Redaktion: DK5JI
STELLUNGNAHME DES DARC ZUM ENTWURF DER NEUEN AMATEURFUNKVERORDNUNG
Am 05./06.06. traf sich der Vorstand des DARC in Sindelfingen zur abschließenden Beratung der Stellungnahme des DARC zum Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung. Teilnehmer der Arbeitssitzung waren der Vorsitzende, Dr. Horst Ellgering, DL9MH; die Stellvertreter, Prof. Dr. Jodi Elbers, DJ3XV; und Rolf Kadau, DJ7CH; der Amateurratssprecher, Fritz Edinger, DL5FAU; der stellvertretende Amateurratssprecher, Prof. Manfred Schmidt, DL1ATA; der Geschäftsführer, Bernd W. Häfner, DB4DL, und der Referent für Gesetze und Normen, Karl Erhard Vögele, DK9HU.
Der Arbeitssitzung waren ausführliche Vorbereitungen durch eine Arbeitsgruppe des Referates für Gesetze und Normen vom 20.24.05. in Baunatal vorausgegangen. Grundlage bildeten dabei die von den Ortsverbänden, den Distriktsvorsitzenden und den Referenten des DARC erarbeiteten Stellungnahmen.
Die endgültige Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation wurde nun vorgelegt. Wichtigstes Ergebnis ist ein eigener DARC-Verordnungsentwurf. Wie DK9HU in einem Bericht über die abschließende Beratung ausführt, war es unumgänglich, dieses Papier zu erarbeiten, weil der Entwurf des BMPT nicht weitgehend genug der Gliederung des Gesetzes über den Amateurfunk entsprach.
Zur gedanklichen Verbindung des BMPT-Entwurfs mit dem vom DARC erarbeiteten Verordnungsentwurf wurde eine Synopse hergestellt. Sie ist eine Zusammenstellung, aus der erkennbar wird, wie der DARC den BMPT-Entwurf im einzelnen kommentiert und warum bestimmte neue Formulierungen vorgeschlagen werden. Die rechtliche Würdigung war umfassend vom Justitiar des DARC und vom Rechtsarbeitskreis des Amateurrates in verschiedenen Papieren dargelegt worden.
In einem der Synopse und dem DARC-Verordnungsentwurf vorangestellten Schreiben weist der DARC darauf hin, daß der Amateurfunkdienst mit seinen über 70.000 Funkamateuren in ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen und gesellschaftspolitischen Beitrag neu einzuschätzen sei. Dies bedürfe bei der Konzipierung einer neuen Verordnung durch das BMPT einer besonderen Beachtung. Wie DK9HU weiter mitteilt, wolle der DARC aufzeigen, daß sich die Betrachtung des Amateurfunkdienstes nicht nur auf Fragen von Frequenznutzung, Rufzeichenzuteilung und ähnliches reduzieren könne, sondern sehr viel weiter zu fassen sei. Hier gebe es begrüßenswerte Ansätze im Entwurf des BMPT. Entsprechend habe der DARC auch diese positiven Neuerungen des BMPT-Entwurfes begrüßt, insbesondere Aufgabenübertragungen auf die Amateurfunkverbände, Stärkung der Verantwortlichkeit der Funkamateure, Ausbildungsfunkbetrieb, Anerkennung neuer digitaler Betriebsarten und die Koordinierung von Relaisfunkstellen.
Es gebe, so DK9HU, aber auch Einengungen und andere für die Funkamateure nachteilige Regelungen oder Verbesserungsbedürftiges. Entsprechende Wünsche und Forderungen seien insbesondere zu folgenden Punkten vorgetragen worden:
Einführung von zwei Einsteiger Lizenzklassen; Bindung des Ausbildungsfunkbetriebs an bestimmte Anforderungen; Einführung einer ausgewogenen EMV- und EMVU-Lösung; verbindliche Vorgabe der Bandpläne; Rücknahme der Leistungsreduzierung; Einführung sozialverträglicher Gebühren.
Nach der Übergabe der Unterlagen an das BMPT am 09.06. werden alle Ortsverbände und Amateurfunkvereinigungen eine Kopie dieser Unterlagen erhalten. Nach einer dateitechnischen Überarbeitung sollen die Texte, mit Ausnahme des BMPT-Entwurfes, in das Packet-Radio-Netz eingespielt werden.
