DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 36/93 VOM 08.10.1993

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


BERATUNG DES DARC-VORSTANDS ZUR DV-AFuG

Der Vorstand des DARC hat am Sonntag, dem 03.10., sein weiteres Vorgehen zur Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk beraten.

Zur Wahrung der Interessen des Amateurfunkdienstes hat der DARC dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation ein Arbeitspapier mit Änderungsvorschlägen zur Verfügung gestellt.

Die Vorschläge gehen auf die dem BMPT bereits vorliegende Musterdurchführungsverordnung des DARC zurück, welche alle erforderlichen sachlichen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt. In dem Arbeitspapier bekräftigt der DARC die Ansicht, daß das Gesetz über den Amateurfunk eine geeignete und ausreichende Rechtsgrundlage zur Regelung des Amateurfunkdienstes darstellt. Wie es in dem Papier weiter heißt, bleibe er bei seinem Vorschlag von vier Lizenzklassen. Ein einseitiges Vorpreschen des BMPT führe in der CEPT zu einer Isolierung der Bundesrepublik Deutschland.

Außerdem fordert der DARC in dem Arbeitspapier unter anderem, daß sowohl die technischen Merkmale als auch die Koordinierung von unbemannt arbeitenden Amateurfunkstellen in der Verordnung verankert sein müssen.

Darüber hinaus fordert er nachdrücklich, die vorgesehene Leistungsreduzierung in den drei UKW-Bändern nicht durchzuführen. In der EMVG-Frage, so stellt der DARC fest, seien deutliche Verbesserungen zu erkennen. Insbesondere könnten die vorgesehenen Schlichtungsstellen in vielen Fällen zu angemessenen Lösungen führen. Dennoch müsse verhindert werden, daß Kollisionsfälle einseitig zu Lasten der Funkamateure geregelt würden.

Die EMVU-Frage sei weitgehend sachgerecht gelöst. Hier seien nur noch einige Klarstellungen erforderlich. Die vorgeschlagenen Gebühren hält der DARC für sozial verträglich. Er gehe davon aus, daß in der vorgesehenen Gebühr alle Forderungen der Genehmigungsbehörde sowie ihrer nachgeordneten Dienststellen enthalten sind.

Abschließend weist der DARC in seinem Arbeitspapier darauf hin, daß sich das federführende Referat 314 im BMPT im Verlaufe der Verhandlungen nachdrücklich für die Interessen der Funkamateure eingesetzt habe. Der DARC danke insbesondere den Herren Werkhausen und Jankowiak für ihr Engagement für die Sache des Amateurfunkdienstes.

Am 30.09. hatte im Bundesministerium für Post und Telekommunikation eine Ressortabstimmung zum dritten Entwurf der DV-AFuG stattgefunden. Nach Einschätzung des DARC kann davon ausgegangen werden, daß aufgrund der Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Justizressort wesentliche Teile der Verordnung, die nach dem dritten Entwurf in Amtsblattverfügungen geregelt werden sollten, auf der Ebene der Verordnung bleiben werden.


ORGANISATION DES DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCHS SOLL GEÄNDERT WERDEN

Die Organisation des Deutschland-Rundspruchs soll voraussichtlich ab Januar 1994 geändert werden. Es ist vorgesehen, den Redaktionsschluß zur Erhöhung der Aktualität von bisher Mittwoch auf Freitag zu verlegen. Da der bisherige Postversand aus Kostengründen eingestellt werden muß, erfolgt die schriftliche Verteilung dann nach Redaktionsschluß über das Packet-Radio-Netz. Eine Abrufmöglichkeit per Telefax wird noch geprüft.

Die originale Abstrahlung des Rundspruchs über DLØDL, einschließlich eventueller aktueller Nachträge, erfolgt am Sonntag vormittag im 80- und 40-m-Band. Nach dem Rundspruch werden Mitglieder des Vorstands, Referenten oder Distriktsvorsitzende des DARC den Hörern des Rundspruchs für Rückfragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.

Einzelheiten dieser recht tiefgreifenden konzeptionellen Änderung werden noch mit den Distrikten abgestimmt werden.


ERITREA NEUES DXCC-LAND

Der amerikanische Amateurfunkverband ARRL hat Eritrea als neues Land in die DXCC-Liste aufgenommen. Für das DXCC-Diplom zählen alle Verbindungen ab dem 24.05.1991. Der offizielle Landeskenner für Eritrea ist E3.

Eritrea hatte bereits früher einmal den Status eines selbständigen DXCC-Landes. Bis zur Annektierung durch Äthiopien am 14.11.1962 war der Amateurfunkpräfix ET2 in Gebrauch. Danach zählte Eritrea als Provinz von Äthiopien. Am 24.05.1991 übernahm die Eritreische Volksbefreiungsfront (EPLF) die Kontrolle über diese Provinz. Eine Unabhängigkeitserklärung erfolgte jedoch erst am 24.05.1993 nach einem Volksentscheid.

DXCC-Anträge mit Karten für Eritrea werden ab dem 01.01.1994 angenommen.


REFERAT FÜR DX UND HF-FUNKSPORT TAGTE

Die Mitarbeiter des Referates für DX und HF-Funksport trafen sich vom 01.–03.10. in Stützerbach bei Ilmenau zu ihrer Herbsttagung. Im Mittelpunkt der Arbeit stand die Aktualisierung der Bedingungen aller DARC-DX-Diplome. Die Bearbeitung dieser Diplome erfolgt seit dem 01.07.1993 durch drei Diplombearbeiter. An der öffentlichen Diskussion über Contestregeln und -praktiken nahmen auch diesmal eine Reihe aktiver Contester teil. Die zwei Schwerpunktthemen waren die Fieldday-Ausschreibung und die Arbeitsweise von Mehrmann-Stationen mit einem Sender, den sogenannten Multi-Operator-/Single-TX-Stationen.

Die nächste Beratung des Referates findet am dritten Märzwochenende 1994 statt.


FUNKWETTERBERICHT (05.10. de DJ2RE)

Seit Ende des Vormonats hat die Sonnentätigkeit wieder vorübergehend zugenommen. Nach längerer Pause ereigneten sich zwischen dem 27.09. und dem 02.10. vier mittelstarke Eruptionen, die allerdings keine Störungen verursachten.

Sonnenfleckenrelativzahl und 10-cm-Strahlung erreichten am 04.10. 93 bzw. 121 Einheiten. Am gleichen Tage stieg die F2-Grenzfrequenz auf maximal 7,4 MHz an, so daß auf dem 10- und 12-m-Band wieder DX-Verkehr möglich war.

Obgleich ein langsamer Rückgang der Aktivität bereits eingesetzt hat, dürften die leicht angehobenen Ausbreitungsbedingungen bis etwa zum 08.10. noch andauern. Voraussichtlich wird im Anschluß daran eine periodische Magnetstörung eine erneute Verschlechterung nach sich ziehen.


Ende des Deutschland-RS Nr. 36/93 vom 08.10.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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