen. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber das erste Gespräch, das wir im November 1992 als noch nicht gewählter Vorstand im BMPT geführt haben. Man fragte uns damals, wann denn endlich der DARC bereit sei, einer Neufassung des Amateurfunkgesetzes zuzustimmen. Wir haben das damals ebenso abgelehnt wie heute. Aber es war, wie man sieht, schon damals das Ziel des BMPT, das Amateurfunkgesetz zu verändern oder gar zu streichen. Anderslautende Behauptungen sind Zweckpropaganda. Man könnte sogar so weit spekulieren, daß das BMPT nun bewußt einen rechtlich nicht haltbaren Entwurf vorgelegt hat, um sich so die Gelegenheit zu schaffen, auf die Novellierung des AFuG hinzuwirken. Die Situation ist allerdings heute in einem Punkt schlechter geworden als vor einem Jahr: Heute kann das BMPT behaupten, daß die Funkamateure, unter anderem durch Massenaktionen, auch andere Ressorts sensibilisiert haben. Und jetzt hat es den schwarzen Peter endlich dort, wo es ihn immer haben wollte: Bei den Funkamateuren.
Was wir noch nicht verdaut haben, ist neben der 100-Watt-Begrenzung die herausragende Neuerung in der Abfolge der Überraschungen des BMPT, die Einheitslizenz. Für den DARC ist eine Abschaffung von CW als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle so lange nicht diskutabel, wie Bestimmungen der ITU und IARU-Beschlüsse dem entgegen stehen. Zumindestens so lange sind zwei Lizenzklassen ein absolutes Minimum. Und wir bleiben bei unserer berechtigten Auffassung, daß eine Koordination unbemannter Stationen zu den Regelungsvoraussetzungen gehört, die das geltende Amateurfunkgesetz dem Verordnungsgeber aufgibt. Es geht um den Sinn eines Gesetzes, nicht um kleinliche, formaljuristische Auslegungen.
Liebe Zuhörer, lassen Sie mich diesen reichlich wirren Komplex auf einen einfachen Nenner bringen:
In der Drucksache 0136 sehen wir den Versuch eines Verordnungsgebers, in einer Doppelstrategie sowohl die Mitglieder des Bundestagsausschusses zu beeinflussen als auch über ein paar geeignete Multiplikatoren Unruhe bei den Funkamateuren zu erzeugen. Die sieben Statements des DARC waren nämlich bei den Abgeordneten zunächst als sehr vernünftig eingeordnet worden. Da mußte man gegenhalten.
Diese Drucksache entspricht über weite Passagen nach Stil und Inhalt nicht dem, was man von einer offiziellen Stellungnahme eines Bundesministeriums erwarten kann. Wir werden sie eingehend kommentieren und den Kommentar über Packet-Radio zugänglich machen. Ob wir die Mitglieder des Bundestagsausschusses überzeugen werden oder überhaupt noch müssen, wissen wir nicht. Die Beschlußlage des Ausschusses für Post und Telekommunikation ist durch die Drucksache des BMPT jedenfalls nicht geändert worden. Was ich mir wünsche, ist, daß Sie erkennen, daß wir Funkamateure die besten Chancen dann haben, wenn man uns nicht mit Hilfe einiger Leute aus unseren Reihen auseinanderdividieren kann.
Und noch ein Letztes: Der Geschäftsführer des VFDB, Günter Schupp, DL6IM, bringt bereits heute eine erste Stellungnahme zu diesem 7-Punkte Papier in Packet-Radio.
Unser drittes Thema: Eine neue Gefahr für das 70-cm-Band:
Am Freitagabend erreichte uns das Ergebnisprotokoll eines Gesprächs des BMPT mit dem Vorsitzenden des Deutschen Arbeitskreises für CB und Notfunk e. V. Das Protokoll trägt das Datum vom 02.12. und ist von Seiten des BMPT unterzeichnet von dem Unterabteilungsleiter 3.1 des BMPT, Herrn Ministerialdirigent Masson. Ich zitiere nun die Punkte 3 und 4 dieses insgesamt sieben Punkte umfassenden Ergebnisprotokolls:
3. Weitere Frequenzen für den CB-Funk.
BMPT erläuterte die schwierige Frequenzsituation bei 27 MHz und machte deutlich, daß in diesem 11-m-Band kurzfristig keine Aussicht auf Erweiterung des Spektrum besteht. Daraufhin forderte der DAKfCBNF mindestens 1,5 MHz im 70-cm-Band des Amateurfunkdienstes. Er wies auf die große Zahl der CB-Funkstellen gegenüber der wesentlich geringeren Zahl der Amateurfunkstellen hin. Es wurde auch eine größere Freizügigkeit der Betriebsarten gewünscht. Der BMPT sicherte eine Prüfung dieser Forderung zu. Der DAKfCBNF wird seine mündlich vorgetragene Forderung noch einmal schriftlich konkretisieren.
4. CB-Funker sind auch beitragspflichtig.
Die inzwischen in Kraft getretene EMVBeitrV sieht vor, daß alle Senderbetreiber von 1993 an einen jährlichen EMV-Beitrag zahlen. Für den CB-Funk sind für 1993 und 1994 auf Grund der bisher geleisteten Abgaben die Beitragsanteile abgegolten. Beide Abgabearten werden getrennt ausgewiesen und nicht vor 1995 zu geänderten Belastungen für den CB-Funk führen. Das Inkassoverfahren wird auf die Bundeskasse Koblenz umgestellt.
- Ende des Zitats.
