DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 25/93 VOM 25.06.1993

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


ANHÖRUNG ZUM ENTWURF EINER VERORDNUNG ZUM GESETZ ÜBER DEN AMATEURFUNK

Am 18.06. fand im Bundesministerium für Post und Telekommunikation in Bonn eine Anhörung der Amateurfunkverbände zum Entwurf einer Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk statt. Die Versammlung wurde geleitet durch Ministerialrat Werkhausen, den Referatsleiter für den Aufgabenbereich Amateurfunkdienst. Von seiten des BMPT nahmen außerdem die Ministerialdirigenten Kahl und Masson, Regierungsdirektor Jankowiak sowie weitere Referenten und Mitarbeiter des BMPT und des BAPT teil.

Zu Beginn der Versammlung erhielt zunächst jeder Verband die Gelegenheit zu einem dreiminütigen Statement. Hier herrschte überwiegend Einigkeit darüber, daß der nunmehr vorliegende Entwurf viele positive Aspekte gegenüber seinem Vorgänger aus dem vergangenen Jahr habe.

Der Vorsitzende des DARC, Dr. Horst Ellgering, DL9MH, wies darauf hin, daß sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für den Amateurfunkdienst und die Funkamateure als gesellschaftlich relevante Gruppe wesentlich geändert haben. Als herausragende Merkmale seien die Probleme der elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten und der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern anzusehen.

Im weiteren Verlauf der Anhörung wurden die einzelnen Paragraphen des neuen Entwurfes behandelt. Auch hier erhielt jeder Verband die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ein Schwerpunktthema war die Forderung nach Lizenzklassen für Einsteiger, die mehrheitlich befürwortet wurde. Einhellig wurde die Möglichkeit begrüßt, Ausbildungsfunkbetrieb durchführen zu können. Jedoch müsse ein Mißbrauch verhindert werden. Die Koordinierung von Relaisfunkstellen wie auch das Einhalten der Bandpläne wurde allgemein für notwendig gehalten. Unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch darüber, ob die Einhaltung als Gebot des Staates in der Verordnung verankert werden solle oder ob dies den Funkamateuren selbst überlassen bleibe. Bei der Frage nach der elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten zeichnete sich bis auf die Einschätzung der rechtlichen Folgen eine weitgehend einheitliche Meinung der Funkamateure ab.

Der stellvertretende Vorsitzende Rolf Kadau, DJ7CH, wies darauf hin, daß selbst dann, wenn die Normen eingehalten werden, bei weiter anhaltenden Störungen eine Nachbesserungspflicht im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren gegeben sei. Der DARC gehe bei der Lösung des EMV-Problems davon aus, daß das Restrisiko, das nach Einhalten der Normen verbleibe, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit auf alle verteilt werde und nicht einseitig zu Lasten der Funkamateure gehen dürfe. Der stellvertretende Vorsitzende Professor Dr. Jodi Elbers, DJ3XV, lehnte bei der Regelung des Schutzes von Personen die im Verordnungsentwurf vorgesehene Haftungsklausel ab. Sie gehe zu weit und verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Außerdem nehme sie den Funkamateur ungerechtfertigterweise viel stärker in Anspruch als jede andere zivile Haftungsklausel.

DJ3XV betonte jedoch, daß die Funkamateure zu ihrer Verantwortung beim Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern stünden und auch bereit seien, die Norm VDE DIN 0848 anzuerkennen und einzuhalten, soweit sie auf den Amateurfunkdienst anzuwenden sei.

Die Reduzierung der Leistung oberhalb von 144 MHz auf 100 W lehnten die Funkamateure ab. Sie machten hier erhebliche rechtliche Bedenken geltend und stellten in Frage, welchen Sinn es dann noch habe, Normen vorzugeben und einzuhalten. Auch verstoße dies gegen die erklärte Absicht des BMPT, den Funkamateuren mehr Verantwortung zu übertragen und Regelungen zu liberalisieren.