Am 18.06. wird beim BMPT in Bonn eine Anhörung der Amateurfunkverbände stattfinden. Der DARC wird gemeinsam mit den anderen Verbänden Gelegenheit nehmen, seine Vorstellungen noch einmal mündlich darzulegen und zu bekräftigen.
DK9HU erinnert ausdrücklich daran, daß das BMPT in seiner Entscheidung über das weitere Vorgehen frei sei. Es sei daher sehr zu begrüßen, daß die Amateurfunkverbände bisher Gelegenheit hatten und auf dem Hearing haben werden, ihre Vorstellungen zu bekunden. Andererseits entspreche es den demokratischen Spielregeln, die Betroffenen vor dem Erlaß von solchen Regelwerken zu hören. Hierin sei auch eingeschlossen, sich im politischen Raum um Unterstützung zu bemühen. Daher habe der DARC parallel zu den laufenden Arbeiten an der Stellungnahme auf verschiedenen anderen Ebenen Kontakte aufgenommen bzw. fortgesetzt.
Der DARC ist laut DK9HU auf alle weiteren denkbaren Eventualitäten vorbereitet, auch wenn sie über alles bisher Dagewesene wesentlich hinausgehen. Der DARC würde es aber begrüßen, wenn man recht zügig zu einer für alle Beteiligten vernünftigen Lösung kommen würde. Wie DK9HU am Ende seiner Stellungnahme ausführt, bitte der DARC seine Mitglieder weiterhin um Unterstützung, wie sie sich bei der Erarbeitung der Stellungnahme bewährt habe. Der DARC bedankt sich für diese großartige Mitarbeit und hofft, daß sich diese Mühe gelohnt hat.
AMATEURFUNKSATELLIT ARSENE IM MODE S FREIGEGEBEN
Der französische Amateurfunksatellit Arsene ist am 01.06. für den Amateurfunkverkehr in Mode S freigegeben worden. In diesem Mode wird von einer Uplinkfrequenz von 435,100 MHz ±8 kHz umgesetzt auf eine Downlinkfrequenz von 2446,540 MHz. Es sind alle Betriebsarten zugelassen. Zum Betrieb über den Transponder reicht eine Strahlleistung von 500 W bis 1 kW aus. Beim Betrieb ist die Dopplershift zu beachten. Zum Vergleich eignet sich die Telemetriebake des Satelliten auf 2446,470 MHz. Weitere Untersuchungen durch die Bodenstationen dienen der Frage, warum der Packet-Radio-Sender im VHF-Downlink-Bereich nicht funktioniert.
START DES SPACE-SHUTTLE DISCOVERY VERZÖGERT SICH
Der Start des amerikanischen Space-Shuttle-Fluges STS-57 mit der Raumfähre Discovery hat sich wegen eines Problems mit der Pumpe für das Haupttriebwerk verzögert. Nach Angaben der Weltraumbehörde NASA wird nun mit einem Start am 20.06. um 15:37 Uhr gerechnet. Pilot Brian Duffy,N5WQW, und Missionsspezialistin Janice Voss, deren Rufzeichen noch aussteht, wollen in ihrer Freizeit Amateurfunkexperimente durchführen.
FUNKWETTERBERICHT (08.06. de DJ2RE)
Seit dem 04.06. haben sich die Ausbreitungsbedingungen merklich verschlechtert. Ein leichter Magnetsturm, der von verstärktem Sonnenwind ausgelöst worden war, verursachte einen Rückgang der Maxima der F2-Grenzfrequenz bis auf 6 MHz. Berichte über Aurora liegen nicht vor. Nach dem Abklingen der Störung ereignete sich am 07.06. nachmittags eine mittelstarke Sonneneruption, der vermutlich in Kürze eine weitere Störung nachfolgen wird. Am 07.06. erreichten Sonnenfleckenzahl und 10-cm-Strahlung bei leicht fallender Tendenz 65 bzw. 112 Einheiten.
Nach der bevorstehenden Störung wird sich voraussichtlich ab Anfang kommender Woche wieder ruhiges Funkwetter einstellen.
Ende des Deutschland-RS Nr. 23/93 vom 11.06.1993
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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