Zum zweitgenannten habe ich ja schon im Rahmen der EMVG-Beiträge ein paar Worte gesagt. Das BMPT wird diese Ungleichbehandlung, sprich eine Besserstellung eines Hobbyfunks gegenüber einem häherqualifizierten Funkdienst, erklären müssen.
Als bodenlos aber muß man wohl die Art bezeichnen, wie hier ein leitender Beamter eines Bundesministeriums mit einem Hobbyfunkverein über Frequenzen spricht, die einem weltweit anerkannten, experimentellen Funkdienst zugewiesen sind, ohne es für nötig zu befinden, die Vertreter dieses Funkdienstes auch nur zu informieren. Wie wir aus sicherer Quelle wissen, hat dieser Beamte den CB-Funk-Vertretern die Forderung nach Frequenzraum im 70-cm-Amateurfunkband nämlich geradezu in den Mund gelegt. Hierzu paßt auch die Formulierung im Protokoll, daß die CB-Funker ihre Forderung nachträglich schriftlich konkretisieren sollen.
Es bedarf keiner Erläuterung, daß ein Abtreten von Teilen des 70-cm-Bandes an den CB-Funk rechtlich nicht zulässig ist, solange es sich um CB-Funk in seiner heutigen rechtlichen Definition handelt. Es ist schon bemerkenswert, wenn ein hoher Vertreter des BMPT ein Protokoll mit einer solchen Aussage unterschreibt und damit zumindestens vorübergehend den Eindruck erweckt, so etwas entspreche den Absichten des BMPT. In jedem Fall ist es ein beabsichtigter Affront gegen die Funkamateure. Warum setzt der BMPT nicht mehr Energie ein, um dem CB-Funk dort seine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen, wo es innerhalb der CEPT in Europa schon Ansätze gibt, im 900-MHz-Bereich?
Der DARC-Vorstand hat noch am Freitagabend alle notwendigen Schritte unternommen, um diesem Angriff auf unser 70-cm-Band zu begegnen. So wurden die IARU und alle wichtigen inländischen Akteure informiert mit der Bitte um Unterstützung und mit Hinweisen auf ein weiteres Vorgehen. Wir werden auch Sie, unsere Mitglieder, auf dem Laufenden halten. Dazu gehören dann auch Informationen über anderswo angedachte Modelle einer Nutzung des 70-cm-Bandes.
Hier sollen die Dinge nicht verwischt werden: Wir haben keinen Grund, dem CB-Funk gram zu sein. Es sind die Methoden der Aufsichtsbehörde, die wir kritisieren, eines BMPT, das sich offenbar des CB-Funks bedienen will, um die widerspenstigen Funkamateure zu prügeln.
Liebe Zuhörer, dieser Rundspruch ist vielleicht aufgrund seiner Länge etwas unübersichtlich. Lassen Sie mich das Ergebnis noch einmal zusammenfassen:
Mehr und mehr formt sich das Bild eines Verordnungsgebers, der nach drei Jahren mit der Novellierung einer Durchführungsverordnung zu keinem tragfähigen Ergebnis gekommen ist und nun sein Problem mit der Brechstange lösen will. Zählen wir doch einmal auf: Der Amateurfunk wird bei den EMVG-Beiträgen ungerecht behandelt. Das bisherige Schutzschild der Funkamateure, das Amateurfunkgesetz, wird in Frage gestellt. Die Schuld hierfür wird den Funkamateuren zugeschoben, die eigene Konzeptionslosigkeit damit kaschiert. Die Funkamateure werden mit einem fragwürdigen System der Auswahl der Gesprächspartner auseinanderdividiert. Amateurfunkfrequenzen werden CB-Funkern quasi in Aussicht gestellt. Unter dem Stichwort Deregulierung soll Chaos erzeugt werden. Was mag wohl das Ziel sein? Wir haben uns lange geweigert, es für möglich zu halten, was da vor einem Dreivierteljahr von jenem hohen Beamten im BMPT geäußert worden sein soll, etwa dem Sinne nach: Wir werden den Amateurfunk von innen heraus verrotten lassen. Aber vieles von dem, was wir nun erleben, würde zu einer solchen Äußerung passen.
Ich wiederhole meinen Aufruf zu geschlossenem, abgestimmtem Handeln aller Funkamateure. Es geht jetzt um mehr, als um ein paar Relais, Interlinks oder ATV-Frequenzen. Der Amateurfunk steht zur Zeit im Blickfeld mächtiger Interessen und Interessenten. Wenn er insgesamt Schaden nimmt, haben innerhalb des Amateurfunks auch Betriebsartengruppen nichts mehr, was sie gegen den jeweiligen Rest der Funkamateure durchsetzen können. Das werden hoffentlich auch diejenigen einsehen, die ständig laut nach demokratischer Mitsprache rufen, aber bisher weder den Biß noch das Stehvermögen gezeigt haben, die man benötigt, um dicke Bretter zu bohren.
Es ist mir diesmal leider nicht gelungen, diesen Rundspruch ganz von Emotionen frei zu halten. Ich halte die einfach für erforderlich, um die Dinge klar zu beleuchten. Und wenn ich von dem BMPT gesprochen habe, dann ist das keine anonyme Behörde, sondern es stehen Personen dahinter, deren jeweilige Haltung wir kennen und durchaus differenziert sehen. Das gleiche gilt für den Begriff die Funkamateure. Aber es geht nicht um Personen, auch wenn die manchmal wichtig sind, es geht um die Sache selbst. Um unsere Sache. Um den Amateurfunk.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Hier war DL9MH
Ende des Sonder-RS 2/93 vom 05.12.1993
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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