In der Gebührenfrage wurde einheitlich die Erhöhung der Genehmigungsgebühr und die Höhe von Einzelgebühren kritisiert. Gleichzeitig wurde auf die Notwendigkeit einer Staffelung hingewiesen. Ebenso müsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Funkamateure in den neuen Bundesländern durch eine befristete Übergangsregelung Rücksicht genommen werden.

Zum Abschluß der Anhörung erklärte Ministerialrat Werkhausen, die Auswertung des Hearings und der Stellungnahmen der Ressorts müsse nun abgeschlossen werden. Danach erfolge eine Rechtsförmlichkeitsprüfung durch den Bundesminister der Justiz. Ein Termin für den Erlaß der Verordnung könne noch nicht genannt werden.


KONFERENZ DER IARU-REGION 1

Vom 18.–24.09.1993 findet in De Haan/Belgien die Konferenz der IARU-Region 1 statt. Auf dieser Konferenz werden die Empfehlungen und Regeln für die Region 1 überarbeitet und möglicherweise neue beschlossen. Dazu hatten die Mitgliedsverbände bis November 1992 Gelegenheit, Vorschläge einzureichen.

An der Konferenz nehmen nur akkreditierte Vertreter der IARU-Verbände teil. Die Delegation des DARC wird sich aus Experten der einzelnen Referate zusammensetzen. Sie steht unter der Leitung des ersten Vorsitzenden, Dr. Horst Ellgering, DL9MH. Für die Organisation ist das Auslandsreferat zuständig.

Die Konferenz ist in die fünf Arbeitsbereiche Leitung, Finanzen, Administration, Kurzwelle und VHF/UHF/SHF aufgeteilt. Daneben wird auf der ersten Sitzung ein Wahlkomitee bestimmt. Außerdem bilden sich während der Konferenz diverse Unter-Arbeitsgruppen. Die Arbeitspapiere wurden den Referenten des DARC und den Amateurratsmitgliedern bereits zu Beginn dieses Jahres zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen aus diesem Kreis werden bei einem Vorbereitungstreffen Anfang August mit dem Vorstand und den Delegationsteilnehmern diskutiert, um endgültige Entscheidungen in Bezug auf das Stimmverhalten des DARC festzulegen.

Als ständiger Vertreter des DARC im Exekutivkomitee der IARU-Region 1 wird von seiten des DARC Dr. Hellmuth Schmücker, DK5ML, kandidieren. Als Vorsitzender der Kurzwellen-Arbeitsgruppe wurde Hans Berg, DJ6TJ, nominiert, der dieses Amt bereits seit sechs Jahren innehat. Gegebenenfalls werden weitere DARC-Mitglieder für die Besetzung des Vorsitzes anderer Arbeitsgruppen in Erwägung gezogen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Tatsache, daß der DARC der größte Verband der IARU-Region 1 ist.


INTERNATIONALES AMATEURFUNKTREFFEN IN GOSAU/DACHSTEIN

Das 9. internationale Amateurfunktreffen in Gosau/Dachstein findet am 03./04.07. statt. Veranstaltungsort ist der Gasthof Kirchenwirt in Gosau.


FUNKWETTERBERICHT (23.06. de DJ2RE)

Seit Monatsmitte steigen die Sonnenfleckenzahlen und der Energiefluß der 10-cm-Strahlung wieder langsam an. Am 22.06. wurden 33 bzw. 97 Einheiten erreicht. Bemerkenswerte Eruptionen sind allerdings bisher ausgeblieben. Bei den Tagesmaxima der Grenzfrequenz, die vorher im Mittel 7 MHz betrugen, ist eine mäßige Erhöhung um 0,5 bis 1 MHz erfolgt. Infolge verstärkter magnetischer Unruhe, mit deren Auftreten in Kürze zu rechnen ist, wird ein erneuter Rückgang einsetzen. Die Wiederkehr eines Aktivitätsgebietes, die voraussichtlich gegen Monatsende stattfinden wird, dürfte die Periode ruhigen Funkwetters vorerst beenden.


Ende des Deutschland-RS Nr. 25/93 vom 25.06.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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